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92/318/EWG: Entscheidung der Kommission vom 25. März 1992 über Beihilfen Spaniens für Industrias Mediterráneas de la Piel SA ("Imepiel") (Nur der spanische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31992D0318 92/318/EWG: Entscheidung der Kommission vom 25. März 1992 über Beihilfen Spaniens für Industrias Mediterráneas de la Piel SA ("Imepiel") (Nur der spanische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 172 vom 27/06/1992 S. 0076 - 0085 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 25. März 1992 über Beihilfen Spaniens für Industrias Mediterráneas de la Piel SA ( "Imepiel") (Nur der spanische Text ist verbindlich) (92/318/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93 Absatz 2 erster Unterabsatz, nach Aufforderung der Beteiligten, sich zu dem Fall zu äussern, wie in Artikel 93 vorgesehen, und unter Berücksichtigung der Äusserungen, in Erwägung nachstehender Gründe: I Imepiel wurde 1882 von der Familie Segarra gegründet, der das Unternehmen bis 1976 gehörte, als es der spanische Staat übernahm, um einen Konkurs abzuwenden. Der Staat erwarb seinerzeit über die staatliche Vermögensverwaltung Patrimonio del Estado im Wirtschaftsministerium 99,94 % des Kapitals. Den Rest der Anteile hält die Caja de Ahorros de Valencia und die Caja de Ahorros de Castellón. Das Unternehmen produziert und verkauft Schuhe aus selbstgegerbtem Leder (das so zum grössten Teil im Unternehmen bleibt und gar nicht erst auf den Markt gelangt) und Gummi, einem reinen Zwischenprodukt, für die Sohlen. Der Betrieb steht in Vall d'Uxó in der Provinz Castellón, einem Ort von 27 000 Einwohnern, 45 km nördlich von Valencia, 26 km von Castellón und 15 km von Sagunto, einer Stadt, die stark unter der Rationalisierung der Stahlindustrie gelitten hat. Das Betriebsgelände ist 150 000 m2 groß, davon sind 100 000 m2 überbaut. Das Unternehmen expandierte in der Nachkriegszeit und fing auch an, Handschuhe zu produzieren und Landwirtschaft zu betreiben. Nach der Übernahme durch den Staat wurden die Nebenbetriebe jedoch abgestossen. Das Unternehmen blieb auch weiterhin einer der Grossen im spanischen Schuhgeschäft, und sicher beschäftigte kein anderer Betrieb soviel Leute an einem Ort oder konnte dort so viel produzieren. Im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen wurde die Belegschaft jedoch von 3 146 (1976) auf 1 457 (1988) abgebaut. Solange das Unternehmen dem Staat gehörte, hat es mehr oder weniger in jedem Jahr Verluste gemacht. In den Jahren bis 1987 kamen so 12 700 Millionen Pta zusammen. Die Verluste musste der Staat mit immer neuen Kapitalspritzen ausgleichen. Der Staat investierte aber auch in die Modernisierung des Betriebs. Weil die Verluste kein Ende nehmen, bestellte der Mehrheitsaktionär schließlich Mitte der 80er Jahre einen Sanierungsplan, der einen Kapazitätsabbau und Entlassungen vorsah sowie neue Kapitalspritzen (1987 1 400 Millionen Pta, 1988 1 929 Millionen Pta), personelle Veränderungen in der Unternehmensleitung und eine neue Absatz- und Produktstrategie. II Aus Presseberichten erfuhr die Kommission im Dezember 1987, daß der Staat einen Sanierungsplan für das Unternehmen aufgestellt hatte und daß der Firma vom Staat 1 400 Millionen Pta zum Ausgleich der Geschäftsverluste des Jahres 1987 zugeführt worden seien. Die Kommission forderte mit Schreiben vom 29. Januar 1988 nähere Angaben zu dem Verlustausgleich. Die Kommission erhielt hierauf ein Fernschreiben mit Datum vom 20. April 1988, in dem die spanische Regierung bestätigte, daß es für 1987 eine Kapitalzufuhr von 1 400 Millionen Pta gegeben habe. Auf Wunsch der spanischen Behörden wurde ein bilaterales Gespräch über diesen Fall vereinbart, das am 9. Juni 1988 stattfand. Dort erfuhr die Kommission mehr über das Unternehmen und dessen Vorgeschichte, vor allem aber, daß dem Unternehmen für 1988 weitere 1 929 Millionen Pta zugeflossen waren. Wie es hieß, sollten die Gelder für einen Sozialplan zur Umstrukturierung des Unternehmens verwendet werden. Ausserdem wurde der Kommission die Übermittlung der Akte und eine offizielle Meldung angekündigt. Was die Kommission auf der Sitzung erfuhr, reichte jedoch nicht aus, um die Vereinbarkeit der Kapitalzufuhr mit den Artikeln 92 und 93 des EWG-Vertrags beurteilen zu können. Im Anschluß an die Sitzung ersuchte die Kommission die spanischen Behörden mit Schreiben vom 15. Juli 1988 um die versprochene Anmeldung und weitere Angaben in einer vereinbarten Frist. Hierauf erhielt die Kommission ein Schreiben, das vom 27. Juli 1988 datiert war, in dem die spanische Regierung noch einmal einen Grossteil der Angaben zur Lage des Unternehmens aus der Sitzung vom 9. Juni zusammenfasste. Der Plan zur Sanierung des Unternehmens wurde in grossen Zuegen geschildert. Die Forderungen lauteten: - Kapitalzufuhr von 1 400 Millionen Pta 1987 und von 1 929 Millionen Pta 1988; - eine Unternehmensstrategie, die das Unternehmen in kurzer Zeit wieder in die Gewinnzone bringen soll; - Produkt- und Marktforschung; - Investitionen in neuen Maschinen. Der Sanierungsplan nannte keine Zahlen, der Kommission wurden aber detaillierte Angaben für November 1988 versprochen. Ein weiteres Gespräch zwischen der Kommission und den spanischen Behörden fand am 16. November 1988 statt. Auch hier ging es wieder - ganz allgemein - um den Finanzbedarf des Unternehmens für einen Sozialplan (an Entlassungen waren vorgesehen: 251 für 1989, 275 für 1990, 273 für 1991), die Notwendigkeit eines Umstrukturierungsplans und weitere Investitionsmittel in Höhe von 470 Millionen Pta für 1989 und 100 Millionen Pta für 1990. Geplant waren anscheinend Kosteneinsparungen, Produktionseinschränkungen, Diversifizierung, Preiserhöhungen und Produktivitätsverbesserungen. Auf lange Sicht sollte damit eine Privatisierung möglich gemacht werden. Auch hier wieder konnte die Kommission keine Angaben bekommen, die Aufschluß über die Vereinbarkeit der Kapitalzufuhr mit den Artikeln 92 und 93 des EWG-Vertrags gegeben hätten. Mit Schreiben vom 14. Dezember 1988 unterrichtete die Kommission die spanische Regierung von der Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 des EWG-Vertrags wegen der 3 329 Millionen Pta, die der spanische Staat dem Unternehmen zugeführt hatte. Hierzu erschien dann auch im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (1) eine Aufforderung an alle Beteiligten, sich zu dem Fall zu äussern. Die spanischen Behörden beantworteten das Schreiben der Kommission am 25. Januar 1989. Danach müssten die Gelder, die dem Unternehmen zugeflossen waren (insgesamt 6 029 Millionen Pta, nämlich 1 500 Millionen Pta 1986, 2 600 Millionen Pta 1987 und 1 929 Millionen Pta 1988) als Teil eines auf drei Jahre angelegten Sanierungsplans angesehen werden, der das Unternehmen auf eine Privatisierung vorbereite. Ziele des Sanierungsplans seien: - Wiederherstellung der Rentabilität in drei Jahren; - Kapazitätsabbau von 3,2 auf 1,74 Millionen Paar Schuhe im Jahr und von 20 auf 14,1 Millionen Quadratfuß Leder im Jahr, Stillegung des Gummibetriebs; - Dezentralisierung der Unternehmensorganisation; - Betriebsrationalisierung und Verkauf der nicht mehr benötigten Flächen; - Ausbau des Vertriebs der Hausmarke und Umstellung auf höherwertige Ware; - detaillierte Tarifverhandlungen zur Abwendung von Arbeitskämpfen; - Abbau der Belegschaft von 1 457 auf 627. Der Plan wies verschiedene Unstimmigkeiten auf. Das Unternehmen machte weder 1988 noch 1989 einen Gewinn, und spätere Pläne lassen erwarten, daß das Unternehmen kaum vor 1993 die Gewinnzone erreichen wird. Die geplante Kapazitätsverringerung wäre möglich gewesen, aber das Unternehmen produzierte 2 Millionen Paar Schuhe 1987 und 2 Millionen Paar 1988. Aus späteren Plänen geht hervor, daß 1990 und 1991 über 2 Millionen Paar Schuhe produziert werden sollten und 1992 sogar über 3 Millionen Paar. Am 20. Februar 1989 wandte sich die Kommission dann um weitere Auskünfte an die spanische Regierung. Gefragt wurde nach Einzelheiten über gewährte Beihilfen, geplante Beihilfen, Cash-flow und Gewinn- und Verlustvoraussagen, Einzelheiten über die Wirtschaftslage am Standort des Unternehmens, über Investitionen und die geplante Privatisierung. Mit Schreiben vom 17. März 1989 erfuhr die Kommission näheres über ein Kaufangebot, das eine Gruppe spanischer Unternehmen gemacht hatte. Kaufen wollten sie das Unternehmen aber im wesentlichen nur, wenn der Staat - die Verluste für die ersten drei Geschäftsjahre nach der Übernahme trägt - 3 358 Millionen Pta; - 1 695 Millionen Pta investiert; - 11 179 Millionen Pta für einen Sozialplan aufbringt; - die laufenden Netto-Verbindlichkeiten übernimmt. Die spanischen Behörden beantworteten die Fragen der Kommission mit einem Schreiben vom 5. April 1989. Daraus ergibt sich, daß das Unternehmen nach Ansicht des spanischen Staates folgenden Finanzbedarf hat: - Kapitalzufuhr (1986-1991): 12 835 Millionen Pta, - Cash-Verluste (1989-1993): 4 478 Millionen Pta, - Firmenverluste (1989-1993): 61 988 Millionen Pta, - Investitionsbedarf (1989-1993): 1 006 Millionen Pta. Danach hatte die spanische Regierung immer noch die Absicht, das Unternehmen zu privatisieren. Mit Schreiben vom 18. April 1989 erhielt die Kommission nähere Einzelheiten über ein neues Angebot der privaten Kaufinteressenten: sie verlangten jetzt 17 305 Millionen Pta (gegenüber vorher 16 232 Millionen Pta). Von April bis November 1989 befassten sich die spanischen Behörden und die Kommission mit den Kaufplänen. Es wurde eine Korrespondenz hierüber geführt, in der es auch um die Schaffung einer besonderen Investitionszone in Vall d'Uxó ging. Einem Fernschreiben der spanischen Regierung vom 9. November 1989 entnahm die Kommission, daß die Regierung Schwierigkeiten mit der Privatisierung des Unternehmens Imepiel hatte. Später erhielt die Kommission ein vom 19. Dezember 1989 datiertes Schreiben mit der Bestätigung, daß die Privatisierungsverhandlungen abgebrochen worden waren und die spanische Regierung nun den der Kommission im Januar 1989 vorgelegten Sanierungsplan verwirklichen wolle. Daraufhin ersuchte die Kommission mit Fernschreiben vom 11. Januar 1990 die spanischen Behörden um Informationen über den neuesten Stand. Diese berichteten mit Schreiben vom 24. Januar 1990 über die bisherige Entwicklung der Unternehmensfinanzen und die Zukunftsaussichten, vor allem aber Einzelheiten über die geplante Privatisierung des Unternehmens und dessen Liquidationswert. Die Verkaufskonditionen wurden bestätigt mit Schreiben vom 1. Februar 1990, dem auch eine Kopie des Verkaufsvertrags mit dem Datum vom 10. Januar 1990 beilag. Danach sahen die Verkaufskonditionen folgendermassen aus: - Der Käufer Círculo de Financiación y Gestión S.A. ist eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 2 500 Millionen Pta, das zu 25 % eingezahlt war, der Rest sollte über drei Jahre eingezahlt werden. Der Käufer war also anscheinend unterkapitalisiert, was sich auch auf die langfristige Ertragsfähigkeit des Unternehmens auswirken würde. - Der Kaufpreis betrug 100 Millionen Pta. - Der Käufer verpflichtete sich, das Unternehmen drei Jahre zu behalten und die Struktur seines Aktienkapitals oder die von Imepiel in dieser Zeit nicht ohne Zustimmung des Staates zu verändern. - Der Verkäufer führt dem Unternehmen bei Vertragsabschluß 8 500 Millionen Pta an neuem Kapital zu; die Gelder sind bestimmt für die Verbesserung der Finanzlage des Unternehmens, die Umstrukturierung der Belegschaft und die Anschaffung neuer Maschinen. Mit dem gleichen Schreiben lieferte der Verkäufer der Kommission einen Finanzplan, der später für das dritte und vierte Geschäftsjahr mit Schreiben vom 30. Januar 1990 überarbeitet wurde. Nach dem Finanzplan ergibt sich mit den Produktionszahlen für 1989 und 1994 folgendes Bild: (Verkaufszahlen) Jahr Produkt Menge Wert (1) Ergebnis (1) Investitionen (1) 1989 Schuhe 1 250 (2) Leder 8 600 (3) 5 481 (2 309) ? 1994 Schuhe 3 445 (2) 7 471 Leder 15 500 (3) 4 286 446 164 (1) Millionen Pta. (2) 1 000 Paar. (3) 1 000 Quadratfuß. Es ist offensichtlich, daß sich der Käufer hier ein sehr hohes Ziel gesetzt hat. Bei der Vorgeschichte des Unternehmens und dem Fehlen jeglicher Details zur Untermauerung der Voraussagen gibt es keine feste Grundlage für eine Verwirklichung der Pläne. Mehr noch, der Käufer will sogar die Produktion steigern, wodurch die Preise dann noch stärker unter Druck geraten würden. Am 26. Januar 1990 fand ein Gespräch zwischen der Kommission und den spanischen Behörden statt. Die Kommissionsvertreter bezeichneten den Umstrukturierungsplan als unannehmbar, da er noch höhere Absatzmengen vorsehe. Von spanischer Seite wurde erklärt, als Bezugsjahr sollte nicht 1989, sondern 1986 genommen werden: in jenem Jahr seien drei Millionen Paar Schuhe verkauft worden. Drei Millionen Paar, so wurde bestätigt, müssten auch mit einer Belegschaft von 770 verkauft werden, bevor das Unternehmen einen Gewinn machen könne. Für Imepiel seien mehrere Angebote eingegangen, das beste habe man dann angenommen. Imepiel wurde am 2. Februar 1990 privatisiert. Aufgrund der Privatisierung zog die Kommission folgende Beträge in das Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 ein: - Kapitalzufuhr: 1986 1 500 Millionen Pta, 1987 1 200 Millionen Pta; - bei Privatisierung: 8 500 Millionen Pta; - Verkauf zu Sonderpreisen wegen der Privatisierung: 3 900 Millionen Pta. Diese Entscheidung wurde den spanischen Behörden mit Schreiben vom 3. August 1990 mitgeteilt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (2). Mit Schreiben vom 11. Oktober 1990 erhoben die spanischen Behörden Einspruch gegen die Erweiterung des Verfahrens. III Als sich die Kommission dazu entschied, ein Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 einzuleiten - die spanische Regierung wurde mit Schreiben vom 14. Dezember 1988 informiert - ersuchte sie die spanischen Behörden, sich zu dem Fall zu äussern und die dort gestellten Fragen zu beantworten, wie auch weitere zweckdienlich erscheinende Angaben zu machen, damit die Kommission die Vereinbarkeit der Beihilfen beurteilen könne. Die anderen Mitgliedstaaten und Interessenten wurden über eine Bekanntmachung des Schreibens im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 3. Februar 1989 von der Entscheidung der Kommission unterrichtet. In der obenerwähnten Korrespondenz äusserte sich die spanische Regierung mit Schreiben vom 25. Januar 1989 und beantwortete weitere Fragen der Kommission mit Schreiben vom 5. April 1989. Erstens stellte sich die spanische Regierung auf den Standpunkt, die Beihilfen seien mit Artikel 92 Absatz 3 EWG-Vertrag vereinbar. Zweitens vertrat sie die Auffassung, die Beihilfen müssten unter dem Gesichtspunkt des Privatisierungsprogramms, des Sanierungsplans und der lokalen Wirtschaftsförderung gesehen werden. Anscheinend war versucht worden, das Unternehmen zu privatisieren, was aber nicht gelang, weil die Käufer nicht die gewünschten Sicherheiten bieten konnten. Der Sanierungsplan sollte in Verbindung mit der lokalen Wirtschaftsförderung laufen, damit wären die Beihilfen dann gerechtfertigt. Die Regierung argumentierte, die Beihilfe sei mit der Umstrukturierung des Unternehmens verbunden und vorwiegend kurzfristig angelegt, obwohl auch mittelfristig ein Finanzbedarf bestehe. Die Beihilfe sei der Grösse des Problems angemessen, der Wettbewerb in der Schuhindustrie würde nicht verzerrt. Es werden keine Industrieprobleme und keine Arbeitslosigkeit auf andere Mitgliedstaaten übergewälzt, da das Unternehmen 1988 nur für 706 Millionen Pta (10,92 % vom Umsatz) in andere Länder der Gemeinschaft exportierte und mit einem weiteren Rückgang rechnete: Eine Erhaltung des Unternehmens würde folglich Strukturprobleme in der Gemeinschaft lindern helfen. Bei einem Zusammenbruch des Unternehmens würde die Lücke nur durch Importe aus Drittländern geschlossen. Die spanische Regierung verwies auch auf die Regelung im Beitrittsvertrag für die Artikel 92 und 93. Zusammenfassend wiederholten die spanischen Behörden ihre Absicht, das Unternehmen zu verkaufen, und ein Umstrukturierungsplan sei nötig, um dieses Ziel mit einem Mindestmaß an Verzerrungen für das lokale Wirtschaftsgefüge zu erreichen. Im Rahmen des Verfahrens äusserten sich auch andere Mitgliedstaaten zu den Kapitalspritzen: - Die britische Regierung schloß sich der Auffassung der Kommission an und bezeichnete die Beihilfen als mit dem Vertrag unvereinbar. - Die dänische, die deutsche, die portugiesische und die italienische Regierung unterstützten gleichfalls die Kommission. Die Ausweitung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 zur Einbeziehung der neuen Beihilfen, die dem Unternehmen zugeflossen waren - zusammen mit der Privatisierungshilfe - wurde der spanischen Regierung mit Schreiben vom 3. August 1990 mitgeteilt. Das Schreiben erschien anschließend im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Dezember 1990; dort wurden die anderen Mitgliedstaaten und Interessenten aufgefordert, sich zu dem Fall zu äussern. Die spanische Regierung antwortete mit Schreiben vom 11. Oktober 1990. Erstens erklärte die spanische Regierung, sie vermöge der Kommission nicht zu folgen, wenn diese die Beihilfen für 1986 und 1987 (3 700 Millionen Pta) und die Privatisierungshilfe von 3 900 Millionen Pta für nicht freistellungsfähig erkläre. Nach spanischer Auffassung hält sich die Beihilfe in dem von der Gemeinschaft gesetzten Rahmen, da sie nur den Zweck habe, dem Staat weitere Aufwendungen zu ersparen, das Unternehmen auf feste Füsse zu stellen und die wirtschaftliche Entwicklung eines strukturschwachen Gebiets zu sichern. Ein Grossteil der Probleme des Unternehmens gehe auf die spanische Industriepolitik in der Zeit vor dem Beitritt des Landes zurück. Die Regierung war der Ansicht, bei dem Verkauf des Unternehmens seien keine Beihilfen im Spiel gewesen. Für den Veräusserungswert des Unternehmens sei nicht ausschlaggebend das Nettovermögen, sondern der Barwert der künftigen Rückfluesse. Hierfür spreche die Tatsache, daß Imepiel an den Meistbietenden verkauft worden sei. Ausserdem habe der Käufer die Absicht, in dem Unternehmen zu investieren, die Belegschaft zu verkleinern und Produktionskapazitäten zu reduzieren. Das Unternehmen würde also nicht mehr ein so grosses Gewicht auf dem Markt haben. Ferner wurden die sozialen Aspekte des Problems herausgestellt: das Unternehmen steht in einer Kleinstadt mit 2 000 Arbeitslosen auf 27 000 Einwohner. Ein Zusammenbruch des Unternehmens wäre teuer, nicht nur wegen der Sozialpläne, sondern auch, weil die Arbeitslosen unterstützt und umgeschult werden müssen. Die spanische Regierung hielt dies für einen Sonderfall und war der Ansicht, daß die Beihilfen insgesamt mit dem Vertrag vereinbar seien. Nachdem das Schreiben im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften erschienen war, erhielt die Kommission ein Schreiben des britischen Verbands der Schuhindustrie mit Sitz in Großbritannien. Danach haben dort in letzter Zeit die Importe aus Spanien zugenommen. Es sei vor allem Billigware, bei der der Preis und nicht die Qualität entscheide. Staatliche Beihilfen, die einem Hersteller Preissenkungen ermöglichen, schadeten also dem Wettbewerb. Am 18. März 1991 fand eine Besprechung statt zwischen Beamten der Kommission und Vertretern der spanischen Patrimonio-Verwaltung, in der es um den Strukturplan für Imepiel ging. Die Hauptpunkte, die die Kommission ansprach, betrafen die Notwendigkeit des Umstrukturierungsplans, - einen Abbau der Produktionskapazitäten, eine Umsatzschrumpfung und geringere Marktanteile vorzusehen, - die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern, - Beihilfen nur soweit unbedingt erforderlich zuzulassen. Ferner wiesen die Beamten der Kommission darauf hin, daß das Angebot für Imepiel wohl kaum ein offenes, vorbehaltloses Angebot war, weil mit dem Vertragsabschluß Bedingungen verknüpft waren. Zudem habe das Unternehmen frisches Kapital bekommen, so daß es lange Zeit weiter überhöhte Mengen produzieren konnte. Auf der gleichen Besprechung erinnerten die Vertreter der staatlichen Vermögensverwaltung die Kommission daran, daß der gegenwärtige Zustand des Unternehmens eine Folge politischer Entscheidungen aus der Zeit vor dem Beitritt Spaniens gewesen sei, und bekräftigten die Erklärungen, die sie bei Einleitung des Verfahrens nach Artikel 93 abgegeben hatten. Jede Kapazitätsverringerung und jeder Verzicht auf Marktanteile würden zudem die Rentabilität der Firma untergraben. Ein Gesprächsprotokoll ging den spanischen Behörden am 18. April 1991 zu. Zugleich stellte die Kommission eine Reihe weiterer Fragen, um Anhaltspunkte für eine Bewertung des Falls zu gewinnen. Seither sind keine weiteren Informationen eingetroffen. IV Die Kommission hat das Kapital, das Imepiel zwischen 1986 und 1989 und bei der Privatisierung von Patrimonio del Estado erhielt, und die weiteren Bedingungen des Verkaufsvertrags mit Círculo de Financiación y Gestión SA daraufhin untersucht, inwieweit darin Beihilfeelemente im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 EWG-Vertrag enthalten waren. Immerhin ist der Patrimonio del Estado integrierender Bestandteil des spanischen Staates im Rang einer Generaldirektion des spanischen Wirtschaftsministeriums. Die Mittel stammen alle vom Staat und laufen über den Staatshaushalt. Die Finanzmittel des Patrimonio del Estado sind also Staatsmittel, und das Kapital, das Imepiel zugeführt wurde, ist Staatskapital. Wenn der Staat ein Unternehmen mit Kapital versorgt, dann können dabei Beihilfeelemente im Spiel sein, sofern ein Anleger in einer Marktwirtschaft unter normalen Marktverhältnissen nicht investiert hätte. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Finanzlage eines Unternehmens - vor allem nach Art und Höhe der Verschuldung - auf absehbare Zeit normale Erträge - Dividenden oder Wertsteigerung - nicht erwarten lässt oder wenn das Unternehmen wegen zu geringen Cash Flows oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage wäre, sich das nötige Geld über den Kapitalmarkt zu beschaffen. Diesen Standpunkt vertrat die Kommission in einem Schreiben vom 17. September 1984 an die Mitgliedstaaten zur Frage der Anwendung der Artikel 92 und 93 auf staatliche Holdings. Die Kommission hat zudem gerade erst ein neues Meldesystem vorgestellt (Mitteilung vom 24. Juli 1991), um feststellen zu können, inwieweit Staatsunternehmen, die vom Staat neues Kapital erhalten, subventioniert werden, und die Mitgliedstaaten daran erinnert, daß für sie feste Grundsätze gelten, nach denen sie beurteilt, ob eine staatliche Beihilfe im Spiel ist (siehe Teil III der genannten Mitteilung). Zudem hat sich auch der Europäische Gerichtshof zur Geltung von Artikel 92 Absatz 1 für staatliche Holdings geäussert (im Intermills-Urteil vom 14. November 1984, Rechtssache 323/82 (3) und im Urteil vom 10. Juli 1986 in den Rechtssachen 234/84 (Meura) (4) und 40/85 (Boch) (5)). Er unterschied hier zwischen der Kapitalzufuhr durch Minderheitsaktionäre und durch Mehrheitsaktionäre (Urteil vom 21. März 1991 in den Rechtssachen 305/89 (Alfa Romeo) (6) und 303/88 (ENI/Lanerossi) (7)). Neues Kapital ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes dann eine staatliche Beihilfe, wenn das Unternehmen das Geld auf dem privaten Kapitalmarkt nicht bekommen hätte. Wenn ein Unternehmen sich ohne Staatsgelder nicht halten kann, weil ihm auf dem freien Markt kein Anleger das Geld gegeben hätte, dann ist hieraus zu schließen, daß hier eine staatliche Beihilfe vorliegt. Als Patrimonio del Estado dem Unternehmen 1986 zum ersten Mal nach dem Beitritt Spaniens neues Kapital zugeführt hatte, war Imepiel schon zehn Jahre lang ein Verlustbetrieb gewesen, und der Staat hatte sich schon mehrmals gezwungen gesehen, dem Unternehmen neues Kapital zuzuführen, um es über

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.