Europäische Union

2014/885/EU: Beschluss der Kommission vom 29. April 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34825 (2012/C), SA.34825 (2014/NN), SA.36006 (2013/NN), SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN), SA.31155 (2013/C) (2013/NN) (ex 2010/N) Griechenlands zugunsten der Eurobank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Eurobank Ergasias S.A.; Umstrukturierungsbeihilfe für die Proton Bank durch die Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank sowie die zusätzliche Rekapitalisierung der Nea Proton Bank durch den Hellenic Financial Stability Fund; Abwicklung der Hellenic Postbank durch die Gründung einer Brückenbank (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2933) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0885. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

abei wird die Fälligkeit des Kredits sowie die Qualität eventueller Sicherheiten berücksichtigt und mit wichtigen Bezugswerten, z. B. der Kapitalsituation, abgeglichen. (14) Die Vergabe von Darlehen (1) für den Erwerb von Anteilen oder hybriden Instrumenten der Bank oder anderer Banken (2) ist ohne Ansehen der Person der Kreditnehmer verboten (3). Diese Bestimmung gilt auf der Ebene der gesamten Bank, und ihre Einhaltung wird auf dieser Ebene überwacht. (15) Alle Darlehensanträge nicht verbundener Kreditnehmer, deren Beträge [[…] % der RWA der Bank] übersteigen, oder jegliche Darlehen, bei denen die Exposition gegenüber einer Gruppe (definiert als Gruppe verbundener Kreditnehmer, für die ein gemeinsames Kreditrisiko gilt) mehr als [[…] % der RWA der Bank] beträgt, werden dem Überwachungstreuhänder gemeldet, der befugt ist, die Gewährung des Kreditrahmens oder Darlehens um […] Arbeitstage zu verschieben, wenn er nicht sicher ist, ob die marktüblichen Bedingungen eingehalten wurden, oder wenn ihm nicht ausreichend Informationen geliefert wurden. In dringenden Fällen kann diese Aussetzung um […] Tage verkürzt werden, wenn dem Überwachungstreuhänder hinreichend Informationen unterbreitet worden sind. Aufgrund dieser Frist kann der Überwachungstreuhänder die Kommission und den HFSF über den Sachverhalt unterrichten, bevor die Bank eine endgültige Entscheidung trifft. (16) Die Richtlinien für die Kreditvergabe müssen klare Anweisungen für die Umschuldung enthalten. Darin muss eindeutig festgelegt sein, welche Darlehen unter welchen Voraussetzungen umgeschuldet werden dürfen und welche Geschäftsbedingungen für Kunden, die ein entsprechendes Anrecht haben, gelten. Die Bank gewährleistet, dass Umstrukturierungen bei allen griechischen Banktätigkeiten darauf abzielen, künftige Rückzahlungen an die Bank zu erleichtern, und damit die Interessen der Bank schützen. In keinem Fall dürfen die Umschuldungsrichtlinien die künftige Rentabilität der Bank gefährden. Aus diesem Grund obliegt es der Abteilung für Risikomanagement der Bank, angemessene Berichtsmechanismen für die Effektivität von Umstrukturierungen zu entwickeln und anzuwenden, interne und/oder externe bewährte Verfahren sorgfältig auszuwerten, dem Kreditausschuss und dem Risikoausschuss des Vorstands mindestens vierteljährlich über ihre Erkenntnisse zu berichten, praktikable Verbesserungsvorschläge für die betreffenden Prozesse und Richtlinien zu unterbreiten, deren Umsetzung zu überwachen und dem Kreditausschuss sowie dem Risikoausschuss des Vorstands darüber zu berichten. (17) Für sämtliche griechischen Banktätigkeiten führt die Bank Richtlinien für gerichtliche Klagen und Rechtsstreitigkeiten ein, die darauf ausgerichtet sind, möglichst hohe Rückzahlungen zu erreichen und im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten jeglicher Diskriminierung oder Vorzugsbehandlung vorzubeugen. Die Bank gewährleistet, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um möglichst hohe Rückzahlungen an die Bank zu erreichen und ihre Vermögens- und Finanzlage langfristig zu schützen. Jeder Verstoß gegen die Umsetzung dieser Richtlinien wird dem Überwachungstreuhänder gemeldet. (18) Die Bank überwacht die Kreditrisiken durch ein gut ausgebautes System von Warnmeldungen und Berichten, mit dem die Abteilung für Risikomanagement in die Lage versetzt wird, i) Anzeichen für notleidende Kredite und Kreditausfälle frühzeitig zu erkennen; ii) die Werthaltigkeit des Kreditportfolios zu beurteilen (einschließlich alternativer Rückzahlungsquellen wie Mitschuldner und Bürgen, jedoch nicht auf diese beschränkt, sowie eingesetzter oder verfügbarer, jedoch nicht eingesetzter Sicherheiten); iii) die Gesamtexposition der Bank gegenüber einem Einzelkunden oder auf Grundlage eines Portfolios zu beurteilen; und iv) dem Vorstand bei Bedarf praktische Berichtigungs- oder Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Diese Informationen werden dem Überwachungstreuhänder zugänglich gemacht. Bestimmungen über verbundene Kreditnehmer (19) Alle Bestimmungen mit Bezug auf verbundene Kreditnehmer gelten auf der Ebene der Bank. (20) Die Richtlinien für die Kreditvergabe enthalten einen gesonderten Abschnitt über die Beziehungen zu verbundenen Kreditnehmern. Hierzu zählen Mitarbeiter, Anteilseigner, Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und deren Ehepartner, Kinder und Geschwister sowie jede juristische Person, die unmittelbar oder mittelbar der Aufsicht wichtiger Mitarbeiter (d. h. Mitarbeiter, die am Entscheidungsprozess über Kreditrichtlinien beteiligt sind) untersteht, Anteilseigner, Vorstandsmitglieder oder Manager sowie deren Ehepartner, Kinder und Geschwister. Auch jede öffentliche Einrichtung oder staatlich geleitete Organisation, jedes öffentliche Unternehmen und jede staatliche Behörde gilt als verbundener Kreditnehmer. Politische Parteien werden in den Richtlinien für die Kreditvergabe ebenfalls als verbundene Kreditnehmer eingestuft. Besondere Aufmerksamkeit gilt Entscheidungen, bei denen es um die Umschuldung oder Abschreibung von Darlehen an aktuelle oder frühere Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Anteilseigner, Führungskräfte und deren Familienangehörige geht, sowie den Richtlinien für die Angemessenheit, die Bewertung, die Eintragung von Pfandrechten und die Zwangsvollstreckung. Der Begriff des verbundenen Kreditnehmers wird in einem getrennten Dokument genauer bestimmt. (21) Die Abteilung für Risikomanagement hat die Aufgabe, alle verbundenen Gruppen von Kreditnehmern, die für ein gemeinsames Kreditrisiko stehen, zu verzeichnen, damit die Konzentration von Kreditrisiken ordnungsgemäß überwacht werden kann. (22) In Bezug auf Kredite an natürliche und juristische Personen wendet die Bank auf der Grundlage bewährter internationaler Verfahren bei der Festlegung des für ein bestimmtes Kreditrisiko in Bezug auf verbundene Kreditnehmer geltenden Kredithöchstbetrags strenge individuelle und aggregierte Obergrenzen an (sofern dies nach griechischem und EU-Recht überhaupt zulässig ist). (23) Die Exposition gegenüber verbundenen Kreditnehmern, einschließlich juristischen Personen im öffentlichen Sektor und politischen Parteien, wird von der Bank getrennt überwacht. Die Neuvergabe von Darlehen (4) an verbundene Kreditnehmer (jährlicher Prozentsatz des Bestands vom Vorjahr, % von Y-1) (5) darf die Neuvergabe des gesamten Kreditportfolios in Griechenland (jährlicher Prozentsatz des Bestands vom Vorjahr, % von Y-1) nicht überschreiten. Diese Verpflichtung ist für jede Art von verbundenen Kreditnehmern (Mitarbeiter, Anteilseigner, Manager, staatliche Einrichtungen, politische Parteien) einzeln einzuhalten. Zwecks Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen im Wirtschaftsleben Griechenlands dürfen die Bonitätsbewertungen verbundener Kreditnehmer sowie die ihnen angebotenen Preis- und Umschuldungsbedingungen nicht vorteilhafter ausfallen als diejenigen für ähnliche, jedoch nicht verbundene Kreditnehmer. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf bestehende übergeordnete Programme, in deren Rahmen Mitarbeitern geförderte Darlehen angeboten werden. Die Bank erstattet monatlich Bericht über die Entwicklung dieser Exposition, den Umfang der Kreditneuvergabe sowie die jüngsten Anträge auf Beträge, die [[…] % der RWA der Bank] übersteigen und somit dem Kreditausschuss vorgelegt werden müssen. (24) Die für Mitarbeiter/Führungskräfte/Kapitaleigner geltenden Kriterien für die Kreditvergabe dürfen nicht weniger streng sein als diejenigen für andere, nicht verbundene Kreditnehmer. Wenn die kreditbedingte Gesamtexposition gegenüber einem einzelnen Mitarbeiter/einer Führungskraft/einem Anteilseigner bei besicherten Darlehen den Betrag von […] des Festgehalts und bei unbesicherten Darlehen den Betrag von […] des Festgehalts übersteigt, ist sie unverzüglich dem Überwachungstreuhänder zu melden, der daraufhin eingreifen und gemäß dem in Absatz 25 von Kapitel III beschriebenen Verfahren die Gewährung des Darlehens verschieben darf. (25) Alle Darlehensanträge verbundener Kreditnehmer, deren Beträge [[…] % der RWA der Bank] übersteigen, oder jegliche Darlehen, bei denen die Exposition gegenüber einer Gruppe (definiert als Gruppe verbundener Kreditnehmer, für die ein gemeinsames Kreditrisiko gilt) mehr als [[…] % der RWA der Bank] beträgt, werden dem Überwachungstreuhänder gemeldet, der befugt ist, die Gewährung des Kreditrahmens oder Darlehens um […] Arbeitstage zu verschieben, wenn er nicht sicher ist, ob die marktüblichen Bedingungen eingehalten wurden, oder wenn ihm nicht ausreichend Informationen geliefert wurden. In dringenden Fällen kann diese Aussetzung um […] Tage verkürzt werden, wenn dem Überwachungstreuhänder hinreichend Informationen unterbreitet worden sind. Aufgrund dieser Frist kann der Überwachungstreuhänder die Kommission und den HFSF über den Sachverhalt unterrichten, bevor die Bank eine endgültige Entscheidung trifft. (26) Die Umschuldung von Darlehen unterliegt im Zusammenhang mit verbundenen Kreditnehmern denselben Vorschriften wie bei nicht verbundenen Kreditnehmern. Darüber hinaus werden die bestehenden Vorgaben und Richtlinien für notleidende Vermögenswerte überprüft und bei Bedarf verbessert. Allerdings wird erwartet, dass umgeschuldete Darlehen verbundener Kreditnehmer getrennt, zumindest aufgeschlüsselt nach Darlehenskategorie und Art der verbundenen Teilnehmer aufgeschlüsselt, berichtet werden. Abschnitt C Sonstige Beschränkungen (27)   Verbot von Dividenden- und Kuponzahlungen, Verbot des Rückkaufs eigener Anteile sowie des Angebots und Rückkaufs hybrider Kapitalinstrumente: Vorbehaltlich von der Kommission genehmigter Ausnahmen geht die Hellenische Republik folgende Verpflichtungen ein: a) Die Bank leistet keine Kuponzahlungen auf hybride Kapitalinstrumente (oder sonstige Instrumente, für die Kuponzahlungen gewählt werden können) oder Dividendenzahlungen auf Eigenkapital oder nachrangige Schuldtitel, es sei denn, sie ist rechtlich dazu verpflichtet. Die Bank löst keine Rücklagen auf, um in eine solche Lage zu gelangen. Wenn Zweifel bestehen, ob zu Zwecken der vorliegenden Verpflichtung ein rechtlicher Zwang besteht, legt die Bank die vorgeschlagene Kupon- oder Dividendenzahlung der Kommission zur Genehmigung vor. b) Die Bank kauft keine eigenen Anteile zurück und führt in Bezug auf diese Eigenkapitalinstrumente und nachrangigen Schuldtitel keine Kaufoptionen aus. c) Die Bank kauft keine hybriden Kapitalinstrumente zurück. (28)   Übernahmeverbot: Die Hellenische Republik sagt zu, dass die Bank keine Anteile irgendeines Unternehmens erwirbt, weder in Form von Vermögenswerten noch in Form einer Aktienübertragung. Dieses Übernahmeverbot erstreckt sich sowohl auf Unternehmen, die die Rechtsform einer Gesellschaft aufweisen, als auch auf jegliche Pakete aus Vermögenswerten, die eine Geschäftssparte darstellen (6). i)   Ausnahmen, die vorab von der Kommission genehmigt werden müssen: Ungeachtet dieses Verbots darf die Bank, nachdem sie die Genehmigung der Kommission eingeholt hat, und ggf. auf Vorschlag des HFSF, Geschäftstätigkeiten und Unternehmen übernehmen, wenn es aufgrund außergewöhnlicher Umstände notwendig ist, um die Finanzstabilität wiederherzustellen oder einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. ii)   Ausnahmen, die nicht vorab von der Kommission genehmigt werden müssen: Unter folgenden Voraussetzungen darf die Bank Anteile an Unternehmen übernehmen: a) Der von der Bank entrichtete Kaufpreis beträgt weniger als [[…] %] der Bilanz (7) der Bank am Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen (8); und b) die Kaufpreise, die von der Bank vom Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums für alle derartigen Übernahmen entrichtet wurden, betragen in Summe weniger als [[…] %] der Bilanz der Bank am Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen. iii)   Aktivitäten, die nicht unter das Übernahmeverbot fallen: Das Übernahmeverbot erstreckt sich nicht auf Erwerbungen, die im normalen Verlauf des Bankgeschäfts bei der Bearbeitung bestehender Forderungen gegenüber notleidenden Unternehmen erfolgen. (29)   Werbeverbot: Die Hellenische Republik sagt zu, dass die Bank sich jeder Werbung enthält, in der auf staatliche Unterstützung verwiesen wird, und dass sie keine aggressiven Geschäftsstrategien verfolgt, die ohne die Unterstützung der Hellenischen Republik nicht stattfinden würden. KAPITEL IV ÜBERWACHUNGSTREUHÄNDER (1) Die Hellenische Republik sagt zu, dass die Bank das Mandat des von der Kommission genehmigten Überwachungstreuhänders, den die Bank am 22. Februar 2013 berufen hat, anpasst und bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums verlängert. Darüber hinaus erweitert die Bank das Mandat auf die Überwachung i) des Umstrukturierungsplans und ii) aller hier aufgeführten Verpflichtungen. (2) Vier Wochen nach dem Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen unterbreitet die Hellenische Republik der Kommission die vollständigen Bestimmungen des geänderten Mandats unter Einschluss sämtlicher Bestimmungen, die notwendig sind, damit der Überwachungstreuhänder seine Aufgaben gemäß diesen Verpflichtungen erfüllen kann. (3) Zusatzbestimmungen für den Überwachungstreuhänder sind in einem getrennten Schriftstück niedergelegt. (1)  Für die Zwecke dieser Verpflichtung wird der Ausdruck „Darlehen“ im weitesten Sinne gebraucht, bezeichnet also jede Art der Finanzierung, d. h. auch die Bereitstellung von Kreditrahmen, Bürgerschaften usw. (2)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass sich der Ausdruck „andere Banken“ auf jede beliebige Bank oder Finanzinstitution weltweit bezieht. (3)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass sich diese Verpflichtung auf alle Kreditnehmer, also auch auf die privaten Bankkunden der Bank bezieht. (4)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass auch die Prolongierung oder Umschuldung bestehender Darlehen als Neuvergabe eingestuft wird. (5)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass die Formel „jährliche % des Bestands von Y-1“ die Neuvergabe in Prozent des Bestands zum Ende des Vorjahres angibt. Der Betrag der RWA ist derjenige zum Jahresende. (6)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass zu Zwecken dieser Verpflichtung die Geschäftssparten Privat-/Wagniskapital vom Geltungsbereich dieser Verpflichtung angenommen sind. In diesem Fall stellt die Bank einen formalen Antrag an die Kommission, der auch einen Businessplan für die betreffende Einheit umfasst. (7)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass zu Zwecken der Verpflichtung die Bilanz gleich dem Gesamtvermögen der Bank ist. (8)  An dieser Stelle sei klargestellt, dass die Genehmigung der Kommission für die Aufhebung des Übernahmeverbots gemäß Punkt i, Absatz 28, Kapitel III der Verpflichtungen eingeholt wird; bei der Berechnung der Bilanz der Bank zum Tag des Wirksamwerdens der Verpflichtungen werden auch die Vermögenswerte der erworbenen Einheiten bzw. die erworbenen Vermögenswerte am Tag der Übernahme berücksichtigt. Anlage MAKROÖKONOMISCHE PROGNOSEN FÜR DAS GRIECHISCHE INLANDSGESCHÄFT Jahreswachstum in % (soweit nicht anders angegeben) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 kumulierte Wachstumsrate 2013-2017 Reales BIP –6,4 –4,2 0,6 2,9 3,7 3,5 6,4 Nominelles Kreditwachstum in Griechenland –6,4 –4,2 0,6 2,9 3,7 3,5 6,4 BIP-Deflator –0,8 –1,1 –0,4 0,4 1,1 1,3 1,3 Immobilienpreise –11,7 –10 –5 0 2 3,5   Nominelles verfügbares Haushaltseinkommen –8,8 –9,5 –0,3 –0,4 2,6 3,6 –4,5 Einlagen des privaten Sektors –7 1,3 1 3,4 5 5 16,6 Arbeitslosigkeit (%) 24,2 27 26 24 21 18,6   Refinanzierungsrate der EZB (%) 0,75 0,5 0,5 1 1,5 1,75   Höhepunkt der Entstehung notleidender Forderungen     2. Halbjahr 2014         3-Monats-Euribor (Durchschnitt, %)   0,24 0,43 0,75 1,25 1,80   Zugang zu Kapitalmärkten — Pensionsgeschäfte   JA — unbegrenzt   Zugang zum Kapitalmarkt — gedeckte Anleihen/Vorzugsobligationen, unbesichert   JA — jeweils bis zu 500 Mio. EUR JA — jeweils bis zu 1 Mrd. EUR JA — unbegrenzt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.