Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1908 des Rates vom 6. Dezember 2018 über den Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1908. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ln) oder von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt, enthaart (ausg. zugerichtet)   20 % C (15 J.) 4104.19.00 Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, in nassem Zustand (einschl. wet-blue), gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet, Vollleder, ungespalten sowie Narbenspalt)   20 % C (15 J.) 4104.41.00 Vollleder, ungespalten sowie Narbenspaltleder, in getrocknetem Zustand (crust), aus Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart (ausg. zugerichtet)   20 % C (15 J.) 4104.49.00 Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, in getrocknetem Zustand (crust), enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet, Vollleder, ungespalten sowie Narbenspaltleder)   20 % C (15 J.) 4105.10.00 Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, in nassem Zustand (einschl. wet-blue), gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4105.30.00 Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, in getrocknetem Zustand (crust), enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4106.21.00 Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, in nassem Zustand (einschl. wet-blue), gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4106.22.00 Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, in getrocknetem Zustand (crust), enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4106.31.00 Häute und Felle von Schweinen, in nassem Zustand (einschl. wet-blue), gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4106.32.00 Häute und Felle von Schweinen, in getrocknetem Zustand (crust), enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4106.40.00 Häute und Felle von Kriechtieren, gegerbt, auch getrocknet, auch gespalten (ausg. zugerichtet)   20 % C (15 J.) 4106.91.00 Häute und Felle von Antilopen, Rehen, Elchen, Elefanten und anderen Tieren, einschl. Meerestieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, in nassem Zustand (einschl. wet-blue), gegerbt, auch gespalten (ausg. zugerichtet, von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern, Ziegen oder Zickeln, Schweinen und Kriechtieren sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4106.92.00 Häute und Felle von Antilopen, Rehen, Elchen, Elefanten und anderen Tieren, einschl. Meerestieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, in getrocknetem Zustand (crust), auch gespalten (ausg. zugerichtet, von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern, Ziegen oder Zickeln, Schweinen und Kriechtieren sowie nur vorgegerbt)   20 % C (15 J.) 4107.11.00 Vollleder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder), ungespalten, aus ganzen Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, Folien-kaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4107.12.00 Narbenspaltleder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder), aus ganzen Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, Folien-kaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4107.19.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) aus ganzen Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. ungespaltenes Vollleder, Narbenspaltleder, Sämischleder, Lackleder, Folien-kaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4107.91.00 Vollleder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder), ungespalten, aus Teilstücken, Streifen oder Platten von Häuten oder Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, Folien-kaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4107.92.00 Narbenspaltleder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder), aus Teilstücken, Streifen oder Platten von Häuten oder Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. Sämischleder, Lackleder, Folien-kaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4107.99.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) aus Teilstücken, Streifen oder Platten von Häuten oder Fellen von Rindern und Kälbern (einschl. Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart (ausg. ungespaltenes Vollleder, Narbenspaltleder, Sämischleder, Lackleder, Folien-kaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4112.00.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Schafen oder Lämmern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4113.10.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Ziegen oder Zickeln, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4113.20.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Schweinen, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4113.30.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Kriechtieren, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4113.90.00 Leder (einschl. Pergament- oder Rohhautleder) von Antilopen, Rehen, Elchen, Elefanten und anderen Tieren, einschl. Meerestieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, auch gespalten (ausg. von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern, Ziegen und Zickeln, Schweinen und Kriechtieren sowie Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder)   20 % C (15 J.) 4114.10.00 Sämischleder, einschl. Neusämischleder (ausg. glacégegerbte Leder, nachträglich mit Formaldehyd behandelt sowie Leder, nach dem Gerben lediglich mit Öl gefettet)   20 % C (15 J.) 4114.20.00 Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder (ausg. lackiertes oder metallisiertes rekonstituiertes Leder)   20 % C (15 J.) 4115.10.00 Leder, rekonstituiert, auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen   20 % C (15 J.) 4115.20.00 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl   20 % C (15 J.) 4201.00.00 Sattlerwaren für alle Tiere (einschl. Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergl.), aus Stoffen aller Art (ausg. Haltegurte für Kinder und Erwachsene sowie Reitpeitschen und andere Waren der Pos. 6602 )   20 % C (15 J.) 4202.11.00 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnl. Behältnisse, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder   20 % C (15 J.) 4202.12.00 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnl. Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder Spinnstoffen   20 % C (15 J.) 4202.19.00 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnl. Behältnisse (ausg. mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder, Lackleder, Kunststoff oder Spinnstoffen)   20 % C (15 J.) 4202.21.00 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschl. solcher ohne Handgriff, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder   20 % C (15 J.) 4202.22.00 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschl. solcher ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststoffolien oder Spinnstoffen   20 % C (15 J.) 4202.29.00 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschl. solcher ohne Handgriff, mit Außenseite aus Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder teilweise mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen   20 % C (15 J.) 4202.31.00 Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsselmäppchen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel und ähnl. Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder   20 % C (15 J.) 4202.32.00 Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsselmäppchen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel und ähnl. Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststoffolien oder Spinnstoffen   20 % C (15 J.) 4202.39.00 Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsselmäppchen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel und ähnl. Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder teilweise mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen, einschl. Brillenetuis aus formgepresstem Kunststoff   20 % C (15 J.) 4202.91.00 Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Einkaufstaschen, Kartentaschen, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Schmuckwaren, Besteckkästen, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse, mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder (ausg. Koffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnl. Behältnisse, Handtaschen, Taschen- oder Handtaschenartikel)   20 % C (15 J.) 4202.92.00 Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen „Necessaires“, Rucksäcke, Einkaufstaschen, Kartentaschen, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Schmuckwaren, Besteckkästen, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoffolien oder Spinnstoffen (ausg. Koffer, Aktentaschen, Schulranzen und ähnl. Behältnisse, Handtaschen, Taschen- oder Handtaschenartikel)   20 % C (15 J.) 4202.99.00 Reisetaschen, Einkaufstaschen, Werkzeugtaschen, Schachteln für Schmuckwaren, Besteckkästen und ähnl. Behältnisse, mit Außenseite aus Vulkanfiber oder Pappe sowie Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse, mit Außenseite aus anderen Stoffen als Leder, Kunststofffolien oder Spinnstoffen (ausg. Koffer, Aktentaschen, Schulranzen und ähnl. Behältnisse, Handtaschen, Taschen- oder Handtaschenartikel   20 % C (15 J.) 4203.10.00 Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95, z. B. Schienbeinschoner, Fechtmasken)   20 % C (15 J.) 4203.21.00 Spezialsporthandschuhe aus Leder oder rekonstituiertem Leder   20 % C (15 J.) 4203.29.00 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Spezialsporthandschuhe)   20 % C (15 J.) 4203.30.00 Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder oder rekonstituiertem Leder   20 % C (15 J.) 4203.40.00 Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, Gürtel, Koppel und Schulterriemen, Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 (z. B. Schienbeinschoner, Fechtmasken))   20 % C (15 J.) 4205.00.00 Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder (ausg. Sattlerwaren, Täschnerwaren, Kleidung und Bekleidungszubehör, Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Pos. 6602 , Möbel; Beleuchtungskörper, Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Knöpfe und Teile davon, Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck, konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Pos. 5608 sowie Waren aus Flechtstoffen.   20 % C (15 J.) 4206.00.00 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen (ausg. steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial sowie Musiksaiten)   20 % C (15 J.) 4301.10.00 Pelzfelle, roh, von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen   20 % C (15 J.) 4301.30.00 Pelzfelle, roh, von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen   20 % C (15 J.) 4301.60.00 Pelzfelle, roh, von Füchsen, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen   20 % C (15 J.) 4301.80.00 Pelzfelle, roh, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen (ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern und von Füchsen)   20 % C (15 J.) 4301.90.00 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbaren Teile von Pelzfellen   20 % C (15 J.) 4302.11.00 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Nerzen   20 % C (15 J.) 4302.19.00 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt (ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern)   20 % C (15 J.) 4302.20.00 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, von gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen, nicht zusammengesetzt   20 % C (15 J.) 4302.30.00 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet, ganz, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen)   20 % C (15 J.) 4303.10.00 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Pelzfellen (ausg. Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon)   20 % C (15 J.) 4303.90.00 Waren aus Pelzfellen (ausg. Bekleidung und Bekleidungszubehör sowie Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte))   20 % C (15 J.) 4304.00.00 Pelzwerk, künstlich (ausg. Handschuhe, die aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen, Schuhe und Kopfbedeckungen, und Teile davon sowie Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte))   20 % C (15 J.) 4401.10.00 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnl. Formen   8 % B (10 J.) 4401.21.00 Nadelholz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (ausg. von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art)   8 % B (10 J.) 4401.22.00 Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (ausg. von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art sowie Nadelholz)   8 % B (10 J.) 4401.31.00 Holzpellets   8 % B (10 J.) 4401.39.00 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst (ausg. Pellets)   8 % B (10 J.) 4402.10.00 Bambuskohle, einschl. Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst (ausg. als Arzneiware, mit Weihrauch gemischte Bambuskohle sowie aktivierte Bambuskohle und Zeichenkohle)   8 % B (10 J.) 4402.90.00 Holzkohle, einschl. Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst (ausg. Bambuskohle sowie Holzkohle als Arzneiware, mit Weihrauch gemischte Holzkohle, aktivierte Holzkohle und Zeichenkohle)   8 % B (10 J.) 4403.10.00 Rohholz, mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten)   8 % E (ausgen.) 4403.20.00 Nadelholz, roh, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)   8 % C (15 J.) 4403.41.00 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau, roh, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)   8 % C (15 J.) 4403.49.00 Rohholz der in der Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzer, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau; grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)   8 % C (15 J.) 4403.91.00 Eichenholz (Quercus spp.), roh, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)   8 % C (15 J.) 4403.92.00 Buchenholz (Fagus spp.), roh, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)   8 % C (15 J.) 4403.99.00 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Gehstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergl.; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz; Nadelholz allgemein, Eichenholz (Quercus spp.), Buchenholz (Fagus spp.) und Holz der in der Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzer)   8 % C (15 J.) 4404.10.00 Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergl., aus Nadelholz (ausg. Reifholz auf Länge zugeschnitten und an den Enden gekerbt; Bürsteneinfassungen, Schuhleisten)   8 % E (ausgen.) 4404.20.00 Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen (ausg. Reifholz auf Länge zugeschnitten und an den Enden gekerbt; Bürsteneinfassungen, Schuhleisten; Nadelholz allgemein)   8 % B (10 J.) 4405.00.00 Holzwolle; Holzmehl im Sinne von Holzpulver, das mit einem Rückstand von <= 8 GHT ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert   8 % B (10 J.) 4406.10.00 Bahnschwellen (Querstreben) aus Holz, nicht imprägniert   8 % B (10 J.) 4406.90.00 Bahnschwellen (Querstreben) aus Holz, imprägniert   8 % B (10 J.) 4407.10.00 Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.21.00 Mahogany (Swietenia spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.22.00 Virola, Imbuia und Balsa, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, mit einer Dicke von > 6 mm, geschliffen sowie an den Enden verbunden, auch gehobelt   8 % E (ausgen.) 4407.25.00 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.26.00 White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti und Alan, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.27.00 Sapelli, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.28.00 Iroko, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.29.00 Holz der in der Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzer, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm (ausg. Virola, Mahogany (Swietenia spp.), Imbuia, Balsa, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Sapelli oder Iroko)   8 % E (ausgen.) 4407.91.00 Eichenholz (Quercus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.92.00 Buchenholz (Fagus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.93.00 Ahornholz (Acer spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.94.00 Kirschbaumholz (Prunus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.95.00 Eschenholz (Fraxinus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm   8 % E (ausgen.) 4407.99.00 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm (ausg. tropische Hölzer der Unterpos.-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel sowie Nadelholz, Eichenholz (Quercus spp.), Buchenholz (Fagus spp.), Ahornholz (Acer spp.), Kirschbaumholz (Prunus spp.) und Eschenholz (Fraxinus spp.))   8 % E (ausgen.) 4408.10.00 Furnierblätter, einschl. der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter, für Sperrholz oder ähnl. Lagenholz aus Nadelholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm   8 % B (10 J.) 4408.31.00 Furnierblätter, einschl. der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter, für Sperrholz oder ähnl. Lagenholz

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