Europäische Union

2009/789/EG: Beschluss der Kommission vom 26. Oktober 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computerbildschirme in Anhang C Teil II des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32009D0789. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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.   Bildauflösung und Bildwiederholfrequenz Bildauflösung und Bildwiederholfrequenz können je nach Technologie wie folgt variieren: 1. Bei LCD-Bildschirmen und anderen Anzeigetechniken mit festen Bildpunkten wird das native Bildformat eingestellt. Die LCD-Bildwiederholrate wird auf 60 Hz gesetzt, es sei denn, der Partner empfiehlt ausdrücklich eine andere Wiederholrate, die dann zu verwenden ist. 2. Bei Bildschirmen mit Kathodenstrahlröhre (CRT) wird das Bildformat auf die bevorzugte Standardeinstellung mit der höchsten empfohlenen Auflösung für eine Wiederholrate von 75 Hz gesetzt. Dabei ist eine Bildelement-Aufbauzeit gemäß VESA Discrete Monitor Timing (DMT) Standard oder einem neueren Industriestandard zu verwenden. Der CRT-Bildschirm muss in dem geprüften Bildformat alle vom Partner angegebenen Qualitätsspezifikationen einhalten. H.   Aufwärmphase Etwaigen Prüfmessungen muss eine Aufwärmphase des zu prüfenden Produkts von mindestens 20 Minuten vorausgehen (siehe VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-2D oder 305-3 für den Aufwärmtest). I.   Stabilität Alle Messungen der Leistungsaufnahme sind erst aufzuzeichnen, wenn die Messwerte über drei Minuten nicht mehr als 1 % Abweichung aufweisen (siehe IEC 4.3.1). Prüfverfahren Hinsichtlich der Durchführung dieser Prüfungen vereinbaren die Programmpartner die Anwendung des jeweiligen Prüfverfahrens gemäß Anlage 1 und/oder 2 (je nach der sichtbaren Bildschirmdiagonale des zu prüfenden Produkts): Bei Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von weniger als (<) 30 Zoll ist Anlage 1 anzuwenden. Bei Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale zwischen 30 und 60 Zoll ist Anlage 2 anzuwenden. Dokumentation A.   Einreichung der maßgeblichen Produktdaten beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission Die Partner bescheinigen selbst, welche Produktmodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen und reichen diese Informationen beim US-EPA unter Verwendung des Tools ‚Online Product Submittal‘ bzw. bei der Europäischen Kommission ein. Die Partner reichen jährlich, oder auf eigenen Wunsch auch häufiger, die Daten zu ihren Energy-Star-konformen Produkten mit Angaben über neue Modelle ein. B.   Anforderungsgerechte Produktfamilien Für Familien von Displaymodellen, die auf dem gleichen Baugruppenträger beruhen und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines repräsentativen Modells. Desgleichen können Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten. C.   Anzahl zu prüfender Geräte In Anlehnung an die Europäische Norm 50301 (siehe BSI 03-2001, EN 50301:2001, Messverfahren für den Energieverbrauch von Audio-, Video- und verwandten Geräten, Anhang A) haben das US-EPA und die Europäische Kommission ein Prüfverfahren festgelegt, bei dem die Anzahl der zu prüfenden Einzelgeräte vom Prüfergebnis des ersten Geräts abhängt. 1. Liegt die Dauerleistungsaufnahme des zu prüfenden Produkts über 85 % des Grenzwerts für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in einem der drei Betriebszustände, so sind zwei weitere Geräte desselben Modells zu prüfen. 2. Die Leistungsaufnahme jedes der drei geprüften Geräte wird dem US-EPA über das Tool ‚Online Product Submittal‘ bzw. der Europäischen Kommission zusammen mit den Werten der drei Prüfungen für die durchschnittliche Leistungsaufnahme in den Betriebszuständen Ein-, Ruhe- und Aus-Zustand gemeldet. 3. Wenn die Dauerleistungsaufnahme des ersten geprüften Geräts in keinem der drei Betriebszustände 85 % des Grenzwerts für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung überschreitet, wird kein zusätzliches Gerät für die Prüfungen herangezogen. 4. Um als ENERGY-STAR-konform eingestuft werden zu können, dürfen sich bei keinem der geprüften Geräte Messwerte ergeben, die über den ENERGY-STAR-Spezifikationen für das betreffende Modell liegen. 5. Beispiel zur Erläuterung dieses Verfahrens: Beispiel: Zur Vereinfachung wird angenommen, dass die Spezifikation höchstens 100 Watt vorsieht und nur für einen Betriebszustand gilt. Der Grenzwert (15 %) beträgt in diesem Fall 85 Watt. — Werden beim ersten Gerät 80 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 80 Watt liegt die Leistungsaufnahme unter dem zulässigen Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 85 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 85 Watt entspricht die Leistungsaufnahme genau dem zulässigen Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 85,1 Watt gemessen, so müssen zur Feststellung der ENERGY-STAR-Konformität weitere Geräte geprüft werden (denn mit 85,1 Watt liegt die Leistungsaufnahme über dem zulässigen Höchstwert). — Werden bei drei Geräten 90, 98 bzw. 105 Watt gemessen, so gilt das Modell — obwohl der Mittelwert 98 Watt beträgt — als nicht ENERGY-STAR-konform, weil einer der Messwerte (105) die ENERGY-STAR-Spezifikationen überschreitet. 5.   Benutzerschnittstelle Den Partnern wird dringend empfohlen, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE P1621 ‚User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments‘ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Diese Norm wurde im Rahmen des Projekts ‚Power Management Controls‘ ausgearbeitet, um die Leistungssteuerung bei allen Elektronikgeräten einheitlicher und intuitiv bedienbar zu machen. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls 6.   Inkrafttreten Der Tag, an dem die Partner beginnen dürfen, ihre Geräte nach der Version 5.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Alle vorherigen Abkommen über ENERGY-STAR-konforme Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von weniger als 30 Zoll treten am 29. Oktober 2009 außer Kraft. Frühere Abkommen über ENERGY-STAR-konforme Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale zwischen 30 und 60 Zoll (je einschließlich) treten am 29. Januar 2010 außer Kraft. A.   Anforderungsgerechte Geräte nach Stufe 1 der Version 5.0 der Spezifikationen Wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich wird, hängt das Datum, ab dem Stufe 1 der Version 5.0 der Spezifikation in Kraft tritt, von den Bildschirmabmessungen des Displays ab. Alle Produkte, auch Modelle, die ursprünglich anhand der Version 4.1 als konform eingestuft wurden, mit diesem oder einem späteren Datum als Herstellungsdatum, müssen für die Energy-Star-Kennzeichnung den Anforderungen der Version 5.0 genügen (einschließlich Nachlieferungen von ursprünglich nach der Version 4.1 als konform eingestuften Modellen). Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (d. h. Monat und Jahr), zu dem das Gerät als vollständig zusammengebaut gilt. Display-Kategorie Inkrafttreten Stufe 1 Bildschirmdiagonale > 30 Zoll 30. Oktober 2009 Bildschirmdiagonale > 30-60 Zoll 30. Januar 2010 B.   Anforderungsgerechte Geräte nach Stufe 2 der Version 5.0 der Spezifikationen Die zweite Phase dieser Spezifikation, Stufe 2, tritt am 30. Oktober 2011 in Kraft und gilt für Produkte mit Herstellungsdatum 30. Oktober 2011 oder danach. So muss ein Gerät mit dem Herstellungsdatum 30. Oktober 2011 die Spezifikationen der Stufe 2 erfüllen, um als ENERGY-STAR-konform eingestuft zu werden. C.   Aufhebung der Bestandsschutzregelung Im Rahmen dieser Version 5.0 der ENERGY-STAR-Spezifikationen lassen das EPA und die Europäische Kommission keine Bestandsschutzregelung mehr zu. ENERGY-STAR-Einstufungen nach der Version 4.1 gelten nicht mehr automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Gerätemodells. Jedes vom Hersteller als ENERGY-STAR-gerecht beworbene, verkaufte oder gekennzeichnete Gerät muss daher die zum Herstellungsdatum dieses Geräts jeweils geltenden Spezifikationen erfüllen. 7.   Künftige Änderungen der Spezifikationen Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technologischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Dazu werden das US-EPA und die Europäische Kommission die Marktentwicklung im Hinblick auf die Energieeffizienz und neue Technologien regelmäßig beobachten. Wie immer werden die Interessengruppen Gelegenheit haben, ihre Daten mitzuteilen, Vorschläge zu unterbreiten und ihre Bedenken zu äußern. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind bestrebt, die Spezifikationen nach Stufe 1 und Stufe 2 so festzulegen, dass die am meisten Strom sparenden Modelle auf dem Markt und die Partner, die sich um die weitere Erhöhung der Energieeffizienz bemühen, Anerkennung finden. Anlage 1 Prüfverfahren für Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von weniger als (<) 30 Zoll ANLEITUNG, WANN DIESES DOKUMENT ANZUWENDEN IST In diesem Dokument sind die Prüfverfahren für Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von weniger als (<) 30 Zoll beschrieben, die nach den Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für Displays, Version 5.0, als ENERGY-STAR-konform eingestuft werden sollen. Diese Verfahren sind anzuwenden, um die Leistungsaufnahme des zu prüfenden Produkts im Ein-, Ruhe- und Aus-Zustand zu ermitteln. In dieserAnlage sind gesonderte Verfahren für die folgenden Produkttypen aufgeführt: — CRT-Displays; — Displays mit festen Bildpunkten ohne standardmäßig aktivierte automatische Helligkeitsregelung (ABC) und — Displays mit festen Bildpunkten mit standardmäßig aktivierter automatischer Helligkeitsregelung (ABC). 1.   Prüfverfahren für CRT-Displays A.   Prüfbedingungen, Prüfgeräte und Prüfanordnung Bevor ein Gerät geprüft wird, ist sicherzustellen, dass Prüfbedingungen, -geräte, und -anordnung den Anforderungen der Abschnitte Display-Spezifikation ‚Prüfbedingungen und -geräte‘ und ‚Prüfanordnung‘ genügen. B.   Ein-Zustand 1. Verbinden Sie das zu prüfende Gerät mit der Netzsteckdose oder Stromquelle und dem Prüfgerät. 2. Schalten Sie das Prüfgerät ein und regeln Sie die Netzspannung und Netzfrequenz der Stromquelle. 3. Überprüfen Sie den normalen Betrieb des zu prüfenden Geräts und setzen Sie sämtliche einstellbaren Werte auf die Werkseinstellungen zurück. 4. Versetzen Sie das zu prüfende Gerät entweder mit der Fernbedienung oder mit dem Ein/Aus-Schalter am Gehäuse des Geräts in den Ein-Zustand. 5. Warten Sie, bis das zu prüfende Gerät seine Betriebstemperatur erreicht hat (etwa 20 Minuten). 6. Stellen Sie den richtigen Anzeigemodus ein (siehe ‚Prüfanordnung‘, Abschnitt G, ‚Bildauflösung und Bildwiederholfrequenz‘). 7. Stellen Sie Dunkelkammerbedingungen her (siehe ‚Prüfbedingungen und -geräte‘, Abschnitt F, ‚Lichtmessprotokolle‘ und Abschnitt E, ‚Dunkelkammerbedingungen‘). 8. Stellen Sie die Bildgröße und Leuchtdichte wie folgt ein: a) Zunächst wird das Display anhand des Testbilds AT01P für die Bildschirmgröße (Alignment Target 01 Positive Mode, gemäß VESA FPDM Standard 2.0, A112-2F, AT01P) auf die vom Partner empfohlene Displaygröße eingestellt, die normalerweise etwas unter der maximal sichtbaren Bildschirmgröße liegt. b) Dann wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2F, SET01K) angezeigt, das acht Graustufen von Schwarz (0 Volt) bis Weiß (0,7 Volt) darstellt (4). Das Eingangssignal muss dem VESA Video Signal Standard (VSIS), Version 1.0, Rev. 2.0 von Dezember 2002 entsprechen. c) Danach wird (falls möglich) die Helligkeit des Displays ausgehend vom Höchstwert so weit verringert, dass der schwarze Balken mit der geringsten Helligkeit gerade noch erkennbar ist (VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-3K). d) Anschließend wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2H, L80) angezeigt, das auf 80 % der Bildfläche ein weiß (0,7 Volt) ausgefülltes Rechteck darstellt. e) Nun wird der Kontrast der weißen Bildfläche auf die folgende Leuchtdichte eingestellt: 100 cd/m2. f) Die Messung erfolgt gemäß VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 302-1. (Hat ein Display eine niedrigere maximale Leuchtdichte als die oben vorgegebene Leuchtdichte, so wird die maximale Leuchtdichte verwendet und der Wert zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA bzw. bei der Europäischen Kommission eingereicht. Hat ein Display eine höhere Mindestleuchtdichte als die oben vorgegebene Leuchtdichte, so wird diese Mindestleuchtdichte verwendet und dieser Wert zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA bzw. bei der Europäischen Kommission eingereicht.) g) Der Wert für die Leuchtdichte wird zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA bzw. bei der Europäischen Kommission eingereicht. 9. Nach der Einstellung der Leuchtdichte werden keine Dunkelkammerbedingungen mehr benötigt. 10. Stellen Sie den Messbereich des Leistungsmessgeräts ein. Der obere Wert des gewählten Messbereichs multipliziert mit dem Scheitelfaktor des Messgeräts muss größer sein als der auf dem Oszilloskop angezeigte Höchstwert. 11. Warten Sie, bis sich die Messwerte des Leistungsmessgeräts stabilisiert haben und lesen Sie dann vom Leistungsmessgerät die tatsächliche Leistungsaufnahme in Watt ab. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert (siehe ‚Prüfanordnung‘, Abschnitt I, ‚Stabilität‘). 12. Mit der Leistungsaufnahme wird auch das Gesamtbildformat (angezeigte waagerechte Bildpunkte × senkrechte Bildpunkte) protokolliert, damit das Pixel/Watt-Verhältnis berechnet werden kann. C.   Ruhezustand (Netzschalter ein, kein Bild) 1. Nach Abschluss der Prüfung des Ein-Zustands wird der Ruhezustand des Displays aktiviert. Das Vorgehen und die dazu notwendige Schrittfolge werden dokumentiert. Schalten Sie alle Prüfgeräte ein und stellen Sie deren Betriebsparameter richtig ein. 2. Belassen Sie das Display im Ruhezustand, bis sich die gemessene Leistungsaufnahme stabilisiert hat. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Bei der Messung im Ruhezustand bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt. 3. Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. Die Messdauer muss ausreichend lang sein, damit der korrekte Mittelwert bestimmt werden kann (d. h. keine Spitzen- oder Momentwerte). Verfügt das Gerät über mehrere, manuell wählbare Ruhezustände, so erfolgt die Messung in dem Ruhezustand mit dem höchsten Energieverbrauch. Erfolgt eine automatische Umschaltung zwischen den Ruhezuständen, so muss die Messdauer ausreichend lang sein, damit der tatsächliche Mittelwert für alle Ruhezustände bestimmt werden kann. D.   Aus-Zustand (Netzschalter aus) 1. Nach Beendigung der Prüfung des Ruhezustands wird der Aus-Zustand des Displays durch Betätigung des für den Nutzer am leichtesten erreichbaren Netzschalters aktiviert. Das Vorgehen und die dazu notwendige Schrittfolge werden dokumentiert. Schalten Sie alle Prüfgeräte ein und stellen Sie deren Betriebsparameter richtig ein. 2. Belassen Sie das Display im Aus-Zustand, bis sich die gemessene Leistungsaufnahme stabilisiert hat. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Bei der Messung im Aus-Zustand bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt. 3. Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. Die Messdauer muss ausreichend lang sein, damit der korrekte Mittelwert bestimmt werden kann (d. h. keine Spitzen- oder Momentwerte). E.   Mitteilung der Prüfergebnisse Nach Abschluss des Prüfverfahrens werden die Prüfergebnisse in Einklang mit dem Abschnitt ‚Prüfdokumentation zum Produkt‘ der Spezifikation an das US-EPA bzw. an die Europäische Kommission übermittelt. 2.   Prüfverfahren für Displays mit festen Bildpunkten ohne standardmässig aktivierte automatische Helligkeitsregelung (ABC): A.   Prüfbedingungen, Prüfgeräte und Prüfanordnung Bevor ein Gerät geprüft wird, ist sicherzustellen, dass Prüfbedingungen, -geräte, und -anordnung den Anforderungen der Abschnitte Display-Spezifikation ‚Prüfbedingungen und -geräte‘ und ‚Prüfanordnung‘ genügen. B.   Ein-Zustand 1. Verbinden Sie das zu prüfende Gerät mit der Netzsteckdose oder Stromquelle und dem Prüfgerät. 2. Schalten Sie das Prüfgerät ein und regeln Sie die Netzspannung und Netzfrequenz der Stromquelle. 3. Überprüfen Sie den normalen Betrieb des zu prüfenden Geräts und setzen Sie sämtliche einstellbaren Werte auf die Werkseinstellungen zurück. 4. Versetzen Sie das zu prüfende Gerät entweder mit der Fernbedienung oder mit dem Ein/Aus-Schalter am Gehäuse des Geräts in den Ein-Zustand. 5. Warten Sie, bis das zu prüfende Gerät seine Betriebstemperatur erreicht hat (etwa 20 Minuten). 6. Stellen Sie den richtigen Anzeigemodus ein (siehe ‚Prüfanordnung‘, Abschnitt G, ‚Bildauflösung und Bildwiederholfrequenz‘). 7. Stellen Sie Dunkelkammerbedingungen her (siehe ‚Prüfbedingungen und -geräte‘, Abschnitt F, ‚Lichtmessprotokolle‘ und Abschnitt E, ‚Dunkelkammerbedingungen‘). 8. Stellen Sie die Bildgröße und Leuchtdichte wie folgt ein. a) Es wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2F, SET01K) angezeigt, das acht Graustufen von Schwarz (0 Volt) bis Weiß (0,7 Volt) darstellt. Das Eingangssignal muss dem VESA Video Signal Standard (VSIS), Version 1.0, Rev. 2.0 von Dezember 2002 entsprechen. b) Es wird geprüft, ob bei der höchsten Helligkeits- und Kontrasteinstellung wenigstens der weiße Balken und die angrenzenden Graustufen unterschieden werden können. Können der weiße Balken und die angrenzenden Graustufen nicht unterschieden werden, so wird der Kontrast so lange verringert, bis diese Unterscheidung möglich ist. c) Anschließend wird ein Testbild (VESA FPDM Standard 2.0, A112-2H, L80) angezeigt, das auf 80 % der Bildfläche ein weiß (0,7 Volt) ausgefülltes Rechteck darstellt. d) Nun wird die Helligkeit der weißen Bildfläche auf die folgende Leuchtdichte eingestellt: Produkt cd/m2 Bildschirmauflösung: 1,1 MP oder darunter 175 Bildschirmauflösung: mehr als 1,1 MP 200 Die Messung erfolgt gemäß VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 302-1. (Hat ein Display eine niedrigere maximale Leuchtdichte als die in obiger Tabelle vorgegebene Leuchtdichte, so wird diese maximale Leuchtdichte verwendet und der Wert zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA bzw. bei der Europäische Kommission eingereicht. Hat ein Display eine höhere Mindestleuchtdichte als die oben vorgegebene Leuchtdichte, so wird diese Mindestleuchtdichte verwendet und dieser Wert zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA bzw. bei der Europäische Kommission eingereicht.) e) Der Wert für die Leuchtdichte wird zusammen mit den anderen notwendigen Prüfunterlagen beim US-EPA bzw. bei der Europäischen Kommission eingereicht. 9. Nach der Einstellung der Leuchtdichte werden keine Dunkelkammerbedingungen mehr benötigt. 10. Stellen Sie den Messbereich des Leistungsmessgeräts ein. Der obere Wert des gewählten Messbereichs multipliziert mit dem Scheitelfaktor des Messgeräts muss größer sein als der auf dem Oszilloskop angezeigte Höchstwert. 11. Warten Sie, bis sich die Messwerte des Leistungsmessgeräts stabilisiert haben und lesen Sie dann vom Leistungsmessgerät die tatsächliche Leistungsaufnahme in Watt ab. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. (siehe ‚Prüfanordnung‘, Abschnitt I, ‚Stabilität‘). 12. Mit der Leistungsaufnahme wird auch das Gesamtbildformat (angezeigte waagerechte Bildpunkte × senkrechte Bildpunkte) protokolliert, damit ein Pixel/Watt-Verhältnis berechnet werden kann. C.   Ruhezustand (Netzschalter ein, kein Bild) 1. Nach Abschluss der Prüfung des Ein-Zustands wird der Ruhezustand des Displays aktiviert. Das Vorgehen und die dazu notwendige Schrittfolge werden dokumentiert. Schalten Sie alle Prüfgeräte ein und stellen Sie deren Betriebsparameter richtig ein. 2. Belassen Sie das Display im Ruhezustand, bis sich die gemessene Leistungsaufnahme stabilisiert hat. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Bei der Messung im Ruhezustand bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt. 3. Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. Die Messdauer muss ausreichend lang sein, damit der korrekte Mittelwert bestimmt werden kann (d. h. keine Spitzen- oder Momentwerte). Verfügt das Gerät über mehrere, manuell wählbare Ruhezustände, so erfolgt die Messung in dem Ruhezustand mit dem höchsten Energieverbrauch. Erfolgt eine automatische Umschaltung zwischen den Ruhezuständen, so muss die Messdauer ausreichend lang sein, damit der tatsächliche Mittelwert für alle Ruhezustände bestimmt werden kann. D.   Aus-Zustand (Netzschalter aus) 1. Nach Beendigung der Prüfung des Ruhezustands wird der Aus-Zustand des Displays durch Betätigung des für den Nutzer am leichtesten erreichbaren Netzschalters aktiviert. Das Vorgehen und die dazu notwendige Schrittfolge werden dokumentiert. Schalten Sie alle Prüfgeräte ein und stellen Sie deren Betriebsparameter richtig ein. 2. Belassen Sie das Display im Aus-Zustand, bis sich die gemessene Leistungsaufnahme stabilisiert hat. Die Messung gilt als stabil, wenn sich der Wattwert über einen Zeitraum von drei Minuten nicht um mehr als 1 % verändert. Bei der Messung im Aus-Zustand bleibt das Eingangs-Synchronisierungssignal (input sync signal check cycle) unberücksichtigt. 3. Protokollieren Sie die Prüfbedingungen und die Messdaten. Die Messdauer muss ausreichend lang sein, damit der korrekte Mittelwert bestimmt werden kann (d. h. keine Spitzen- oder Momentwerte). E.   Mitteilung der Prüfergebnisse Nach Abschluss des Prüfverfahrens werden die Prüfergebnisse in Einklang mit dem Abschnitt ‚Prüfdokumentation zum Produkt‘ der Spezifikation an das US-EPA bzw. an die Europäische Kommission übermittelt. 3.   Prüfve

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.