Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1226 des Rates vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1226. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1226 8.6.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1226 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 (1) angenommen. (2) Am 22. Mai 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/1157 (2) des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 angenommen, der die Verhängung von Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen Personen und Organisationen, die für Handlungen und politische Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, verantwortlich sind, diese unterstützen, umsetzen oder davon profitieren, erlaubt. (3) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und eine Organisation in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (4) Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2026. Im Namen des Rates Der Präsident A. VAFEADES (1)  Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben (ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1532/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2026/1157 des Rates vom 22. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L, 2026/1157, 26.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1157/oj). ANHANG Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert: 1. Unter „A. Natürliche Personen“ werden folgende Einträge angefügt:   Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste „25. Mohammad AKBARZADEH محمد اکبرزاده (persische Schreibweise) Position(en): Stellvertretender Befehlshaber für politische Angelegenheiten der Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Mohammad Akbarzadeh ist stellvertretender Befehlshaber für politische Angelegenheiten der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) und fungiert als Sprecher der IRGCN. Die IRGCN setzt die Politik Irans zur Untergrabung der Freiheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus um, indem sie ein Mautsystem in der Straße von Hormus durchsetzt und mehrere Handelsschiffe in der Straße von Hormus bedroht, schikaniert und angreift. In seinen Äußerungen erklärt Akbarzadeh, Iran habe die vollständige Kontrolle über die Straße von Hormus, und droht damit, Raketen oder Drohnen gegen Schiffe einzusetzen, die die Straße von Hormus durchqueren. Mohammad Akbarzadeh unterstützt somit die Handlungen und politischen Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, und setzt diese um. 8.6.2026 26. Hamid HOSSEINI حمید حسینی (persische Schreibweise) Position(en): Sprecher des iranischen Verbands der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen. Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich Hamid Hosseini ist der Sprecher des iranischen Verbands der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen und Mitglied der iranischen Handelskammer. Der iranische Verband der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen ist ein Industrieverband, dessen Mitglieder Unternehmen sind, die an der Herstellung und der Ausfuhr von Erdöl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen beteiligt sind. Die iranische Regierung und das Korps der Islamischen Revolutionsgarden sind in hohem Maße an den Ölausfuhren Irans beteiligt. Iran hat eine Politik umgesetzt, nach der Schiffe, die die Straße von Hormus durchqueren, verpflichtet sind, Informationen vorzulegen, sich einer Prüfung zu unterziehen und Transitgebühren an die iranischen Behörden zu entrichten. In seiner Eigenschaft als Sprecher für den iranischen Verband der Exporteure von Öl, Gas und petrochemischen Erzeugnissen erläutert und fördert Hosseini diese Politik durch Erklärungen in internationalen und iranischen Medien. Hamid Hosseini unterstützt somit die Handlungen und politischen Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, und setzt diese um. 8.6.2026“ 2. Die folgenden Einträge werden in Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:   Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste „27. Provinzkommando Hormozgan der Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde)   Ort der Registrierung: Iran Das Provinzkommando Hormozgan der Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) ist eine Unterabteilung der von der EU mit Sanktionen belegten IRGCN. Die IRGCN hat die Kontrolle über die Straße von Hormus übernommen und dort ein Mautsystem eingeführt, nach dem Schiffe verpflichtet sind, Identifizierungsdokumente sowie Angaben zu Fracht und Bestimmung an zwischengeschaltete Stellen zu übermitteln, die diese Informationen sodann an das Provinzkommando Hormozgan weiterleiten. Auf der Grundlage dieser Angaben nimmt das Provinzkommando Hormozgan eine Überprüfung vor und legt fest, welche Schiffe die Meerenge durchqueren dürfen, mitunter gegen Entrichtung einer Mautgebühr. Das Provinzkommando Hormozgan der IRGCN unterstützt somit die Handlungen und politischen Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben. 8.6.2026“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1226/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.