Europäische Union

2014/884/EU: Beschluss der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1280) Text von Bedeutung für den EWR

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12.12.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 357/89 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1280) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/884/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligter zur Stellungnahme nach den oben genannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   DAS VERFAHREN (1) Am 30. Juni 2009 führte Dänemark der FIH Erhvervsbank A/S und deren Tochtergesellschaften („FIH“) nach dem dänischen Gesetz über staatlich finanzierte Kapitalzuführungen 1,9 Mrd. DKK als hybrides Kernkapital zu (2). (2) Am 6. März 2012 meldete Dänemark ein Maßnahmenpaket zugunsten der FIH an. Mit Beschluss vom 29. Juni 2012 („der Rettungs- und Eröffnungsbeschluss“) (3) billigte die Kommission diese Maßnahmen (4) vorläufig und befand sie als mit dem Binnenmarkt vereinbar. (3) Gleichzeitig leitete die Kommission das in Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegte Verfahren ein, weil hinsichtlich der Angemessenheit des Maßnahme, der Beschränkung der Beihilfe auf das erforderliche Minimum und des Eigenbeitrags der Bank, insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise niedrige Vergütung für die zugunsten der FIH gewährten Entlastungsmaßnahmen, Zweifel bestanden. (4) Am 2. Juli 2012 zahlte die FIH das Kapital in Höhe von 1,9 Mrd. DKK zurück, das sie 2009 nach dem dänischen Gesetz über staatlich finanzierte Kapitalzuführungen erhalten hatte (5). (5) Im Einklang mit dem Rettungs- und Eröffnungsbeschluss legte Dänemark am 4. Januar 2013 (6) einen Umstrukturierungsplan vor, der später geändert wurde. Am 24. Juni 2013 legten die dänischen Behörden die endgültige Aktualisierung dieses Plans vor („der Umstrukturierungsplan“). (6) Am 3. Februar 2014 übermittelten die dänischen Behörden eine Vereinbarung über die Bedingungen für die Umstrukturierung der FIH, zu deren Umsetzung sich Dänemark verpflichtete (die Verpflichtungszusagen). (7) In der Zeit zwischen dem 30. Juni 2012 und dem 3. Februar 2014 übermittelten die dänischen Behörden weitere Informationen. (8) Dänemark akzeptiert aus Dringlichkeitsgründen, dass der vorliegende Beschluss ausnahmsweise in englischer Sprache erlassen wird (7). 2.   BESCHREIBUNG DES PROBLEMS 2.1.   DIE EMPFÄNGERIN (9) Die FIH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die unter die dänischen Rechtsvorschriften für das Bankwesen fällt und von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde (FSA) beaufsichtigt wird. Die Bank wurde 1958 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Kopenhagen, Dänemark. Sie steht im alleinigen Eigentum der FIH Holding A/S (FIH Holding). (10) Die FIH-Gruppe setzt sich aus der FIH Holding und der FIH Erhvervsbank sowie den hundertprozentigen Tochtergesellschaften letzterer zusammen. Diese Tochtergesellschaften sind die FIH Partners A/S, die das Geschäftsfeld der Unternehmensfinanzierung abdeckt, die FIH Kapital Bank A/S (FIH Kapital Bank) (8), die FIH Realkredit A/S, die ein Hypothekenkreditinstitut ist, und die FIH Leasing und Finans A/S. Die Aktivitäten der FIH bestehen aus den drei Segmenten Bankwesen (9), Märkte (10) und Unternehmensfinanzierung (11). (11) Zum 31. Dezember 2012 befand sich die FIH Holding im Eigentum des Zusatzversorgungsfonds des dänischen Arbeitsmarkts, der 48,8 % der Aktien an der FIH Holding hielt, der PF I A/S (12) mit einem Anteil von 48,8 % der Aktien, und des Vorstands sowie leitender Angestellter, die 2,3 % der Anteile besaßen. Die FIH Holding selbst hielt 0,1 % der Aktien. (12) Ende 2011 wies die FIH-Gruppe eine Bilanzsumme von 84,16 Mrd. DKK (11,28 Mrd. EUR) aus. Ihre Gesamtkapitalquote (13) betrug 17,8 %, stieg aber zum 31. Dezember 2012 auf 21,2 %. Am 31. Dezember 2012 betrug die Bilanzsumme der FIH 60,76 Mrd. DKK (8,1 Mrd. EUR) (14) und die risikogewichteten Aktiva (RWA) beliefen sich auf 29,84 Mrd. DKK (3,98 Mrd. EUR). (13) Die FIH ist eine auf bestimmte Marktnischen ausgerichtete Bank mit den Spezialgebieten mittelfristige Finanzierungen, Risikomanagement und Unternehmensfinanzierungsdienste für dänische Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 10 Mio. DKK (1,34 Mio. EUR). Ursprünglich deckten die Banktätigkeiten der FIH die drei Segmente der Immobilienfinanzierung, der Übernahmefinanzierung und des Firmenkundengeschäfts ab. (14) Zum Zeitpunkt des Rettungs- und Eröffnungsbeschlusses stellte die FIH, legt man das Nettoumlaufvermögen (15) zugrunde, Dänemarks sechstgrößte Bank dar, die auf Konzernebene über 2 000 Bankkunden bediente. Der geschätzte Marktanteil der FIH am Bank- und Immobilienkreditgeschäft betrug zu der Zeit 1,7 %. Bei den Krediten an KMU und Großunternehmen hatte sie einen Marktanteil von 2,5 %. Im Juni 2012 hielt die FIH im gesamten Markt für Firmenkredite (sowohl Banken als auch Hypothekenbanken) einen Marktanteil von 2,1 %. (15) In den letzten Jahren zeigte die FIH-Gruppe eine schwache Leistung. Am 25. Juni 2009 stellte sie einen Antrag an den dänischen Rekapitalisierungsplan (16) und am 30. Juni 2009 erhielt sie eine Kapitalzuführung von 1,9 Mrd. DKK an hybridem Kernkapital in Form eines Schuldscheins. Der Anleihezinssatz dieses Schuldscheins betrug 11,46 % pro Jahr. Für das Gesamtjahr 2009 meldete die FIH-Gruppe einen Verlust vor Steuern in Höhe von 148 Mio. DKK (19,9 Mio. EUR). (16) Die FIH-Gruppe verzeichnete 2010 zwar einen Gewinn vor Steuern von 316 Mio. DKK (42,5 Mio. EUR), diesem Gewinn lagen aber vor allem einmalige positive Marktwertanpassungen zugrunde, darunter auch nicht realisierte Gewinne aus einer indirekten Beteiligung. Im Jahr 2011 meldete die FIH-Gruppe einen Verlust vor Steuern von 1,27 Mrd. DKK (170 Mio. EUR), der auf Wertminderungsaufwendungen für Darlehen und negative Marktwertanpassungen zurückzuführen war. Am 31. Dezember 2012 wies sie einen Verlust vor Steuern von 47 Mio. DKK (6,4 Mio. EUR) aus. Für Ende 2013 wurde ein Gewinn vor Steuern von 95 Mio. DKK (12,8 Mio. EUR) veranschlagt. Im dritten Quartal 2013 betrug der Vorsteuer-Nettogewinn für das fortlaufende operative Geschäft 23,2 Mio. DKK (3,09 Mio. EUR). Für das gesamte operative Geschäft nach Steuern verzeichnete die FIH 2012 einen Verlust von 20,1 Mio. DKK (2,71 Mio. EUR). (17) In den Jahren 2009 und 2010 senkte Moody’s das Rating der FIH von A2 auf Baa3. 2010 kamen die Eigentümer der FIH (die isländische Finanzaufsichtsbehörde und die Zentralbank von Island) (17) überein, ihre Anteile an der FIH an die derzeitigen Eigentümer zu verkaufen. Von diesem neuen Eigentumsverhältnis erwartete man wesentliche Verbesserungen für die Bonitätseinstufung der FIH, denn die Tatsache, dass die Kaupthing Bank hf vormals Eigentümerin war, gehörte zu den Hauptbedenken Moody’s im Hinblick auf die FIH. Allerdings stufte Moody’s überwiegend aufgrund von Umständen, die auf Besonderheiten der FIH zurückzuführen waren und beispielsweise die Refinanzierung staatlich besicherter Anleiheemissionen, die Kreditqualität und die Risikopositionen gegenüber dem Immobiliensektor betrafen, die FIH noch weiter auf B1 mit negativen Aussichten herab. (18) Die Herabstufung des Ratings 2011 stand im Einklang mit den damaligen Marktpreisen für Anleihen der FIH, die aus der staatlichen Garantie keinen Nutzen ziehen konnte. Schuldverschreibungen der FIH mit Laufzeiten von zwei bis vier Jahren wurden mit Margen von 600-700 Basispunkten (Bps) über dem Satz für an den EURIBOR geknüpfte Swaps verzinst. 2.2.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN AUSLÖSENDEN EREIGNISSE (19) In den Jahren 2011 und 2012 sah die FIH im Hinblick auf 2012 und 2013 fällig werdende Schulden Schwierigkeiten auf sich zukommen. Die Hauptursachen für die daraus entstehenden Refinanzierungsschwierigkeiten waren die Verschlechterung der Bonitätseinstufung der FIH und Veränderungen in den Kapitalmarktbedingungen (18). Im Juli 2009 hatte die FIH bereits Liquiditätshilfe in Form einer Staatsgarantie über insgesamt 50 Mrd. DKK (6,31 Mrd. EUR) erhalten, die sie vollständig in Anspruch nahm. Außerdem hatte sich im Rahmen der dänischen Garantieregelung beim Staat eine Kapitalzuführung von 1,9 Mrd. DKK (255 Mio. EUR) an hybridem Kernkapital bezogen. Zum 31. Dezember 2011 besaß die FIH staatsgarantierte Anleihen in Höhe von 41,7 Mrd. DKK (5,56 Mrd. EUR). Dies entsprach 49,94 % der Bilanzsumme der Bank. (20) Da diese staatsgarantierten Anleihen 2012 und 2013 fällig wurden, hatte die FIH in Kürze ein Finanzierungsproblem zu erwarten. In der zweiten Hälfte des Jahres 2011 ging die FSA von dem Bestehen eines vergleichsweise hohen Risikos aus, dass die FIH in den nächsten 12-18 Monaten die Liquiditätsanforderungen nicht erfüllen können werde, da ihr voraussichtlich die Beschaffung von Mitteln auf den offenen Märkten nicht mehr möglich sein werde. (21) Um diesen sich abzeichnenden Liquiditätsproblemen entgegen zu treten, sollte die FIH ihre Bilanzsumme erheblich reduzieren. 2.3.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN (22) Zur Lösung der Liquiditätsprobleme, mit denen man damals bei der FIH rechnete, schlug Dänemark im Juli 2012 eine komplexe Entlastungsmaßnahme zur Übertragung problematischer Immobilienfinanzierungswerte der FIH auf eine neue Tochtergesellschaft der FIH Holding (Newco) vor. Zugleich verpflichtet sich Dänemark, der Newco jederzeit bei Bedarf Finanz- und Rekapitalisierungsmittel bereitzustellen. (23) Die „Maßnahmen“ (19) bestanden aus zwei Phasen eines Aktienkaufvertrags (20) und mehreren Nebenvereinbarungen, in deren Rahmen Vermögenswerte der FIH-Gruppe in Höhe von etwa 17,1 Mrd. DKK (2,3 Mrd. EUR oder 28 % der gesamten Vermögenswerte der FIH zum Zeitpunkt der Übertragung) an die Newco übertragen wurden. Anschließend wurde die Newco (21) von der Danish Financial Stability Company (FSC) (22) gekauft. Danach sollte sie nach der gebilligten dänischen Regelung für Abwicklungen (23) den Grundsätzen dieser Regelung entsprechend in einem geordneten Verfahren aufgelöst werden (24). Das Abwicklungsverfahren wird voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2016 dauern, könnte sich aber auch bis zum 31. Dezember 2019 hinziehen. Die FSC konnte fast den gesamten, für den Erwerb der Newco benötigten Kapitalbetrag von 2 Mrd. DKK über eine vorzeitige Rückzahlung des Schuldscheins für die 1,9 Mrd. DKK an hybridem Kernkapital, die der Staat 2009 der FIH (25) gewährt hatte, finanzieren. Die FSA genehmigte auf der Grundlage einer Solvabilitäts- und Liquiditätsanalyse, in die auch die Maßnahme zur Übertragung von Vermögenswerten einbezogen worden war, die Rückzahlung der staatlichen Kapitalzuführung durch die FIH am 2. Juli 2012 (26). (24) In der ersten Phase erfolgte eine Ausgliederung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der FIH Erhvervsbank und der FIH Kapital Bank in die Newco, der neuen, im Eigentum der FIH Holding stehenden Tochtergesellschaft. Bei den an die Newco übertragenen Vermögenswerten handelte es sich um Immobilienkredite und Grundpfänder in Höhe von 15,2 Mrd. DKK (2,1 Mrd. EUR) sowie Derivate in Höhe von 1,6 Mrd. DKK (215 Mio. EUR). Die Anfangsverbindlichkeiten der Newco bestanden aus zwei Darlehen (1. Darlehen und 2. Darlehen) mit einem verbleibenden Eigenkapitalteil von 2 Mrd. DKK. (25) Das 1. Darlehen war ein Darlehen zum Auffangen von Verlusten über 1,65 Mrd. DKK (221 Mio. EUR), das die FIH der Newco gewährte. Die Newco wird dieses Darlehen nur dann an die FIH zurückzahlen, wenn das Abwicklungsverfahren für die an die Newco übertragenen Vermögenswerte Einnahmen erwirtschaftet, die den Kaufpreis der FSC von 2 Mrd. DKK (268 Mio. EUR) übersteigen. Was die Vergütung für das 1. Darlehen betrifft, so hat die Newco den Zinssatz für dänische Staatsanleihen mit fünfjähriger Laufzeit plus 1,15 % zu zahlen (27). (26) Das 2. Darlehen war ein Darlehen der FIH Erhvervsbank an die Newco in Höhe von etwa 13,45 Mrd. DKK (1,8 Mrd. EUR). Als Vergütung für das 2. Darlehen hat die Newco der FIH den Dreimonats-DKK-CIBOR-Satz zuzüglich 1,12 % zu zahlen. Die Laufzeit des 2. Darlehens entspricht der Laufzeit von Darlehen, die von der FIH zuvor im Rahmen der Staatsgarantie vergeben worden waren. Das 2. Darlehen und die genannten kongruenten Darlehen wurden folglich Mitte 2013 in voller Höhe fällig und man traf eine vertragliche Vereinbarung, dass die FIH, sobald die Newco Darlehen an sie zurückzahlt, ihrerseits ausstehende staatsgarantierte Darlehen zurückzahlt. Da der Nominalwert des 2. Darlehens von der Newco an die FIH zurückgezahlt wurde, stellte die FSC der Newco Finanzmittel in Höhe des zur Refinanzierung der Vermögenswerte der Newco erforderlichen Betrages zur Verfügung. (27) In der Phase 2, die unmittelbar auf den Abschluss der Phase 1 folgte, erwarb die FSC von der FIH Holding sämtliche Newco-Aktien. Der ursprünglich von der FSC an die FIH Holding für die Newco gezahlte Preis (28) war das Eigenkapital (Reinvermögen) zum 1. Januar 2012. Es betrug 2 Mrd. DKK. (28) Anschließend konnte die FIH Holding die Barerlöse als sofort verfügbare Liquidität zur Rückzahlung eines Teils der staatlich besicherten Schulden nutzen. Gleichzeitig führte die Übertragung der Vermögenswerte zu einem Austausch der Immobilienkredite gegen Kredite an ein staatlich gefördertes Unternehmen, sodass sich die risikogewichteten Aktiva der FIH um etwa 10 Mrd. DKK (29) reduzierten. (29) Die Maßnahmen beinhalten zusätzlich zu dem Aktienkaufvertrag mehrere Nebenvereinbarungen zwischen der FIH Holding und der FSC. a) Am 1. Juli 2012 (30) gab die FIH Holding der FSC eine unbegrenzte Garantie für Verluste, mit der sie der FSC für den Fall der Auflösung der Newco garantierte, das die FSC die gesamten Mittel und das Kapital, das sie der Newco zur Verfügung gestellt hatte, zurückerhalten würde. Die Vergütung für diese Garantie ist in dem im Aktienkaufvertrag vorgesehenen variablen Kaufpreis inbegriffen. b) Am 1. Juli 2012 verpflichtete sich die FSC, der Newco Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, sobald das 2. Darlehen fällig würde (Mitte 2013). Die FSC erhält von der Newco Zinsen in Höhe des EU-Basissatzes zuzüglich 100 Bps. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat die FSC der Newco eine Kreditfazilität über 13 Mrd. DKK (1,64 Mrd. EUR) zur Verfügung gestellt, für die sie keine Bereitstellungsprovision erhalten wird. c) Die FSC verpflichtete sich, die Newco mit Finanzmitteln zu versorgen und zu rekapitalisieren, falls dies vor dem endgültigen Abwicklungsverfahren erforderlich werden sollte. (30) Die FSC hat einen vertraglichen Anspruch darauf, bei der Auflösung der Newco zumindest ihre anfängliche Investition von 2 Mrd. DKK abzüglich der FIH und FSC während der Transaktion entstandenen Kosten zurückzuerhalten. Erbringt das Abwicklungsverfahren geringere Erlöse als den Kaufpreis von 2 Mrd. DKK, wird die FIH die Differenz aus dem 1. Darlehen bzw. aus dem Darlehen zum Auffangen von Verlusten und der Sicherheitsleistung decken. Übersteigen die Erlöse aus dem Abwicklungsverfahren 1,5 Mrd. DKK, werden der FSC zusätzlich zu dem ihr zustehenden Mindestbetrag von 2 Mrd. DKK weitere 25 % eventueller Überschussbeträge gezahlt. Eventuelle weitere Überschussbeträge gehen an die FIH Holding. Praktisch wird die FSC 2 Mrd. DKK erhalten, wenn die endgültigen Erlöse unter 1,5 Mrd. DKK liegen. Erreichen die Erlöse aber beispielsweise 1,9 Mrd. DKK, erhält die FSC 2,1 Mrd. DKK. 2.4.   DAS FÖRMLICHE PRÜFVERFAHREN (31) Im Rettungs- und Eröffnungsbeschluss äußerte die Kommission Zweifel hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, ihrer Beschränkung auf das erforderliche Minimum, des Bestehens eines angemessenen Eigenbeitrags der FIH-Gruppe und einer ausreichenden Begrenzung der Wettbewerbsverzerrung. (32) Diese Bedenken hatten ihren Ursprung in der hohen Komplexität der Maßnahmen, die zur Ausräumung zukünftiger Liquiditätsschwierigkeiten der FIH unnötig kompliziert zu sein schienen. Insbesondere war nicht klar, inwieweit die verschiedenen Nebenvereinbarungen und die wechselseitigen Abhängigkeiten in der Vergütungsformel erforderlich, angemessen und für die Zwecke der Bankenmitteilung von 2008 zielführend waren (31). (33) Zu der Zeit, als der Rettungs- und Eröffnungsbeschluss gefasst wurde, beabsichtigte die FIH ferner, mittels Verfolgung einer Rolle als Preisführer aggressiv in den Internetmarkt für Kleinkundeneinlagen einzusteigen. Dieser Eintritt in den Internetmarkt für Kleinkundeneinlagen gehörte zu den Kernkomponenten der Strategie der FIH zur Behebung ihrer Finanzierungsprobleme. (34) Darüber hinaus erschien es sehr unwahrscheinlich, dass die von der FSC für die übertragenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu zahlende Vergütung der in Randnummer 21 der Mitteilung über wertgeminderte Vermögenswerte (32) genannten Höhe der Vergütung entsprach. Laut dieser Mitteilung sollen die Banken die mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Verluste so weit wie möglich selbst tragen. In Randnummer 21 wird eine angemessene Vergütung des Staates für gewährte Entlastungsmaßnahmen verlangt, damit ungeachtet des gewählten Modells eine gleichwertige Verantwortung und Kostenbeteiligung der Anteilseigner sichergestellt ist. 3.   UMSTRUKTURIERUNG 3.1.   DER UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (35) Am 24. Juni 2013 legte Dänemark eine endgültige, aktualisierte Fassung des Umstrukturierungsplans für die FIH-Gruppe für den Zeitraum von 2012 bis 2016 vor. Der Plan enthält ein Bestfall- und ein Schlimmstfallszenario (33) und dient dem Ziel, die Fähigkeit der FIH zur Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität, eine ausreichende Lastenverteilung und angemessene Maßnahmen zur Behebung von Wettbewerbsverzerrungen nachzuweisen. (36) Der Umstrukturierungsplan stützt sich auf Annahmen über die Wachstumsentwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Entwicklung der Veränderungen bei den kurz- und mittelfristigen Zinssätzen. Den diesbezüglichen Annahmen liegt die Schätzung des dänischen Ministeriums für Unternehmen und Wachstum zu den Entwicklungen bei den kurzfristigen Zinssätzen bis 2014 zugrunde. Der Plan geht von einer moderaten Erholung des BIP-Wachstums im Jahr 2013 und danach aus. (37) Für den Bestfall (34) erwartet man für die FIH eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Ergebnisse bis 2016. Die normalisierte Eigenkapitalrendite vor Steuern (35) auf Gruppenebene wird für den 31. Dezember 2013 auf 10,3 % und für den 31. Dezember 2016 auf 11,2 % (36) veranschlagt. (38) Das Schlimmstfallszenario (37) beruht auf weniger günstigen Annahmen für den Markt. Zu diesen Annahmen zählen unter anderem sowohl nach Umfang als auch nach Preis ungünstigere Marktbedingungen für Bankenfinanzierungen, eine geringere Nachfrage nach Krediten und Beratungsdiensten, ungünstige Bewegungen bei den Wechselkursen, Zinssätzen usw., wobei die Wertminderungsaufwendungen über den gesamten Konjunkturzyklus unverändert über historischem Niveau liegen werden. Nach den Schätzungen der FIH würden diese Entwicklungen in ihrer Gesamtheit zu einer normalisierten Eigenkapitalrendite vor Steuern auf Gruppenebene von 0,9 % zum 31. Dezember 2013 und von 2,0 % zum 31. Dezember 2016 führen. (39) In beiden Fällen ist das Niveau der Eigenkapitalrendite vergleichsweise niedrig. Dies ist hauptsächlich auf das Dividendenverbot und das Verbot von Kuponzahlungen zurückzuführen, das in den im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren für die staatliche Beihilfe abgegebenen Verpflichtungszusagen Dänemarks vorgesehen ist. Infolge dieser Verpflichtungszusagen würde die FIH-Gruppe die Gewinne bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums und dem Abschluss der Maßnahmen einbehalten. (40) Ursprünglich deckten die Banktätigkeiten der FIH drei Segmente ab: die Immobilienfinanzierung, die Übernahmefinanzierung und das Firmenkundengeschäft. Das Geschäftsfeld der Immobilienfinanzierung wurde im Rahmen der Umstrukturierung der FIH eingestellt, da die im Segment Immobilienfinanzierung enthaltenen Kredite 2012 an die FSC veräußert worden waren. Darüber hinaus wird man die im Geschäftsbereich Übernahmefinanzierung geführten Kredite schrittweise auslaufen lassen. Das Firmenkundengeschäft wird also der einzige Geschäftsbereich sein, der weitergeführt wird. Im März 2013 war die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten auf 214 gesunken. (41) Laut Umstrukturierungsplan sollte die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2013 auf 27,68 Mrd. DKK (3,74 Mrd. EUR) zurückgehen. Für den 31. Dezember 2016 prognostiziert die FIH eine Gesamtkapitalquote von 19,6 %. (42) Die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsquote (38), die am 31. Dezember 2012 214 % betrug, wird am 31. Dezember 2013 voraussichtlich 239,7 % betragen. (43) Man erwartet, dass im Verlauf des Umstrukturierungszeitraums die Gesamtkapitalquote und die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsquote 19,6 % bzw. 175 % betragen und somit die gesetzlichen Anforderungen erheblich übertreffen werden. (44) Die nach dem im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Bestfallszenario (39) zu erwartende Vorsteuerrendite auf das sogenannte normalisierte Eigenkapital (40) wird auf 9 % zum 31. Dezember 2013 und 10,1 % zum 31. Dezember 2016 veranschlagt. Im Schlimmstfallszenario betragen diese Zahlen 0,9 % bzw., 4,7 % (41). (45) Seit Mitte 2011 hat sich die Lage der Bank erheblich gebessert. Damals war die FSA davon ausgegangen, dass der FIH ein erheblicher Liquiditätsbedarf entstehen würde, den sie nicht werde decken können. Die FIH zahlte die restlichen offenen staatsgarantierten Anleihen zurück und somit war das Refinanzierungsproblem am 13. Juni 2013 gelöst. Darüber hinaus tilgte die FIH am 2. Juli 2013 das staatlich finanzierte hybride Kernkapital. (46) Derzeit hat die FIH weder mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen noch mit der Erfüllung ihrer Liquiditätsanforderungen Probleme. 3.2.   VON DÄNEMARK ZUR AUSRÄUMUNG DER VON DER KOMMISSION ERHOBENEN BEDENKEN GETROFFENE MASSNAHMEN (47) Die dänischen Behörden und die FIH-Gruppe trafen eine Reihe von Maßnahmen zur Ausräumung der von der Kommission im Zusammenhang mit dem Rettungs- und Eröffnungsbeschluss erhobenen Bedenken. (48) Die FIH leistete eine „einmalige“ Zahlung in Höhe von 310,25 Mio. DKK (39,12 Mio. EUR) mit dem Wertstellungsdatum 4. Dezember 2013 an die FSC (42). (49) Mit dem Wertstellungsdatum 18. Dezember 2013 zahlte die FIH der Newco einen Betrag von 61,7 Mio. DKK als teilweise Rückzahlung von im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung für 2012 empfangenen Gebühren und senkte rückwirkend die der Newco belasteten Verwaltungs- und Hedging-Gebühren für das Jahr 2013 auf 0,05 % des Portfolios ausstehender Kredite. (50) Die FIH verringerte ihre Vermögenswerte von insgesamt 109,3 Mrd. DKK (14,67 Mrd. EUR) am 31. Dezember 2010 auf 60,80 Mrd. DKK (8,16 Mrd. EUR) am 31. Dezember 2012. Dies entspricht einer Abnahme um 44 %. (51) Die FIH reduzierte ihren Darlehensbestand von 58,0 Mrd. DKK (7,79 Mrd. EUR) am 31. Dezember 2010 auf 16,2 Mrd. DKK (2,17 Mrd. EUR) am 31. Dezember 2012, also um insgesamt 41,8 Mrd. DKK. Dies entspricht einem Rückgang um 72 %. (52) Zusätzlich reduzierte die FIH ihre Risikolinien im Segment Märkte erheblich (43). (53) Die FIH senkte die Anzahl ihrer Vollzeitbeschäftigten von 356 am 31. Dezember 2010 auf 214 zum 31. März 2013. Dies entspricht einer Verringerung um 41 %. (54) Zusätzlich reduzierte die FIH ihre geografische Präsenz, da zwei ihrer vier Regionalbüros geschlossen wurden. 3.3.   VERPFLICHTUNGSZUSAGEN DÄNEMARKS (55) In Anbetracht der von der Kommission im Rettungs-. und Eröffnungsbeschluss geäußerten Bedenken und zur Gewährleistung der Vereinbarkeit mit der Mitteilung über wertgeminderte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.