Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 153

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Avis juridique important | 11972B153 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL II ANWENDBARKEIT DER RECHTSAKTE DER ORGANE, ARTIKEL 153 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0045 ++++ ARTIKEL 153 1 . DIE NICHT IN DIESER AKTE ODER IHREN ANHÄNGEN ENTHALTENEN ANPASSUNGEN DER RECHTSAKTE DER ORGANE DER GEMEINSCHAFTEN, DIE VON DEN ORGANEN VOR DEM BEITRITT NACH DEM IN ABSATZ 2 VORGESEHENEN VERFAHREN VORGENOMMEN WURDEN, UM DIE RECHTSAKTE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER AKTE, INSBESONDERE IM VIERTEN TEIL, IN EINKLANG ZU BRINGEN, TRETEN MIT DEM BEITRITT IN KRAFT . 2 . DER RAT ODER DIE KOMMISSION, JE NACHDEM, WELCHES ORGAN DIE URSPRÜNGLICHEN RECHTSAKTE ERLASSEN HAT, LEGT ZU DIESEM ZWECK DIE ERFORDERLICHEN TEXTE FEST; DER RAT BESCHLIESST DABEI MIT QUALIFIZIERTER MEHRHEIT AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.