Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, E. AGRARSTRUKTUREN

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11979HN02/01/2/E. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11979HN02/01/2/E DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, E. AGRARSTRUKTUREN Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0126 +++++ 1 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 355/77 DES RATES VOM 15 . FEBRUAR 1977 ( ABL . NR . L 51 VOM 23 . 2 . 1977 ) , IN DER FASSUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1361/78 VOM 19 . JUNI 1978 ( ABL . NR . L 166 VOM 23 . 6 . 1978 ) . IN ARTIKEL 16 ABSATZ 3 IST DER KOSTENVORANSCHLAG FÜR DIE GEMEINSAME MASSNAHME ZU ERHÖHEN , UM DEN ANGABEN FÜR GRIECHENLAND RECHNUNG ZU TRAGEN . 2 . VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1360/78 DES RATES VOM 19 . JUNI 1978 ( ABL . NR . L 166 VOM 23 . 6 . 1978 ) . TITEL I DIESER VERORDNUNG IST ANZUPASSEN , UM FÜR GRIECHENLAND IHREN ANWENDUNGSBEREICH FÜR DIE ERZEUGNISSE FESTZULEGEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.