Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/105 der Kommission vom 26. Juli 2022 über die von der französischen Republik durchgeführten Maßnahmen SA.33960 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten der aufeinanderfolgenden Betreiber des Flughafens Beauvais-Tillé und der besagten Flughafen nutzenden Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5076) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32023D0105. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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IHKO zu tragen war (2,55 Mio. EUR) (38). Berechnungsgrundlage dieses Zuschusses waren nicht die spezifischen Kosten des Programms 1, sondern die voraussichtliche Gesamtsumme dieses Programms. Das genaue Datum des Investitionsbeginns wurde auf den 2. Juli 2001 festgesetzt und die Investitionen sollten am 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein. Dieses erste Investitionsprogramm musste im Jahr 2005 aufgrund der Steigerung des Fluggastaufkommens abgeändert werden, um den Vorschriften bezüglich der Betreuungsqualität und der Sicherheit der Fluggäste Rechnung zu tragen. (39) Die in diesem Programm vorgesehenen und getätigten Investitionen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Tabelle 4 In Programm 1 vorgesehene und getätigte Investitionen (in EUR) Art der Investitionen Voraussichtliche Höhe Voraussichtliche Höhe, Anpassung 2005 Investitionsendsumme Westflügel (Abflug):   Halle Gepäckkontrolle   Hangar Gepäcksortierung   Flughafenbüros   Schutzdach 1 687 153 2 600 000 2 608 000 Ostflügel (Ankunft):   Halle Gepäckabfertigung   Überdachter Weg für Fluggäste 228 674 160 000 164 000 Modernisierung des Flughafens 762 250 600 000 649 000 Sicherheitsanlagen, u. a.:   Bau Feuerwehrstation   Sicherheitszäune   Kontrolle an den Zugängen zum Flughafen   Kontrollausrüstung für Aufgabegepäck 914 690 900 000 922 000 Verschiedene Verkehrswege und Netze (VRD):   Parkplätze für Pkw   Feuerwehrstation (VRD)   Instandsetzung bestehender Verkehrswege   Anschluss an das Abwassernetz 762 245 873 480 1 238 000 463 467 Verschiedene Arbeiten 304 900 0 0 Umweltstudien und -analysen 533 570 60 000 62 000 Honorare 623 210 623 210 744 000 Modernisierung Betriebsanlagen, u. a.: Posten zur Personenfilterung 1 048 310 1 048 310 1 264 000 133 000 INSGESAMT 6 865 000 6 865 000 7 650 000 (38) Trotz höherer Endkosten als veranschlagt zahlten die in Erwägungsgrund 37 genannten Körperschaften ihre Beiträge an die IHKO gemäß den Finanzierungsvereinbarungen in Höhe einer Gesamtsumme von 4,311 Mio. EUR aus; die darüber hinausgehende Summe hatte die IHKO zu tragen. 3.1.2.2.   Investitionsprogramm 2006-2007 („Programm 2“) (39) Die IHKO führte ein zweites Investitionsprogramm in Höhe von 9,5 Mio. EUR über zwei Jahre, ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007, durch. Das Departement Oise, die Region Picardie und der CCB willigten darin ein, einen finanziellen Beitrag zu leisten (berechnet auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtsumme des Programms 2 und nicht in Bezug auf die spezifischen Kosten), und schlossen mit der IHKO am 11. Dezember 2006, 11. Juli 2007 bzw. 12. Juli 2007 entsprechende Vereinbarungen. Das Investitionsprogramm wurde wie folgt festgelegt: Tabelle 5 In Programm 2 vorgesehene und getätigte Investitionen (in EUR) Art der Investitionen Voraussichtliche Höhe der Investitionen Investitionsendsumme Flughafen-Erweiterung 1 202 039 1 327 749 Sicherheitszäune 151 653 165 805 Anpassung der Parkflächen der Flugzeuge und des Rollfelds an geltende Vorschriften 1 410 000 1 408 739 Instandsetzung von Hangars und Landebahnen 300 000 231 542 Galerie zur Trennung der Passagierströme 237 451 176 590 Gemäß Wassergesetz normgerechte Personalparkplätze 215 079 227 611 Stützpunkt der Fahrzeugverleiher 110 000 1 735 Erwerb von Flächen für ILS 150 000 61 540 Beschilderung in Innenräumen/im Freien 50 000 10 510 Empfang der Fluggäste am Zugang Maillot 189 873 213 548 Wassergesetz 870 000 46 141 Instandsetzung der Befeuerung 75 000 0 ILS-Studien 150 000 139 803 Modernisierung der öffentlichen Verkehrswege 1 350 000 1 053 861 Verwaltungsbüros 890 000 944 557 Modernisierung der Heizungsanlage 80 000 0 Studien zum Terminal 2 0 188 188 Verschiedenes, Honorare und Unvorhergesehenes 500 000 745 123 Modernisierung Betriebsanlagen, u. a.:   Bau von Kontrollhäuschen für die Grenzschutzpolizei   Installation einer Laser-Abwehrvorrichtung 1 568 905 2 178 477 52 670 86 085 INSGESAMT 9 500 000 9 121 527 (40) Die in Erwägungsgrund 37 genannten Körperschaften verpflichteten sich, einen Beitrag in Höhe von 74 % der Gesamtsumme der getätigten Investitionen zu leisten; die restliche Summe war von der IHKO aufzubringen. Die Region Picardie und das Departement Oise sahen folglich eine Finanzierung von jeweils 25 % der Investitionen vor, d. h. insgesamt 4,6 Mio. EUR, während der CCB 24 % beitrug und der IHKO letztlich einen Zuschuss in Höhe von 2,2 Mio. EUR gewährte. Dementsprechend erhielt die IHKO für dieses Investitionsprogramm einen Investitionszuschuss von ca. 6,8 Mio. EUR, was 74 % der Summe der getätigten Investitionen entsprach. 3.1.2.3.   Investitionsprogramm 2008-2023 („Programm 3“) (41) Wie in Erwägungsgrund 34 dargelegt, ist durch die CDSP festgelegt, dass der SAGEB die Durchführung eines Investitionsprogramms von 68,2 Mio. EUR im Zeitraum 2008 bis 2023 obliegt, das in Höhe einer gedeckelten Summe von 14,5 Mio. EUR durch den SMABT subventioniert wird. In Anhang 6 der CDSP sind die Art dieser Investitionen, ihre Höhe und der Zeitplan ihrer Umsetzung festgelegt. (40) Die geplanten und bis jetzt getätigten Investitionen können wie folgt zusammengefasst werden: Tabelle 6 In Programm 3 vorgesehene und getätigte Investitionen (in Mio. EUR) Art der Investitionen Voraussichtliche Höhe zu Beginn Bis zum 31. Dezember 2018 umgesetzt Aktualisierte voraussichtliche Höhe, die noch umzusetzen ist Bau Flughafengebäude T2 11,9 9,7 0,01 Änderungen und Anpassungen des Terminals T1 1,6 5 0,07 Einrichtung des Programms ILS Kategorie III 13,6 14,4 0 Zusätzliche luftfahrttechnische Infrastruktur 3,3 4,2 0,2 Gewerbliche Parkplätze und Anlagen 5,4 9,1 0,03 Umweltschutzinvestitionen 2,9 1,6 0 Unterhalt der Anlagen 8,5 3,3 0,12 Transfer von Anlagen der allgemeinen Luftfahrt 0,7 1,5 0,04 Erwerb von Sicherheitsausrüstung 10,2 8,7 2,1 Ausrüstung für Abfertigungs- und Beförderungsdienste 7,1 1,8 0,9 IT-Hardware und -Ausrüstung 3 2,6 1,8 INSGESAMT 68,2 61,9 67,2 (42) Bis zum 31. Dezember 2018 hatte die SAGEB Investitionen in Höhe von knapp 62 Mio. EUR getätigt. Für die geplanten Investitionen, die bis zum Ablauf der CDSP zu tätigen sind, wird inzwischen eine Gesamtsumme veranschlagt, die leicht unter der liegt, die anfänglich in der CDSP vereinbart wurde. 3.1.3.   Betriebszuschüsse 3.1.3.1.   Direktzahlungen (43) Die Kommission hielt vorläufig fest, dass keine der Vereinbarungen zur Übertragung des Betriebs und der Bewirtschaftung des Flughafens Beauvais die Zahlung von Betriebszuschüssen zugunsten der aufeinanderfolgenden Betreiber des Flughafens vorsah (siehe Abschnitt 3.1.1). (44) Nichtsdestoweniger hielt die Kommission im Einleitungsbeschluss fest, dass die aufeinanderfolgenden Betreiber unterschiedliche Arten von Betriebszuschüssen erhielten. (45) Zunächst stellte die Kommission fest, dass aus den Büchern der IHKO (Flughafensparte) zwischen 2002 und 2008 mehrere Betriebszuschüsse hervorgingen, die von verschiedenen Stellen an die Flughafensparte der IHKO in einer Höhe von insgesamt 107 924,59 EUR gezahlt worden waren. Tabelle 7 Höhe der Betriebszuschüsse, die die Flughafensparte der IHKO erhalten hat (in EUR) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 INSGESAMT 84 845,10 15 245 0 7 834,49 0 0 0 107 924,59 3.1.3.2.   Liquiditätsvorschüsse (46) Zweitens wies Frankreich die Kommission darauf hin, dass die Hauptsparte der IHKO der Flughafensparte zwischen 1995 und 2004 Liquiditätsvorschüsse zum Nullsatz gewährt hatte, um dem Risiko eines Zahlungsausfalls im Zusammenhang mit den zahlreichen, dringenden Ausgaben zu begegnen, die in der Flughafensparte aufgrund der überalterten Infrastruktur und der erheblichen jährlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens, die in dieser Zeit verzeichnet wurde, anfielen. In Tabelle 8 sind die Beihilfesummen aufgeführt: Tabelle 8 Liquiditätsvorschüsse, die die Hauptsparte der IHKO der Flughafensparte gewährt hat (in EUR) Jahr Für das betrachtete Jahr gewährte Liquiditätsvorschüsse Kumulierte Summe 1995 k. A. 2 412 922,70 1996 888 508,49 3 301 431,19 1997 - 394 036,04 2 907 395,15 1998 323 559,53 3 230 954,68 1999 - 838 477,75 2 392 476,93 2000 - 176 603,94 2 215 872,99 2001 73 514,73 2 289 387,72 2002 142 970,85 2 432 358,57 2003 -2 198 307,33 234 051,24 2004 327 698,17 561 749,41 2005 - 561 749,41 0 3.1.3.3.   Teilweise Befreiung von der Finanzierung des Plans zur touristischen Entwicklung (47) Abschließend hob die Kommission hervor, dass die CDSP in Anhang 19 einen Plan zur touristischen Entwicklung des Flughafens Beauvais enthielt. (41) Diesem Anhang zufolge hatte dieser Plan das Ziel, 8 % der Fluggäste, binnen drei Jahren ab Inkrafttreten der CDSP, als Konsumenten/Besucher für Beauvais, Oise und Picardie zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, waren im Plan mehrere Aktionen aufgeführt, deren Zweck es sein sollte, die Fluggäste des Flughafens Beauvais zu veranlassen, im Gemeindeverband Beauvaisis, im Departement Oise oder in der Region Picardie zu verweilen (Umfragen unter den Fluggästen, bildgestütztes Marketing ...). Dieser Plan sollte vom Regionalausschuss für Tourismus der Picardie, dem Ausschuss für Tourismus des Departements Oise und dem Tourismusbüro des Beauvaisis („institutionelle Tourismusstellen“) durchgeführt werden. Die Finanzierung dieses Plans oblag der SMABT und dem Beauftragten, in diesem Fall der SAGEB (jeweils zu 50 %). (48) Am 15. Oktober 2008 wurde zwischen dem SMABT, der SAGEB und den institutionellen Tourismusstellen eine Vereinbarung über Ziele und Mittel geschlossen. Diese Vereinbarung hatte zum Ziel, die Umsetzung des Plans zur touristischen Entwicklung in Anhang 19 der CDSP durch die institutionellen Tourismusstellen detailliert auszuführen. Die Vereinbarung sah vor, dass Letztere jährlich direkt an den SMABT (sowie an das aus allen unterzeichnenden Parteien zusammengesetzte Lenkungsgremium) über ihre Tätigkeit Bericht erstatten. (42) Die Vereinbarung wurde für einen Zeitraum von drei Jahren mit einer jährlichen Finanzierung von 462 000 EUR — je zur Hälfte durch die SAGEB und den SMABT und diesen Stellen zur Durchführung der vereinbarten touristischen Maßnahmen gewährt — geschlossen. 3.2.   Maßnahmen zugunsten der Fluggesellschaften (49) Zwischen dem 1. Mai 1997 und dem 30. Mai 2012 wurden verschiedene Verträge über die Erbringung von Flughafendienstleistungen zwischen den aufeinanderfolgenden Betreibern des Flughafens Beauvais (IHKO, dann SAGEB) und mehreren Fluggesellschaften geschlossen. (50) Die vertragliche Beziehung zwischen dem Betreiber des Flughafens und Ryanair hatte die Form eines Schriftwechsels, während die Beziehungen zu den anderen Fluggesellschaften entweder durch nach dem Modell der IATA (International Air Transport Association) aufgesetzte Verträge oder durch Ad-hoc-Verträge formalisiert wurden. Die Gesamtheit der Verträge, die unter den vorliegenden Beschluss fallen, ist in Tabelle 9 aufgeführt. (51) Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verträge RYAN4, RYAN5 und WIZZ3 war die SAGEB Betreiber des Flughafens Beauvais. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der übrigen Verträge war die IHKO Betreiber des Flughafens Beauvais. Tabelle 9 Liste der Verträge über die Erbringung von Flughafendienstleistungen zwischen dem Betreiber des Flughafens Beauvais und den Fluggesellschaften Vertragskürzel Fluggesellschaft Betreiber Art des Vertrags Tag der Unterzeichnung Tag des Inkrafttretens Laufzeit Ryanair RYAN1 Ryanair IHKO Schreiben 8.9.1998 1.1.1999 5 Jahre RYAN2 Ryanair IHKO Schreiben 16.3.2001 Nicht genannt Nicht genannt RYAN3 Ryanair IHKO Schreiben 12.2.2002 Nicht genannt 10 Jahre RYAN4 Ryanair SAGEB Schreiben 4.2.2010 u. 5.2.2010 1.5.2010 7 Monate RYAN5 Ryanair SAGEB Schreiben 27.7.2010 1.1.2011 1 Jahr Wizz Air WIZZ1 Wizz Air IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 11.6.2004 11.6.2004 5 Jahre WIZZ2 Wizz Air IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 1.7.2005 1.7.2005 3 Jahre u. 8 Monate WIZZ3 Wizz Air SAGEB Vertrag („Investment“ Agreement + IATA Ground Handling Agreement) 1.6.2009 1.6.2009 5 Jahre Sonstige Fluggesellschaften GOOD1 Goodjet IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 14.12.2001 14.12.2001 7 Jahre CIAO1 Ciaofly IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 24.4.2002 24.4.2002 7 Jahre BERL1 Berlin Jet IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 30.1.2003 30.1.2003 5 Jahre VOLA1 Volare IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 13.2.2003 13.2.2003 5 Jahre STER1 Sterling IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 15.7.2004 31.3.2004 5 Jahre NORW1 Norwegian Airshuttle IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 7.4.2005 31.3.2004 5 Jahre AIRH1 Air Horizons IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 12.7.2004 18.7.2004 1 Jahr AIRP1 Air Polonia IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 20.10.2004 20.10.2004 5 Jahre BLUE1 Blue Air IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 11.10.2005 11.10.2005 1 Jahr BLUE2 Blue Air IHKO (Ad-hoc-)Vertrag 28.8.2007 26.3.2007 8 Monate FLYM1 Flyme IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 30.3.2006 31.3.2006 5 Jahre CENT1 Centralwings IHKO Vertrag (IATA Ground Handling Agreement) 18.2.2007 19.2.2007 1 Jahr (52) Die verschiedenen Verträge waren alle unterschiedlich ausgestaltet. Die wichtigsten Punkte sind in Tabelle 10 aufgeführt. In einigen Verträgen war die Möglichkeit vorgesehen, dass der Betreiber des Flughafens Beauvais an die Fluggesellschaft je nach den durch diese erzielten Verkehrszahlen einen finanziellen Beitrag zahlte. Jedoch sind in keinem Vertrag Marketing-Zahlungen durch den Betreiber des Flughafens Beauvais für Werbeleistungen einer Fluggesellschaft vereinbart. Tabelle 10 Merkmale der Verträge über die Erbringung von Flughafendienstleistungen zwischen dem Betreiber des Flughafens Beauvais und den Fluggesellschaften Vertragskürzel Kernpunkte der Verträge Ryanair RYAN1 Dieser Vertrag betraf den Betrieb von zwei Flugstrecken ab Beauvais zu den folgenden Bedingungen: — Dublin: Der Vertrag sah drei wöchentliche Rotationen (zwei am Samstag und eine am Sonntag) gegen eine Landegebühr von 750 FRF (114,37 EUR) vor. Für jede zusätzliche neue tägliche Rotation war die Fluggesellschaft von der Landegebühr befreit. Ferner war im Vertrag ein Entgelt von 10 FRF (1,52 EUR) pro abfliegendem Fluggast vereinbart. — Prestwick: Der Vertrag sah eine tägliche Rotation gegen eine auf 750 FRF festgesetzte Gebühr vor. Für jede zusätzliche tägliche Rotation betrug die Landegebühr 500 FRF (77,22 EUR). Ferner war im Vertrag ein Entgelt von 10 FRF (1,52 EUR) pro abfliegendem Fluggast vereinbart. RYAN2 Die Bedingungen des Vertrags RYAN1 wurden wie folgt geändert: — Für die Verbindung nach Dublin wurde die Landegebühr für bis zu 19 wöchentliche Rotationen auf 750 FRF festgesetzt. Ab diesem Schwellenwert war Ryanair von der Landegebühr befreit. — Für die Verbindung nach Prestwick wurde die Landegebühr für bis zu 7 wöchentliche Rotationen auf 750 FRF und zwischen 8 und 14 wöchentlichen Abflügen auf 500 FRF festgesetzt. Bei mehr als 14 wöchentlichen Abflügen war Ryanair von der Landegebühr befreit. — Für jede neue Strecke, die Ryanair einrichtete, wurde die Landegebühr auf 500 FRF pro täglicher Rotation festgesetzt. Bei mehr als einer täglichen Rotation war Ryanair von der Landegebühr befreit. — Das Entgelt pro abfliegendem Fluggast wurde auf 10 FRF für bestehende Strecken, auf 6 FRF (1,22 EUR) bei neuen Strecken mit bis zu 6 täglichen Rotationen und auf 4 FRF (0,61 EUR) für alles darüber festgesetzt. RYAN3 Dieser Vertrag ersetzte die Verträge RYAN1 und RYAN2. Darin sind die Bedingungen festgelegt, zu denen Ryanair seine Luftverkehrsdienstleistungen erbrachte: — Für das Jahr 2002 galt für Ryanair ein Ziel von 210 000 abfliegenden Fluggästen in Beauvais. Die Landegebühr war auf 750 FRF auf sämtlichen von der Fluggesellschaft bedienten Strecken festgesetzt. — Für das Jahr 2003 galt für Ryanair ein Ziel von 310 000 abfliegenden Fluggästen in Beauvais. Die Landegebühr war auf 750 FRF für bis zu 7 tägliche Rotationen und auf 650 FRF (99,09 EUR) für alles darüber festgesetzt. — Für das Jahr 2004 galt ein Fluggastziel von 410 000  Fluggästen. Die Landegebühr war auf 750 FRF für bis zu 7 tägliche Rotationen, auf 600 FRF (91,47 EUR) bei 8 bis 10 täglichen Rotationen und auf 400 FRF (60,98 EUR) für alles darüber festgesetzt. — Das Entgelt pro abfliegendem Fluggast wurde auf 8 FRF/Fluggast bis 135 Fluggäste pro Flugzeug (0 FRF darüber) für jedes Jahr über die Gesamtlaufzeit des Vertrags festgesetzt. Dieser Vertrag blieb bis zum 4. Februar 2010 zu den im Jahr 2004 vereinbarten Konditionen in Kraft. RYAN4 Dieser Vertrag änderte den Vertrag RYAN3 dahin gehend ab, dass folgende Elemente hinzugefügt wurden: Ryanair verpflichtete sich zu 10 zusätzlichen wöchentlichen Rotationen auf neuen Strecken. Im Gegenzug zahlte der Flughafenbetreiber einen finanziellen Beitrag in Höhe von 1,5 EUR pro abfliegendem Fluggast auf diesen neuen Strecken an Ryanair. RYAN5 Durch diesen Vertrag wurde der Vertrag RYAN4 geändert. Gemäß den Vertragsbedingungen verpflichtete sich die SAGEB zur Zahlung eines finanziellen Beitrags von 2 EUR pro abfliegendem Fluggast für jeden Fluggast, der 2011 im Vergleich zur von Ryanair 2010 beförderten Fluggastzahl zusätzlich befördert wurde. Im Gegenzug verpflichtete sich Ryanair, 26 zusätzliche Rotationen pro Woche durchzuführen. Wizz Air WIZZ1 In diesem Vertrag wurden die Landegebühren für Wizz Air wie folgt festgesetzt: — 500 EUR für die erste tägliche Rotation; — 450 EUR für die zweite und dritte tägliche Rotation; — 400 EUR für alle folgenden täglichen Rotationen. Der Flughafenbetreiber verpflichtete sich, der Fluggesellschaft während der ersten vier Jahre der Vertragsausführung einen finanziellen Beitrag abhängig von der Anzahl abfliegender Fluggäste in Höhe von 1 EUR pro abfliegendem Fluggast zu zahlen, mit einer Deckelung auf maximal 40 000 , 30 000 , 20 000 bzw. 10 000  EUR für das erste, zweite, dritte und vierte Jahr. Der Vertrag sah zudem weitere optionale Leistungen, etwa eine Reinigung der Flugzeuge, vor. Die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. WIZZ2 Durch diesen Vertrag wurde der Vertrag WIZZ1 geändert. Die Landegebühr lag nun bei 425 EUR für alle Rotationen. Der vom Flughafenbetreiber gezahlte finanzielle Beitrag belief sich nun auf 0,75 EUR pro abfliegendem Fluggast. WIZZ3 Die Landegebühren wurden wie folgt festgesetzt: — 425 EUR bei bis zu 20 wöchentlichen Rotationen; — 42,5 EUR bei 21 bis 32 wöchentlichen Rotationen; — 21,25 EUR ab 33 wöchentlichen Rotationen. Die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. Der Flughafenbetreiber verpflichtete sich zur Zahlung eines finanziellen Beitrags pro abfliegendem Fluggast an die Fluggesellschaft in Höhe von 0,375 EUR bei 0 bis 20 wöchentlichen Rotationen, 1,375 EUR bei 21 bis 26 wöchentlichen Rotationen, 1,725 EUR bei 27 bis 32 wöchentlichen Rotationen und 1,925 EUR darüber. Der Vertrag sah zudem weitere optionale Leistungen, etwa eine Reinigung der Flugzeuge, vor. Sonstige Fluggesellschaften GOOD1 Gegenstand des Vertrags war ein Programm mit 24 wöchentlichen Rotationen. Die Landegebühr war auf 4 000  FRF (609,8 EUR) festgesetzt und die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. CIAO1 Der Vertrag setzte eine Landegebühr von 305 EUR fest und die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. BERL1 Der Vertrag sah eine wöchentliche Rotation vor. Die Landegebühr war auf 500 EUR festgesetzt und die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. VOLA1 Dieser Vertrag sah ein Programm mit 5 täglichen Rotationen vor. Die Landegebühr war auf 450 EUR und das Entgelt pro abfliegendem Fluggast auf 2,13 EUR festgesetzt. Der Flughafenbetreiber verpflichtete sich zu finanzieller Unterstützung für die Einrichtung der Strecken in Höhe von 100 000  EUR pro Strecke. STER1 In diesem Vertrag wurde die Höhe der Landegebühr auf 576 EUR für bis zu 3 wöchentliche Rotationen, 540 EUR zwischen 4 und 6 wöchentlichen Rotationen und 500 EUR ab 7 wöchentlichen Rotationen festgesetzt. Die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. Der Vertrag sah zudem optionale Leistungen, etwa eine Reinigung der Flugzeuge, vor. NORW1 In diesem Vertrag wurde die Höhe der Landegebühr auf 500 EUR für bis zu 6 wöchentliche Rotationen und 400 EUR ab 7 wöchentlichen Rotationen festgesetzt. Die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. Der Vertrag sah zudem optionale Leistungen, etwa eine Reinigung der Flugzeuge, vor. AIRH1 Dieser Vertrag sah ein Programm mit 5 wöchentlichen Rotationen vor. Die Landegebühr war auf 147,38 EUR und das Entgelt pro abfliegendem Fluggast auf 2,89 EUR festgesetzt. Der Flughafenbetreiber verpflichtete sich zur Zahlung eines finanziellen Beitrags in Höhe von 0,5 EUR pro abfliegendem Fluggast an die Fluggesellschaft. Der Vertrag sah zudem optionale Leistungen, etwa eine Reinigung der Flugzeuge und andere Leistungen, vor. AIRP1 Dieser Vertrag sah eine tägliche Rotation vor. Die Landegebühr war auf 192,88 EUR und das Entgelt pro abfliegendem Fluggast auf 2,89 EUR festgesetzt. Der Vertrag sah zudem optionale Leistungen, etwa eine Reinigung der Flugzeuge, vor. BLUE1 Der Vertrag setzte eine Landegebühr von 600 EUR fest und die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. BLUE2 Durch diesen Vertrag wurde der Vertrag BLUE1 bezüglich der Landegebühren geändert, die von da an 450 EUR betrugen. FLYM1 Dieser Vertrag sah ein Mindestangebot von 4 wöchentlichen Rotationen vor. Die Landegebühren wurden auf 600 EUR für Flugzeuge des Typs B737-300 (136 Plätze) und auf 550 EUR für Flugzeuge des Typs B737-500 (125 Plätze) festgesetzt. Die Fluggesellschaft war von Entgelten für abfliegende Fluggäste befreit. CENT1 In diesem Vertrag wurde die Höhe der Landegebühr auf 500 EUR für bis zu 3 wöchentliche Rotationen, 450 EUR bei 4 bis 7 wöchentlichen Rotationen und 400 EUR bei mehr als 7 wöchentlichen Rotationen festgesetzt. Die Fluggesellschaft w

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.