Europäische Union

2004/279/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. März 2004 über Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ozongehalt der Luft (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 764)

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Avis juridique important | 32004D0279 2004/279/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. März 2004 über Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ozongehalt der Luft (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 764) Amtsblatt Nr. L 087 vom 25/03/2004 S. 0050 - 0059 Entscheidung der Kommission vom 19. März 2004 über Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ozongehalt der Luft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 764) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/279/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft(1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Richtlinie 2002/3/EG legt langfristige Ziele, Zielwerte, eine Alarmschwelle und eine Informationsschwelle für Ozonkonzentrationen in der Luft fest. (2) Artikel 7 der Richtlinie 2002/3/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen, Pläne für kurzfristige Maßnahmen auszuarbeiten, wenn das Risiko einer Überschreitung der Alarmschwelle gegeben ist. Die hierzu von der Kommission ausgearbeiteten Leitlinien sollten gemäß Artikel 7 Absatz 3 den Mitgliedstaaten Beispiele für Maßnahmen, deren Wirksamkeit beurteilt worden ist, nennen. (3) Im Einklang mit Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2002/3/EG legt die Kommission den Mitgliedstaaten ferner Leitlinien für eine angemessene Strategie zur Messung der Ozonvorläuferstoffe in der Luft als Teil der gemäß Artikel 12 der Richtlinie ausgearbeiteten Leitlinien vor. (4) Bei der Aufstellung dieser Vorgaben und Leitlinien hat sich die Kommission auf die Sachkenntnis der Mitgliedstaaten und der Europäischen Umweltagentur gestützt. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität(2) - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 (1) Die Leitlinien für die Ausarbeitung der Pläne für kurzfristige Maßnahmen gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2002/3/EG sind in Anhang I dieser Entscheidung enthalten. (2) Bei der Ausarbeitung und Durchführung ihrer Pläne für kurzfristige Maßnahmen berücksichtigen die Mitgliedstaaten die Beispiele für Maßnahmen, die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 2002/3/EG in Anhang II dieser Entscheidung aufgeführt sind. (3) Die Leitlinien für eine angemessene Strategie zur Messung der Ozonvorläuferstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 2002/3/EG sind in Anhang III dieser Entscheidung festgelegt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 19. März 2004 Für die Kommission Margot Wallström Mitglied der Kommission (1) ABl. L 67 vom 9.3.2002, S. 14. (2) ABl. L 296 vom 21.11.1996, S. 55. ANHANG I Allgemeine Aspekte zur Berücksichtigung durch die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Pläne für kurzfristige Maßnahmen gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2002/3/EG In Artikel 7 der Richtlinie 2002/3/EG sind die Anforderungen an kurzfristige Aktionspläne festgelegt. Artikel 7 Absatz 1 sieht insbesondere vor, dass die Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten, auf geeigneter Verwaltungsebene gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 96/62/EG Aktionspläne für bestimmte Maßnahmen erstellen, die kurzfristig für die Gebiete, in denen das Risiko einer Überschreitung der Alarmschwelle gegeben ist, zu ergreifen sind, wenn ein nennenswertes Potenzial zur Verringerung dieses Risikos oder zur Reduzierung der Dauer oder des Ausmaßes einer Überschreitung der Alarmschwelle besteht. Laut Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2002/3/EG ist es jedoch Sache der Mitgliedstaaten, festzustellen, ob ein nennenswertes Potenzial zur Verringerung dieses Risikos oder zur Reduzierung der Dauer oder des Ausmaßes einer Überschreitung der Alarmschwelle besteht, wobei die jeweiligen geografischen, meteorologischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes Berücksichtigung finden. Im Hinblick auf die langfristige Strategie der EU besteht die Schlüsselfrage darin, ob kurzfristige Aktionspläne noch ein nennenswertes zusätzliches Potenzial bieten, um das Risiko einer Überschreitung der Alarmschwelle (240 μg/m3) zu mindern bzw. ihre Dauer oder ihr Ausmaß zu verringern. In den folgenden Leitlinien für geeignete kurzfristige Maßnahmen wird auf geografische Unterschiede, die regionale Ausbreitung und die Dauer möglicher Maßnahmen eingegangen. 1. GEOGRAFISCHE ASPEKTE Hinsichtlich der Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Verhinderung der Überschreitung des Schwellenwerts von 240 μg/m3, lassen sich die fünfzehn Mitgliedstaaten der EU in drei Gruppen aufteilen: 1. In den nordischen Ländern (FIN, S, DK) und in Irland wurde die Alarmschwelle (nach den der Luftdatenbank der Europäischen Umweltagentur EUA-AIRBASE gemeldeten Daten) bislang noch nie überschritten, und angesichts der Umsetzung der oben genannten langfristigen Strategie ist es sogar noch unwahrscheinlicher, dass sie zukünftig überschritten wird. Die nordischen Länder und Irland müssen deshalb keine kurzfristigen Aktionspläne ausarbeiten, da offenbar nicht die Gefahr besteht, dass die Alarmschwelle überschritten wird. 2. Der Luftmassentransport in den nordwest- und mitteleuropäischen Ländern ist sehr häufig durch Advektion bestimmt und verursacht dadurch oft eine weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung. Es gibt eindeutige Anzeichen dafür, dass Überschreitungen der Alarmschwelle in den meisten nordwest- und mitteleuropäischen Ländern zurückgehen. Da kurzfristige Maßnahmen bereits Mitte der 90er Jahre nur ein eingeschränktes Reduktionspotenzial aufgewiesen haben, wird die Umsetzung der langfristigen EU-Strategie eine allgemeine und dauerhafte Durchführung einiger ehemals kurzfristig ergriffener Maßnahmen erforderlich machen. Länder, in denen kein nennenswertes Potenzial zur Verringerung des Risikos von Überschreitungen durch kurzfristige Aktionspläne besteht, müssten daher solche Pläne nicht ausarbeiten. 3. Andererseits ist in den Großstädten und Regionen südlicher Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Topografie und der Meereseinfluesse immer häufiger eine Rückzirkulation der Luftmassen zu verzeichnen. In einigen Fällen zirkulieren die Luftmassen sogar mehrmals zurück(1). Aufgrund der hohen natürlichen VOC-Emissionen sind VOC-Emissionsverringerungen relativ unwirksam (so genannter "NOx-limitierter" Bereich). Nennenswerte Trends bei den Ozonspitzenwerten lassen sich anhand der insgesamt relativ begrenzten und nur kurz zurückliegenden Zeiträume nicht feststellen. Darüber hinaus gibt es in solchen Gebieten nur geringe Erkenntnisse über die Wirksamkeit kurzfristiger Maßnahmen. Die Städte und/oder Regionen in Südeuropa, die durch besondere orografische Bedingungen geprägt sind, können deshalb grundsätzlich örtlich von kurzfristigen Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr oder des Ausmaßes einer Überschreitung der Alarmschwelle profitieren, besonders bei außergewöhnlichen Situationen extremer O3-Episoden wie im Jahr 2003. 2. REGIONALE AUSWEITUNG VON MASSNAHMEN Lokale Bemühungen zur vorübergehenden Verringerung der Emissionen von Ozonvorläuferstoffen werden sich in Rezirkulationsgebieten stärker auswirken als in Regionen, die hauptsächlich unter dem Einfluss großräumiger Advektion stehen. In einigen Ländern (z. B. Frankreich) treten beide Phänomene, je nach Region unterschiedlich, auf. Diese Länder können für südlich gelegene Städte Kurzfrist-Aktionspläne ausarbeiten, die aber unter Umständen für Ballungsräume oder Gebiete, die sich eher im nördlichen, unter dem Einfluss von großräumiger Advektion stehender Teile des Landes befinden, überhaupt nicht wirksam sind. Die Lösung der ozonbedingten Luftverschmutzungsprobleme erfordert daher eine sorgfältige Diagnose der Prozesse in jeder Region und zu jeder Jahreszeit sowie der Verhältnisse zwischen den einzelnen Regionen. Kurzfristige Abhilfemaßnamen können zu bestimmten Jahreszeiten für manche Luftmassen zwar wirksam sein, doch in anderen wiederum nicht. Außerdem erfordern kurzfristige Maßnahmen u. U. eine regionale Beurteilung und Vorgehensweise, wenn die atmosphärische Stabilität und der Luftmassentransport größtenteils für die beobachteten Ozonkonzentrationen verantwortlich sind. 3. KURZFRISTIGE UND LANGFRISTIGE MASSNAHMEN Nur durch eine langfristige, dauerhafte, großräumige und drastische Verringerung der Emission von Ozonvorläuferstoffen werden die Ozonspitzenkonzentrationen sowie das Hintergrundniveau der Ozonkonzentrationen in städtischen und ländlichen Gebieten innerhalb der gesamten EU nachhaltig zu senken sein. Diese Verringerungen sind eine Folge der Richtlinie über den Ozongehalt der Luft und der eng mit ihr verknüpften Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe(2) (die ihrerseits wiederum in der Richtlinie 2001/80/EG zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft(3) eingebunden ist). Darüber hinaus werden EU-weite Vorschriften zur Verringerung der VOC-Emissionen (Richtlinien 94/63/EG zur Begrenzung der Emissionen fluechtiger organischer Verbindungen bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen(4), 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen fluechtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen(5) und 96/91/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung(6)) sowie laufende strategische Maßnahmen zur Regulierung des VOC-Gehalts in Produkten für eine Verringerung der Ozonspitzenwerte sorgen. Diese europaweiten permanenten Bemühungen zur Emissionssenkung sollen die Ozonspitzenwerte, abhängig von den jeweiligen Umgebungsbedingungen und der Region, um 20 bis 40 % senken. Kurzfristige Maßnahmen müssten, um wirksam zu sein, zu einer Emissionsverringerung in der gleichen Größenordnung führen. Außerdem sollten diese Maßnahmen rechtzeitig im Voraus ergriffen werden, z. B. ein oder zwei Tage vor Eintritt eines Überschreitungsfalls (entweder auf der Grundlage von Vorhersagen oder während des gesamten Sommerhalbjahres), und eine angemessene regionale Ausdehnung haben (s. o.). Es sollte angemerkt werden, dass die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen über Ozonkonzentrationen sowie Empfehlungen für die Öffentlichkeit und Gesundheitsvorsorgestellen zwingend erforderlich sind. In Verbindung mit geeigneten Ozonvorhersagen kann die Verbreitung von Informationen dazu beitragen, dass sich die Dauer oder Intensität der Belastung der Bevölkerung durch hohe Ozonwerte verringert. Temporäre Maßnahmen (ausgelöst durch die Überschreitung des Stundenhöchstwerts von 240 μg/m3), die lokal begrenzt sind, verringern die Ozonspitzenkonzentrationen um höchstens 5 % (vorwiegend aufgrund der relativ geringen Emissionsminderungseffekte). Dies gilt für nahezu alle verkehrsbezogenen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Katalysator und dergleichen, wenn sie regional begrenzt sind. Durch die Kombination mehrerer lokal begrenzter Maßnahmen (unter Einbeziehung der Industrie und privaten Haushalte) kann zwar ein höheres Potenzial für die Verringerung von Ozonspitzenwerten erzielt werden, doch es ist offensichtlich, dass eine regionale Strategie weitaus wirksamer ist als lokale Einzelmaßnahmen. Das Ozonspitzenwert-Verringerungspotenzial wird jedoch auf insgesamt höchstens 20 % eingeschätzt. In einigen Regionen mit VOC-limitierter Ozonbildung können die o. g. zeitweiligen und lokal begrenzten Maßnahmen sogar zu höheren Ozonkonzentrationen führen. (1) z.B.: Millán, M.M., Salvador, R., Mantilla, E., Kallos, G., 1997. Photo-oxidant dynamics in the Western Mediterranean in summer; Results of European research projects. J. Geophhy. Res., 102, D7, 8811-8823. (2) ABl. L 309 vom 27.11.2001, S. 22. (3) ABl. L 309 vom 27.11.2001, S. 1. (4) ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24. (5) ABl. L 85 vom 29.3.1999, S. 1. (6) ABl. L 257 vom 24.9.1996, S. 26. ANHANG II Kurzfristige Maßnahmen: Beispiele und Erfahrungen 1. FELDVERSUCH: HEILBRONN/NECKARSULM (DEUTSCHLAND) Der Feldversuch im Ballungsraum Heilbronn/Neckarsulm (ca. 200000 Einwohner) wurde am Donnerstag, den 23. Juni 1994 mit Emissionsminderungsmaßnahmen begonnen und dauerte bis Sonntag, den 26. Juni 1994. Begleitet wurde er von Messungen mit 15 mobilen Messeinheiten, einem Flugzeug und Ballons an vier Feststationen, einschließlich Modellrechnungen auf Basis einer detaillierten Emissionsdatenbasis. Die Studie sollte die folgenden Fragen anhand einer typischen Sommersmog-Episode als Beispiel beantworten: - Lassen sich Ozonspitzenkonzentrationen während einer Episode durch lokale und temporäre Bekämpfungsmaßnahmen deutlich verringern? Wie lässt sich der NOx- und VOC-Gehalt durch realistische Maßnahmen senken? - Lassen sich lokale und temporäre kurzfristige Maßnahmen wie Fahrverbote auf Basis einer bestimmten Infrastruktur umsetzen? Werden sie in der Öffentlichkeit akzeptiert? Für das Experiment wurden drei Zonen definiert. Das gesamte Modellversuchsgebiet erstreckte sich über eine Fläche von 910 km2. Innerhalb des Bereichs, für den detaillierte Emissionsdaten erhoben wurden (400 km2), kamen vergleichsweise moderate Minderungsmaßnahmen zum Einsatz. Auf allen Straßen, einschließlich Autobahnen, wurde ein Tempolimit von 70 km/h angeordnet. Große Industriebetriebe und kleinere Unternehmen versprachen, die Emissionen auf freiwilliger Basis zu reduzieren. In der Innenstadt wurde innerhalb einer Fläche von 45 km2 ein Fahrverbot verhängt, wobei Fahrzeuge mit Katalysator und Dieselfahrzeuge mit geringen Emissionswerten sowie der wesentliche Verkehr wie Feuerwehrfahrzeuge, Lieferfahrzeuge für Frischwaren und Fahrzeuge für die medizinische Versorgung von diesem Fahrverbot ausgenommen waren. Weitere Maßnahmen sahen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h oder weniger sowie freiwillige Aktionen von großen und kleineren Unternehmen zur Emissionssenkung vor. Während des gesamten Versuchs herrschte gutes Wetter mit Maximum-Temperaturen, die von 25 °C auf 30 °C anstiegen, wobei der Himmel an den Nachmittagen des 25. und 27. Juni bewölkt war. Die Windgeschwindigkeit war im mittleren Bereich (d. h. 2-4 m/s am 23. und vom 25. bis 27. Juni) bzw. leicht erhöht (d. h. 4-7 m/s am 24. Juni). Somit waren die meteorologischen Bedingungen günstig, jedoch nicht außerordentlich gut für die Ozonbildung. Infolge der Minderungsmaßnahmen konnten die Emissionen von Vorläuferstoffen im Modellversuchsgebiet um 15 bis 19 % bei NOx bzw. auf 18 bis 20 % bei VOC verringert werden. Dadurch wurden die Schadstoffkonzentrationen im Innenstadtbereich um bis zu 30 % bei NOx und um bis zu 15 % bei VOC verringert. Doch es konnten keine signifikanten Änderungen der Ozonbelastung festgestellt werden, da diese innerhalb der Messunsicherheit lagen. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit Modellrechnungen. Eine genauere Analyse der Ergebnisse ergab drei Hauptgründe, warum die Ozonbelastung nicht zurückging: - Der Bereich, in dem strenge Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt wurden, war zu klein (45 km2). - Die freiwilligen Reduktionsmaßnahmen des Industrie-Sektors (insbesondere hinsichtlich VOC) reichten nicht aus. - Aufgrund der meteorologischen Bedingungen während des Experiments standen die Ozonkonzentrationen hauptsächlich unter dem Einfluss regionalen Ozontransports und wurden im Wesentlichen nicht durch die lokale Ozonbildung beeinflusst. - Aufgrund der vorherrschenden mäßigen Windgeschwindigkeiten hätte man mögliche Auswirkungen erst jenseits des Modellversuchsgebiets feststellen können. Verweise: Umweltministerium Baden-Württemberg (Hrsg.): Ozonversuch Neckarsulm/Heilbronn. Dokumentation über die Vorbereitung und Durchführung des Versuchs, Stuttgart, 1995. Umweltministerium Baden-Württemberg (Hrsg.): Ozonversuch Neckarsulm/Heilbronn, Wissenschaftliche Auswertungen, Stuttgart, 1995. Bruckmann, P. und M. Wichmann-Fiebig. (1997). The efficiency of short-term actions to abate summer smog: Results from field studies and model calculations. EUROTRAC Newsletter, 19, 2-9. 2. DEUTSCHES PROGRAMM VON ÜBERWACHUNGSKONZEPTEN UND MESSUNGEN FÜR OZON - "SUMMER SMOG" 2.1. Zielsetzung Das Ziel dieses Forschungsprojekts bestand darin, die Wirksamkeit weiträumiger (in ganz Deutschland bzw. EU-weit) sowie lokaler Emissionsminderungsmaßnahmen bei erhöhten bodennahen Ozonkonzentrationen in hochsommerlichen Episoden durch Anwendung photochemischer Ausbreitungsmodelle zu ermitteln und zu analysieren. Das Forschungsprojekt sollte also zu wissenschaftlichen Schlussfolgerungen und Erkenntnissen im Hinblick auf die Wirksamkeit von Ozonbekämpfungsmaßnahmen führen. Unter Berücksichtigung der anhaltenden politischen Diskussion über den Erlass von Gesetzen und Vorschriften zur Ozonverringerung sollten die Ergebnisse dieses Projekts außerdem eine bessere Grundlage für die Entscheidungsfindung bieten. Die Simulationen wurden u. a. für eine Ozonepisode im Jahre 1994 (vom 23. Juli bis 8. August) durchgeführt. Nachmittags wurden Ozonkonzentrationen von 250 bis 300 μg/m3 (1-Stunden-Mittelwerte) in Bodennähe gemessen. Die Ergebnisse der Modellrechnungen sind nachstehend zusammengefasst. 2.2. Auswirkung verschiedener Maßnahmen auf die Ozonkonzentrationen in Deutschland Dauerhaft wirksame Reduktionsmaßnahmen: Bis zum Jahre 2005 sollen die bereits durchgeführten Emissionskontrollmaßnahmen (EG-Richtlinien, nationale Umweltschutzvorschriften, usw.) die Emissionen von Ozonvorläuferstoffe landesweit um 37 % bei NOx und um 42 % bei VOC senken. Bei diesem Szenarium werden Senkungen der Ozonspitzenkonzentrationen am Nachmittag, die zwischen 15 und 25 % liegen, in großen Teilen des Modellgebiets berechnet. Dadurch würden die Spitzenwerte von 300 μg/m3 beispielsweise nur um durchschnittlich 60 μg/m3 gesenkt. Die berechnete Zahl von Gitterstunden(1) in Bodennähe, in denen die Schwellenwerte von 180 bzw. 240 μg/m3 im Basisrechenlauf überschritten werden, wird bei diesem Szenario um 70 bis 80 % reduziert. Bei zusätzlichen permanenten Reduktionsmaßnahmen (- 64 % NOx; - 72 % VOC)(2) sind die berechneten Spitzenkonzentrationen am Nachmittag um 30 bis 40 % niedriger als beim Basismodellversuch. Die berechnete Häufigkeit der Anzahl von Stundenmittelwerten, bei denen die Schwellenwerte von 180 bzw. 240 μg/m3 überschritten werden, wird um ca. 90 % gesenkt. Temporäre Reduktionsmaßnahmen: Bei einer "starken" landesweiten Geschwindigkeitsbegrenzung (- 15 % NOx; - 1 % VOC) zeigen die Modellsimulationen eine Verringerung um ca. 14 % der berechneten Häufigkeit von Stundenmittelwerten, bei denen der Schwellwert der Ozonkonzentrationen von 180 μg/m3 in Bodennähe überschritten wird. Die gebietsspezifischen Verringerungsraten der Ozonspitzenkonzentrationen in den Nachmittagsstunden liegen zwischen 2 und 6 %. Bei einem landesweiten Fahrverbot für private PKW ohne 3-Wege-Katalysator (- 29 % NOx; - 32 % VOC) zeigt die Simulation einen Rückgang von 29 % der berechneten Anzahl von Stundenmittelwerten mit einer Ozonkonzentration von über 180 μg/m3 in Bodennähe. Die gebietsspezifischen Abnahmen der Ozonspitzenkonzentrationen in den Nachmittagsstunden liegen zwischen 5 und 10 %. Bei einer hypothetisch angenommenen, 48 Stunden früher durchgeführten Maßnahme würden sich die Ozonspitzenkonzentrationen um weitere 2 % verringern. 2.3. Auswirkung verschiedener Maßnahmen auf die Ozonkonzentrationen in drei ausgewählten deutschen Regionen Die Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen wurde für drei ausgewählte Modellregionen jeweils lokalbezogen analysiert: Rhein-Main-Neckar (Frankfurt), Dresden und Berlin-Brandenburg. In allen drei Regionen lagen die Ozonspitzenkonzentrationen an mehreren Tagen im untersuchten Episodenzeitraum deutlich über 200 μg/m3 (1-Stunden-Mittelwert). Dauerhaft wirksame Reduktionsmaßnahmen: Lokal, bezogen auf die drei Modellregionen, führen die dauerhaften weiträumigen Emissionsminderungsmaßnahmen (max. - 30 % NOx; max. - 31 % VOC; jeweils inklusive zusätzlicher Effekte in Deutschland/Europa) zu einer Verringerung der berechneten Ozonspitzenkonzentrationen um 30 bis 40 %. Somit würden die Spitzenwerte von 240-280 μg/m3 am Nachmittag auf unter 200 μg/m3 fallen. Die Wirksamkeit dauerhafter, weiträumiger Emissionsminderungsmaßnahmen ist weitaus höher als die von temporären Maßnahmen (s. u.), obwohl die emissionsbezogenen Reduktionseffekte "nur" im Bereich zwischen 30 und 40 % liegen. Die höhere Wirksamkeit dauerhafter Kontrollmaßnahmen ist auf die oben erwähnte Verringerung der Emissionen von Vorläuferstoffen auf nationaler (europäischer) Ebene zurückzuführen. Dadurch werden die Hintergrundkonzentrationen von Ozon und Ozonvorläuferstoffen verringert. Temporäre Reduktionsmaßnahmen: Lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen (max. - 14 % NOx; - 1 % VOC) und lokale Fahrverbote, einschließlich für nichtschadstoffarme Dieselfahrzeuge (max. - 25 % NOx; max. - 28 % VOC) wirken sich mit max. - 4 % bei Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. - 7 % bei Fahrverboten kaum auf die Ozonspitzenkonzentrationen aus. Da die Hintergrundkonzentrationen von Ozon und Ozonvorläuferstoffen durch lokale Maßnahmen nicht beeinflusst werden, wirken sie sich nur auf die lokale Ozonbildung aus. Darin ist der Grund für die geringe Wirksamkeit dieses Maßnahmentyps zu sehen. Durch lokale, zeitweilig durchgeführte Emissionsminderungsmaßnahmen lässt sich eine leichte Verringerung der Ozonspitzenkonzentrationen am Nachmittag im jeweiligen Gebiet erzielen, sofern der Luftmassenaustausch nur sehr gering ist. Selbst wenn man alle verfügbaren lokalen Kontrollmöglichkeiten ausschöpft (also äußerst strenge Maßnahmen durchführt), lässt sich die Auswirkung auf die Ozonspitzenwerte keinesfalls mit der Wirksamkeit einer dauerhaften Emissionsminderung vergleichen. Verweise: Motz, G., Hartmann, A. (1997). Determination and evaluation of effects of local, regional and larger-scale (national) emission control strategies on ground level peak ozone concentrations in summer episodes by means of emission analyses and photochemical modelling, Zusammenfassung der vom deutschen Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie - UFO-Plan Nr. 104 02 812/1. www.umweltbundesamt.de/ozon-e 3. NIEDERLANDE Zur Untersuchung des Wirksamkeitsgrads kurzfristiger Bekämpfungsmaßnahmen in den Niederlanden zwischen 1995 und 2010 hat das RIVM (Rijksinstituut voor Volksgezondheid, d. h. Nationales Institut für Gesundheitswesen und Umweltschutz) eine Modellstudie (EUROS-Modell) durchgeführt. Für den gesamten Modellbereich wurde eine Basisgitterauflösung von 60 km zugrunde gelegt, während in den Benelux-Ländern und Deutschland eine Gitterauflösung von nur 15 km verwendet wurde. Die Simulationen wurden anhand von drei verschiedenen Smog-Episoden im Jahre 1994, den Jahren 1995, 2003 und 2010 als Emissionsbasisjahren und fünf unterschiedlichen Typen von kurzfristigen Maßnahmen durchgeführt. Die drei wesentlichen kurzfristigen Maßnahmen betrafen den Straßenverkehr auf landesweiter Ebene. S1: Geschwindigkeitsbegrenzungen; S2: Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Katalysator; S3: Fahrverbote für Lastkraftwagen auf innerstädtischen Straßen. Szenarium S4 sieht den kombinierten Effekt aus den Szenarien S1, S2 und S3 im gesamten Gebiet der Niederlande vor. Bei S5 gelten die gleichen Bedingungen für die Benelux-Länder und einen Teil Deutschlands (Nordrhein-Westfalen). Beim hypothetischen Szenarium S6 wird davon ausgegangen, dass es in den Niederlanden keine Emissionen von Vorläuferstoffen gibt (ein extremer Empfindlichkeitstes

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.