Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/829 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zwecks Ermächtigung der Mitgliedstaaten, befristete Ausnahmen für amtliche Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben zuzulassen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019R0829. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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Materials, einschließlich der wissenschaftlichen Bezeichnung des spezifizierten Schädlings — — 6. Menge des spezifizierten Materials — 7. Art des spezifizierten Materials — 8. Verpackungs- und Verbringungsbedingungen* Eine der folgenden Bedingungen ist anzugeben: 8.1. Postweg/Zustelldienst/Fahrgast/Sonstige 8.2. Straße/Schiene/Luft/Wasser/Sonstige 8.3. Sonstige 9. Weitere Angaben Dieses spezifizierte Material wird gemäß der Verordnung (EU)…/… [Amt für Veröffentlichungen: Bitte die Nummer dieser Verordnung einfügen] innerhalb des Gebiets der Union verbracht. 10. Mehrfachsendungen: [ja]/[nein]* Falls ja: Ausstellungsdatum: Referenznummer der Sendung: Anzahl der Sendungen und Menge des spezifizierten Materials pro Sendung: 11. Endnutzung Vernichtung/Gewinnung oder Lagerung* 12. Bestätigung der zuständigen Behörde des Ursprungsmitgliedstaats des spezifizierten Materials. 13. Unterschrift und Stempel oder elektronischer Stempel und elektronische Signatur der zuständigen Behörde Ort der Bestätigung:   Datum: Ort der Ausstellung: Name und Unterschrift des zuständigen Bearbeiters: Ausstellungsdatum: Ende der Geltungsdauer: Name und Unterschrift des zuständigen Bearbeiters: 14. IMSOC-Referenz   * Nichtzutreffendes bitte streichen. B.   Muster für eine Ermächtigung zum Einführen in die Union von Schädlingen, Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben nach Artikel 6 Absatz 3 Titel: Ermächtigung   1. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des [Versenders]/[Pflanzenschutzdienstes]* des Ursprungsdrittlands — — 2. Bezeichnung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaats, die die Ermächtigung erstellt — 3. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der für die spezifizierten Tätigkeiten verantwortlichen Person — — 4. Name und Anschrift der [Quarantänestation]/[geschlossenen Anlage]* — — 5. Gegebenenfalls wissenschaftliche Bezeichnung oder Bezeichnung des spezifizierten Materials, einschließlich der wissenschaftlichen Bezeichnung des spezifizierten Schädlings — — 6. Menge des spezifizierten Materials — 7. Art des spezifizierten Materials — 8. Verpackungs- und Einfuhrbedingungen* Eine der folgenden Bedingungen ist anzugeben: 8.1. Postweg/Zustelldienst/Fahrgast/Sonstige 8.2. Straße/Schiene/Luft/Wasser/Sonstige 8.3. Sonstige 9. Weitere Angaben Dieses spezifizierte Material wird gemäß der Verordnung (EU)…/… [Amt für Veröffentlichungen: Bitte die Nummer dieser Verordnung einfügen] in das Gebiet der Union eingeführt. 10. Mehrfachsendungen: [ja]/[nein]* Falls ja: Ausstellungsdatum: Referenznummer der Sendung: Anzahl der Sendungen und Menge des spezifizierten Materials pro Sendung: 11. Endnutzung Vernichtung/Gewinnung oder Lagerung* 12. Bestätigung des nationalen Pflanzenschutzdienstes des Ursprungsdrittlands des spezifizierten Materials. 12. Unterschrift und Stempel oder elektronischer Stempel und elektronische Signatur der zuständigen Behörde Ort der Bestätigung:   Datum: Ort der Ausstellung: Name und Unterschrift des zuständigen Bearbeiters: Ausstellungsdatum: Ende der Geltungsdauer: Name und Unterschrift des zuständigen Bearbeiters: 13. IMSOC-Referenz   * Nichtzutreffendes bitte streichen. ANHANG III Entsprechungstabelle Richtlinie 2008/61/EG Vorliegende Verordnung Artikel 1 Absatz 1 Artikel 4 Artikel 1 Absatz 2 Artikel 4 Anhang I Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 Artikel 5 Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 Artikel 9 Absatz 2 Artikel 2 Absatz 2 Artikel 6 Anhang II Artikel 2 Absatz 3 Artikel 8 Artikel 2 Absatz 4 __ Artikel 3 __ Artikel 4 __ Artikel 5 __ Artikel 6 Artikel 11 Artikel 7 __ Anhang I Nummer 1 Artikel 5 Anhang I Nummer 2 __ Anhang II Anhang II Anhang III __ Anhang IV __ Anhang V Anhang III

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.