Europäische Union

91/130/EWG: Entscheidung der Kommission vom 19. Februar 1991 in einem Verfahren gemäß Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/32.524 - Screensport/EBU-Mitglieder) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31991D0130. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nd Unterlizenzen an Nichtmitglieder angenommen . Gemäß diesem Schema, das Gegenstand des Verfahrens IV/32.150 - EBU / Eurovision System ist, werden Unterlizenzen an alle interessierte Dritte erteilt, mit der Maßgabe eines mehrere Stunden betragenden Embargos und weiterer Einschränkungen betreffend die Zeit und den Umfang der Sendungen . ( 24 ) Eine Liste der Sportereignisse, für die die EBU bereits "Standard - oder Weltrechte", wie in der Vereinbarung definiert, für ihre Mitglieder erworben hat, war der Vereinbarung beigefügt ( Anhang 1 ). Das Konsortium sicherte Sky den Bestand dieser Rechte zum Zeitpunkt der Vereinbarung zu . ( 25 ) Die Vereinbarung gilt für zehn Jahre . In bestimmten Fällen ist eine vorzeitige Beendigung möglich . Eine Verlängerung ist ebenfalls möglich . ( 26 ) Die Betriebsvereinbarung zwischen dem Eurosport-Konsortium und der Satellite Sports Services Ltd ( Service-Unternehmen in Gemeinschaftsbesitz von Sky und Eurosport-Konsortium ) regelt, welche Anlagen und Leistungen letztere für das Konsortium zu erbringen hat, insbesondere i ) Anlagen und Leistungen für die Einrichtung des Eurosport-Kanals einschließlich Führung von Verhandlungen ( im Namen des Konsortiums ) über den Transponder und die Verbindung Boden-Satellit ( up-link ) zusammen mit technischer Hilfe und Kontakten zu Lieferanten, Aufsichtsbehörden usw ., soweit für die Einrichtung des Kanals erforderlich; ii ) Anlagen und Leistungen für den Betrieb des Eurosport-Kanals einschließlich Vorbereitung und Auswahl von Programm-Material für eine Ausstrahlung über den Kanal; iii ) Buchführung und Verwaltung und Personal sowie andere betriebsnotwendige Leistungen . ( 27 ) Das Urheberrecht an den Programmen des Kanals und allem zugehörigen Material verbleibt den Mitgliedern des Eurosport-Konsortiums ( entweder als Eigentümer oder als Lizenznehmer ). ( 28 ) Die Vertriebsvereinbarung zwischen dem Eurosport-Konsortium und der Satellite Sport Sales Ltd ( d . h . dem Vertriebsunternehmen, das sich ganz im Besitz von Sky befindet, aber einen Direktor erhält, der vom Eurosport-Konsortium nominiert wird ) bestimmt, daß das Eurosport-Konsortium dem Vertriebsunternehmen i ) das ausschließliche Recht verleiht, Verträge über die Ausstrahlung von Werbung im Eurosport-Programm abzuschließen; ii ) das Recht einräumt, ein Entgelt für den Empfang und ( soweit angemessen ) für die Weiterübertragung des Programms zu fordern . Verträge mit Kabelunternehmen müssen inhaltlich im wesentlichen eine Form einhalten, der das Service-Unternehmen vorher schriftlich zugestimmt hat; iii ) das Recht verleiht, Vereinbarungen abzuschließen über eine Sponsorschaft im Zusammenhang mit bestimmten Programmen, die von dem Sender ausgestrahlt werden ( on-air sponsorship ). Die Vereinbarungen müssen unter anderem im Einklang stehen mit Leitlinien, die von dem Service-Unternehmen aufgestellt werden, und mit bestehenden Sponsorschaft-Verpflichtungen des Eurosport-Konsortiums oder dessen Mitgliedern, soweit sie dem Vertriebsunternehmen bekannt gegeben werden . Dafür erklärt sich das Eurosport-Konsortium unter anderem bereit, die vom Vertriebsunternehmen gelieferte Werbung wie vereinbart über den Kanal zu senden und täglich, wie vereinbart, sein Programm auszustrahlen . Ausserdem verpflichtet sich das Eurosport-Konsortium, für eine Verbreitung des Satellitensenders Sorge zu tragen, damit das Vertriebsunternehmen seinen vertraglichen Pflichten nachkommen kann, die die allgemeine Bereitstellung des Satelliten-Senders für Zuschauer innerhalb des Empfangsbereichs betreffen . ( 29 ) In der Anlagenvereinbarung zwischen Sky und Satellite Sport Services Ltd ( Service-Unternehmen ) erklärt sich Sky bereit, dem Service-Unternehmen auf Wunsch zum Selbstkostenpreis Fachpersonal, Anlagen, Empfehlungen, Information, Know-how und Rat zur Verfügung zu stellen, soweit dies vernünftigerweise von dem Service-Unternehmen verlangt werden kann, damit dieses seinen Pflichten aus der Leistungsvereinbarung nachkommen kann . ( 30 ) Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Sky und Satellite Sport Sales Ltd ( Vertriebsunternehmen ) sieht vor, daß Sky dem Vertriebsunternehmen Anlagen ( einschließlich Know-how, Führungs - und Fachpersonal und Gebäude ), Leistungen und Mittel ( als zinsfreies Darlehen ) zur Verfügung stellt, damit dieses seinen Pflichten und Aufgaben aus der Vertriebsvereinbarung nachkommen kann . Dafür hat das Vertriebsunternehmen Sky die gestellten Anlagen und Leistungen zu bezahlen . ( 31 ) News International plc ( NI ), die Muttergesellschaft von Sky Television plc, verbürgt sich unwiderruflich gegenüber dem Eurosport-Konsortium im Hinblick auf den Abschluß der Anteilseigner-Vereinbarung zwischen dem Eurosport-Konsortium und der Tochtergesellschaft von NI für die ordnungsgemässe pünktliche Erfuellung der Pflichten aus den Vereinbarungen durch Sky und Satellite Sport Sales Ltd und übernimmt im Falle der Nichterfuellung diese Pflichten selbst . Eurosport ( 32 ) Das Eurosport-Konsortium hat zwar eingeräumt, daß Eurosport sich finanziell selbst tragen muß, hat aber ständig betont, daß es sich um einen verlängerten Arm der Mitglieder handelt und daß Eurosport damit einen öffentlichen Auftrag zu erfuellen hat . Derzeit bestehen 50 % der Programme von Eurosport aus EBU -Material, hiervon 34 % Produktionen der Konsortium-Mitglieder und 16 % Produktionen anderer EBU-Mitglieder . Es wird betont, daß das Programm vom Eurosport-Konsortium ausgestrahlt wird und daß dieses verantwortlich ist für die Programmgestaltung . Die Leistungen, die Sky über das Vertriebs - und das Service-Unternehmen erbringt, sind die Leistungen eines Subunternehmers . Auf dieser Grundlage werden Eurosport die Rechte eines EBU-Mitglieds eingeräumt, soweit das Eurovisions-System betroffen ist . Kabelunternehmen und Sportveranstaltern und/oder deren Agenten wird die öffentliche Aufgabe von Eurosport vor Augen geführt . So lässt sich nicht vermeiden, daß Eurosport von diesen als eng mit der EBU und mit deren Mitgliedern verbunden angesehen wird, auch soweit die Mitglieder nicht zum Eurosport-Konsortium gehören . ( 33 ) Im Gegensatz hierzu haben die Zuschauer Eurosport meist eher mit Sky in Verbindung gebracht . Bei der Aufnahme des Sendebetriebs wurde - zumindest im Vereinigten Königreich - sehr viel Reklame gemacht für Eurosport als einem der vier von Sky-Television auf dem neuen Astra-Satelliten ausgestrahlten Sky-Kanäle . Auf dem Kontinent wurde der Kanal auch in enge Verbindung gebracht mit Sky Channel, weil sich beide den gleichen Kabelkanal teilen und Eurosport über manche Kabelnetze, die von einem anderen Satelliten bedient werden, nach 18 Uhr anstelle des vor 18 Uhr ausgestrahlten Sky-Programms zu sehen ist . Der Markt ( 34 ) Bis vor kurzem waren Sportsendungen für Fernsehzuschauer nur über ihre jeweiligen nationalen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten zugänglich, solange Fernsehprogramme nur über terrestrische Frequenzen von nationalen Anstalten ausgestrahlt wurden und meist nur öffentlich-rechtliche Anstalten, die mit der Erfuellung einer öffentlichen Aufgabe hinsichtlich Programmqualität, Programmvielfalt, Bildung usw . unterlagen, eine Genehmigung zur Ausstrahlung von Fernsehprogrammen besassen . ( 35 ) Nach allgemeiner Auffassung gehört auch der Sport zu dieser öffentlichen Aufgabe; das gilt zumindest für die Übertragung grosser internationaler Veranstaltungen wie die Olympischen Spiele, Fußball -Weltmeisterschaften und Fußball-Europameisterschaften und für nationale Veranstaltungen, an denen ein besonderes Publikumsinteresse besteht . Manche Anstalten messen Sport oder zumindest einzelnen Sportarten mehr Bedeutung zu als andere . Alle Anstalten unterlagen jedoch bei der Übertragung gewissen Grenzen, die sich aus ihrer Verpflichtung ergaben, auch andere Programme auszustrahlen . ( 36 ) Zugleich gelang es jedoch den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten dank ihrer Monopolstellung, sich ausschließlich und häufig langfristige Übertragungsrechte für Sportveranstaltungen zu sichern, vor allem dann, wenn die Rechte von der EBU ausgehandelt wurden . Zudem hatten deren Mitglieder über Eurovision freien Zugang zu Programmen ( Bild - und Tonsignal ), die von anderen Mitgliedern in deren Ländern gesendet wurden und erhielten auch andere Privilegien . Die Preise der Übertragungsrechte blieben relativ niedrig, da es den Sportveranstaltern in erster Linie darauf ankam, eine Fernsehübertragung sicherzustellen, um einerseits Sponsoren zu gewinnen und um andererseits über die Fernsehzuschauer einen möglichst grossen Bekanntheitsgrad für ihre Veranstaltungen zu erreichen . ( 37 ) In den letzten Jahren wurde als Folge der technischen Innovation das Kabel-Satelliten-Fernsehen eingeführt, wobei das Fernsehsignal über Satellit in Kabelanlagen eingespeist wird, deren Betreiber zum Empfang des Signals vertraglich berechtigt sind und es an die Zuschauer eines bestimmten Gebiets weiterleiten . Zusammen mit der Deregulierung des Fernsehens in einigen Mitgliedstaaten hat diese Entwicklung zum Entstehen einer Reihe kommerzieller Fernsehsender geführt . Diese arbeiten auf lokaler, nationaler oder transnationaler Grundlage und bieten entweder ein abwechslungsreiches Programm einschließlich Sport oder aber sie spezialisieren sich beispielsweise auf Sport, Filme, Kunst oder Sendungen für Kinder . ( 38 ) Die neueste technische Entwicklung ist das Direkt-Satelliten-Fernsehen, wobei die Bildsignale direkt mit speziellen Hausantennen zu empfangen sind . Eurosport wie Screensport werden beide auf diese Weise transnational ausgestrahlt . Bis zu einem Zuwachs des Direkt-Satelliten-Marktes sind aber beide noch auf einen Zugang zu Fernsehzuschauern über Kabelanlagen angewiesen; das gilt insbesondere für Länder, in denen Kabelfernsehen weit verbreitet ist . ( 39 ) Alle kommerziellen Sender werden hauptsächlich durch Werbeeinnahmen finanziert, obwohl einige zusätzlich noch eine Teilnehmergebühr verlangen . Sie konkurrieren um diese Einnahmen, die von den Einschaltquoten für ihre Sendungen abhängen . Wie hoch die Einschaltquoten sind, hängt wiederum von der Anziehungskraft des Programms und von der Sendezeit des jeweiligen Fernsehsenders ab . ( 40 ) Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten haben die Wirkung der kommerziellen Anbieter schnell gespürt, auch wenn sie nicht in dem gleichen Masse auf Werbeeinnahmen angewiesen sind . Dagegen wollen alle Sender eine möglichst hohe Einschaltquote erreichen, auch wenn sie in der Programmgestaltung daneben andere Gegebenheiten berücksichtigen müssen . ( 41 ) Sport ist eines der Gebiete, die eine besondere Anziehungskraft auf die neuen kommerziellen Fernsehsender ausüben - ob sie nun ein allgemeines Unterhaltungsprogramm oder ein reines Sportprogramm senden . Gewisse Sportsendungen können sehr hohe Einschaltquoten erreichen und erfreuen sich damit besonderer Beliebtheit bei kommerziellen Sponsoren . Nationale kommerzielle Sender sind in der Lage, Sportereignisse auszuwählen, die das einheimische Publikum besonders interessieren, während transnationale Sender vor allem dadurch angezogen werden, daß Sportsendungen Sprachgrenzen überwinden, wodurch sie besonders für transnationale Sendungen und für die Werbung interessant werden . Die Folge war, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten in zunehmendem Masse beim Erwerb von Übertragungsrechten für bestimmte Sportveranstaltungen der Konkurrenz ausgesetzt waren . Zugleich wurde Sportveranstaltern und deren Agenten zunehmend der Wert ihrer Veranstaltungen für das Fernsehen bewusst, was zu entsprechenden Preisanstiegen führte . Ausserdem entstand eine Tendenz zur Aufsplitterung der Übertragungsrechte : indem beispielsweise unterschieden wurde zwischen terrestrischen Rechten und Kabel - und/oder Satelliten-Rechten oder Rechten für Direkt-Übertragungen oder zeitversetzte Sendungen und/oder Rechten für eine Übertragung der ganzen Veranstaltung oder nur für Ausschnitte, wobei die einzelnen Rechte dann auch einzeln verkauft wurden . ( 42 ) Derzeit gibt es eine ganze Reihe nationaler kommerzieller Veranstalter, die ein allgemeines Unterhaltungsprogramm, einschließlich einiger Sportprogramme, für das einheimische Publikum in verschiedenen Mitgliedstaaten senden . Am besten bekannt sind vor allem SAT 1 und RTL plus in Deutschland und La Cinq, M6 und Canal plus in Frankreich . Manche dieser Sender haben die EBU beim Erwerb von Übertragungsrechten für bestimmte Sportveranstaltungen überboten . Ausserdem hat die UfA, eine Gesellschaft des Bertelsmann-Konzerns, exklusive internationale Übertragungsrechte ( mit Ausnahme der Rechte für das Vereinigte Königreich ) für Wimbledon, das früher über Eurovision übertragen wurde, erworben . ( 43 ) Ein kommerzieller Satellitensender, der ausschließlich Sportprogramme sendet, hat im Mai 1990 seinen Betrieb im Vereinigten Königreich aufgenommen ( British Satellite Broadcasting ). Am 10 . November 1990 hat dieses Unternehmen beschlossen, sich mit Sky zusammenzuschließen und ein neues Unternehmen "British Sky Broadcasting" zu gründen . Derzeit besteht die Absicht, daß dieses Unternehmen einen Sportsender ( Sky Sports) für das Vereinigte Königreich betreiben soll, während Eurosport sich an Zuschauer in Kontinentaleuropa wendet . Pläne für einen ähnlichen Sender bestehen in Frankreich ( Sport 2-3 ). ( 44 ) An transnationalen Sport-Sendern, die über Satellit senden, gibt es gegenwärtig nur Screensport und Eurosport . Da beide über den Astra-Satelliten senden, ist auch der Empfangsbereich der gleiche : an sich können die Programme in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft empfangen werden . ( 45 ) Viele Sportveranstalter und/oder deren Agenten haben gleichwohl versucht, ihre geschäftlichen Beziehungen mit den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten aufrecht zu erhalten, von denen viele seit langem für die Qualität ihrer Sportprogramme bekannt sind und die ausserdem das ganze Land erreichen . Zudem ermöglicht das Eurovisions-System den Sportveranstaltern oder deren Agenten, Übertragungsrechte für eine ganze Reihe von Ländern - oder den gesamten Eurovisions-Bereich - mit einem einzigen Partner, nämlich der EBU, auszuhandeln, wobei alle EBU-Mitglieder, die dies wünschen, die Veranstaltung übertragen können . Die Verhandlungen werden dadurch wesentlich vereinfacht ( ungeachtet der negativen Wirkung auf Wettbewerber, die nicht am Eurovisions-System teilnehmen ). Jedenfalls verfügt die EBU im Augenblick immer noch über ausschließliche Rechte für eine Reihe internationaler Großveranstaltungen, für die die Verträge noch nicht ausgelaufen sind . ( 46 ) Der stärkere Wettbewerb durch private Sender hat zwar dazu geführt, daß einige bedeutende Sportereignisse, die bisher immer von EBU-Mitgliedern übertragen worden waren, wie die Tennismeisterschaft Wimbledon Open, nun an private Sender gegangen sind; die EBU erwirbt jedoch nach wie vor Übertragungsrechte für andere bedeutende Veranstaltungen . So hat sich die EBU beispielsweise die Übertragungsrechte für die Olympischen Sommer - und Winterspiele 1992 gesichert, desgleichen die Übertragungsrechte für die Fußball-Weltmeisterschaften bis 1998 sowie die Fußball-Europa-Meisterschaften und die Endrunden der Europäischen Fußball-Club-Meisterschaften . Ausserdem haben einzelne Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt, daß hinsichtlich bestimmter nationaler Sportereignisse der nationalen Fernsehanstalt die Übertragung ermöglicht werden muß, womit wiederum die gesamten EBU-Mitglieder oder zumindest Eurosport Zugang erhalten ( siehe unten ). ( 47 ) Als Eurosport entstand, behauptet Screensport, wurde es noch schwieriger als bisher, Zugang zu nationalen und internationalen Spitzenereignissen - vor allem in Europa - zu erhalten, die Screensport gerne auf seinem eigenen transnationalen Kanal gesendet hätte . Darüber hinaus hat Eurosport direkten Zugang zu Programmen aus der Produktion der EBU-Mitglieder, sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern des Eurosport-Konsortiums, Screensport dagegen nicht, da Screensport nicht Mitglied des Eurovisions-Systems ist . Darin sieht Screensport eine Diskriminierung und sieht sich daran gehindert, mehr europäische Sportereignisse zu senden als es an sich möchte . Von besonderem Nachteil ist für Screensport, daß Eurosport die Möglichkeit zu Direkt-Übertragungen hat - entweder gleichzeitig mit einem oder mehreren Mitgliedern des Eurosport-Konsortiums oder auch allein ( die Konsortialmitglieder ziehen es teilweise vor, stattdessen zu einem späteren Zeitpunkt Ausschnitte zu senden ). So hat das Eurosport-Konsortium selbst zugegeben, daß teilweise eine Programmkoordinierung zwischen dem Konsortium und Eurosport stattfindet . ( 48 ) Screensport behauptet, daß Kabelnetze deshalb nicht umhin können, Eurosport gegenüber Screensport den Vorzug zu geben, und zwar auch Kabelnetze in Ländern, in denen es keine Konsortium-Mitglieder gibt . Verschärft wurde das Problem noch dadurch, daß Sky die Sendungen von Sky Channel abends auf einigen der unter Vertrag gehaltenen Kabelnetzwerke durch Eurosport ersetzt und versucht, sobald die bestehenden Verträge auslaufen, das Programm von Sky Channel ganz durch Eurosport zu ersetzen . ( 49 ) Im Gegensatz hierzu behauptet Sky, Eurosport habe mehr, nicht weniger Wettbewerb bewirkt, da dem Verbraucher ein neues, reines Sportprogramm zur Verfügung gestellt werde, in dem weit ausführlicher über Sportereignisse berichtet werde als im nationalen Fernsehen, entweder direkt oder eventuell zu einer besseren Zeit oder auch zusammen mit der nationalen Fernsehanstalt ( zum Beispiel durch Übertragung der ersten Runden eines Wettkampfs durch Eurosport und der Endspiele durch die nationale Anstalt ). Darüber hinaus könne der Zuschauer - vielleicht zum ersten Mal - bestimmte neue Sportereignisse sehen, die vorher nur in anderen Ländern zu sehen waren . II . RECHTLICHE WÜRDIGUNG Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag ( 50 ) Die in diesem Fall betroffenen Parteien sind Unternehmen im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag . ( 51 ) Die grundlegende Vereinbarung über die Schaffung des transnationalen Satelliten-Fernsehsportsenders ist die Anteilseigner-Vereinbarung, die von Sky und dem Eurosport-Konsortium am 23 . Dezember 1989 unterzeichnet wurde und durch die unter anderem auch das Service-Unternehmen geschaffen wurde . Jedoch ergeben sich die den Betrieb des Senders betreffenden Einzelheiten und die Rechte und Pflichten der Parteien erst anhand einer Fülle komplexer Vereinbarungen zwischen i ) den derzeit 17 EBU-Mitgliedern und Unterzeichnern der Eurosport -Konsortium-Vereinbarung und ii ) zwischen dem Eurosport-Konsortium und Sky und/oder Unternehmen der Sky-Gruppe zusammen mit der Garantie der Muttergesellschaft von Sky, NI . Dabei handelt es sich insgesamt um Vereinbarungen im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag . ( 52 ) Die Vereinbarungen bezwecken und/oder bewirken in ihrer Gesamtheit eine Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs : i ) zwischen den am Gemeinschaftsunternehmen beteiligten Partnern insofern, als diese tatsächliche und/oder potentielle Wettbewerber auf dem Markt für Fernsehsendungen von Sportereignissen sind; ii ) im Hinblick auf Dritte, die Sportereignisse senden, insbesondere transnationale spezialisierte Sportkanäle . Zu Ziffer i ) ( 53 ) Vor dem Start der vier Sky-Satelliten-Kanäle, einschließlich Eurosport, hatte Sky bereits im Vereinigten Königreich und in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ( damals noch als Satellite Television plc ) ein transnationales Satelliten - und Kabelfernseh-Programm unter dem Namen Sky Channel ausgestrahlt, das im Vereinigten Königreich und vier anderen Mitgliedstaaten ( Belgien, Deutschland, Irland und den Niederlanden ) empfangen werden konnte . ( 54 ) Sky sendete zwar ein allgemeines Unterhaltungsprogramm, bot aber auch Sportsendungen und bemühte sich nachdrücklich um Übertragungsrechte für Sportereignisse . Zudem war nach Sky's Entscheidung zum Einstieg in das Direktsatelliten-Fernsehen allgemein bekannt, daß Sky einen reinen Sportkanal plante . Die interessierten EBU-Mitglieder und später das Eurosport-Konsortium wussten also genau, als sie Sky als einen möglichen Partner für ihr Unternehmen in Betracht zogen, daß Sky nicht nur über Erfahrungen im transnationalen kommerziellen Satelliten-Fernsehen verfügte, sondern daß Sky als transnationaler, kommerzieller Satelliten -Sportkanal auch zu einem direkten Konkurrenten werden könnte . Sky hingegen muß gewusst haben, daß es mit der Einrichtung eines eigenen Kanals bei der Beschaffung von Sport-Programm-Material in Konkurrenz zu der EBU getreten wäre oder bei der Nachfrage nach Unterlizenzen durch die EBU die gleichen Probleme bekommen hätte wie beispielsweise Screensport . ( 55 ) Ein Konsortium aus EBU-Mitgliedern wie das Eurosport Consortium kann seinerseits als ein möglicher Wettbewerber von Sky angesehen werden, da feststand, daß EBU-Mitglieder die Gründung eines transnationalen Sportsenders erwogen . Dem steht nicht entgegen, daß sie entschieden, dies in Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmen zu tun . Insofern ist zu berücksichtigen, daß ausser Sky drei weitere Unternehmen sich um eine solche Zusammenarbeit bewarben . Keines dieser anderen Unternehmen betrieb oder plante den Betrieb eines Sportsenders, soweit damals bekannt war . ( 56 ) Hieraus folgt, daß Sky keinerlei Anreiz mehr hat, in ernsthaften Wettbewerb zu Eurosport zu treten und daß jede Möglichkeit eines Wettbewerbs zwischen den beiden Muttergesellschaften in Form rivalisierender transnationaler Satelliten-Fernsehsportsender infolge ihrer Vereinbarung über die gemeinsame Einrichtung von Eurosport beseitigt wurde . Zu Ziffer ii ) ( 57 ) Sky gibt zu bedenken, daß Eurosport nur einer von vielen Fernsehkanälen ist, die auch Sportprogramme senden, und daß weitere Sender für die nahe Zukunft geplant sind, darunter auch eine Reihe von Kanälen mit einem reinen Sportprogramm . So wird von Sky wie von Eurosport behauptet, ihr eigener Kanal könne den Markt gar nicht einengen, sondern fördere vielmehr den Wettbewerb und sei ein Anreiz für andere potentielle Kanäle . ( 58 ) In diesem Zusammenhang bedarf der Markt für Fernseh-Sportprogramme einer eingehenden Analyse . In diesem Markt treten einmal die etablierten öffentlich -rechtlichen Fernsehanstalten auf, die verpflichtet sind, die bedeutendsten Sportereignisse ganz oder zumindest ausschnittsweise zu übertragen, einschließlich der Ereignisse, an denen ein grosses Interesse ihres heimischen Publikums besteht, sowie der Ereignisse, für die sich nur eine Minderheit interessiert . Diese Anstalten haben ein festes nationales Publikum, das erwartet, daß die obengenannten Veranstaltungen von ihrer nationalen Fernsehanstalt übertragen werden . ( 59 ) Die neuen kommerziellen nationalen Fernsehkanäle haben erkannt, daß bestimmte Sportübertragungen hohe nationale Einschaltquoten bringen - und damit hohe Werbeeinnahmen - und haben sich daher bemüht, diesen Markt zu nutzen . Sie versuchen deshalb die Übertragungsrechte für bestimmte Sportveranstaltungen zu erwerben, um damit das inländische Fernsehpublikum von den öffentlich-rechtlichen Anstalten abzuwerben . Auch transnationale kommerzielle Kanäle mit einem allgemeinen Unterhaltungsprogramm dürften versuchen, Sportsendungen in dem gleichen Sinne einzusetzen . Sportsendungen sind für diese Kanäle besonders attraktiv, weil sie Sprachbarrieren überwinden . Diese Kanäle dürften aber nicht die gleichen Sportveranstaltungen auswählen wie nationale kommerzielle Sender, sondern solche mit einem grösseren internationalen Bekanntheitsgrad . ( 60 ) Transnationale Kanäle mit reinem Sportprogramm können weniger selektiv vorgehen . Sie müssen darauf achten, ein möglichst abwechslungsreiches Programm zu se

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.