Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1908 des Rates vom 6. Dezember 2018 über den Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1908. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm, aus Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau   8 % B (10 J.) 4408.39.00 Furnierblätter, einschl. der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter, für Sperrholz oder ähnl. Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm, aus den in Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern (ausg. Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau)   8 % B (10 J.) 4408.90.00 Furnierblätter, einschl. der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter, Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm (ausg. in der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte tropische Hölzer sowie Nadelholz)   8 % B (10 J.) 4409.10.00 Nadelholz (einschl. Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnl. Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden   8 % E (ausgen.) 4409.21.00 Bambus (einschl. Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnl. Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden   8 % C (15 J.) 4409.29.00 Holz (einschl. Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnl. Weise bearbeitet, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden (ausg. Nadelholz und Bambus)   8 % C (15 J.) 4410.11.00 Spanplatten aus Holz, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt (ausg. „Oriented strand board“-Spanplatten und „Waferboard“-Spanplatten, Faserplatten und Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen)   8 % B (10 J.) 4410.12.00 „Oriented strand board“-Platten (Grobspanplatten), aus Holz   8 % B (10 J.) 4410.19.00 „Waferboard“-Platten und ähnl. Platten, aus Holz, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt (ausg. Spanplatten, „Oriented strand board“-Platten, Faserplatten und Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen)   8 % B (10 J.) 4410.90.00 Platten aus Bagasse-, Bambus- oder Getreidestrohteilchen oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt (ausg. aus Holz sowie Faserplatten, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, furnierte Spanplatten und Platten aus holzartigen Stoffen mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt)   8 % B (10 J.) 4411.12.00 Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von <= 5 mm   8 % B (10 J.) 4411.13.00 Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis <= 9 mm   8 % B (10 J.) 4411.14.00 Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 9 mm   8 % B (10 J.) 4411.92.00 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von > 0,8 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile)   8 % B (10 J.) 4411.93.00 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von > 0,5 g bis 0,8 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile)   8 % B (10 J.) 4411.94.00 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <= 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile)   8 % B (10 J.) 4412.10.00 Bambussperrholz, Bambusfurnierholz, und ähnl. Lagenholz aus Bambus, keine Spanplatte enthaltend und ohne Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage (ausg. Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellage, Parketttafeln oder -platten, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind)   8 % B (10 J.) 4412.31.00 Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischen Hölzern der Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel (ausg. Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind)   8 % B (10 J.) 4412.32.00 Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz oder aus anderen als den in der Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern (ausg. aus Bambus, Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind)   8 % B (10 J.) 4412.39.00 Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm (ausg. aus Bambus, Sperrholz der Unterpos. 4412.31 und 4412.32 sowie Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeit und Platten, die als Möbelteile erkennbar sind)   8 % B (10 J.) 4412.94.00 Holz, furniert, und ähnl. Lagenholz, mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage (ausg. aus Bambus, Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, Platten aus verdichtetem Holz, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind)   8 % B (10 J.) 4412.99.00 Holz, furniert, und ähnl. Lagenholz, ohne Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage (ausg. aus Bambus, Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellage, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind)   8 % B (10 J.) 4413.00.00 Metallholz und anderes verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen   8 % B (10 J.) 4414.00.00 Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen   20 % C (15 J.) 4415.10.00 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnl. Verpackungsmittel aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz   8 % B (10 J.) 4415.20.00 Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten bestimmt und ausgerüstet)   8 % B (10 J.) 4416.00.00 Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe   8 % B (10 J.) 4417.00.00 Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz sowie Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz (ausg. Formen zur Hutherstellung, Formen der Pos. 8480 , sonstige Maschinen und Maschinenteile, aus Holz)   8 % B (10 J.) 4418.10.00 Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen, aus Holz   8 % B (10 J.) 4418.20.00 Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, aus Holz   8 % C (15 J.) 4418.40.00 Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten)   8 % B (10 J.) 4418.50.00 Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz   8 % B (10 J.) 4418.60.00 Pfosten und Balken, aus Holz   8 % B (10 J.) 4418.71.00 Fußbodenplatten für Mosaikfußböden, zusammengesetzt, aus Holz   8 % B (10 J.) 4418.72.00 Fußbodenplatten aus mehreren Holzlagen, zusammengesetzt (ausg. für Mosaikfußböden)   8 % B (10 J.) 4418.79.00 Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus Holz (ausg. solche aus mehreren Holzlagen sowie für Mosaikfußböden)   8 % B (10 J.) 4418.90.10 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschl. Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, aus Holz (ausg. Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür, Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, Pfosten und Balken, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Verschalungen für Betonarbeiten, Schindeln („shingles“ und „shakes“) sowie vorgefertigte Gebäude) Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen 8 % B (10 J.) 4418.90.90 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschl. Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, aus Holz (ausg. Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür, Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, Pfosten und Balken, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Verschalungen für Betonarbeiten, Schindeln („shingles“ und „shakes“) sowie vorgefertigte Gebäude) Andere Bautischlerarbeiten, a.n.g. 8 % B (10 J.) 4419.00.00 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausg. Gegenstände für die Innenausstattung, Ziergegenstände, Böttcherwaren, Teile für Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, Bürsten, Pinsel, Besen und Handsiebe)   8 % B (10 J.) 4420.10.00 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz (ausg. Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie))   20 % C (15 J.) 4420.90.00 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz (ausg. Statuetten und andere Ziergegenstände; Möbel und Beleuchtungskörper und Teile davon)   20 % C (15 J.) 4421.10.00 Kleiderbügel aus Holz   20 % C (15 J.) 4421.90.00 Waren aus Holz, a.n.g.   20 % C (15 J.) 4501.10.00 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet (lediglich an der Oberfläche oder anders gesäubert)   8 % B (10 J.) 4501.90.00 Korkabfälle, Korkschrot und Korkmehl   8 % B (10 J.) 4502.00.00 Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form, einschl. scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen   8 % B (10 J.) 4503.10.00 Stopfen aller Art aus Naturkork, einschl. ihrer Rohlinge mit abgerundeten Kanten   8 % B (10 J.) 4503.90.00 Waren aus Naturkork (ausg. Würfel, Platten, Blätter oder Streifen in quadratischer oder rechteckiger Form; Stopfen und Stopfenrohlinge; Schuhe und Schuhteile, Einlegesohlen, auch herausnehmbar; Kopfbedeckungen und Teile davon; Pfropfen und Trennscheiben für Jagdpatronen; Spielzeug, Spiele und Sportgeräte und Teile davon)   8 % B (10 J.) 4504.10.10 Fliesen in beliebiger Form, Würfel, Quader, Platten und Streifen sowie massive Zylinder, einschl. Scheiben, aus Presskork Bodenbeläge aller Art (einschl. Fliesen) 8 % B (10 J.) 4504.10.90 Fliesen in beliebiger Form, Würfel, Quader, Platten und Streifen sowie massive Zylinder, einschl. Scheiben, aus Presskork Andere Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen, ausg. Bodenbeläge aller Art 8 % B (10 J.) 4504.90.10 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork (ausg. Schuhe und Schuhteile, Einlegesohlen, auch herausnehmbar; Kopfbedeckungen und Teile davon; Pfropfen und Trennscheiben für Jagdpatronen; Spielzeug, Spiele und Sportgeräte und Teile davon; Würfel, Quader, Platten, Blätter oder Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschl. Scheiben) Gegenstände von der für Waren der Kapitel 84, 85 und 90 verwendeten Art 8 % B (10 J.) 4504.90.90 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork (ausg. Schuhe und Schuhteile, Einlegesohlen, auch herausnehmbar; Kopfbedeckungen und Teile davon; Pfropfen und Trennscheiben für Jagdpatronen; Spielzeug, Spiele und Sportgeräte und Teile davon; Würfel, Quader, Platten, Blätter oder Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschl. Scheiben) Andere Waren, a.n.g. 8 % B (10 J.) 4601.21.00 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt   8 % B (10 J.) 4601.22.00 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt   8 % B (10 J.) 4601.29.00 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Bambus und Rattan)   20 % C (15 J.) 4601.92.00 Geflechte und ähnliche Waren aus Bambusflechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Position 4814 ; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)   8 % B (10 J.) 4601.93.00 Geflechte und ähnliche Waren aus Rattanflechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Position 4814 ; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)   8 % B (10 J.) 4601.94.00 Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Bambus und Rattan; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Position 4814 ; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)   20 % C (15 J.) 4601.99.00 Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 sowie Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)   20 % C (15 J.) 4602.11.00 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Bambusflechtstoffen oder aus Waren aus Bambusflechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 ; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z. B. Möbel, Beleuchtungskörper)   20 % C (15 J.) 4602.12.00 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Rattanflechtstoffen oder aus Waren aus Rattanflechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 ; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z. B. Möbel, Beleuchtungskörper)   20 % C (15 J.) 4602.19.10 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. aus Bambus und Rattan; Wandverkleidungen der Position 4814 ; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z. B. Möbel, Beleuchtungskörper) – – – Körbe und ähnliche Waren 20 % C (15 J.) 4602.19.90 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. aus Bambus und Rattan; Wandverkleidungen der Position 4814 ; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z. B. Möbel, Beleuchtungskörper) – – – andere 20 % C (15 J.) 4602.90.00 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 ; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z. B. Möbel, Beleuchtungskörper)   20 % C (15 J.) 4701.00.00 Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt   8 % B (10 J.) 4702.00.00 Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen   8 % B (10 J.) 4703.11.00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen)   8 % B (10 J.) 4703.19.00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz)   8 % B (10 J.) 4703.21.00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen)   8 % B (10 J.) 4703.29.00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz)   8 % B (10 J.) 4704.11.00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen)   8 % B (10 J.) 4704.19.00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz)   8 % B (10 J.) 4704.21.00 Halbstoffe, chemisch, aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen)   8 % B (10 J.) 4704.29.00 Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen sowie chemische Halbstoffe aus Nadelholz)   8 % B (10 J.) 4705.00.00 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischen und chemischen Aufbereitungsverfahren hergestellt   8 % B (10 J.) 4706.10.00 Halbstoffe aus Baumwoll-Linters   8 % B (10 J.) 4706.20.00 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe   8 % B (10 J.) 4706.30.00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Bambusfaserstoffen   8 % B (10 J.) 4706.91.00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, mechanisch aufbereitet (ausg. Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe)   8 % B (10 J.) 4706.92.00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet (ausg. Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe)   8 % B (10 J.) 4706.93.00 Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, halbchemisch aufbereitet (ausg. aus Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe)   8 % B (10 J.) 4707.10.00 Papier und Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, aus ungebleichtem Kraftpapier oder aus Wellpapier oder Wellpappe   8 % B (10 J.) 4707.20.00 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, hauptsächlich aus gebleichten, in der Masse ungefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt   8 % B (10 J.) 4707.30.00 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnl. Drucke)   8 % B (10 J.) 4707.90.00 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung, einschl. Abfälle und Ausschuss unsortiert (ausg. hauptsächlich nur aus ungebleichtem Kraftpapier oder Kraftpappe oder aus Wellpapier oder Wellpappe hergestellt; aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, in der Masse ungefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt; aus Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt; Papierwolle)   8 % B (10 J.) 4801.00.00 Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen   8 % C (15 J.) 4802.10.00 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) jeder Größe und jeder Form   8 % B (10 J.) 4802.20.00 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe   8 % B (10 J.) 4802.40.00 Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen   8 % B (10 J.) 4802.54.00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von < 40 g/m2, a.n.g.   8 % B (10 J.) 4802.55.00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m2 bis 150 g/m2, a.n.g.   8 % B (10 J.) 4802.56.00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m2 bis 150 g/m2, a.n.g.   8 % B (10 J.) 4802.57.00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m2 bis 150 g/m2, a.n.g.   8 % B (10 J.) 4802.58.00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g.   8 % B (10 J.) 4802.61.00 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtpe

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.