Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, J) REIS

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Quellenkennung: 11979HN02/01/2/AJ. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979HN02/01/2/AJ DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG II LISTE ZU ARTIKEL 22 DER BEITRITTSAKTE, I. LANDWIRTSCHAFT, ZWEITER TEIL SONSTIGE ANPASSUNGEN, A. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, J) REIS Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0123 +++++ VERORDNUNG NR . 470/67/EWG DER KOMMISSION VOM 21 . AUGUST 1967 ( ABL . NR . L 204 VOM 24 . 8 . 1967 ) , GEÄNDERT DURCH : - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 937/68 VOM 10 . JULI 1968 ( ABL . NR . L 162 VOM 11 . 7 . 1968 ) , - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1473/69 VOM 24 . JULI 1969 ( ABL . NR . L 185 VOM 29 . 7 . 1969 ) , - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2113/75 VOM 12 . AUGUST 1975 ( ABL . NR . L 215 VOM 13 . 8 . 1975 ) . ANHANG I ( BERICHTIGUNGSBETRAEGE ) UND ANHANG III ( GRUNDAUSBEUTE BEI DER VERARBEITUNG ) SIND DURCH DIE ANGABE DER GRIECHISCHEN SORTEN ENTWEDER BEI DEN BESTEHENDEN QUALITÄTSARTEN ODER -GRUPPEN ODER ALS NEUE ARTEN ODER GRUPPEN ZU ERGÄNZEN .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.