Europäische Union

2013/151/EU: Beschluss der Kommission vom 19. September 2012 über die staatliche Beihilfe SA.30908 (11/C) (ex N 176/10) umgesetzt von der Tschechischen Republik für České aerolinie, a.s. (ČSA — Czech Airlines — Umstrukturierungsplan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6352) Text von Bedeutung für den EWR

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ukturierung wird ČSA 1 730 Angestellte direkt und 1 974 Angestellte in seinen Tochterunternehmen beschäftigen, was einem Abbau von mehr als 1 000 Arbeitsplätzen bis Mitte 2012 entspricht. ČSA verringerte die Zahl der Piloten und des Flugbegleitpersonals auf die vorgegebene Mindestanforderung. Ferner senkte das Unternehmen die Catering-Kosten in der Economy-Klasse, die Unterhaltungsangebote während des Flugs, die Kosten für Unregelmäßigkeiten und den Treibstoffverbrauch. Darüber hinaus sollen die Miet-, IT- und Telekommunikationskosten reduziert werden. Schließlich sollen die Vertretungen im Ausland und in der Tschechischen Republik zahlenmäßig verringert werden. Es wird davon ausgegangen, dass im Zuge der Kostensenkungsmaßnahmen bis Ende 2012 [275–310] Mio. CZK eingespart werden und diese bis Ende 2012 zu Erträgen in Höhe von [650–725] Mio. CZK führen. Die Vertriebskosten pro Passagier wurden bereits 2010 um [14,5–16,5]% gesenkt. (41) Organisatorische Änderungen: Die Tschechische Republik hat in der Vergangenheit zweimal versucht, ČSA zu privatisieren (8); jedoch sind beide Versuche fehlgeschlagen. Die tschechischen Behörden sind der Ansicht, dass die Gründung von ČAH einen effizienten Weg darstellt, um ČSA und seine Tochterunternehmen an einen privaten Investor zu verkaufen. Erstens wurden außerhalb des Kerngeschäfts liegende Tätigkeiten, die zuvor von ČSA durchgeführt wurden, 2010 an seine Tochterunternehmen transferiert, sodass sich ČSA auf das Kerngeschäft konzentrieren konnte. Zweitens wurden diese Tochterunternehmen zu Marktbedingungen an ČAH verkauft. Schließlich werden sowohl ČSA als auch der Flughafen Prag in ČAH integriert. (42) Diese Struktur soll die Unternehmen nicht nur für potenzielle Investoren attraktiver machen, sondern auch eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung bei gruppeninternen Dienstleistungen gewährleisten und die Gewinnerzielung aller Tochterunternehmen sowie deren Ausrichtung gegenüber externen Kunden fördern. (43) Verkauf von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten: Zusätzlich zum Verkauf der Tochterunternehmen an ČAH hat ČSA im Verlauf der Umstrukturierung einen erheblichen Anteil seiner sonstigen Vermögenswerte verkauft, wie in Tabelle 5 gezeigt wird. All diese Vermögenswerte wurden entweder über eine offene, transparente und nicht diskriminierende Ausschreibung oder auf der Grundlage von unabhängigen Gutachten verkauft. Tabelle 5 Verkauf von Vermögenswerten von ČSA im Verlauf der Umstrukturierung   Betrag in Mio. CZK Verkauf des Duty-Free-Geschäfts an Aelia Czech Republic, s.r.o. [760–840] Verkauf von Zeitnischen am Flughafen London-Heathrow an British Airways [450–530] Verkauf von Flugzeugen an verschiedene Fluggesellschaften [1 950 –2 200 ] Verkauf von Slovak Air Services, s.r.o. an Skyport, a.s. [17,5–19,5] Verkauf von Land und Gebäuden am Flughafen Prag [1 620 –1 850 ] Verkauf von Tochterunternehmen an Český Aeroholding, a.s. [2 350 –2 600 ] Summe [7 150 –8 025 ] 2.4   STAATLICHE BEIHILFE UND FINANZIERUNG DER UMSTRUKTURIERUNGSKOSTEN (44) Angesichts der Gesamtumstrukturierungskosten in Höhe von [8,9–10,5] Mrd. CZK ([360–410] Mio. EUR), worin insbesondere die Kosten der Flottenverkleinerung und Entlassungsabfindungen eingeschlossen sind, rekapitalisierte die Tschechische Republik den Beihilfeempfänger mit 2 500 Mio. CZK an staatlicher Beihilfe in Form eines Schulden-Swaps (d. h. [23–26]% der Umstrukturierungskosten) gemäß der Entschließung Nr. 333 vom 30. Juni 2010. (45) ČSA schlägt vor, den Restbetrag, d. h. die Eigenleistung von [74–77]%, durch den Verkauf von Vermögenswerten wie in Tabelle 5 dargelegt zu finanzieren. (46) ČSA verkaufte sein Duty-Free-Geschäft im Februar 2010 für [760–840] Mio. CZK an Aelia Czech Republic, s.r.o. Das Geschäft wurde in einem von UniCredit Czech Republic, a.s. organisierten Ausschreibungsverfahren mit zwei Runden verkauft. (47) ČSA verkaufte im Juli 2010 zwei Zeitnischen am Flughafen London-Heathrow mit British Airways Plc. (nachfolgend als „BA“ bezeichnet). Die Vereinbarung über den Tausch von Zeitnischen sieht vor, dass ČSA seine Zeitnischen (9) gegen eine finanzielle Gegenleistung von [17–19] Mio. GBP (ca. [450–530] Mio. CZK) an BA überträgt. Die Übertragung der Zeitnischen wurde 2010 durchgeführt und BA zahlte die Gegenleistung im November und Dezember 2010 in zwei Raten an ČSA. (48) ČSA verkaufte 15 Flugzeuge unter den folgenden Bedingungen: 2010 verkaufte ČSA fünf Boeing B737-400 an BLF Limited, einer Zweckgesellschaft der russischen Fluggesellschaft UTair, zum Preis von [54–60] Mio. USD und zwei Boeing B737-500 an Mauritanian Airlines International zum Preis von [12,5–15] Mio. USD. 2011 verkaufte ČSA drei Boeing B737-500 an Mika Limited zum Gesamtpreis von [21–25] Mio. USD. 2011 verkaufte ČSA zwei ATR72-202 an Helitt Lineas Aéreas S.A. zum Preis von [7,9–8,9] Mio. USD, zwei ATR72-200 an EUROLOT S.A. zum Preis von [7,9–8,9] Mio. USD und eine ATR42-320 an Regourd Aviation zum Preis von [1,6–1,9] Mio. USD. Die Gesamteinnahmen aus dem Verkauf der Flugzeuge belaufen sich auf ca. [105–120] Mio. USD oder [1,950–2,2] Mrd. CZK (10). (49) Am 30. September 2010 verkaufte ČSA Slovak Air Services, s.r.o., einen Anbieter von Luftverkehrsdienstleistungen in der Slowakischen Republik, zum Kaufpreis von [17,5–19,5] Mio. CZK an das Unternehmen Skyport, a.s. Der Bieter bot den höchsten Preis in einem offenen Ausschreibungsverfahren. (50) ČSA nahm [1,62–1,85] Mrd. CZK aus dem Verkauf von Land und Gebäuden an den staatlichen Flughafen Prag ein. Eine Übersicht über die Verkäufe ist in Tabelle 6 nachfolgend enthalten. Tabelle 6 Verkauf von Land und Gebäuden von ČSA an den Flughafen Prag Grundstück/Vermögenswert Kaufvertrag Preis ('000 CZK) Gutachten 2570/4 2.2.2010 [48 000 –58 000 ] Proscon, s.r.o., vom 8.12.2009 2570/13 2.2.2010 [15 500 –17 000 ] Parkplätze auf den Grundstücken 2570/4 und 2570/13 2.2.2010 [65 500 –74 500 ] 2570/14 9.12.2009 [16 000 –19 000 ] APC-Bürogebäude 9.12.2009 [554 000 –625 000 ] 2586/1 13.5.2010 [15 000 –17 500 ] YBN Consult, vom 10.5.2010 2587 13.5.2010 [69 500 –80 000 ] 2588/3 13.5.2010 [14 250 –16 000 ] 2589/1 13.5.2010 [2 600 –3 000 ] 2590/25 13.5.2010 [87 250 –95 000 ] Hangar F 13.5.2010 [700 000 –800 000 ]   Summe:   [1 620 000 –1 850 000 ]   (51) Die Regierung der Tschechischen Republik hat ihr strategisches Interesse am Kauf von luftseitigen Liegenschaften von ČSA bekundet. Die tschechischen Behörden rechtfertigen diese Transaktionen mit dem Nutzen, den sie aus den Liegenschaften ziehen werden. Den tschechischen Behörden zufolge sind die Liegenschaften für den Flughafen Prag im Hinblick auf die neue Landebahn, die an dem Flughafen gebaut werden soll, strategisch wichtig. Die Tschechische Republik stellte ferner fest, dass der Flughafen Prag einen weiteren Hangar (Hangar E) an Travel Service, a.s. vermietet, was zeigt, dass potenziell Einnahmen aus der Vermarktung von Liegenschaften, die von ČSA nicht mehr benötigt werden, erzielt werden können. (52) Der Verkauf der in Tabelle 6 beschriebenen Liegenschaften wurde nicht im Rahmen einer offenen, transparenten und nicht diskriminierenden Ausschreibung durchgeführt. Jedoch müssen in Übereinstimmung mit der allgemeinen Strategie und den nationalen Rechtsvorschriften sämtliche Ankäufe von Liegenschaften durch ein staatliches Unternehmen zu einem fairen Marktwert erfolgen, der den Preis widerspiegelt, der von einem privaten Investor zu Marktbedingungen gezahlt worden wäre. Der Wert dieser Liegenschaften basiert auf einer unabhängigen externen Begutachtung durch bei Gericht registrierte Sachverständige, die anerkannte Standards anwenden. (53) Der größte Teil der Eigenleistung des Unternehmens entstammt aus dem Verkauf von Tochterunternehmen von ČSA an ČAH. Diese Verkäufe fanden Ende 2011/Anfang 2012 statt und bestanden in dem Verkauf von Czech Airlines Handling, a.s. ([700-800] Mio. CZK), dem Verkauf von ČSA Services, s.r.o. ([25–28] Mio. CZK) und dem Verkauf von HCA ([500–580] Mio. CZK) sowie Czech Airlines Technics, a.s. (CZK [1-1,15] Mrd. CZK). Der Verkauf der in Tabelle 6 beschriebenen Liegenschaften wurde nicht im Rahmen einer offenen, transparenten und nicht diskriminierenden Ausschreibung durchgeführt. Jedoch wurde der Wert der Tochterunternehmen durch unabhängige Gutachten von Deloitte Advisory, s.r.o. und PricewaterhouseCoopers Česká republika, s.r.o. festgestellt. 2.5   DER ERÖFFNUNGSBESCHLUSS (54) Am 23. Februar 2011 eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren. In ihrem Eröffnungsbeschluss brachte die Kommission Zweifel in Bezug auf verschiedene Bedingungen der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien zum Ausdruck. Insbesondere schloss die Kommission nicht aus, dass ČSA bereits vor dem zweiten Halbjahr 2009, d. h. vor Beginn des Umstrukturierungsprozesses, wie von den tschechischen Behörden vorgebracht, in Schwierigkeiten gemäß den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien war. (55) Die Kommission äußerte auch Zweifel in Bezug darauf, ob die Schwierigkeiten von ČSA zu ernst waren, um von ČAH in den Griff bekommen zu werden. Die Kommission stellte ferner die Frage, ob es nach tschechischem Recht möglich ist, dass der Flughafen Prag finanziell zum Umstrukturierungsprozess von ČSA und seinen Tochterunternehmen beiträgt. Die tschechischen Behörden wurden darüber hinaus um Stellungnahme gebeten, ob die geschäftlichen Transaktionen zwischen ČSA und dem Flughafen Prag zum Datum der Umsetzung des Zusammenschlusses zu Marktbedingungen stattfanden, was den Transfer von möglicher staatlicher Beihilfe von einem Empfänger von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe an eine andere juristische Person innerhalb von ČAH ausschloss. (56) Im Hinblick auf die Rückkehr zu langfristiger Rentabilität bat die Kommission Beteiligte um Stellungnahmen zu den zugrunde liegenden Annahmen in Bezug auf die externen Faktoren. Die Kommission forderte außerdem die Tschechische Republik zur Klarstellung auf, ob alle strukturell verlustbringenden Tätigkeiten nach der Umstrukturierung aufgegeben werden würden. Darüber hinaus stellte die Kommission die Frage, ob die langfristige Rentabilität bis Ende 2012, dem mitgeteilten Ende des Umstrukturierungszeitraums, erreicht werden könnte und ob das angestrebte wahrscheinlichste Szenario (das auch das „Bestfall-Szenario“ war) in der Tat dem Szenario entspricht, dessen Erreichen am realistischsten ist. Ferner zweifelte die Kommission an, ob ČSA in der Lage wäre, kommerzielle Darlehen und mögliche kommerzielle Garantien für den geplanten Kauf von 7 Flugzeugen, der für 2013 und 2014 vertraglich vereinbart wurde, (aus eigenen finanziellen Mitteln oder aus externen Ressourcen) zu besichern. (57) In Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen äußerte die Kommission Zweifel, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht lediglich die Einstellung von verlustbringenden Tätigkeiten darstellen, was in jedem Fall zum Erreichen von Rentabilität notwendig wäre. Solche Maßnahmen würden dann nicht als echte Ausgleichsmaßnahmen gelten. Die Kommission stellte ferner fest, dass lediglich Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Umstrukturierungszeitraums akzeptiert werden könnten. Daher würde die Einstellung der Flüge nach Toronto und New York JFK nicht in den vorgeschlagenen Umstrukturierungszeitraum fallen, der sich vom zweiten Halbjahr 2009 bis 2012 erstreckt. (58) Bezüglich der Höhe der Eigenleistung von ČSA bat die Kommission die Tschechische Republik um eine Erläuterung der vorgeschlagenen Struktur von ČAH. Ferner wurde in Frage gestellt, ob die vorgeschlagene Eigenleistung in ihrer Gesamtheit (in Bezug auf die Transaktionen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Eröffnungsbeschlusses noch nicht stattgefunden hatten) als konkret betrachtet werden könne. 3.   STELLUNGNAHMEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK (59) In ihrer Antwort auf den Eröffnungsbeschluss der Kommission legte die Tschechische Republik Stellungnahmen und Erläuterungen in Bezug auf alle Punkte vor, die in diesem Eröffnungsbeschluss der Kommission angesprochen wurden, und gab an, dass der notifizierte UP alle auferlegten Bedingungen gemäß den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien erfüllen würde. Darüber übermittelte die Tschechische Republik eine Aktualisierung des Sachstandes des Umstrukturierungsprozesses, die zeigte, dass eine Reihe von Umstrukturierungsmaßnahmen bereits umgesetzt worden waren und dass schon erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten. (60) Im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem ČSA in Schwierigkeiten geriet, versicherte die Tschechische Republik, dass sich ČSA ab August 2009 in Schwierigkeiten befand, da die Geschäftsführung zu diesem Zeitpunkt erkannte, dass selbst die in der Regel profitable Leistung des Unternehmens in der Sommersaison negativ beeinflusst war. Die Tschechische Republik legte ferner Quartalsergebnisse und weitere Informationen vor, die zeigten, warum man der Ansicht war, dass ČSA erst im August 2009 in Schwierigkeiten geriet. (61) In Bezug auf die Struktur der Dachgesellschaft ČAH erläuterten die tschechischen Behörden, dass das Ziel von ČAH die „Entflechtung“ der Unternehmen sowie die Verbesserung ihres Zugangs zu kommerzieller Finanzierung und ihre Vorbereitung auf die geplante Privatisierung war. Die Beziehungen zwischen den Unternehmen innerhalb der Dachgesellschaft wären vertraglich den Marktbedingungen entsprechend sowie gemäß den einschlägigen Bestimmungen des tschechischen Handelsgesetzbuchs und des Einkommensteuergesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen verbundenen Parteien geregelt. (62) In Bezug auf die Unmöglichkeit, die Schwierigkeiten von ČSA innerhalb der Gruppe ČAH zu bewältigen, stellte die Tschechische Republik klar, dass alle Unternehmen innerhalb von ČAH vom Staat kontrolliert werden und eine Unterstützung daher den Vorschriften über staatliche Beihilfen unterliegen würde. Darüber hinaus müsste finanzielle Unterstützung auch die Anforderungen des tschechischen Handelsgesetzbuchs und des Steuerrechts erfüllen. Des Weiteren wären die Probleme von ČSA vor der Errichtung der Struktur von ČAH aufgetreten und könnten daher nicht das Ergebnis einer „willkürlichen Verteilung der Kosten innerhalb der gegenwärtigen ČSA-Gruppe“ sein und wären somit naturgemäß spezifisch ČSA zuzuordnen. (63) Im Hinblick auf einen möglichen Beitrag des Flughafens Prag zur Umstrukturierung von ČSA versicherte die Tschechische Republik, dass der Flughafen in keiner Weise zur Umstrukturierung von ČSA beitragen würde und dass die Tschechische Republik, als alleiniger Aktionär des Flughafens Prag, auch in Zukunft keinen solchen Beitrag planen würde. Transaktionen zwischen ČSA und dem Flughafen Prag würden nach den vom Flughafen Prag seinen Geschäftspartnern angebotenen Standardbedingungen durchgeführt. Mieten und sonstige geldliche Gegenleistungen basierten auf den einschlägigen Preislisten. (64) Abgesehen von der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften besäßen die Unternehmen innerhalb von ČAH eine umfassende unternehmerische Selbstständigkeit, da das Mutterunternehmen, ČAH, nicht in die Geschäftsführung seiner Tochterunternehmen eingreifen würde. Da alle Beziehungen zwischen den Unternehmen innerhalb von ČAH gemäß den oben angegebenen Rechtsvorschriften auf Marktbedingungen basieren, versicherte die Tschechische Republik, dass ein Transfer der ČSA gewährten Umstrukturierungsbeihilfe durch ein Unternehmen innerhalb von ČAH unmöglich wäre. (65) Bezüglich der Zweifel an der Rückkehr zu langfristiger Rentabilität legte die Tschechische Republik geänderte Prognosen in Bezug auf das zukünftige Rentabilitätsszenario von ČSA vor, worin ein geändertes Grundfall-Szenario dargelegt wurde. In dem neuen Grundfall-Szenario wurde von einer geringeren Wachstumsrate entsprechend einer überarbeiteten Entwicklung der Nachfrage sowie konservativeren Schätzungen der zukünftigen Ölpreise ausgegangen. Hinsichtlich der Einstellung unrentabler Tätigkeiten bestätigte die Tschechische Republik, dass alle Tochterunternehmen mit Ausnahme von Czech Airlines Technics Gewinne erzielten und demzufolge als gut funktionierende und rentable Unternehmen verkauft werden könnten. Czech Airlines Technics würde ferner zum Preis seiner durch einen unabhängigen externen Sachverständigen bewerteten Vermögenswerte an ČAH verkauft werden. Was die Finanzierung der nach dem Umstrukturierungszeitraum zu liefernden Flugzeuge anbelangt, vertrat die Tschechische Republik die Ansicht, dass das Unternehmen nach der Umsetzung des UP und dem erwarteten Beitritt eines privaten Investors in der Lage sei, eine private Finanzierung für die beauftragten Flugzeuge zu besichern. (66) In Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen sicherte die Tschechische Republik zu, dass der Verkauf von Vermögenswerten (einschließlich der Tochterunternehmen), die Kapazitätsreduzierung und die Verringerung der Präsenz von ČSA am Prager Flughafen angesichts der Tatsache, dass ČSA eine regionale Fluggesellschaft mit kleiner Flotte und einer begrenzten Anzahl von Flugzielen sei, ausreichende Ausgleichsmaßnahmen darstellen würden. Es wäre dem Wettbewerbsdruck von größeren Unternehmen und Billigfluganbietern ausgesetzt und weitere Ausgleichsmaßnahmen könnten sich daher negativ auf die angestrebte Rückkehr von ČSA zu Rentabilität innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auswirken. Die Tschechische Republik bestätigte, dass die Flüge nach Toronto und New York JFK im November 2009, also innerhalb des notifizierten Umstrukturierungszeitraums, eingestellt wurden. (67) Die Tschechische Republik legte Informationen über ein privates Darlehen von Komerční banka in Höhe von [125–140] Mio. CZK vor, das als Eigenleistung von ČSA vorgeschlagen werde. Das Darlehen bestünde aus einer Kreditlinie basierend auf einem Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag, der eine Kreditlinie von [480-540] Mio. CZK vorsieht, wurde bereits am 31. März 2009 geschlossen und im Juni und Dezember 2009 geändert. (68) Bezüglich der Eigenleistung von ČSA im Rahmen der Umstrukturierung legte die Tschechische Republik Nachweise über den Verkauf von bereits veräußerten Vermögenswerten vor. Darüber hinaus bestätigte die Tschechische Republik, dass die notifizierte staatliche Beihilfe in Form einer Garantie nicht benötigt werde, da ČSA zur privaten Finanzierung des Flugzeugs, das in Form von durch […] bereitgestelltes Finanzleasing beschafft worden war, in der Lage sei. Das Flugzeug wurde im Mai 2011 an ČSA geliefert. 4.   STELLUNGNAHMEN VON INTERESSIERTEN PARTEIEN (69) Während des Prüfverfahrens erhielt die Kommission nur eine begründete Stellungnahme von einem Wettbewerber (11) und eine Stellungnahme von einer lokalen Bürgervereinigung (12). Bei dem Wettbewerber handelt es sich um Travel Service, a.s. and Icelandair Group hf (nachfolgend als „TS“ bezeichnet), einem Unternehmen, das überwiegend auf dem Markt für Charterreisen mit ČSA konkurriert. TS argumentiert, dass die Beihilfe für ČSA nicht als vereinbar betrachtet werden kann, da es die Bedingungen der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen nicht erfüllt. (70) Im Hinblick auf die langfristige Rentabilität von ČSA kritisiert TS den UP und bringt vor, dass ein klares Geschäftsmodell (13) für das Unternehmen fehle und dass mehrere der Schlüsselannahmen des Bestfall-Szenarios zu optimistisch seien (Treibstoffpreis, Wechselkurse, Kapazitätsauslastung). TS kritisiert ferner die angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, da es sich hierbei um die bloße für das Überleben des Unternehmens notwendige Einstellung von Tätigkeiten handele. TS bringt ferner vor, dass der als Eigenleistung beanspruchte Verkauf von Vermögenswerten durchgeführt wurde und die Mittel ausgegeben wurden, bevor der Umstrukturierungsprozess begann, und dies deshalb nicht als konkreter Beitrag zu den Umstrukturierungskosten betrachtet werden kann. (71) TS behauptet außerdem, dass die von ČSA empfangene Beihilfe den Ausbau seiner Geschäfte und Tochterunternehmen ermöglicht hat. Angeblich war ČSA in der Lage, (i) das Chartergeschäft auszubauen, obwohl ČSA gerade dabei war, dies aufzugeben, da es bislang defizitär war, und (ii) seine Flotte zu erneuern, was ČSA einen Wettbewerbsvorteil verschafft, der von einem vergleichbaren Wettbewerber zum Zeitpunkt der Finanzkrise kaum zu erreichen ist. (72) In der Tat bringt TS vor, dass ČSA die erhaltene staatliche Beihilfe für den Ausbau seines im Chartergeschäft tätigen Tochterunternehmens HCA verwendet hat, das Flüge zu einem um 20 % geringeren Preis als die Standardpreise auf dem Markt anbieten kann (14). TS behauptet ferner, dass ČSA das Stammkapital von HCA im Mai 2010 um 162 Mio. CZK erhöht hat. (73) Zu den weiteren Vorteilen, die ČSA angeblich gewährt wurden, zählt die Möglichkeit des Betreibens der Strecke Prag–Tel Aviv. TS argumentiert, dass diese Möglichkeit von den Behörden der Tschechischen Republik offensichtlich nur für ČSA unter Umgehung der Rechtsvorschriften ausgehandelt wurde, wodurch ČSA einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erhalte. (74) Außerdem argumentiert TS, dass bereits vor der Gründung von ČAH eine De-facto-Konzentration zwischen dem Flughafen Prag und ČSA stattfand, da eine gemeinsame Geschäftsführung für die beiden Unternehmen eingerichtet wurde. TS behauptet, dass der Chief Executive Officer (CEO) von ČSA durch den Flughafen Prag entlohnt werde und dass eine Quersubventionierung von gegenüber ČSA erbrachten IT-Dienstleistungen stattfinde. (75) Darüber hinaus erwarb Flughafen Prag Vermögenswerte (Gebäude und Land) von der Fluggesellschaft, die diese angeblich nicht mehr benötigte, und leaste sie zurück an das Unternehmen. Eine solch privilegierte Beziehung zwischen dem Flughafen Prag und ČSA führe zu einer Vorzugsbehandlung wie z. B. einer Preisdiskriminierung in Bezug auf Flughafendienstleistungen sowie zum Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Daten. Außerdem argumentiert TS, dass die Gründung von ČAH aufgrund der vertikalen Integration zwischen dem Flughafen und der wichtigsten Fluggesellschaft negative Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. TS zufolge liegt der Hauptgrund für die Gründung von ČAH darin, die Gewährung von staatlicher Beihilfe an ČSA im Zuge des Erwerbs seiner Tochterunternehmen durch ČAH zu ermöglichen. 5.   STELLUNGNAHMEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ZU DEN STELLUNGNAHMEN VON INTERESSIERTEN PARTEIEN (76) Die Tschechische Republik ging ausführlich auf sämtliche Argumente ein, die von Beteiligten in ihren Stellungnahmen vorgebracht wurden. Insbesondere im Hinblick auf die Rückkehr zu langfristiger Rentabilität betonte die Tschechische Republik, dass sie den UP aktualisierte habe (15) und somit auf eine Reihe von Bemerkungen in den aktualisierten Annahmen eingegangen sei. Darüber hinaus stellte die Tschechische Republik fest, dass angesichts des aufgegebenen Vorhabens im Hinblick auf den durch staatliche Beihilfe garantierten Kauf eines Flugzeugs die Höhe der staatlichen Beihilfe im Verlauf des Verfahrens erheblich verringert wurde. (77) In Bezug auf die mögliche Verwendung von Mitteln aus staatlicher Beihilfe für das wettbewerbswidrige Verhalten des Charterbereichs von ČSA gab die Tschechische Republik an, dass das Chartergeschäft zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Beihilfe bereits unabhängig und vom Linienverkehr getrennt war. ČSA hätte niemals einen finanziellen Beitrag zum Stammkapital von HCA (16) geleistet. Das Stammkapital von HCA wurde durch einen Sachbeitrag eines Geschäftsbereichs von ČSA erhöht, der an dem Betrieb des Charterverkehrs beteiligt ist. Dieser Geschäftsbereich wurde von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet. (78) Hinsichtlich des angeblichen Vorteils, den ČSA für den Betrieb der Stecke Prag-Tel Aviv erhalten hat, erläuterte die Tschechische Republik, dass TS (nach einer offenen Ausschreibung; beginnend ab dem Winterfl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.