Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 372

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Avis juridique important | 11985I372 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 372 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0134 ++++ Artikel 372 Als " Agrarabschöpfungen " bezeichnete Einnahmen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a ) des Beschlusses vom 21 . April 1970 sind auch die Einnahmen aus allen im Handel zwischen Portugal und den anderen Mitgliedstaaten sowie zwischen Portugal und dritten Ländern festgestellten Einfuhrabgaben nach den Artikeln 233 bis 345 , Artikel 210 Absatz 3 und Artikel 213 . Abschöpfungen und andere Beträge nach Absatz 1 , die für Waren erhoben werden , bei denen ein stufenweiser Übergang nach den Artikeln 309 bis 341 stattfindet , gehören jedoch erst ab Beginn der zweiten Stufe zu diesen Einnahmen . Abweichend von dem vorstehenden Unterabsatz kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vor dem Ende der ersten Stufe einstimmig beschließen , daß die Einnahmen aus den Beitrittsausgleichsbeträgen , die Portugal auf die Einfuhr von Getreide aus den anderen Mitgliedstaaten erhebt , während eines Zeitraums von nicht mehr als zwei Jahren in einem Umfang und einer Art und Weise , die noch festzulegen sind , an Portugal zurückerstattet werden .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.