Europäische Union

2014/885/EU: Beschluss der Kommission vom 29. April 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34825 (2012/C), SA.34825 (2014/NN), SA.36006 (2013/NN), SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN), SA.31155 (2013/C) (2013/NN) (ex 2010/N) Griechenlands zugunsten der Eurobank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Eurobank Ergasias S.A.; Umstrukturierungsbeihilfe für die Proton Bank durch die Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank sowie die zusätzliche Rekapitalisierung der Nea Proton Bank durch den Hellenic Financial Stability Fund; Abwicklung der Hellenic Postbank durch die Gründung einer Brückenbank (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2933) Text von Bedeutung für den EWR

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12.12.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 357/112 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. April 2014 über die staatlichen Beihilfen SA.34825 (2012/C), SA.34825 (2014/NN), SA.36006 (2013/NN), SA.34488 (2012/C) (ex 2012/NN), SA.31155 (2013/C) (2013/NN) (ex 2010/N) Griechenlands zugunsten der Eurobank-Gruppe in Bezug auf: Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Eurobank Ergasias S.A.; Umstrukturierungsbeihilfe für die Proton Bank durch die Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank sowie die zusätzliche Rekapitalisierung der Nea Proton Bank durch den Hellenic Financial Stability Fund; Abwicklung der Hellenic Postbank durch die Gründung einer Brückenbank (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2933) (Nur der englische Text ist verbindlich) (2014/885/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Mitgliedstaaten und anderer Beteiligten zur Stellungnahme nach den genannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE EUROBANK-GRUPPE (2) (IM FOLGENDEN „BANK“ (3)) (1) Mit der Entscheidung vom 19. November 2008 genehmigte die Kommission eine Regelung mit dem Titel „Support Measures for the Credit Institutions in Greece“ (Maßnahmen zur Unterstützung von Kreditinstituten in Griechenland, das „Hilfspaket für griechische Banken“), mit dem die Stabilität des griechischen Finanzsystems gesichert werden sollte. Dieses Hilfspaket ermöglicht die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der drei darin enthaltenen Maßnahmen: einer Rekapitalisierungsmaßnahme, einer Garantiemaßnahme und einer Staatsanleihenmaßnahme (4). Im Mai 2009 wurde die EFG Eurobank Ergasias S.A. (5) durch Griechenland im Rahmen der Rekapitalisierungsmaßnahme rekapitalisiert. (2) In Erwägungsgrund 14 der Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 wurde festgehalten, dass bei der Kommission ein Umstrukturierungsplan bezüglich der Begünstigten der Rekapitalisierungsmaßnahme angemeldet werden sollte. (3) Am 2. August 2010 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission einen auf die Eurobank-Gruppe bezogenen Umstrukturierungsplan. Die Kommission registrierte diesen Plan und seine nachfolgenden Aktualisierungen sowie weitere von den griechischen Behörden übermittelte Informationen zunächst als Beihilfesache SA.30342 (PN 26/2010) und dann als Beihilfesache SA.32789 (2011/PN). (4) Die Bank profitierte wiederholt von staatlichen Garantien auf Schuldtitel und Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken (6). Außerdem profitierte sie von einer staatlich garantierten Notfall-Liquiditätshilfe („staatlich garantierte ELA“). (5) Am 20. April 2012 übermittelte der Hellenic Financial Stability Fund („HFSF“) der Bank die Zusage, sich an der geplanten Aufstockung ihres Aktienkapitals zu beteiligen. Am 28. Mai 2012 gewährte der HFSF der Bank eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 3 970 Mio. EUR („erste Zwischenfinanzierung“.) (6) Im Mai 2012 meldeten die griechischen Behörden die der Bank vom HFSF gegebene Zusage bei der Kommission an. Da die Maßnahme bereits durchgeführt worden war, wurde sie bei der Kommission als nicht angemeldete Beihilfe (Beihilfesache SA.34825 (2012/N)) registriert. (7) Am 27. Juli 2012 eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf die erste Zwischenfinanzierung („Eröffnungsbeschluss zur Eurobank“) (7). (8) Im Dezember 2012 gewährte der HFSF der Bank eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von 1 341 Mio. EUR („zweite Zwischenfinanzierung“). Am 21. Dezember 2012 ging bei der Bank eine weitere Verpflichtungserklärung des HFSF ein, aus der hervorging, dass sich der HFSF mit insgesamt bis zu 528 Mio. EUR an einer Aufstockung des Aktienkapitals der Bank sowie an der Emission konvertierbarer Kapitalinstrumente beteiligen werde (8). Griechenland meldete diese Maßnahmen am 27. Dezember 2012 bei der Kommission an. (9) Im Mai 2013 beteiligte sich der HFSF an der im Dezember 2012 vereinbarten Kapitalaufstockung der Bank. Die erste und die zweite Zwischenfinanzierung wurden in Eigenkapital umgewandelt, wodurch das Kapital der Bank um weitere 528 Mio. EUR aufgestockt wurde („Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013“). (10) Am 19. Dezember 2013 übermittelten die griechischen Behörden der Kommission Informationen hinsichtlich der Bedingungen der Rekapitalisierung vom Frühjahr 2013. (11) Am 31. März 2014 ging bei der Bank eine Verpflichtungserklärung des HFSF ein, aus der hervorging, dass sich der HFSF an der geplanten Aufstockung des Aktienkapitals der Bank beteiligen werde. (12) Am 16. April 2014 übermittelte Griechenland der Kommission einen endgültigen Plan für die Umstrukturierung der Bank („Umstrukturierungsplan“). Außerdem meldete Griechenland die Verpflichtung des HFSF, die vollständige Garantie für die bevorstehende Rekapitalisierung der Bank zu übernehmen, bei der Kommission an. Am selben Datum übermittelte Griechenland Informationen zur staatlich garantierten ELA. Griechenland gab an, dass es beabsichtige, der Bank weiterhin diese Liquiditätshilfen sowie staatliche Garantien auf Schuldtitel und Staatsanleihen im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken zu gewähren (9). (13) Zwischen der Kommission und den Vertretern der griechischen Behörden und der Bank gab es zahlreiche Treffen und Telekonferenzen sowie einen regen E-Mail-Verkehr. (14) Griechenland akzeptiert, dass der vorliegende Beschluss ausnahmsweise nur in englischer Sprache angenommen wird. 1.2.   VERFAHREN IN BEZUG AUF DIE ERWORBENEN UNTERNEHMEN 1.2.1.   Verfahren in Bezug auf die Nea Proton Bank (15) Am 26. Juli 2012 nahm die Kommission einen Beschluss in der Beihilfesache SA.34488 (2012/C) „Beihilfe für die Nea Proton Bank durch Gründung und Kapitalisierung der Nea Proton Bank“ (10) an („Eröffnungsbeschluss zur Nea Proton Bank“). Mit diesem Beschluss eröffnete die Kommission ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf: i) die Unterstützung durch den Abwicklungsmechanismus des griechischen Einlagen- und Anlagen-Sicherungsfonds (Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund, „HDIGF“) und durch den HFSF, um die Finanzierungslücke von 1 121,6 Mio. EUR zu schließen, die sich aus der Differenz zwischen den auf die Nea Proton Bank übertragenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Proton Bank ergeben hatte; ii) die Zuführung eines Grundkapitals zur Nea Proton Bank durch den HFSF in Höhe von 250 Mio. EUR und iii) die Zuführung zusätzlichen Aktienkapitals zur Nea Proton Bank durch den HFSF in Höhe von 300 Mio. EUR, die zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses zur Nea Proton Bank vorausgesagt worden war. Die Kommission forderte Griechenland auf, Stellung zu nehmen und alle relevanten Informationen vorzulegen, die für die Prüfung der Unterstützungsmaßnahmen hilfreich sein könnten. In Abschnitt 1 des Eröffnungsbeschlusses zur Nea Proton Bank wurde das auf die Proton Bank bezogene Verfahren ausführlich beschrieben, einschließlich der Abwicklung der Proton Bank, der Gründung der Nea Proton Bank, der Deckung der Finanzierungslücke und der Zuführung des Grundkapitals durch den HFSF zur Nea Proton Bank. (16) Am 1. August 2012 zeichnete der HFSF zusätzliches Aktienkapital für die Nea Proton Bank, was einer Aufstockung von 230 Mio. EUR entsprach. (17) Am 5. September 2012 übermittelte Griechenland seine von der Bank of Greece und dem HFSF erarbeitete Stellungnahme zum Eröffnungsbeschluss zur Nea Proton Bank. (18) Am 31. Dezember 2012 zeichnete der HFSF erneut Aktienkapital für die Nea Proton Bank in Höhe von 35 Mio. EUR. (19) Im Mai 2013 leitete der HFSF das Verfahren für den Verkauf der Nea Proton Bank in die Wege. (20) Am 12. Juli 2013 setzten die griechischen Behörden die Kommission von der Absicht der Bank, die Nea Proton Bank zu übernehmen, in Kenntnis, worauf die Kommission am 15. Juli 2013 antwortete. (21) Am 15. Juli 2013 unterzeichnete die Bank eine bindende Vereinbarung mit dem HFSF über den Erwerb von 100 % der Anteile und Stimmrechte der Nea Proton Bank zu einem Kaufpreis von 1 EUR. Im Gegenzug verpflichtete sich der HFSF zur Rekapitalisierung der Nea Proton Bank in Höhe von 395 Mio. EUR in bar vor ihrem Verkauf. (22) Am 29. Juli 2013 meldete Griechenland diese Kapitalzuführung zur Nea Proton Bank in Höhe von 395 Mio. EUR bei der Kommission an. 1.2.2.   Verfahren in Bezug auf die New TT Bank (23) Am 6. Mai 2013 nahm die Kommission einen Beschluss in der Beihilfesache SA.31155 (2013/C) „Staatliche Beihilfe für die Hellenic Postbank S.A. durch die Gründung und Kapitalisierung der Brückenbank New Hellenic Postbank S.A.“ an („Eröffnungsbeschluss zur New TT Bank“) (11). Mit diesem Beschluss eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf: i) die Kapitalzuführung zur New TT Hellenic Postbank S.A. („New TT Bank“) durch den HFSF in Höhe von 500 Mio. EUR; ii) die Unterstützung in Höhe von 4,1 Mrd. EUR (12) zur Deckung der Finanzierungslücke (13) infolge der Übertragung der Geschäftstätigkeiten der Hellenic Postbank S.A. („TT Bank“) auf die New TT Bank; iii) die Kapitalzuführung zur TT Bank durch Griechenland in Höhe von 224,96 Mio. EUR in Form von Vorzugsaktien im Rahmen des Hilfspakets für griechische Banken und iv) die Intervention durch den HDIGF in Höhe von 0,68 Mrd. EUR zugunsten der auf die TT Bank übertragenen Vermögenswerte der T Bank S.A. („T Bank“). Die Kommission forderte Griechenland auf, Stellung zu nehmen und alle relevanten Informationen vorzulegen, die für die Prüfung der Umstrukturierungsbeihilfe hilfreich sein könnten. In Abschnitt 1 des Eröffnungsbeschlusses zur New TT Bank wurden die Verfahren in Bezug auf die Abwicklung der T Bank durch den Verkauf an die TT Bank sowie die Abwicklung der TT Bank durch die Gründung der New TT Bank ausführlich beschrieben. (24) Im Juni 2013 leitete der HFSF das Verfahren für den Verkauf der New TT Bank in die Wege. (25) Am 15. Juli 2013 setzten die griechischen Behörden die Kommission vom Beschluss des HFSF, die New TT Bank an die Bank zu verkaufen, sowie von den Gründen für diesen Beschluss in Kenntnis. (26) Am 15. Juli 2013 unterzeichnete die Bank eine bindende Vereinbarung mit dem HFSF über den Erwerb von 100 % der Anteile und Stimmrechte der New TT Bank. (27) Am 19. Juli 2013 übermittelte Griechenland seine Stellungnahme zum Eröffnungsbeschluss zur New TT Bank. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   DIE BANK UND IHRE SCHWIERIGKEITEN 2.1.1.   Allgemeiner Hintergrund zum griechischen Bankensektor (28) Das reale Bruttoinlandsprodukt („BIP“) Griechenlands sank zwischen 2008 und 2012 um 20 % (siehe Tabelle 1). Demzufolge erlebten die griechischen Banken einen raschen Anstieg der Ausfallquote bei Krediten an griechische Haushalte und Unternehmen (14). Dieser Trend wirkte sich negativ auf die Entwicklung der Aktiva der griechischen Banken aus und führte zu einem Kapitalbedarf der Banken. Tabelle 1 Wachstum des realen BIP in Griechenland, 2008-2013 Griechenland 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Wachstum des realen BIP (in %) –0,2 –3,1 –4,9 –7,1 –6,4 – 4 (Schätzung) Quelle: Eurostat, online verfügbar unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=tec00115 (29) Darüber hinaus führte Griechenland im Februar 2012 einen Umtausch von Anleihen des Privatsektors durch, als „Private Sector Involvement“ („PSI-Programm“) bezeichnet, an dem griechische Banken beteiligt waren. Im Rahmen des PSI-Programms bot die griechische Regierung privaten Anleiheinhabern im Tausch gegen die alten griechischen Staatsanleihen neue Anleihen (einschließlich neuer griechischer Staatsanleihen (Greek Government Bonds, „GGB“), an die Entwicklung des griechischen Bruttoinlandsprodukts gekoppelte Anleihen (GDP-linked Securities) und von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität („EFSF“) herausgegebene PSI-Schuldverschreibungen) mit einem nominalen Abschlag von 53,5 % und längeren Laufzeiten an (15). Die griechischen Behörden gaben die Ergebnisse dieses Anleihenumtauschs am 9. März 2012 bekannt (16). Der Umtausch hatte beträchtliche Verluste der Anleiheinhaber zur Folge (die Bank of Greece schätzte die Verluste für die griechischen Banken auf durchschnittlich 78 % des Nennwerts der alten GGB) und führte zu einem Kapitalbedarf, der rückwirkend in den Jahresabschlüssen von 2011 der griechischen Banken verbucht wurde. Tabelle 2 PSI-Gesamtverluste der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Banken Nennwert der GGB Nennwert der staatsbezogenen Anleihen Gesamtnennwert PSI-Verlust der GGB PSI-Verlust der staatsbezogenen Anleihen PSI-Bruttoverlust gesamt PSI-Bruttoverlust gesamt/Core-Tier-1-Quote (17) (in %) PSI-Bruttoverlust gesamt/Gesamtaktiva (in %) NBG 13 748 1 001 14 749 10 985 751 11 735 161,0 11,0 Eurobank 7 001 335 7 336 5 517 264 5 781 164,5 7,5 Alpha 3 898 2 145 6 043 3 087 1 699 4 786 105,7 8,1 Piraeus 7 063 280 7 343 5 686 225 5 911 226,0 12,0 Postbank (TT Bank) 4 197 175 4 372 3 306 138 3 444 618,3 24,8 Nea Proton Bank 934 0 934 216 0 216 378,8 12,6 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 14. (30) Da den griechischen Banken infolge des PSI-Programms und der andauernden Rezession beträchtliche Kapitallücken entstanden, wurden mit der zwischen Griechenland, der Europäischen Union, dem Internationalen Währungsfonds („IWF“) und der Europäischen Zentralbank („EZB“) am 11. März 2012 geschlossenen Vereinbarung über Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies, „MEFP“) des zweiten Anpassungsprogramms für Griechenland Mittel für die Rekapitalisierung der betreffenden Banken zur Verfügung gestellt. Von Griechenland wurden der Bedarf für die Rekapitalisierung der Banken und die Abwicklungskosten, die im Rahmen dieses Programms finanziert werden mussten, auf insgesamt 50 Mrd. EUR geschätzt (18). Dieser Betrag wurde anhand eines Stresstests ermittelt, den die Bank of Greece für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2014 („Stresstest 2012“) auf der Grundlage der von Blackrock prognostizierten Kreditausfälle durchgeführt hatte (19). Die Mittel für die Rekapitalisierung der griechischen Banken wurden durch den HFSF zur Verfügung gestellt. Tabelle 3 enthält eine Übersicht über den auf der Grundlage des Stresstests 2012 ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken. Tabelle 3 Stresstest 2012: Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken (in Mio. EUR) Banken Core-Tier-1-Bezugswert (Dez. 2011) PSI-Bruttoverlust gesamt (Dez. 2011) Rückstellungen für PSI (Juni 2011) Kreditausfallprognosen brutto für Kreditrisiko Rücklagen für Kreditausfälle (Dez. 2011) Interne Kapitalbeschaffung Ziel-Core-Tier-1 (Dez. 2014) Kapitalbedarf NBG 7 287 –11 735 1 646 –8 366 5 390 4 681 8 657 9 756 Eurobank 3 515 –5 781 830 –8 226 3 514 2 904 2 595 5 839 Alpha 4 526 –4 786 673 –8 493 3 115 2 428 2 033 4 571 Piraeus 2 615 –5 911 1 005 –6 281 2 565 1 080 2 408 7 335 Postbank (TT Bank) 557 –3 444 566 –1 482 1 284 – 315 903 3 737 Nea Proton Bank 57 – 216 48 – 482 368 34 115 305 Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalisation and the Restructuring of the Greek Banking Sector, Dezember 2012, S. 8. (31) Nach der MEFP vom März 2012 konnten Banken, die finanziell tragfähige Pläne zur Kapitalbeschaffung vorlegten, staatliche Unterstützung beantragen und erhalten, um dem Privatsektor weiterhin Anreize für Kapitalzuführungen zu bieten und dadurch die Last für den Steuerzahler zu verringern (20). Nach Auffassung der Bank of Greece waren nur die vier größten Banken (Eurobank, National Bank of Greece, Piraeus Bank und Alpha Bank) wirtschaftlich rentabel (21). Diese Banken erhielten im Mai 2012 eine erste Rekapitalisierung durch den HFSF. (32) Zwischen Ende 2009 und Juni 2012 gingen die inländischen Einlagen der Banken in Griechenland aufgrund der Rezession und der Unsicherheit der politischen Lage um insgesamt 37 % zurück. Um die Einlagen zu halten, mussten die Banken höhere Zinsen zahlen. Die Kosten für die Einlagen stiegen und verringerten die Nettozinsspanne der Banken. Da die griechischen Banken keinen Zugang mehr zum Interbankenmarkt hatten, wurden sie vollständig von der Finanzierung durch das Eurosystem (22) abhängig, wobei diese Unterstützung zunehmend in Form einer von der Bank of Greece gewährten Notfall-Liquiditätshilfe („ELA“) erfolgte. Die Beträge, die diese Banken erhielten, waren besonders hoch in der zweiten Hälfte des Jahres 2012. (33) Nach den Wahlen im Juni 2012 nahm der Einlagenbestand wieder zu. Die Gesamtfinanzierung der griechischen Banken durch das Eurosystem ging ab dem 31. Dezember 2012 zurück. (34) Am 3. Dezember 2012 startete Griechenland ein Programm für den Rückkauf der im Rahmen des PSI-Programms erhaltenen neuen griechischen Staatsanleihen (GGB) zu Preisen zwischen 30,2 % und 40,1 % ihres Nennwerts (23). Für die an diesem Rückkaufprogramm beteiligten griechischen Banken kristallisierten sich weitere Verluste in ihrer Bilanz heraus, da der buchmäßige Verlust (die Differenz zwischen Marktwert und Nennwert) zum Zeitpunkt des PSI-Programms jetzt festgeschrieben und irreversibel wurde (24). (35) Im Dezember 2012 erhielten die vier größten griechischen Banken eine zweite Rekapitalisierung durch den HFSF. (36) Im Herbst 2013 führte die Bank of Greece einen neuen Stresstest durch, um die Zuverlässigkeit der Kapitalausstattung der griechischen Banken für ein Bezugsszenario und ein Stress-Szenario zu bewerten. (37) Im Juli 2013 beauftragte die Bank of Greece einen Berater mit einer diagnostischen Studie zu den Kreditportfolios aller griechischen Banken. Der Berater erstellte Kreditausfallprognosen (Credit Loss Projections, „CLPs“) in Bezug auf das gesamte inländische Kreditvolumen der griechischen Banken sowie in Bezug auf Kredite, die das griechische Risiko in ausländische Niederlassungen und Tochtergesellschaften tragen, über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren sowie über die Kreditlaufzeit. Die Kreditausfallprognosen wurden für zwei makroökonomische Szenarios dargestellt, das Bezugsszenario und das Stress-Szenario. Die Kreditausfallprognosen für ausländische Kreditportfolios wurden von der Bank of Greece anhand einiger vom Berater gelieferten Daten geschätzt. (38) Auf der Grundlage der vom Berater ermittelten Kreditausfallprognosen führte die Bank of Greece eine Kapitalbedarfsermittlung mit fachlicher Unterstützung durch einen zweiten Berater durch. (39) Die Schlüsselelemente der Kapitalbedarfsermittlung im Rahmen des Stresstests 2013 waren i) die Kreditausfallprognosen (25) in Bezug auf die Kreditportfolios der Banken auf konsolidierter Basis für das griechische Risiko und das ausländische Risiko, abzüglich vorhandener Rücklagen für Kreditausfälle, und ii) die geschätzte operative Rentabilität der Banken für den Zeitraum von Juni 2013 bis Dezember 2016, auf der Grundlage einer konservativen Anpassung der Umstrukturierungspläne, die der Bank of Greece im vierten Quartal 2013 übermittelt wurden. Tabelle 4 enthält eine Übersicht über den ermittelten Kapitalbedarf der wichtigsten griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario im Rahmen des Stresstests 2013. Tabelle 4 Stresstest 2013: Kapitalbedarf der griechischen Banken auf konsolidierter Basis für das Bezugsszenario (in Mio. EUR) Banken Core-Tier-1-Bezugswert (Juni 2013) (1) Rücklagen für Kreditausfälle (Juni 2013) (2) CLPs für griechisches Risiko (3) CLPs für ausländisches Risiko (26) (4) Interne Kapitalbeschaffung (5) Stresstest Core-Tier-1-Quote (Dezember 2016) (6) Kapitalbedarf (7)=(6)-(1)-(2)-(3)-(4)-(5) NBG (27) 4 821 8 134 –8 745 –3 100 1 451 4 743 2 183 Eurobank (28) 2 228 7 000 –9 519 –1 628 2 106 3 133 2 945 Alpha 7 380 10 416 –14 720 –2 936 4 047 4 450 262 Piraeus 8 294 12 362 –16 132 –2 342 2 658 5 265 425 Attica 225 403 – 888 0 106 243 397 Panellinia 61 66 – 237 0 –26 31 169 Quelle: Bank of Greece, 2013 Stress Test of the Greek Banking Sector, März 2014, S. 42. (40) Am 6. März 2013 gab die Bank of Greece die Ergebnisse des Stresstests 2013 bekannt und forderte die Banken auf, ihre Pläne zur Kapitalbeschaffung bis Mitte April 2014 zu übermitteln, um den Kapitalbedarf für das Bezugsszenario zu decken. 2.1.2.   Die Wirtschaftstätigkeiten der Bank (41) Die Bank erbringt Universalbankdienstleistungen vorwiegend in Griechenland sowie in Ost- und Südosteuropa (Zypern, Rumänien, Bulgarien, Serbien und Ukraine). Sie bietet Privathaushalten und Unternehmen eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen in der Bank- und Finanzsparte. Die Bank ist im Privat- und Unternehmenskundengeschäft, in der Vermögensverwaltung, im Versicherungsbereich, Treasury Management, Kapitalmarktgeschäft sowie in weiteren Geschäftsfeldern tätig. Sie hat ihren Sitz in Griechenland und ist an der Athener Börse gelistet. Am 31. Dezember 2012 hatte die Bank insgesamt 17 427 Beschäftigte, die Hälfte in Ost- und Südosteuropa und die andere Hälfte in Griechenland (29). (42) Die Bank war am PSI-Programm beteiligt und tauschte griechische Staatsanleihen (GGB) und staatsbezogene Anleihen mit einem Nennwert von 7 336 Mio. EUR. Der auf PSI bezogene Gesamtaufwand belief sich auf rund 5 781 Mio. EUR vor Steuern und wurde vollständig im Geschäftsjahr 2011 verbucht (30). Während des Rückkaufprogramms im Dezember 2012 verkaufte die Bank die im Rahmen des PSI-Programms erhaltenen neuen GGB weit unter dem Nennwert. Durch diesen Verkauf wurden die Verluste in Bezug auf die neuen GGB festgeschrieben. (43) In Tabelle 5 sind die wichtigsten Zahlen der Bank im Dezember 2010, im Dezember 2011, im Dezember 2012 und im Dezember 2013 (konsolidierte Daten) dargestellt. Tabelle 5 Wichtigste Zahlen der Eurobank, 2010, 2011, 2012 und 2013 Gewinn und Verlust (in Mio. EUR) 2010 2011 2012 2013 (umfasst New TT Bank und Nea Proton Bank ab dem Datum ihres Kaufs) Nettozinserträge 2 103 2 965 1 461 1 294 Gesamte betriebliche Einnahmen 2 730 2 226 1 755 1 587 Gesamte betriebliche Aufwendungen –1 280 –1 123 –1 052 –1 071 Ergebnis vor Rückstellungen 1 450 1 103 703 516 Verluste aufgrund von Kreditrisiken –1 273 –1 328 –1 655 –1 920 PSI-Verluste   –6 012 – 363   Sonstige Verluste   – 737 – 373 – 522 Nettoergebnis 84 –5 496 –1 440 –1 157 Selektive Zahlen (in Mio. EUR) 31. Dezember 2010 31. Dezember 2011 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 (umfasst New TT Bank und Nea Proton Bank) Forderungen an Kunden insgesamt 53 412 48 094 43 171 45 610 Einlagen insgesamt 41 173 32 459 30 752 41 535 Aktiva insgesamt 87 188 76 822 67 653 77 586 Eigenkapital insgesamt (31) 6 094 875 – 685 4 523 Quellen: 2013: Finanzielles Ergebnis 2013 — Consolidated Financial Statements, S. 3 und S. 4: http://www.eurobank.gr/Uploads/pdf/EN%20Consol%20AR%202013.pdf; 2012 und 2011: Finanzielles Ergebnis 2012 — Con

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.