64/390/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Juni 1964 zur Änderung der Satzung des Verkehrsausschusses
Amtsblatt Nr. 102 vom 29/06/1964 S. 1602 - 1602
Dänische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1963-1964 S. 0136
Englische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1963-1964 S. 0145
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 1 S. 0034
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 1 S. 0060
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 1 S. 0060
BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 1964 zur Änderung der Satzung des Verkehrsausschusses (64/390/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 83 und 153, nach Anhörung der Kommission, in der Erwägung, daß die Arbeitsweise des Verkehrsausschusses nach Artikel 83 des Vertrages verbessert und die durch Beschluß des Rates vom 15. September 1950 (1) erlassene Satzung dieses Ausschusses zu diesem Zweck geändert werden muß - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Satzung des Verkehrsausschusses wird wie folgt geändert: A. Artikel 4 Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: "Abgesehen von den in den nachfolgenden zwei Absätzen vorgesehenen Fällen bleiben die Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses bis zur Neubesetzung ihres Sitzes im Amt." B. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel eingefügt: "Artikel 5 a Nach Ablauf des Mandats des Präsidenten und des Vizepräsidenten wird der Vorsitz bis zu der in Artikel 5 vorgesehenen Wahl vom ältesten der in Artikel 5 Absatz 1 erwähnten Mitglieder wahrgenommen." Geschehen zu Brüssel am 22. Juni 1964. Im Namen des Rates Der Präsident A. BERTRAND (1) AB Nr. 25 vom 27.11.1958, S. 509/58.