Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32019R2016. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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16 °C (td-f16 ) und 32 °C (td-f32 ). Dabei ist td-f für jedes System für eine bestimmte Reihe von Bedingungen zu ermitteln; — bei jeder durchgeführten Prüfung werden Pss und ΔΕ d-f addiert, um für die jeweils gewählten Einstellungen den täglichen Energieverbrauch bei einer bestimmten Umgebungstemperatur ET = 0,001 × 24 × (Pss + ΔΕ d-f /td-f ), ausgedrückt in kWh/24h, zu erhalten; — Eaux , ausgedrückt in kWh/a und auf drei Dezimalstellen gerundet. Eaux beinhaltet lediglich die von dem umgebungstemperaturgesteuerten Heizelement zur Verhinderung der Kondensation benötigte Energie und wird ermittelt, indem die Werte für die Leistungsaufnahme des Heizelements bei einer Reihe von Umgebungstemperaturen und Feuchtigkeitsbedingungen jeweils mit der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der entsprechenden Umgebungstemperatur und Feuchtigkeitsbedingung multipliziert und dann addiert werden; diese Summe wird anschließend mit einem Verlustfaktor multipliziert, der dem Energieverlust aufgrund der in das Fach abgegebenen Wärme und ihrer anschließenden Entfernung durch das Kühlsystem Rechnung trägt. Tabelle 3 Lagerbedingungen und Zieltemperatur je Fachtyp: Gruppe Fachtyp Anmerkung Lagerbedingungen Tc Tmin Tmax Bezeichnung Bezeichnung Nr. °C °C °C Kühlfächer Speisekammerfach  (1) + 14 + 20 + 17 Weinlagerfach  (2)  (6) + 5 + 20 + 12 Kellerfach  (1) + 2 + 14 + 12 Lagerfach für frische Lebensmittel  (1) 0 + 8 + 4 Kaltlagerfach Kaltlagerfach  (3) -3 + 3 + 2 Tiefkühlfächer Null-Sterne- und Eisbereiterfach  (4) n. a. 0 0 Ein-Stern-Fach  (4) n. a. – 6 – 6 Zwei-Sterne-Fach  (4)  (5) n. a. – 12 – 12 Drei-Sterne-Fach  (4)  (5) n. a. – 18 – 18 Gefrierfach (Vier-Sterne-Fach)  (4)  (5) n. a. – 18 – 18 n. a. = nicht anwendbar Jeder dieser Parameter wird in einer separaten Prüfung oder separaten Reihe von Prüfungen bestimmt. Die Messdaten werden über einen Prüfzeitraum einige Zeit nach der Inbetriebnahme des Geräts gemittelt. Um die Effizienz und die Genauigkeit der Prüfung zu verbessern, wird die Länge des Prüfungszeitraums nicht vorgegeben, sondern ist so zu wählen, dass das Gerät während dieses Prüfungszeitraums unter gleichförmigen Funktionsbedingungen betrieben wird. Um dies zu validieren, werden alle innerhalb dieses Prüfzeitraums gewonnenen Daten anhand einer Reihe von Stabilitätskriterien kontrolliert; außerdem wird geprüft, ob unter diesen gleichförmigen Funktionsbedingungen ausreichend Daten gewonnen werden konnten. Der AE, ausgedrückt in kWh/a, wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet: AE = 365 × Edaily/L + Eaux mit — dem Lastfaktor L = 0,9 für Kühlgeräte mit ausschließlich Tiefkühlfächern und dem Lastfaktor L = 1,0 für alle anderen Geräte und — Edaily , ausgedrückt in kWh/24h und auf drei Dezimalstellen gerundet, der sich aus ET bei einer Umgebungstemperatur von 16 °C (E16 ) und einer Umgebungstemperatur von 32 °C (E32 ) wie folgt errechnet: Edaily = 0,5 × (E16 + E32 ) wobei E16 und E32 aus den Daten der Prüfung des Energieverbrauchs bei den in Tabelle 3 festgelegten Zieltemperaturen interpoliert werden. b) Für geräuscharme Kühlgeräte: Der Energieverbrauch wird gemäß Nummer 3 Buchstabe a ermittelt, jedoch nicht bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C, sondern bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C. Für Edaily , ausgedrückt in kWh/24h und für die Berechnung des AE auf drei Dezimalstellen gerundet, gilt dann: Edaily = E25 wobei E25 E T bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C ist und aus den Daten der Prüfung des Energieverbrauchs bei den in Tabelle 3 festgelegten Zieltemperaturen interpoliert wird. 4.   Ermittlung des standardmäßigen jährlichen Energieverbrauchs (SAE): a) Für alle Kühlgeräte: Der SAE, ausgedrückt in kWh/a, wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet: dabei gilt: — c ist die Indexzahl eines Fachtyps mit einem Wert zwischen 1 und n, wobei n die Gesamtzahl der Fachtypen ist; — Vc (ausgedrückt in dm3 oder Liter und auf eine Dezimalstelle gerundet) ist der Rauminhalt des Fachs; — V (ausgedrückt in dm3 oder Liter, gerundet auf die nächstliegende ganze Zahl) ist der Rauminhalt mit ; — r c , N c , M c und C sind auf die einzelnen Fächer bezogene Modellierungsparameter mit den in Tabelle 4 angegebenen Werten und — A c , B c und D sind die Ausgleichsfaktoren mit den in Tabelle 5 angegebenen Werten. Werden obenstehende Berechnungen für Fächer mit variabler Temperatur vorgenommen, wird aus den Fachtypen der Fachtyp mit der niedrigsten Zieltemperatur, für die er für geeignet erklärt wurde, gewählt. b) Modellierungsparameter je Fachtyp für die Berechnung des SAE: Die Modellierungsparameter sind in Tabelle 4 aufgeführt. Tabelle 4 Werte der Modellierungsparameter je Fachtyp Fachtyp rc  (1) Nc Mc C Speisekammerfach 0,35 75 0,12 zwischen 1,15 und 1,56 für Kombigeräte mit Drei-Sterne- oder Vier-Sterne-Fächern (2), 1,15 für andere Kombigeräte, 1,00 für andere Kühlgeräte Weinlagerfach 0,60 Kellerfach 0,60 Lagerfach für frische Lebensmittel 1,00 Kaltlagerfach 1,10 138 0,12 Null-Sterne- und Eisbereiterfach 1,20 138 0,15 Ein-Stern-Fach 1,50 Zwei-Sterne-Fach 1,80 Drei-Sterne-Fach 2,10 Gefrierfach (Vier-Sterne-Fach) 2,10 c) Ausgleichsfaktoren je Fachtyp bei der Berechnung des SAE: Die Ausgleichsfaktoren sind in Tabelle 5 aufgeführt. Tabelle 5 Werte der Ausgleichsfaktoren je Fachtyp Fachtyp Ac Bc D   Manuelle Entfrostung Automatische Entfrostung Freistehendes Gerät Einbaugerät ≤ 2 (3) 3 (3) 4 (3) > 4 (3) Speisekammerfach 1,00 1,00 1,02 1,00 1,02 1,035 1,05 Weinlagerfach Kellerfach Lagerfach für frische Lebensmittel Kaltlagerfach 1,03 Null-Sterne- und Eisbereiterfach 1,00 1,10 1,05 Ein-Stern-Fach Zwei-Sterne-Fach Drei-Sterne-Fach Gefrierfach (Vier-Sterne-Fach) 5.   Ermittlung des EEI: Der EEI, ausgedrückt in %, wird wie folgt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet: EEI = AE/SAE. (1)   Tmin und Tmax sind die im Prüfungszeitraum gemessenen Werte (Durchschnitt der im Zeitverlauf mit einer Reihe von Sensoren ermittelten Werte). (2)  Die durchschnittliche Temperaturschwankung während des Prüfungszeitraums darf an jedem Sensor nicht mehr als ± 0,5 Kelvin (K) betragen. Während eines Entfrostungs- und Wiederherstellungszeitraums darf der von allen Sensoren gemessene Durchschnitt den Durchschnittswert des Fachs um nicht mehr als 1,5 K übersteigen. (3)   Tmin und Tmax sind die Momentanwerte während des Prüfungszeitraums. (4)   Tmax ist der im Prüfungszeitraum gemessene Höchstwert (Höchstwert der im Zeitverlauf mit einer Reihe von Sensoren ermittelten Werte). (5)  Handelt es sich um ein Fach mit automatischer Entfrostung, darf die Temperatur (definiert als Höchstwert aller Sensoren) während eines Entfrostungs- und Wiederherstellungszeitraums um nicht mehr als 3,0 K ansteigen. (6)   Tmin und Tmax sind die im Prüfungszeitraum gemessenen Durchschnittswerte (Durchschnitt im Zeitverlauf für jeden Sensor) und begrenzen den maximal zulässigen Betriebstemperaturbereich. (1)   rc = (Ta-Tc)/20; mit Ta = 24 °C und Tc mit den in Tabelle 3 angegebenen Werten. (2)   C für Kombigeräte mit Drei-Sterne- oder Vier-Sterne-Fächern wird wie folgt bestimmt: wenn frzf das Verhältnis des Rauminhalts des/der Drei-Sterne- oder Vier-Sterne-Fachs/-Fächer Vfr zu V ist, mit frzf = Vfr/V, gilt: — wenn frzf ≤ 0,3, dann C = 1,3 + 0,87 × frzf; — wenn 0,3 < frzf < 0,7, dann C = 1,87 – 1,0275 × frzf; — ansonsten C = 1,15. (3)  Anzahl der Außentüren oder Fächer, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. ANHANG V Produktdatenblatt Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b muss der Lieferant die Angaben gemäß Tabelle 6 in die Produktdatenbank eingeben. Enthält das Kühlgerät mehrere Fächer desselben Typs, sind die Zeilen für diese Fächer zu wiederholen. Bei Nichtvorhandensein eines bestimmten Fachtyps ist bei den Parametern und Werten des Fachs „-“ anzugeben. Tabelle 6 Produktdatenblatt Name oder Handelsmarke des Lieferanten: Anschrift des Lieferanten  (2) : Modellkennung: Art des Kühlgeräts: Geräuscharmes Gerät: [ja/nein] Bauart: [Einbaugerät/freistehend] Weinlagerschrank: [ja/nein] Anderes Kühlgerät: [ja/nein] Allgemeine Produktparameter: Parameter Wert Parameter Wert Gesamtabmessungen (in Millimeter) Höhe x Gesamtrauminhalt (in dm3 oder l) x Breite x Tiefe x EEI x Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G] (3) Luftschallemissionen (in dB(A) re 1 pW) x Luftschallemissionsklasse [A/B/C/D] (3) Jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x,xx Klimaklasse: [erweiterte gemäßigte/gemäßigte/subtropische/tropische Zone] Mindestumgebungstemperatur (in °C), für die das Kühlgerät geeignet ist x (3) Höchstumgebungstemperatur (in °C), für die das Kühlgerät geeignet ist x (3) Winterschaltung [ja/nein]   Fachparameter: Fachtyp Fachparameter und -werte Rauminhalt des Fachs (in dm3 oder l) Empfohlene Temperatur-einstellung für eine optimierte Lebensmittellagerung (in °C) Diese Einstellungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Lagerbedingungen gemäß Anhang IV Tabelle 3 stehen; Gefriervermögen (in kg/24h) Entfrostungsart (automatische Entfrostung = A, manuelle Entfrostung = M) Speisekammerfach [ja/nein] x,x x — [A/M] Weinlagerfach [ja/nein] x,x x — [A/M] Kellerfach [ja/nein] x,x x — [A/M] Lagerfach für frische Lebensmittel [ja/nein] x,x x — [A/M] Kaltlagerfach [ja/nein] x,x x — [A/M] Null-Sterne- oder Eisbereiterfach [ja/nein] x,x x — [A/M] Ein-Stern-Fach [ja/nein] x,x x — [A/M] Zwei-Sterne-Fach [ja/nein] x,x x — [A/M] Drei-Sterne-Fach [ja/nein] x,x x — [A/M] Vier-Sterne-Fach [ja/nein] x,x x x,xx [A/M] Zwei-Sterne-Abteil [ja/nein] x,x x — [A/M] Fach mit variabler Temperatur Fachtypen x,x x x,xx (für Vier-Sterne-Fächer) oder — [A/M] Für Vier-Sterne-Fächer Schnelleinfrierfunktion [ja/nein] Lichtquellenparameter  (1)  (2): Art der Lichtquelle [Art] Energieeffizienzklasse [A/B/C/D/E/F/G] Mindestlaufzeit der vom Hersteller angebotenen Garantie  (2): Weitere Angaben: Weblink zur Website des Herstellers, auf der die Informationen gemäß Nummer 4 Buchstabe a des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission (4)  (2) zu finden sind: (1)  Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission (1). (1)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (siehe Seite 68 dieses Amtsblatts). (2)  Änderungen dieser Einträge gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369. (3)  wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird, darf der Lieferant diese Daten nicht eingeben. (4)  Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 der Kommission (siehe Seite 187 dieses Amtsblatts). ANHANG VI Technische Dokumentation 1.    Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation muss Folgendes umfassen: a) die Angaben gemäß Anhang V; b) die Angaben gemäß Tabelle 7. Enthält das Kühlgerät mehrere Fächer desselben Typs, sind die Zeilen für diese Fächer zu wiederholen. Bei Nichtvorhandensein eines bestimmten Fachtyps ist bei den Parametern und Werten des Fachs „-“ anzugeben. Ist ein Parameter nicht anwendbar, ist als Wert dieses Parameters „-“ anzugeben. Tabelle 7: Zusätzliche in die technische Dokumentation aufzunehmende Angaben Allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Kühlgerätemodells: Produktspezifikationen: Allgemeine Produktspezifikationen: Parameter Wert Parameter Wert Jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x Hilfsenergie (in kWh/a) x Standardmäßiger jährlicher Energieverbrauch (in kWh/a) x,xx EEI (in %) x Temperaturanstiegszeit (in h) x,xx Kombiparameter x,xx Faktor für den Wärmeverlust durch die Tür x,xxx Lastfaktor x,x Art des Heizelements zur Verhinderung der Kondensation [manuelle Aktivierung und Deaktivierung/umgebungsgesteuert/sonstiges/keins]     Zusätzliche Produktspezifikationen für Kühlgeräte, ausgenommen geräuscharme Kühlgeräte: Parameter Wert Parameter Wert Täglicher Energieverbrauch bei 16 °C (in kWh/24h) x,xxx Täglicher Energieverbrauch bei 32 °C (in kWh/24h) x,xxx Energiemehrverbrauch durch Entfrostung und Wiederherstellung (1) bei 16 °C (in Wh) x,x Energiemehrverbrauch durch Entfrostung und Wiederherstellung (1) bei 32 °C (in Wh) x,x Entfrostungsintervall (1) bei 16 °C (in h) x,x Entfrostungsintervall (1) bei 32 °C (in h) x,x Zusätzliche Produktspezifikationen für geräuscharme Kühlgeräte: Parameter Wert Parameter Wert Täglicher Energieverbrauch bei 25 °C (in kWh/24h) x,xxx Entfrostungsintervall (1) bei 25 °C (in h) x,x Fachspezifikationen: Fachtyp Fachparameter und -werte Zieltemperatur (°C) Thermodynamischer Parameter (rc ) Nc Mc Entfrostungsfaktor (Ac ) Einbaufaktor (Bc ) Speisekammerfach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Weinlagerfach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Kellerfach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Lagerfach für frische Lebensmittel x x,xx x x,xx x,xx x,xx Kaltlagerfach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Null-Sterne- oder Eisbereiterfach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Ein-Stern-Fach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Zwei-Sterne-Fach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Drei-Sterne-Fach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Vier-Sterne-Fach x x,xx x x,xx x,xx x,xx Zwei-Sterne-Abteil x x,xx x x,xx x,xx x,xx Fach mit variabler Temperatur x x,xx x x,xx x,xx x,xx Weitere Angaben: Die Fundstellen der verwendeten harmonisierten Normen oder anderer angewendeter zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren: Eine Liste aller gleichwertigen Modelle, einschließlich der Modellkennungen: 2.    Wurden die in der technischen Dokumentation enthaltenen Angaben für ein bestimmtes Modell a) anhand eines Modells ermittelt, das in Bezug auf die relevanten bereitzustellenden Informationen dieselben technischen Merkmale aufweist, aber von einem anderen Hersteller hergestellt wird, oder b) durch Berechnung anhand der Bauart oder durch Extrapolation auf der Grundlage der Werte eines anderen Modells des gleichen oder eines anderen Herstellers oder beides, so sind in die technische Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Hersteller vorgenommene Überprüfung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Identität der Modelle verschiedener Hersteller aufzunehmen. (1)  nur für Produkte mit einem oder mehreren automatischen Entfrostungssystemen ANHANG VII In visuell wahrnehmbarer Werbung, technischem Werbematerial und im Fernabsatz (mit Ausnahme des Internets) bereitzustellende Informationen 1.    Zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c sind in visuell wahrnehmbarer Werbung die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben. 2.    Zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d sind in technischem Werbematerial die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben. 3.    Im papiergestützten Fernabsatz sind die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklasse gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben. 4.    Die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Energieeffizienzklassen sind gemäß Abbildung 1 wie folgt anzugeben: a) als Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse in zu 100 % weißer Farbe in Calibri (Fettdruck) und in einer Schriftgröße, die mindestens der Schriftgröße des Preises entspricht, wenn dieser angegeben wird; b) die Farbe des Pfeils muss der Farbe der Energieeffizienzklasse entsprechen; c) das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen ist in zu 100 % schwarzer Farbe anzugeben und d) die Größe ist so zu wählen, dass der Pfeil gut sichtbar und leserlich ist. Der Buchstabe des Pfeils der Energieeffizienzklasse ist in der Mitte des rechteckigen Teils des Pfeils zu positionieren, und der Pfeil mit dem Buchstaben der Energieeffizienzklasse muss eine 0,5 pt starke, zu 100 % schwarze Umrandung aufweisen. Wird für die visuell wahrnehmbare Werbung, das technische Werbematerial oder den papiergestützten Fernabsatz ein einfarbiger Druck verwendet, kann der Pfeil abweichend von vorstehender Bestimmung einfarbig sein. Abbildung 1 Nach links/rechts zeigender mehrfarbiger/einfarbiger Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen 5.    Im Fernabsatz über Telemarketing sind die Kunden ausdrücklich über die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen sowie über die Tatsache zu informieren, dass die Kunden das vollständige Label und das Produktdatenblatt auf einer frei zugänglichen Website abrufen oder als gedruckte Exemplare anfordern können. 6.    In allen Fällen gemäß den Nummern 1 bis 3 und 5 muss es den Kunden möglich sein, das Label und das Produktdatenblatt auf Anfrage als gedruckte Exemplare zu erhalten. ANHANG VIII Beim Fernabsatz über das Internet bereitzustellende Informationen 1.    Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g bereitgestellte Label ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III Nummern 3.1 und 3.2 für Kühlgeräte festgelegten Größe entsprechen. Das Label kann mithilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Label verwendete Bild den Vorgaben unter Nummer 3 entsprechen muss. Bei einer geschac

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.