Europäische Union

64/390/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Juni 1964 zur Änderung der Satzung des Verkehrsausschusses

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Avis juridique important | 31964D0390 64/390/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Juni 1964 zur Änderung der Satzung des Verkehrsausschusses Amtsblatt Nr. 102 vom 29/06/1964 S. 1602 - 1602 Dänische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1963-1964 S. 0136 Englische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1963-1964 S. 0145 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 1 S. 0034 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 1 S. 0060 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 1 S. 0060 BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 1964 zur Änderung der Satzung des Verkehrsausschusses (64/390/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 83 und 153, nach Anhörung der Kommission, in der Erwägung, daß die Arbeitsweise des Verkehrsausschusses nach Artikel 83 des Vertrages verbessert und die durch Beschluß des Rates vom 15. September 1950 (1) erlassene Satzung dieses Ausschusses zu diesem Zweck geändert werden muß - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Satzung des Verkehrsausschusses wird wie folgt geändert: A. Artikel 4 Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: "Abgesehen von den in den nachfolgenden zwei Absätzen vorgesehenen Fällen bleiben die Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses bis zur Neubesetzung ihres Sitzes im Amt." B. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel eingefügt: "Artikel 5 a Nach Ablauf des Mandats des Präsidenten und des Vizepräsidenten wird der Vorsitz bis zu der in Artikel 5 vorgesehenen Wahl vom ältesten der in Artikel 5 Absatz 1 erwähnten Mitglieder wahrgenommen." Geschehen zu Brüssel am 22. Juni 1964. Im Namen des Rates Der Präsident A. BERTRAND (1) AB Nr. 25 vom 27.11.1958, S. 509/58.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.