Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/1942 der Europäischen Zentralbank vom 30. Juli 2026 zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute (EZB/2026/18)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1942. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lseigner des beaufsichtigten Unternehmens; c) Mitglieder des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens; d) Kunden des beaufsichtigten Unternehmens, ihre Garanten und verbundene Parteien; e) externe Abschlussprüfer des beaufsichtigten Unternehmens; f) Dienstleister und Berater des beaufsichtigten Unternehmens; g) Mitarbeiter von Organen und Einrichtungen der Union und nationalen und internationalen Behörden. 4.   KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zu den Kunden des beaufsichtigten Unternehmens, wie i) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; ii) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; iii) Finanzstatus und -aktivitäten, wie Informationen zu Einkommensniveau, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Derivaten, finanziellen Verpflichtungen, Kreditscoring, Zahlungshistorie, Streitigkeiten und Verfahren in Verbindung mit dem beaufsichtigten Unternehmen sowie Indikatoren für die finanzielle Solidität insgesamt; iv) Zusammensetzung des Haushalts, Wohnverhältnisse, Bildungsstatus sowie Informationen und Aussichten zur Beschäftigung. b) Angaben zu Mitarbeitern, Anteilseignern und Mitgliedern des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens, wie i) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; ii) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; iii) finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem beaufsichtigten Unternehmen, wie Informationen über Vergütung, Vermögen, Schulden, Derivate und finanzielle Verpflichtungen; iv) Berufserfahrung, Qualifikationen, Hochschulausbildung. c) Angaben zu externen Abschlussprüfern, Dienstleistern und Beratern des beaufsichtigten Unternehmens sowie Angaben zu Mitarbeitern von Organen und Einrichtungen der Union und nationalen und internationalen Behörden, wie i) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; ii) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; iii) Beschreibung der persönlichen Beziehungen naher Angehöriger der betroffenen Person zu Mitgliedern des Leitungsorgans und/oder Inhabern einer Schlüsselfunktion des beaufsichtigten Unternehmens, seines Mutterunternehmens oder seiner Tochterunternehmen, und eine Beschreibung der beruflichen und finanziellen Beziehungen der betroffenen Person zum beaufsichtigten Unternehmen sowie zu dessen Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen. ANHANG VI Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen 1.   GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Im Rahmen der Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Bewertung, ob nationale zuständige Behörden (National Competent Authorities — NCAs) hohe Aufsichtsstandards einheitlich anwenden, und Überprüfung, ob vergleichbare Situationen für den gesamten SSM zu vergleichbaren Ergebnissen führen; b) Erhalt von Ex-ante- und Ex-post-Meldungen der NCAs zu wesentlichen Aufsichtsverfahren und Beschlussentwürfen bezüglich weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen mit erheblichen Auswirkungen und hohem Risiko und Beratung von NCAs, um spezifische Aspekte solcher Verfahren eingehender zu bewerten; c) Erhalt von Meldungen der NCAs im Zusammenhang mit besonderen Sachverhalten; d) Durchführung thematischer Überprüfungen, um gezielte Erkenntnisse über die Aufsicht durch NCAs im Hinblick auf definierte Risikobereiche auf der Ebene einzelner weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen oder Gruppen ähnlicher weniger bedeutender Unternehmen zu gewinnen und eine hochwertige Aufsicht zu gewährleisten; e) Mitwirkung an Vor-Ort-Prüfungen bei weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen, um der EZB ein besseres Verständnis der Durchführung der Aufsicht durch die NCAs zu verschaffen. 2.   RECHTSGRUNDLAGE Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 6 Absätze 4, 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013. 3.   BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: a) Mitarbeiter weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen; b) Mitglieder des Leitungsorgans, Kunden und ihre Garanten, Anteilseigner und Gläubiger, Dienstleister, Berater und externe Abschlussprüfer weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen; c) Mitarbeiter oder Vertreter von Bankenverbänden; d) Mitarbeiter von Organen und Einrichtungen der Union und nationalen und internationalen Behörden; 4.   KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; c) berufliche Daten im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung und anderen bekleideten Positionen des bestellten Mitglieds sowie der Mitglieder des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens, bei dem die Bestellung erfolgt; d) berufliche Daten zu sonstigen Geschäftstätigkeiten des bestellten Mitglieds im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; e) Angaben zur finanziellen Situation des bestellten Mitglieds im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; f) Angaben zu Strafregistereinträgen, strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren, relevanten Zivil-/Verwaltungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Verbot der Ausübung der Funktion als Unternehmensleiter, Konkurs, Insolvenz und ähnlicher Verfahren; g) Beschreibung der persönlichen Beziehungen naher Angehöriger des bestellten Mitglieds – im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit – zu anderen Mitgliedern des Leitungsorgans und/oder Inhabern von Schlüsselfunktionen des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt, seines Mutterunternehmens oder seiner Tochterunternehmen, und ihrer beruflichen und finanziellen Beziehungen zum beaufsichtigten Unternehmen, für das die Bestellung erfolgt, sowie zu dessen Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen; h) Informationen darüber, ob eine Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit bereits von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt wurde, und Informationen über das Ergebnis dieser Beurteilung; i) Äußerungen von Mitarbeitern der EZB oder der NCA zur Leistung des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen oder einer früheren Funktion, die sich auf das aktuelle Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit auswirken können; j) Informationen über das Verhalten des bestellten Mitglieds in der aktuellen Funktion, die gegebenenfalls bei Neubewertungen relevant sind. ANHANG VII Aufsicht über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen 1.   GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Im Rahmen der Aufsicht über weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Gewährleistung, dass bedeutende beaufsichtigte Unternehmen das einschlägige Unionsrecht, einschließlich der nationalen Rechtsvorschriften zu seiner Umsetzung, einhalten, in welchem Aufsichtsanforderungen in Bezug auf i) Eigenmittel, Verbriefung, Beschränkungen für Großkredite, Liquidität, Verschuldungsgrad sowie Meldung und Veröffentlichung entsprechender Informationen sowie ii) Unternehmensführung, einschließlich Risikomanagementverfahren, interner Kontrollmechanismen, Vergütungspolitiken und -praktiken sowie wirksamer bankinterner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung, einschließlich auf internen Ratings basierender Modelle, festgelegt sind; b) Durchführung von aufsichtlichen Überprüfungen und Stresstests, um festzustellen, ob weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen die einschlägigen Anforderungen des Unionsrechts erfüllen und, auf der Grundlage dieser aufsichtlichen Überprüfung, besondere Anforderungen und weitere Maßnahmen in Bezug auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen festzulegen; c) Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis der in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenen Mutterunternehmen von weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen, einschließlich der gemischten Finanzholdinggesellschaften, sowie Mitwirkung an der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis von Mutterunternehmen, die nicht in einem teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassen sind, einschließlich in Aufsichtskollegien unbeschadet der Beteiligung der nationalen zuständigen Behörden (NCAs) als Beobachter in diesen Aufsichtskollegien; d) Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben im Zusammenhang mit Sanierungsplänen und Frühinterventionsmaßnahmen; e) Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen; f) Ausübung der nach nationalem Recht übertragenen Aufsichtsbefugnisse im Hinblick auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich Genehmigung des Erwerbs von Anteilen an einem Nichtkreditinstitut oder einem Kreditinstitut außerhalb der Union durch weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, Verschmelzungen oder Spaltungen von Kreditinstituten, Erwerb oder Veräußerung von Aktiva oder Passiva, Änderungen der Satzung von Kreditinstituten, Bestellung von externen Abschlussprüfern, Auskunftsersuchen an und spezifischer Berichte von externen Abschlussprüfern, Auslagerungsvorhaben, Tätigkeiten in Drittländern, Ausübung von Befugnissen gegenüber Anteilseignern, Gewährung oder Beschränkung von Krediten an verbundene Parteien, strategischer Entscheidungen und Gründung genossenschaftlicher Bankengruppen; g) Ausübung der Aufsichtsbefugnisse im Hinblick auf weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die den zuständigen Behörden nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU in der in nationales Recht umgesetzten Fassung übertragen wurden. 2.   RECHTSGRUNDLAGE Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b, d, g und i sowie Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013. 3.   BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: a) Mitarbeiter eines weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens; b) Mitglieder des Leitungsorgans, Kunden und ihre Garanten, Anteilseigner und Gläubiger, Dienstleister, Berater und externe Abschlussprüfer weniger bedeutender beaufsichtigter Unternehmen; c) Mitarbeiter oder Vertreter von Bankenverbänden; d) Mitarbeiter von Organen und Einrichtungen der Union und nationalen und internationalen Behörden; e) andere Dritte, wie Personen, die im Zusammenhang mit einem weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen Beschwerden einlegen oder Auskunftsersuchen übermitteln; f) bevollmächtigte Vertreter eines bestellten Mitglieds in einem Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. 4.   KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zur Identifikation, wie Name, Personalausweis-/Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; c) berufliche Daten im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Beschäftigung und anderen bekleideten Positionen des bestellten Mitglieds sowie der Mitglieder des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt; d) berufliche Daten zu sonstigen Geschäftstätigkeiten des bestellten Mitglieds im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; e) Angaben zu Strafregistereinträgen, strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren, relevanten Zivil-/Verwaltungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Verbot der Ausübung der Geschäftsführerposition, Konkurs, Insolvenz und ähnlichen Verfahren; f) Angaben zur finanziellen Situation zum bestellten Mitglied im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit; g) Beschreibung der persönlichen Beziehungen naher Angehöriger des bestellten Mitglieds – im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit – zu anderen Mitgliedern des Leitungsorgans und/oder Inhabern von Schlüsselfunktionen des beaufsichtigten Unternehmens, für das die Bestellung erfolgt, seines Mutterunternehmens oder seiner Tochterunternehmen, und ihrer beruflichen und finanziellen Beziehungen zum beaufsichtigten Unternehmen, für das die Bestellung erfolgt, sowie zu dessen Mutter- oder Tochterunternehmen; h) Informationen darüber, ob eine Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit bereits von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt wurde und Angaben zum Ergebnis dieser Beurteilung; i) Äußerungen von Mitarbeitern der EZB oder der NCA zur Leistung des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen oder einer früheren Funktion, die sich auf das aktuelle Verfahren zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit auswirken können; j) Informationen über das Verhalten des bestellten Mitglieds in seiner aktuellen Funktion, die gegebenenfalls bei Neubewertungen relevant sind; k) Finanzinformationen, wie im Zusammenhang mit der Prüfung der Kreditakte eines Bankkunden oder im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe an ein Mitglied des Leitungsorgans, wenn eine vorherige Zustimmung erforderlich ist; l) Aufzeichnungen der Stimme des bestellten Mitglieds im Rahmen eines im Rahmen eines Verfahrens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1942/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.