Europäische Union

Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005D0854. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

len, welche Inhalte sie erhalten möchten, und den Eltern und Erziehern in Europa die notwendigen Informationen an die Hand geben, damit sie Entscheidungen im Einklang mit ihren kulturellen und sprachlichen Werten treffen können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse früherer Projekte könnten Projekte bezuschusst werden, die auf die Anpassung von Bewertungssystemen und Qualitätskennzeichen an die Konvergenz von Telekommunikation, audiovisuellen Medien und der Informationstechnologie abzielen, sowie Selbstregulierungsinitiativen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Eigenkennzeichnung und Dienste zur Überprüfung solcher selbst angebrachten Kennzeichen. Auch könnten weitere Anstrengungen nötig werden, um die Einführung von Bewertungssystemen und Qualitätskennzeichen durch die Inhalteanbieter anzuregen. Es wäre wünschenswert, zu versuchen, die sichere Nutzung durch Kinder schon bei der Entwicklung neuer Technologien zu berücksichtigen, statt sich um die Milderung etwaiger Folgen der neuen Technologien zu bemühen, nachdem sie konzipiert worden sind. Das Kriterium der Sicherheit der Endnutzer muss in die technischen und kommerziellen Erwägungen einbezogen werden. Dies könnte unter anderem durch die Förderung des Meinungsaustauschs zwischen Kinderfürsorgern und technischen Experten geschehen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nicht jedes für den Onlinebereich entwickelte Produkt für die Nutzung durch Kinder bestimmt ist. Daher werden im Rahmen des Programms Zuschüsse für technische Maßnahmen entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer bereitgestellt, die es ihnen ermöglichen, den Eingang unerwünschter und schädlicher Inhalte zu begrenzen und eingehende unerwünschte Spam entsprechend zu behandeln. Finanziert werden etwa — die Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Filtertechnologien und Unterrichtung der Öffentlichkeit darüber in einer klaren und einfachen Form, die einen Vergleich erleichtert, — die Erleichterung und Koordinierung des Austauschs von Informationen und empfehlenswerten Verfahren über die wirksame Bekämpfung von unerwünschten und schädlichen Inhalten, — die Anregung der Einführung von Inhaltsbewertungen und Qualitätskennzeichen für Webseiten durch die Inhalteanbieter und die Anpassung von Inhaltsbewertungen und Qualitätskennzeichen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit derselben Inhalte über verschiedene Lieferkanäle (Konvergenz), — falls erforderlich, Beiträge zur Zugänglichkeit von Filtertechnologien, insbesondere in Sprachen, die vom Markt nicht angemessen abgedeckt werden. Die verwendeten Technologien sollten — wo angezeigt — das Recht auf Privatsphäre gemäß den Richtlinien 95/46/EG (1) und 2002/58/EG schützen. Die Anwendung technologischer Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre wird angeregt. Bei den Tätigkeiten im Rahmen dieser Aktion werden die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssystem (2) in vollem Umfang berücksichtigt. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt in enger Koordinierung mit den Maßnahmen zur Förderung eines sichereren Umfelds (Maßnahme der Selbstregulierung) und zur Sensibilisierung (Unterrichtung der Öffentlichkeit über Mittel zur Bekämpfung unerwünschter und schädlicher Inhalte). 3.   AKTION 3: FÖRDERUNG EINES SICHEREREN UMFELDS Ein vollständig funktionierendes System der Selbstregulierung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Einschränkung der Flut unerwünschter, schädlicher und illegaler Inhalte. Die Selbstregulierung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Konsultierung und angemessene Vertretung der betroffenen Parteien; Verhaltenskodizes; nationale Gremien zur Erleichterung der gemeinschaftsweiten Zusammenarbeit und zur nationalen Bewertung der Selbstregulierungssysteme (3). In der Gemeinschaft muss in diesem Bereich weitergearbeitet werden, um die europäischen Unternehmen auf dem Gebiet des Internet und neuer Online-Technologien zur Anwendung von Verhaltenskodizes anzuregen. Das 2004 im Rahmen des Aktionsplans zur sichereren Nutzung des Internet eingerichtete Forum „Sichereres Internet“ wird ein Diskussionsforum für Vertreter aus der Industrie, von Strafverfolgungsbehörden, politische Entscheidungsträger und Nutzerorganisationen (z. B. Eltern- oder Lehrerverbände, Kinderschutzgruppen, Verbraucherschutzverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen für digitale Rechte) sein. Es wird nationalen Mitregulierungs- und Selbstregulierungsgremien eine Plattform für den Erfahrungsaustausch bieten; dort wird auch darüber diskutiert werden können, wie die Industrie zum Kampf gegen illegale Inhalte beitragen kann. Das Forum wird einen Treffpunkt für Diskussionen auf Expertenebene und eine Plattform zur gegenseitigen Abstimmung bieten und Schlussfolgerungen, Empfehlungen, Leitlinien usw. an die einschlägigen nationalen und europäischen Kanäle leiten. Das Forum wird sich mit allen Aktionen befassen, die Diskussion fördern und das Vorgehen gegen illegale, unerwünschte und schädliche Inhalte erleichtern. Mit seinen Plenarsitzungen und, falls erforderlich, themenbezogenen Arbeitsgruppen mit klaren Zielsetzungen und Fristen wird es als Treffpunkt für die Beteiligten aus allen Bereichen dienen: einschließlich staatliche Stellen und Programme, Normungsgremien, Privatwirtschaft, Dienststellen der Kommission und Nutzerorganisationen (z. B. Eltern- oder Lehrerverbände, Kinderschutzgruppen, Verbraucherschutzverbände sowie Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen für digitale Rechte). Das Forum wird allen, die auf nationaler und europäischer Ebene, vor allem in den Programmen und Initiativen der Mitgliedstaaten, aktiv sind, Gelegenheit zum Meinungs-, Informations- und Erfahrungsaustausch geben. Gegebenenfalls sollte das Forum „Sichereres Internet“ mit wichtigen Organisationen, die in verwandten Bereichen wie beispielsweise Netz- und Informationssicherheit tätig sind, Informationen austauschen und zusammenarbeiten. Mit dem Forum „Sichereres Internet“ werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: 1. Förderung der Vernetzung der entsprechenden Strukturen in den Mitgliedstaaten und Ausbau der Zusammenarbeit mit Selbstregulierungsgremien außerhalb Europas; 2. Förderung der Konsensfindung und Selbstregulierung bei der qualitativen Bewertung von Internetauftritten, der medienübergreifenden Inhaltsbewertung sowie bei der Bewertung und bei Filterungstechniken und deren Ausweitung auf neue Inhaltsformen wie Online-Spiele und neue Zugangsformen wie Mobiltelefone; 3. Anregung der Diensteanbieter zur Ausarbeitung von Verhaltenkodizes zu Fragen wie dem transparenten und gewissenhaften Umgang mit Verfahren zur Meldung und Entfernung von Inhalten („Notice and Take down“-Verfahren) sowie die Unterrichtung der Nutzer über die sicherere Nutzung des Internet und das Bestehen von Stellen zur Meldung illegaler Inhalte; 4. Förderung der Erforschung der Wirksamkeit von Bewertungsprojekten und Filtertechnologien. Nutzerorganisationen und wissenschaftliche Forschungsinstitute können bei diesen Bestrebungen wertvolle Partner sein. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der im Rahmen des Programms mitfinanzierten laufenden und abgeschlossenen Projekte werden dabei berücksichtigt. Das Forum wird als offene Plattform dazu beitragen, das Problembewusstsein und die Einbeziehung der Bewerberländer und anderer Drittländer zu verbessern, und damit als internationale Arena für die Lösung eines globalen Problems dienen. Dadurch sorgt das Forum dafür, dass wichtige Verbände wie Nutzerorganisationen (z. B. Eltern- oder Lehrerverbände, Kinderschutzgruppen, Verbraucherschutzverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen für digitale Rechte), Wirtschaftszweige und öffentliche Stellen die in der Gemeinschaft und international ergriffenen Initiativen zur Förderung der sichereren Nutzung kennen, dazu konsultiert werden und dazu beitragen. Die Mitarbeit im Forum „Sichereres Internet“ steht allen Interessenten außerhalb der Gemeinschaft und aus den Bewerberländern offen. Die internationale Zusammenarbeit wird ferner durch einen mit dem Forum verbundenen runden Tisch gefördert, durch den ein regelmäßiger Dialog über empfehlenswerte Verfahren, Verhaltenskodizes, Selbstregulierung und Qualitätsbewertung angekurbelt werden soll. Die Kommission wird dafür sorgen, dass Synergien mit verwandten Foren und ähnlichen Initiativen vollständig genutzt werden. Für ein Sekretariat zur Unterstützung der Arbeit des Forums „Sichereres Internet“ mit Fachleuten, deren Aufgabe darin besteht, die Untersuchungsgegenstände vorzuschlagen, die Arbeitsunterlagen vorzubereiten, die Diskussionen zu leiten und die Schlussfolgerungen niederzulegen, kann eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden. Weiter könnten etwa auch Selbstregulierungsprojekte zur Ausarbeitung grenzüberschreitender Verhaltenskodizes Gemeinschaftszuschüsse erhalten. Beratung und Hilfeleistung können gewährt werden, um die Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene durch die Vernetzung der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten und Bewerberländern und durch die systematische Überprüfung und Berichterstattung in Bezug auf rechtliche und regulatorische Fragen zu gewährleisten, um die Erarbeitung von Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren für die Selbstregulierung voranzutreiben, um Ländern, die Selbstregulierungsgremien einrichten wollen, praktische Unterstützung zu gewähren und um die Zusammenarbeit mit Selbstregulierungsgremien außerhalb Europas auszubauen. 4.   AKTION 4: SENSIBILISIERUNG Sensibilisierungsmaßnahmen sollten mehrere Kategorien illegaler, unerwünschter und schädlicher Inhalte (darunter etwa Inhalte, die als für Kinder ungeeignet gelten, rassistische und fremdenfeindliche Inhalte) ansprechen und gegebenenfalls damit verbundenen Fragen des Verbraucher- und Datenschutzes sowie der Informations- und Netzsicherheit (Viren/Spam) Rechnung tragen. Sie sollten sowohl Inhalten gelten, die über das Internet verbreitet werden, als auch neuen Formen der interaktiven Information und Kommunikation aufgrund der raschen Ausbreitung des Internet und des Mobilfunks (z. B. Peer-to-Peer-Dienste, Breitband-Video, Sofortnachrichten, Chat-Räume usw.). Damit die beabsichtigten Zielgruppen erreicht werden, wird die Kommission weitere Schritte unternehmen, um kostengünstige Mittel der Informationsverbreitung an ein breites Nutzerspektrum zu fördern, insbesondere durch Einrichtungen, von denen eine Multiplikatorwirkung ausgeht, und durch elektronische Verbreitungskanäle. Die Kommission könnte insbesondere die Nutzung von Massenmedien und die Verteilung von Informationsmaterial an Schulen und Internetcafes erwägen. Das Programm wird geeignete Gremien unterstützen, die nach einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, um in allen Mitgliedstaaten und Bewerberländern als Sensibilisierungszentren zu dienen, und die in enger Zusammenarbeit mit allen wichtigen Akteuren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Sensibilisierungsmaßnahmen und -programme durchführen werden. Für den europäischen Zusatznutzen wird ein Koordinierungszentrum sorgen, das eng mit den anderen Zentren zusammenarbeiten wird, um einen Austausch empfehlenswerter Verfahren sicherzustellen. Einrichtungen, die als Sensibilisierungszentrum tätig werden wollen, müssen nachweisen, dass sie von den nationalen Behörden nachdrücklich unterstützt werden. Sie müssen einen klaren Auftrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die sicherere Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien oder zur Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz haben und über die dazu erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Die Sensibilisierungszentren haben folgende Aufgaben: — Ausarbeitung einer in sich geschlossenen, durchschlagenden und gezielten Sensibilisierungskampagne über die dafür am besten geeigneten Medien unter Beachtung der empfehlenswerten Verfahren und Erfahrungen aus anderen Ländern; — Aufbau und Pflege von Partnerschaften (formell und informell) mit den Hauptbeteiligten (Behörden, Presse und Medien, Verbände der Internetanbieter, Nutzerorganisationen, Bildungsvertreter) und den in ihren Ländern laufenden Maßnahmen mit Bezug auf die sicherere Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien; — Förderung von Dialog und Informationsaustausch, insbesondere zwischen den Bildungsvertretern und Vertretern des Technologiebereichs; — gegebenenfalls Zusammenarbeit bei Aktivitäten in Bereichen im Zusammenhang mit diesem Programm, wie etwa im Bereich der Medien- und Informationskompetenz oder des Verbraucherschutzes; — Unterrichtung der Nutzer über europäische Filterprogramme und -dienste und über Meldestellen und Selbstregulierungssysteme; — aktive Zusammenarbeit mit anderen nationalen Sensibilisierungszentren innerhalb des europäischen Netzes durch den Austausch von Informationen über empfehlenswerte Verfahren, die Teilnahme an Sitzungen und die Ausarbeitung und Verwirklichung eines europäischen, aber gegebenenfalls an die nationalen sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten angepassten Konzepts; — Bereitstellung von Fachwissen und technischer Unterstützung für den Aufbau von Sensibilisierungszentren (Betreuung neuer durch erfahrenere Zentren). Im Interesse der guten Zusammenarbeit und hohen Wirksamkeit wird zur logistischen und strukturellen Unterstützung der Zentren in den einzelnen Mitgliedstaaten das Koordinierungszentrum finanziert, das für die europaweite Wahrnehmung, eine wirksame Kommunikation und den Erfahrungsaustausch sorgt, so dass fortdauernd Lehren aus den Ergebnissen dieser Maßnahmen gezogen werden können (z. B. zur Anpassung des verwendeten Aufklärungs- und Informationsmaterials). Das Koordinierungszentrum hat folgende Aufgaben: — wirksame Kommunikation und Sicherstellung, dass Informationen und empfehlenswerte Verfahren innerhalb des Netzes ausgetauscht werden; — Weiterbildung der Mitarbeiter der Sensibilisierungszentren in Fragen der sichereren Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien (Ausbilderschulung); — technische Unterstützung der Bewerberländer, die Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen wollen; — Koordinierung der von den Sensibilisierungszentren zur Verfügung gestellten Fachkenntnisse und technischen Unterstützung für den Aufbau neuer Sensibilisierungszentren; — Vorschläge für Indikatoren und Erfassung, Auswertung und Austausch statistischer Daten über Sensibilisierungsmaßnahmen, damit deren Auswirkungen eingeschätzt werden können; — Bereitstellung der Infrastruktur für eine einheitliche, umfassende und grenzübergreifende Sammlung (Web-Portal) einschlägiger Informations-, Sensibilisierungs- und Forschungsressourcen mit lokalisierten Inhalten (oder gegebenenfalls nachgeordneten Web-Angeboten), was auch Nachrichtenüberblicke, Artikel und monatliche Mitteilungsblätter in mehreren Sprachen umfassen kann, sowie die Bekanntmachung der Aktivitäten des Forums „Sichereres Internet“; — Ausbau der Verbindung mit Sensibilisierungsaktivitäten außerhalb Europas; — Beteiligung am Forum „Sichereres Internet“ sowie anderen einschlägigen Veranstaltungen und Koordinierung der Beiträge bzw. Reaktionen des Sensibilisierungsnetzes. In Forschungsarbeiten soll auch vergleichend untersucht werden, wie die Bürger, insbesondere die Kinder, neue Online-Technologien nutzen. Zu weiteren Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene könnten etwa die Unterstützung spezieller, kinderfreundlicher Internetdienste oder eine Auszeichnung für die beste Sensibilisierungsmaßnahme des Jahres zählen. (1)  Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31). Richtlinie geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1). (2)   ABl. L 69 vom 16.3.2005, S. 67. (3)  Siehe: Leitsätze für die Schaffung von Selbstkontrollsystemen der Mitgliedstaaten für den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den online angebotenen audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten in der Empfehlung 98/560/EG. ANHANG II VORLÄUFIGE AUFSCHLÜSSELUNG DER AUSGABEN 1. Kampf gegen illegale Inhalte 25–30 % 2. Bekämpfung unerwünschter und schädlicher Inhalte 10–17 % 3. Förderung eines sichereren Umfelds 8–12 % 4. Sensibilisierung 47–51 % ANHANG III MITTEL FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS 1. Die Kommission führt das Programm gemäß der technischen Beschreibung in Anhang I durch. 2. Die Durchführung des Programms erfolgt über indirekte Aktionen. Dazu gehören: a) Aktionen auf Kostenteilungsbasis i) Pilotprojekte und Maßnahmen zu empfehlenswerten Verfahren. Ad-hoc-Projekte in für das Programm relevanten Bereichen, unter Einschluss von Projekten, in denen empfehlenswerte Verfahren demonstriert oder bestehende Technologien innovativ angewandt werden. ii) Netze: Netze dienen der Zusammenführung verschiedener Interessenkreise, damit in der gesamten Europäischen Union für Maßnahmen gesorgt wird und die Koordinierung sowie der Know-how-Transfer erleichtert werden. Sie können mit Maßnahmen zu empfehlenswerten Verfahren verknüpft sein. iii) Angewandte europaweite Forschungsarbeiten zur vergleichenden Untersuchung, wie die Bürger, insbesondere die Kinder, neue Online-Technologien nutzen. Die Finanzierung durch die Gemeinschaft beträgt normalerweise höchstens 50 % der Kosten des Projekts. Öffentlichen Einrichtungen kann eine Erstattung von 100 % der Mehrkosten gewährt werden. b) Begleitmaßnahmen Folgende Begleitmaßnahmen tragen zur Durchführung des Programms oder der Vorbereitung künftiger Tätigkeiten bei: i) vergleichende Bewertung und nach vergleichbarer Methodik durchgeführte Erhebungen zum Erhalt zuverlässiger Daten über die sicherere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien für alle Mitgliedstaaten; ii) technische Bewertung von Technologien wie der Filterung, die die sicherere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien fördern sollen. Bei der Bewertung ist auch zu berücksichtigen, ob diese Technologien den Schutz der Privatsphäre verbessern oder nicht; iii) Studien zur Unterstützung des Programms und seiner Aktionen, einschließlich Selbstregulierung und der Arbeiten des Forums „Sichereres Internet“, oder Vorbereitung künftiger Tätigkeiten; iv) Preisausschreiben für empfehlenswerte Verfahren; v) Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops oder anderweitige Sitzungen und Leitung gebündelter Maßnahmen; vi) Verbreitung, Information und Kommunikation. Auf das Inverkehrbringen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, auf Vermarktung und Werbung ausgerichtete Maßnahmen sind ausgeschlossen. 3. Die Auswahl von Aktionen auf Kostenteilungsbasis erfolgt aufgrund von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die gemäß den geltenden Finanzbestimmungen auf den Internetseiten der Kommission veröffentlicht werden. 4. Anträge auf Förderung durch die Gemeinschaft sollten gegebenenfalls einen Finanzierungsplan umfassen, in dem alle Elemente der Projektfinanzierung aufgeführt sind; dabei sind unter anderem Angaben zur Höhe der bei der Gemeinschaft beantragten Fördermittel sowie zu sonstigen Förderanträgen oder Beihilfen aus anderen Quellen zu machen. 5. Begleitmaßnahmen werden gemäß den geltenden Finanzbestimmungen im Rahmen von Ausschreibungen durchgeführt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.