Europäische Union

76/353/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 1975 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/26.699 - Chiquita) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31976D0353 76/353/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 1975 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG- Vertrags (IV/26.699 - Chiquita) (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 095 vom 09/04/1976 S. 0001 - 0020 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. Dezember 1975 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 des EWG-Vertrags (IV/26.699 - Chiquita) (Nur der englische Text ist verbindlich) (76/353/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 86, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 (1), insbesondere auf Artikel 3, 15 und 16, im Hinblick auf den am 20. Februar 1974 bei der Kommission von der Gesellschaft Th. Olesen A/S, Valby/Dänemark, gestellten Antrag, der von ihr am 13. März 1975 zurückgezogen wurde, im Hinblick auf den am 27. Mai 1974 bei der Kommission von den Gesellschaften The Tropical Fruit Co. und Jack Dolan Ltd., Dublin, sowie von Banana Importers of Ireland Ltd., Dundalk/Irland, gestellten Antrag, im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 19. März 1975 zur Einleitung des Verfahrens gegen die Gesellschaft United Brands Company, New York, Vereinigte Staaten, nach Anhörung der Beteiligten gemäß Artikel 19 der Verordnung Nr. 17 und den Bestimmungen der Verordnung Nr. 99/63/EWG vom 25. Juli 1963 (2), gestützt auf die vom Beratenden Ausschuß für Kartell- und Monopolfragen am 13. November 1975 gemäß Artikel 10 der Verordnung Nr. 17 abgegebene Stellungnahme; I. SACHVERHALT Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: 1. MARKTSTRUKTUR a) Weltbananenmarkt Die Banane (Tarifnummer ex 08.01 des Brüsseler Zolltarifschemas) ist eine sehr leicht verderbliche Frucht, die das ganze Jahr über in den tropischen Regionen angebaut und nach den gemässigten Regionen ausgeführt wird. Hauptanbaugebiete sind: - die in Zentralamerika und im Norden von Südamerika gelegenen Länder, genannt "Länder der Dollar-Zone" (66 % der Weltausfuhren), - die Lieferländer des Vereinigten Königreichs (Jamaika, Inseln unter dem Wind) und die französischen Überseedepartements (Guadeloupe und Martinique) (insgesamt 16 %), - einige mit der EWG assoziierte afrikanische Länder (Elfenbeinküste, Somalia, Kamerun, Madagaskar usw.), - verschiedene andere Länder wie China, die Kanarischen Inseln, Israel und die Philippinen. Die EWG-Mitgliedstaaten führen etwa ein Drittel der auf den Weltmarkt exportierten Bananen ein. Im Jahre 1974 belief sich diese Einfuhr auf 1 978 000 (1)ABl. Nr. 13 vom 21.2.1962, S. 204/62. (2)ABl. Nr. 127 vom 20.8.1963, S. 2268/63. Tonnen, wovon etwa 30 % auf Deutschland, 25 % auf Frankreich, 16 % auf Italien, 15 % auf das Vereinigte Königreich, 6 % auf die Niederlande, 4,5 % auf die BLWU, 2 % auf Dänemark und 1,5 % auf Irland entfielen. Für die Ausfuhr wurde eine lange Zeit die "Gros-Michel"-Banane angebaut, und zwar hauptsächlich wegen ihrer erstklassigen Transport- und Lagerfähigkeit. Ihre grosse Empfindlichkeit für die Panamakrankheit und für Windschäden führte dazu, daß sie durch die "Cavendish"-Sorte ersetzt wurde, die durch Kreuzung der "Gros-Michel" mit einer Banane der Kanarischen Inseln gezuechtet wurde. Der Hektarertrag ist bei der "Cavendish"-Sorte beträchtlich höher als bei anderen Bananensorten ; dies gilt für die "Valery", eine Abwandlung der "Cavendish"-Sorte, sogar in noch grösserem Masse. Jedoch ist die "Cavendish" empfindlicher als die "Gros Michel"-Sorte, soweit es Verpackung und Beförderung betrifft, so daß eine Vorverpackung in den Erzeugerländern notwendig ist. Im Jahre 1969 entfielen 85 % der Weltbananenausfuhr auf die Handelssorte "Cavendish", wogegen sie zu Beginn der sechziger Jahre nur 30 % davon ausmachte. Zu dieser Umstellung auf die "Cavendish" kam der Übergang von der Bananenausfuhr in "Bündeln" (d.h. mehrere Bananenhände am Strang, und unverpackt) auf die Ausfuhr von bereits in Kartons vorverpackten Bananen (jede Bananenhand wird vorverpackt) hinzu. Allerdings werden alle Sorten in grünem Zustand ausgeführt und müssen bei ihrer Ankunft im Verbrauchsland künstlich zur Reife gebracht werden. Die Ausreifung besorgen in der Hauptsache die "En-gros"-Importeure, zuweilen auch selbständige Reifereien. Diese Umstellung von der Ausfuhr in Bündeln auf die Ausfuhr in Kartons warf jedoch technische Probleme für die Reifereien auf, da es viel schwieriger ist, vorverpackte Bananen zur Reife zu bringen als ganze, nicht verpackte Bündel. Die Reifereien mussten daher ihre Reifeinrichtungen völlig modernisieren und die unerläßlich gewordenen Ventilations- und Kühlsysteme einbauen. Auch mussten die Anlagen luftdicht abgeschlossen werden. In vielen Fällen mussten vollkommen neue Reifräume gebaut werden. Parallel hierzu entwickelte sich in bemerkenswerter Weise der Verkauf von Marken-Bananen, wofür systematische Werbeaktionen durchgeführt wurden. Diese neue, auf die Werbung gegründete Verkaufstechnik erfordert die Kennzeichnung jeder Hand, zuweilen auch jeder Banane, vor der Verpackung in Kartons im Erzeugerland. Diese Verkaufspolitik durch groß angelegte Werbeaktionen wurde im Jahre 1967 von der United Fruit Company für den Verkauf ihrer Cavendish/Valery-Bananen unter der Marke "Chiquita" gestartet. Die anderen Marken schlossen sich dieser Entwicklung erst später an. b) Die Stellung der United Brands Company Auf dem Weltbananenmarkt sind vornehmlich einige grosse amerikanische Unternehmen tätig, insbesondere die United Brands Company, New York (nachstehend U.B.C. genannt), die Castle & Cook Company, San Francisco (nachstehend "Castle & Cook" genannt), sowie die Del Monte Company in Kalifornien (nachstehend "Del Monte" genannt). U.B.C. entstand im Jahre 1970 durch die Fusion der United Fruit Company und der A.M.K. Corporation (American Seal Kap), einem sehr bedeutenden Unternehmen der Fleischindustrie in den Vereinigten Staaten. Ausserdem ist U.B.C. in den Sektoren Blumenzucht, Palmöl, Soja, Reis, Erdnußkerne und verschiedener Gemüse tätig und stellt eine ganze Reihe von Konserven aus diesen Erzeugnissen her. Ferner ist U.B.C. auch noch auf anderen Gebieten wie Chemie, Plastik, Verpackung, See- und Bahntransporte, Fernmeldewesen usw. tätig. U.B.C. setzt seine Erzeugnisse in der ganzen Welt ab. Unter Berücksichtigung der Beschränkung, die U.B.C. durch die amerikanischen Antitrust-Behörden für ihre Tätigkeiten auf dem Bananen-Sektor auferlegt wurde, machten im Jahre 1973 die Herstellung, der Transport, der Vertrieb und das Marketing ihrer Bananen in der ganzen Welt nur 18,5 % ihres Gesamtjahresumsatzes aus ; dieser belief sich auf etwa 2 Mrd. Dollar. U.B.C. beschäftigt für ihre Tätigkeiten insgesamt mehr als 60 000 Personen, besitzt über 30 000 ha Bananenanbaufläche und verkaufte 1974 mehr als 100 Mill. Kartons Bananen, d.h. rund 2 Mill. Tonnen (35 % der Weltausfuhr). Ferner besitzt U.B.C. eine der grössten Weltbananenflotten. Das Unternehmen nimmt auch einen Teil der Schiffe eines der grössten Seekühltransportunternehmens, der Salèn Shipping Compagnies, Stockholm/Schweden, in Anspruch. Die Salèn-Gruppe ist übrigens einer der grössten Aktionäre von U.B.C., an deren Kapital sie zu 9 % beteiligt ist. Obwohl U.B.C. aus einer grossen Anzahl über die ganze Welt verstreuter Tochtergesellschaften besteht, wird deren Tätigkeit von den Zentralorganen von U.B.C. (New York) gesteuert, zu denen insbesondere der Leiter der Gesellschaft United Brands Continentaal B.V. in Rotterdam gehört, der mit der Koordinierung der Tätigkeiten von U.B.C. auf dem Bananensektor in einer alle EWG-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Italiens einschließenden Zone beauftragt wurde. Diese Gesellschaft wurde auch mit der Vertretung von U.B.C. in dem Verfahren betraut, das zu der vorliegenden Entscheidung geführt hat. 1. Was die Erzeugung der Bananen angeht, so ist U.B.C. in Kolumbien, Costa Rica, Honduras und Panama vertreten. Neben der Kontrolle eines grossen Teils der Bananenproduktion dieser Regionen tätigt sie auch Bananenkäufe bei unabhängigen Erzeugern in anderen Regionen ; so kauft sie praktisch die Gesamtproduktion von Surinam, Kamerun und Guyana auf sowie einen bedeutenden Anteil der Produktion von Jamaika, Guadeloupe, den Philippinen, Ecuador und der Dominikanischen Republik, um nur die wichtigsten Erzeugerländer zu nennen. 2. U.B.C. hat auch eine sehr starke Stellung im Seetransport der Bananen. Der Seetransport der grünen Bananen muß in schnellen, eigens zu diesem Zweck ausgestatteten Kühlschiffen erfolgen. Die häufigste Transportart ist der herkömmliche "reefer", der eine vollständige Bananenfracht befördert. Die durchschnittliche Kapazität eines "reefer" liegt etwa bei 3 000 Tonnen, wobei die Kapazitäten der neuesten Schiffe bis zu 6 000 Tonnen erreichen. Für Bananen aus Zentral- und Südamerika beträgt die Dauer des Transportes nach Europa 10 bis 14 Tage (Verladung und Löschung nicht einbegriffen). U.B.C. besitzt oder befrachtet über 40 Kühlschiffe ; auf seine eigenen Schiffe entfallen etwa 3,049 Mill. m3. U.B.C. setzt zur Zeit auch als einziges Unternehmen zwei Container-Kühlschiffe für den Bananentransport ein. Das Unternehmen hat für seine Bananentransporte auch Verträge mit anderen Transportgesellschaften abgeschlossen. Nicht selten befördern U.B.C.-Schiffe Bananen anderer Gesellschaften (Del Monte, Onkel Tuca usw.). Die letzten von U.B.C. erworbenen Schiffe haben eine um 50 % höhere Rentabilität als die anderen Schiffe ihrer Flotte. Hauptlöschhäfen in der EWG sind Bremerhaven, Rotterdam, Antwerpen, Hamburg sowie einige Häfen in Frankreich, in Italien und im Vereinigten Königreich, wo nur die jeweiligen Verbrauchsmengen für diese Mitgliedsländer entladen werden. Der Hauptlöschhafen von U.B.C. im EWG-Gebiet ist Bremerhaven, wo beträchtliche Bananenmengen entladen werden, die für die Bundesrepublik Deutschland und Dänemark sowie für die Schweiz und Österreich bestimmt sind. Zweitgrösster Löschhafen ist Rotterdam, wo die für die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Irland und zuweilen auch für Dänemark bestimmten Bananen entladen werden. Manchmal, wenn auch nur ausnahmsweise, werden in der EWG verkaufte Bananen von U.B.C. auch in Göteborg (Schweden) gelöscht. 3. U.B.C. ist auch beim Import ihrer Bananen in die EWG direkt tätig, wo sie über eine gut strukturierte Verkaufsorganisation verfügt. Die Tätigkeiten von U.B.C. in Europa und im Mittleren Osten werden durch drei 100prozentige Tochtergesellschaften koordiniert: a) die United Brands Continentaal B.V., Rotterdam (nachstehend "U.B.C.-Rotterdam" genannt) ist im Verkauf der U.B.C.-Bananen in den Niederlanden, in der Bundesrepublik Deutschland, in der BLWU, in Dänemark, Frankreich, Irland sowie in der Schweiz, Österreich, Skandinavien und den Comecon-Ländern tätig; b) die Fyffes Group Limited, London (nachstehend "Fyffes" genannt) verkauft die Bananen im Vereinigten Königreich, vertreibt jedoch auch eine ganze Reihe anderer Erzeugnisse; c) die Compagnia Italiana della Frutta S.p.A., Mailand, (nachstehend "C.I.F." genannt) ist für den Verkauf der Bananen in Italien sowie den übrigen Mittelmeerländern und im Mittleren Osten zuständig. 4. Für die Bananenreifung verfügt U.B.C. in mehreren Mitgliedstaaten über eigene Anlagen. So besitzt U.B.C. durch ihre Filialen in der BLWU, im Vereinigten Königreich und in Italien etwa ein Drittel der Reifereikapazitäten. In Deutschland setzt U.B.C. ihre Bananen in erster Linie über die Scipio-Gruppe ab, die mehr als ein Drittel der deutschen Reifereien besitzt. Überdies übt U.B.C. in den meisten Mitgliedstaaten, in denen sie keine eigenen Reifereien besitzt, eine derart strenge technische Kontrolle über den Reifungsprozeß ihrer Bananen aus, als ob dieser in eigenen Reifeanlagen stattfände. U.B.C. führte diese Politik ein, als sie dazu überging, ihre Bananen nicht mehr in Bündeln, sondern in Kartons abzusetzen, das heisst zu dem Zeitpunkt, als die Reifeanlagen neu gebaut oder modernisiert werden mussten. Nachdem U.B.C. die jeweiligen Marktsituationen untersucht hatte, schlug sie 1967/1968 in jedem Mitgliedstaat einer beschränkten Anzahl von Unternehmen vor, für den Absatz und die Reifung ihrer Chiquita-Bananen tätig zu werden, wobei sie verlangte, daß diese den hohen technischen Anforderungen von U.B.C. entsprechende Reifungskapazitäten besassen. U.B.C. lieh diesen Vertriebshändlern/Reifereien zeitweilig auch Geld für den Ausbau und die Modernisierung ihrer Reifungskapazitäten. Daneben schuf U.B.C. einen perfektionierten technischen Hilfs- und Kontrolldienst für die Reifereien, der die Unternehmer berät, Anlagepläne ausführt, die anzuwendenden Reifungsmethoden bestimmt, das Personal der Vertriebs-/Reifereiunternehmen ausbildet und regelmässige Kontrollen vornimmt. Je nach ihrem Reifegrad werden die Bananen von 1 (ganz grün) bis 7 (zu reif, für sofortigen Verbrauch) numeriert. Die Reifedauer beträgt je nach gewünschter Farbe fünf bis acht Tage. Erst wenn die Möglichkeit eines Verkaufes an den Verbraucher binnen weniger Tage besteht, werden die Bananen den Lagerräumen, Schiffen oder Kühllastwagen zur Lagerung in Reifungsräumen entnommen. Gelbe Bananen halten sich wegen ihrer leichten Verderblichkeit nur ganz wenige Tage. Deshalb müssen die Bananen noch grün mittels Kühltransporten oder Kühllagerung ein- und ausgeführt sowie geliefert werden. Jeder überfluessige Transport muß nach Entnahme der Bananen aus den Kühlschiffen vermieden werden, da die Qualität darunter leiden könnte. 5. Was das Marketing betrifft, so ist festzustellen, daß U.B.C. die Verkaufspolitik für alle ihre Bananen bestimmt, die durch ihre eigenen Filialen oder durch andere Reiferei-/Vertriebsunternehmen abgesetzt werden, einschließlich der Lieferungen fob mittel- oder südamerikanischer Hafen an die Scipio-Gruppe. Die Handelspolitik von U.B.C. ist ganz auf den Verkauf ihrer Bananen der Marke Chiquita ausgerichtet ; die Anhänglichkeit des Verbrauchers an diese Marke wird regelmässig überwacht und durch verschiedene Kampagnen verstärkt. U.B.C. führt aus diesem Grunde selbst die Absatzförderungs- und Werbeaktionen für ihre Bananen durch. Über seine Vertreter in den Mitgliedstaaten veranstaltet das Unternehmen durch Vorführungen, Bereitstellung von Werbematerial, Geschenken usw. unmittelbar bei den Einzelhändlern Absatzförderungsaktionen. Einzelhändler und Warenhäuser legen grossen Wert auf diese Art der Absatzförderung, die unmittelbar von den U.B.C.-Vertretern in den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Reifereien gestaltet wird. Eine Absatzförderungsaktion setzt voraus, daß grössere Mengen als gewöhnlich zur Reife gebracht werden. U.B.C. beteiligt sich an den Absatzförderungsaktionen auch durch finanzielle Zuschüsse an ihre Vertreter zur Weiterleitung an die Einzelhändler. Diese direkte Marketing-Aktion bei den Einzelhändlern wird von U.B.C. selbst als ein ausserordentlich wirksames Instrument der Absatzpolitik bezeichnet, das auf dem Bananensektor einmalig ist. In allen Mitgliedstaaten, in denen U.B.C. ihre Bananen mit der Marke Chiquita verkauft (einschließlich der durch die Scipio-Gruppe verkauften Bananen), gestaltet und finanziert das Unternehmen selbst die Werbung und Absatzförderung. In ihrer Werbung für Chiquita-Bananen verweist U.B.C. auf den Vorteil einer qualitätsmässig ausgezeichneten, sorgfältig ausgewählten und in den tropischen Ländern markierten Frucht. Sie garantiert den Einzelhändlern regelmässige Bananenlieferungen von gleichbleibender Qualität in ausgezeichneter Aufmachung und von guter Haltbarkeit. U.B.C. startete als erstes Unternehmen grosse Werbekampagnen für den Absatz von Markenbananen. Sie begann mit dieser Politik Anfang 1967, als sie in Europa ihre neue Marke Chiquita einführte, die sie schon in den Vereinigten Staaten gebrauchte. Zuvor hatte U.B.C. ihre Bananen unter der Marke Fyffes abgesetzt, die in Großbritannien noch geführt wird. U.B.C. legt grossen Wert auf die korrekte Anwendung der Marke Chiquita und wacht ohne Unterlaß darüber, daß die unter dieser Marke verkauften Bananen ihren hohen Anforderungen entsprechen. Zu diesem Zweck trifft U.B.C. eine strenge Auswahl der als Chiquita-Bananen verkauften Früchte. Um das Markenimage ihres Erzeugnisse zu verbessern, kennzeichnet U.B.C. nur bestimmte Bananensorten (hauptsächlich Cavendish/Valery) mit der Marke Chiquita. Für diese Bananen wird eine Mindestgrösse (8 Zoll) und eine glatte Schale gefordert. Sie dürfen ferner keine Mißbildungen aufweisen. Bananen, die diese Kriterien nicht erfuellen, dürfen die Marke Chiquita nicht tragen und werden ohne Marke verkauft. Das gilt z.B. für die Bananen der oberen Hand eines Bündels, die zwar qualitätsmässig nicht schlechter, aber im allgemeinen etwas kleiner und gekrümmter sind als die anderen Bananen desselben Bündels. Ferner fordert U.B.C., daß die Bananen beim Einzelhandelsverkauf eine einheitliche gelbe Farbe haben müssen. U.B.C.-Bananen dürfen nicht grün (Farbe 1, 2 und 3) verkauft werden. Eine von U.B.C. vorgenommene Marktuntersuchung hat ergeben, daß die Verbraucher Bananen in folgendem Verhältnis zu kaufen wünschen: - Farbe Nr. 3 = 3 %, - Farbe Nr. 4 = 13 %, - Farbe Nr. 5 = 36 %, - Farbe Nr. 6 = 41 %, - Farbe Nr. 7 = 7 %. Aus einer derartigen Untersuchung geht hervor, wie wichtig es ist, daß in dem Markenimage, welches die Werbung für den Verbraucher schaffen muß, die Banane in goldgelber Farbe (Nrn. 5 und 6) erscheint. U.B.C. ist hierzu imstande dank ihrer Möglichkeiten, grosse Bananenmengen von einheitlicher Qualität zu liefern. Diese auf die Werbung für eine bestimmte Marke gestützte Marketingpolitik ermöglicht es U.B.C., die Chiquita-Banane zu durchschnittlich 30 bis 40 % höheren Preisen zu verkaufen als ihre markenlosen Bananen, wie sich aus den Angaben von U.B.C. selbst ergibt. Die Werbeausgaben von U.B.C. sind übrigens sehr viel höher als bei den meisten ihrer Konkurrenten. Allein für die Bananenverkäufe in Deutschland, der BLWU, den Niederlanden und Dänemark, die etwa die Hälfte der U.B.C.-Bananenverkäufe in der EWG ausmachen, wandte U.B.C. in den Jahren 1967 und 1968, als sie ihre Marke Chiquita in diesen Mitgliedstaaten auf den Markt brachte, etwa 2 Mill. Rechnungseinheiten jährlich und durchschnittlich 1,5 Mill. Rechnungseinheiten in jedem darauffolgenden Jahr auf. 6. Das Absatzsystem, das U.B.C. in der BLWU, den Niederlanden, in Deutschland (mit Ausnahme der Scipio-Gruppe), in Dänemark sowie in Irland anwendet, funktioniert folgendermassen : An einem Wochentag geben die Reifereien ihre Bestellungen auf. Drei Tage später teilt ihnen U.B.C. mit, welchen Preis sie zu entrichten haben ; über diesen Preis gibt es niemals Diskussionen. U.B.C. gewährt offiziell keinen Rabatt. Die Verteiler-/Reifereiunternehmen sind berechtigt, ihre Bestellungen zu dem genannten Preis zu verringern oder zu annullieren. U.B.C. kann ebenfalls die Bestellungen kürzen, was fast immer geschieht. So kürzte die Gesellschaft während des Jahres 1973 die Bestellungen ihrer dänischen Vertriebshändler/Reifereien im Durchschnitt um folgende Prozentsätze : Lembana 14,5 %, Holmskov 3,4 %, Interfrugt 8,1 %, Th. Olesen 18,6 %, Kobenhavn's Frugtauktioner 21,7 %, Petersen 10,9 %, Erlandsen 21,5 % und Kjaer 14,3 %. In der auf die Bestellung folgenden Woche treffen mindestens zwei Schiffslieferungen ein. Die Frist zwischen der Bestellung und dem Eingang der Bananen ist somit kürzer als die Frist für den Seetransport, der etwa zwei Wochen in Anspruch nimmt. U.B.C. weiß zum Zeitpunkt der Bestellungen ihrer Kunden bereits genau, welche Bananenmengen mit den auf See befindlichen Schiffen eintreffen werden. 7. Die Stellung von U.B.C. in der EWG U.B.C. tätigt über die U.B.C.-Rotterdam ca. 40 % der Bananenverkäufe in den Niederlanden. In diesem Mitgliedstaat verkauft U.B.C. ihre Bananen an zahlreiche Reifereien (etwa 80). Die U.B.C.-Rotterdam entlädt und reexportiert die Bananen, die für die anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Irland und die BLWU bestimmt sind. Diese Tochtergesellschaft wickelt auch den Transport der für Irland bestimmten Bananen per Lastwagen/Fährschiff ab. In der BLWU setzt U.B.C. ihre Bananen über die Gesellschaft Ets. B.M. Spiers & Son N.V. in Antwerpen ab, deren Kapital sich zu 100 % in ihren Händen befindet und die ihrerseits Eigentümerin von etwa einem Drittel der belgischen und luxemburgischen Reifereien ist. Sie liefert ihre Bananen ausserdem an die Gesellschaft Banacopera S.C. in Brüssel, der mehrere Verteiler-/Reifereiunternehmen angehören, und die fast ausschließlich U.B.C.-Bananen verkauft. Der Bananenverkauf in Belgien und Luxemburg geht daher zu etwa 50 % durch die Hände von U.B.C. In der Bundesrepublik Deutschland verkauft die U.B.C. ihre Bananen hauptsächlich an die Scipio-Gruppe, mit der sie seit mehr als 30 Jahren zusammenarbeitet. Diese Gruppe besitzt acht Bananenschiffe und handelt hauptsächlich mit Bananen von U.B.C. Sie kauft diese fob in den mittel- und südamerikanischen Häfen zum Weiterverkauf in Deutschland und Österreich. Die so eingeführten U.B.C.-Bananen reifen in eigenen Reifereien aus. Diese Bananen machen mehr als 35 % aller in Deutschland verkauften Bananen aus. Nebenbei verkauft U.B.C. ihre Bananen auch über verschiedene andere Vertriebs-/Reifereiunternehmen, denen sie die Ware for (free on rail) Bremerhaven oder Rotterdam liefert. Die von U.B.C. über ihre Zwischenhändler in Deutschland abgesetzten Bananen belaufen sich auf etwa 10 % des Bananenabsatzes in diesem Mitgliedstaat. Deutschland bezieht also etwa 45 % seiner Bananen von U.B.C. Die U.B.C. führt dort die technische Kontrolle der Reifereien durch und organisiert das Marketing für alle diese Bananen einschließlich der Lieferungen fob mittel- und südamerikanischer Hafen an die Scipio-Gruppe. Die letztgenannte Gruppe wirkt bei dieser Absatzpolitik von U.B.C. mit und hat sich hiervon niemals selbständig gemacht. In Dänemark setzt U.B.C. ihre Bananen über mehrere Vertriebs-/Reifereiunternehmen ab, und zwar nahezu zur Hälfte über die Gesellschaft Lembana und den Rest über die Gesellschaften Interfrugt, Holmskov und - bis Oktober 1973 - auch Olesen. Die vier grössten Vertriebs-/Reifereiunternehmen, die mehr als zwei Drittel der Reifereikapazitäten in Dänemark besitzen, waren also für U.B.C. tätig. Die meisten dieser von U.B.C. verkauften Bananen werden in Bremerhaven ausgeladen ; sie machen ca. 45 % aller in diesem Mitgliedstaat verkauften Bananen aus. In Irland war U.B.C. bis vor kurzem nur zu einem sehr geringen Anteil, d.h. zu etwa 3 % am Bananenabsatz beteiligt. Lediglich ein Jahr lang - von März 1972 bis März 1973 - setzte U.B.C. ihre Bananen über die Gesellschaft Banana Importers Ltd. ab, der mehrere Vertriebs-/Reifereiunternehmen angehören. Seit Ende 1973 hat U.B.C. ihren Bananenabsatz in diesem Mitgliedstaat erhöht. Während im letzten Quartal 1973 nur etwa 3 % des Bananenabsatzes in Irland auf das Unternehmen entfielen, verkaufte es im ersten Quartal 1974 über 10 % und im zweiten und dritten Quartal 1974 stiegen die Verkäufe auf etwa 30 % an, was für 1974 insgesamt etwa 25 % ergibt. Da der Pro-Kopf-Verbrauch an Bananen in Irland an sich schon sehr hoch und daher ziemlich stabilisiert war, konnte U.B.C. ihren Marktanteil in diesem Mitgliedstaat nur zum Nachteil ihrer Konkurrenten erweitern. Seit Januar 1974 werden die zum Verkauf in Irland bestimmten U.B.C.-Bananen in Rotterdam gelöscht und per Lastkraftwagen/Fährschiff nach Dublin befördert, wo sie cif Dublin verkauft werden. U.B.C. verkauft auch Bananen in Frankreich durch Vermittlung ihrer 100prozentigen Tochtergesellschaft, der Compagnie des Bananes S.A., sowie der Gesellschaft Omer Decugis, an der sie zu 80 % beteiligt ist. U.B.C. verkauft dort hauptsächlich aus Guadeloupe und A

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