Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/644 der Kommission vom 16. Januar 2015 in der Sache SA 31855 (11/C, ex N 503/10) über die geplante staatliche Beihilfe Zyperns für die Umstrukturierung der Schlachthauszentrale von Kofinos (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 58)

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23.4.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 108/36 BESCHLUSS (EU) 2016/644 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2015 in der Sache SA 31855 (11/C, ex N 503/10) über die geplante staatliche Beihilfe Zyperns für die Umstrukturierung der Schlachthauszentrale von Kofinos (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 58) (Nur der griechische Text ist verbindlich) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den oben genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Am 6. Mai 2010 hat die Kommission eine Rettungsbeihilfe an die Schlachthauszentrale von Kofinos (im Folgenden „CSK“) in Form einer staatlichen Bürgschaft zur Deckung eines Darlehens in Höhe von 1,6 Mio. EUR genehmigt (2). (2) Mit Schreiben vom 3. November 2010 meldete Zypern gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV einen Umstrukturierungsplan für CSK an. (3) Die Kommission forderte mit Schreiben vom 7. Dezember 2010 ergänzende Angaben, welche die zyprischen Behörden am 10. Januar 2011 übermittelten. Am 20. Januar 2011 ging bei der Kommission eine Beschwerde des Unternehmens Cypra Ltd (im Folgenden „Cypra“), einem Konkurrenten von CSK, ein. (4) Mit Schreiben vom 7. Februar 2011 forderte die Kommission Zypern auf, zu den Behauptungen des Beschwerdeführers Stellung zu nehmen und weitere Informationen zum Umstrukturierungsplan vorzulegen. Zypern gab am 4. März 2011 seine Stellungnahme ab. (5) Am 16. Februar 2011 ersuchte die Kommission den Beschwerdeführer um weitere Informationen. Cypra antwortete am 2. März 2011. (6) Mit Schreiben vom 26. April 2011 teilte die Kommission Zypern mit, dass sie am 20. April 2011 den Beschluss gefasst hatte, in Bezug auf die Umstrukturierungsbeihilfe das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten. Sie setzte Zypern außerdem darüber in Kenntnis, dass sie beschlossen hatte, eine Reihe von Beihilfen zu untersuchen, die dem Beihilfeempfänger mutmaßlich gewährt worden waren. Diese Beihilfen bestanden in i) der fortgesetzten Duldung seitens des Staates von Verspätungen bei der Bezahlung von geschuldeten Beträgen, ii) dem vom Gemeindeverband gewährten Darlehen in Höhe von 512 850 EUR, iii) der mutmaßlichen Beihilfe in Verbindung mit staatlich verbürgten Anleihen und iv) der Übernahme von Beschäftigten und der zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen durch die Gemeindeverwaltungen. (7) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission hat die Beteiligten zur Stellungnahme zur Beihilfe aufgefordert. (8) Mit Schreiben vom 25. Mai 2011 ersuchten die zyprischen Behörden um eine Fristverlängerung von einem Monat für die Übermittlung ihrer Stellungnahme. Diese Fristverlängerung wurde von der Kommission mit Schreiben vom 7. Juni 2011 gewährt. (9) Die zyprischen Behörden übermittelten ihre Stellungnahme zum Beschluss der Kommission mit Schreiben vom 24. Juni 2011. (10) Bei der Kommission sind auch Stellungnahmen von Beteiligten eingegangen und zwar von Cypra, A&A Sfagia Ltd. und dem zyprischen Schweinezüchterverband sowie von einem vierten Beteiligten, der um die vertrauliche Behandlung seines Schreibens gebeten hat. Die Kommission leitete die von den Beteiligten erhaltenen Stellungnahmen an die zyprischen Behörden weiter, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern; Zypern hat mit Schreiben vom 8. November 2011 eine Stellungnahme übermittelt. (11) Die Kommission ersuchte mit Schreiben vom 1. März 2012 um ergänzende Angaben, welche die zyprischen Behörden mit Schreiben vom 30. März 2012 übermittelt haben. (12) Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 bat die Kommission um weitere Erläuterungen und aktualisierte Angaben. Die zyprischen Behörden haben am 26. November 2012 eine Antwort übermittelt. (13) Am 14. Mai 2013 haben die zyprischen Behörden weitere Angaben und Erläuterungen übermittelt. II.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE II.1.   TITEL (14) Die Anmeldung betraf die Umstrukturierungsbeihilfe an CSK. Doch wurde der Gegenstand der Untersuchungen der Kommission auch auf andere Beihilfen ausgeweitet, die dem Beihilfeempfänger mutmaßlich gewährt worden waren. II.2.   LAUFZEIT UND HAUSHALTSMITTEL (15) Den zyprischen Behörden zufolge würde die Umstrukturierungsbeihilfe dem Beihilfeempfänger nur nach ihrer Genehmigung durch die Kommission gewährt. Der anfängliche Beihilfebetrag, wie er im November 2010 mitgeteilt wurde, belief sich auf 15 Mio. EUR. Doch haben die zyprischen Behörden in ihrem Schreiben vom 14. Mai 2013 in Anbetracht der höheren Umstrukturierungskosten einen Beihilfebetrag von 17,8 Mio. EUR angegeben. II.3.   BEIHILFEEMPFÄNGER (16) Der Begünstigte dieser Beihilfe ist CSK. CSK wurde 1981 als staatseigenes öffentliches Versorgungsunternehmen zur Versorgung bestimmter Gemeinden der Bezirke Lefkosia, Lemesos und Larnaka gegründet. 2003 wurden die einschlägigen Regulierungsbestimmungen durch Erlass des Gesetzes Nr. 26(I) von 2003 gelockert (4). Dieses Gesetz regelt die Struktur, Organisation und Funktionen von Schlachthauszentralen wie CSK. Nach diesem Gesetz kann das bewegliche und unbewegliche Vermögen derartiger Einrichtungen weder normalen Vollstreckungs- oder Pfändungsverfahren unterzogen werden noch irgendeinem anderem Verfahren aufgrund einer Klage gegen sie. Im Jahr 2010 (d. h. zur Zeit der Anmeldung der Umstrukturierungsbeihilfe) hatte CSK einen Marktanteil von rund 30,7 % des zyprischen Marktes (5). Im November 2012 war der Marktanteil auf etwa 26,5 % zurückgegangen. Die zyprischen Behörden haben bestätigt, dass CSK in einem durch Regionalbeihilfen geförderten Gebiet gemäß der Ausnahmebestimmung in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV tätig ist. (17) Nach zyprischem Recht kann nur gegen Gesellschaften des privaten Rechts ein Konkursverfahren eingeleitet werden, da die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts nur für Gesellschaften des privaten Rechts gelten. Demnach sollte gegen staatseigene öffentliche Versorgungsunternehmen kein Konkursverfahren eingeleitet werden können. (18) Den übermittelten Finanzaufstellungen zufolge hatte CSK am Ende des Jahres 2009 kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von rund 19,4 Mio. EUR und kumulierte Verluste in Höhe von rund 28,6 Mio. EUR. Bis Ende 2012 hatten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf über 30 Mio. EUR und die kumulierten Verluste auf fast 40 Mio. EUR erhöht. (19) Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Umstrukturierung hatte CSK 110 Beschäftigte, von denen 22 Beschäftigte Beamtenstatus hatten, während die übrigen Beschäftigten Tagelöhner waren. Der Umsatz des Unternehmens im Jahr 2009 betrug rund 5 Mio. EUR. Der Umsatz war im Jahr 2012 auf rund 3,6 Mio. EUR gesunken. Trotz seines geringen Umsatzes kann das Unternehmen nicht als KMU gemäß der Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (6) angesehen werden, da mehr als 25 % seiner Stimmrechte (im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs zu dieser Empfehlung) von einer öffentlichen Einrichtung kontrolliert werden. CSK ist ein zu hundert Prozent staatseigenes Unternehmen und alle Mitglieder seines Verwaltungsrats werden von den beteiligten lokalen Behörden ernannt. (20) Wie in dem Beschluss der Kommission vom 6. Mai 2010 zur Rettungsbeihilfe an CSK (Beihilfesache Nr. N 60/10) dargelegt wird, erhielt das Unternehmen CSK die Rettungsbeihilfe, weil es in seiner gegenwärtigen Form nicht länger tätig sein konnte. Nach Angabe der zyprischen Behörden bestand die hauptsächliche Ursache für die finanzielle Situation von CSK darin, dass CSK im Unterschied zu seinen wichtigsten Konkurrenten ein staatseigenes öffentliches Versorgungsunternehmen war. Dies brachte Inflexibilität (im Hinblick auf die Entscheidungsprozesse und die Arbeitsverhältnisse) sowie hohe Arbeitskosten und mangelnde Unternehmenskultur mit sich. Angesichts der Liberalisierung des Marktes und des Markteintritts von neuen privaten Schlachthöfen führte dies zur Erosion der Marktanteile von CSK und zur darauffolgenden Anhäufung von Schulden. (21) Die Kommission erkannte in ihrem Beschluss zur Beihilfesache Nr. N 60/10 an, dass CSK ein Unternehmen in Schwierigkeiten war. Die Jahresabschlüsse des Unternehmens der Jahre 2006-2009 bestätigten diese Feststellung. Sie zeigten, dass die Einnahmen des Unternehmens, hauptsächlich aufgrund hoher Arbeitskosten, nicht die laufenden Ausgaben decken konnten. Folglich konnte das Unternehmen weder Darlehensraten bezahlen noch anderen Verbindlichkeiten nachkommen. CSK wies die folgenden typischen Symptome für ein Unternehmen in Schwierigkeiten auf: zunehmende Verluste, sinkende Umsätze, zunehmende Überkapazitäten, verminderter Cashflow, zunehmende Verschuldung und Abnahme des Reinvermögenswerts. Die Kommission stellte in ihrem Beschluss vom 6. Mai 2010 ferner fest, dass sich CSK nicht aus eigener Kraft erholen konnte, da seine finanziellen Mittel und Vermögenswerte schnell abnahmen und es keine Fremdmittel erhalten konnte. (22) Der negative Trend der wirtschaftlichen Entwicklung von CSK hat sich seitdem fortgesetzt. Der Umsatz stürzte auf rund 3,6 Mio. EUR im Jahr 2012 ab, während die kumulierten Verluste, und damit das negative Eigenkapital, fast 40 Mio. EUR betrugen. (23) Zum 31. Dezember 2011 hatte CSK überfällige Schulden gegenüber dem zyprischen Darlehensbeauftragten in Höhe von rund 11 Mio. EUR, Zahlungsrückstände gegenüber Sozialversicherungs- und Steuerbehörden in Höhe von rund 8,7 Mio. EUR und Veterinärkosten in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR angehäuft. II.4.   RECHTSGRUNDLAGE (24) Die Rechtsgrundlage für die Umstrukturierungsbeihilfe ist der vom zyprischen Ministerrat angenommene Beschluss Nr. 71.196 vom 2. November 2010. II.5.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHME (25) Die zunächst angemeldete Umstrukturierungsbeihilfe, die dem Begünstigten gewährt werden sollte, belief sich auf 15 Mio. EUR. Dies entsprach 55,6 % der Gesamtumstrukturierungskosten in Höhe von 26,85 Mio. EUR. Die verbleibenden 44,4 % sollten durch Beiträge von CSK selbst finanziert werden (vgl. Erwägungsgrund 26). Doch in ihrem Schreiben vom 14. Mai 2013 haben die zyprischen Behörden angegeben, dass sich die Umstrukturierungskosten in der Zwischenzeit erhöht hätten und folglich auch der Betrag der Umstrukturierungsbeihilfe auf 17,772 Mio. EUR erhöht würde. Den zyprischen Behörden zufolge schlüsseln sich die Umstrukturierungskosten wie folgt auf: Umstrukturierungsmaßnahmen Kosten Stand November 2010 (Mio. EUR) Kosten Stand Mai 2013 (Mio. EUR) Personalvergütung 3,5 3,340 Begleichung von Schulden bei Sozialversicherungseinrichtungen 4,891 6,140 Begleichung von Schulden beim Finanzamt 2,361 3,646 Rentenzahlungen für das Personal und andere einmalige Zahlungen an die Belegschaft 4,9 3,340 Darlehensrückzahlungen 11,1 13,306 Beratungsdienste 0,1   Gesamt 26,852 29,772 (26) Den zyprischen Behörden zufolge beabsichtigte CSK, seinen Eigenbeitrag durch die Aufnahme eines neuen Darlehens in Höhe von 5 Mio. EUR und durch den Verkauf von Vermögenswerten in Höhe von 7 Mio. EUR zu finanzieren. Der Eigenbeitrag des Beihilfeempfängers in Höhe von 12 Mio. EUR entspräche daher 40,3 % der auf den neuesten Stand gebrachten Umstrukturierungskosten. Die zyprischen Behörden haben eine Bewertung des unbeweglichen Vermögens von CSK mit Stand April 2013 übermittelt, der zufolge der Wert der unbeweglichen Vermögenswerte (Grundstücke, Gebäude und Pacht) des Schlachthofes auf rund 8,2 Mio. EUR geschätzt wird. In Hinblick auf die Aufnahme eines neuen Darlehens gaben die zyprischen Behörden jedoch in ihrem Schreiben vom 14. Mai 2013 an, dass der Erhalt eines solchen Darlehens im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld als ungewiss anzusehen sei. II.6.   UMSTRUKTURIERUNGSPLAN (27) Der Umstrukturierungsplan wurde im Oktober 2010 ausgearbeitet und der Kommission als Teil der am 3. November 2010 übermittelten Anmeldung zugestellt. Die Antwort Zyperns vom 26. November 2012 schloss eine Aktualisierung in Bezug auf die relevanten Finanzprognosen und Marktdaten ein. Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan umfasst die folgenden Abschnitte: II.6.1.   Marktanalyse (28) Dieser Abschnitt des Umstrukturierungsplans beginnt mit der Erläuterung der Funktionsweise von Schlachthöfen in Zypern. Private Schlachthöfe waren angesichts des bevorstehenden Beitritts Zyperns zur Europäischen Union seit 2003 zugelassen. (29) Der Plan beschreibt dann die Fleischwirtschaft (Produktion pro Fleischart — Schwein, Rind und Schaf/Ziege, Preise, Qualität, Beschäftigung, Einfuhren/Ausfuhren, Wettbewerber) und den Fleischkonsum in Zypern (Pro-Kopf-Konsum, Konsum von eingeführten Erzeugnissen, Konsum nach Verkaufsstellen — Großmärkte/Fleischereien/Horeca/Fleischerzeugnisindustrie, Branding, Fleischqualität). Der Plan stellt ferner Schätzungen über die Zukunftsaussichten für Angebot und Nachfrage auf den betroffenen Märkten an. (30) In Zypern sind fünf Unternehmen auf dem Schlachtmarkt tätig. Der Marktanteil des Beihilfeempfängers belief sich 2010 gemäß dem Plan auf ungefähr 31 %. Schlüsselt man den Markt nach Fleischkategorien auf, ergeben sich für 2009 bzw. die ersten acht Monate des Jahres 2010 die folgenden Marktanteile: (in %) Tierart Schaf/Ziege Rind Schwein Gesamt (7) Jahr 2009 2010 2009 2010 2009 2010 2009 2010 Cypra Ltd 20,39 22,37 — — 63,34 70,40 50,79 56,79 Schlachthaus-zentrale von Kofinos 34,24 30,53 100 100 27,26 21,96 34,84 30,72 Agioi Trimithias 18,97 17,15 — — 4,74 2,46 6,71 4,26 A&A Slaughterhouses Ltd 14,52 18,37 — — 4,66 5,18 5,87 6,62 Gemeindeschlachthof von Polis Chrysochous 11,89 11,58 — — — — 1,73 1,61 Quelle: Veterinärabteilung, Ministerium für Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt. (31) Aus den von den zyprischen Behörden am 26. November 2012 übermittelten Informationen geht hervor, dass der Gesamtmarktanteil von CSK weiter gesunken ist und zwar auf 29,3 % im Jahr 2011 und auf 26,5 % im Jahr 2012. Das Unternehmen hat im Anschluss an den Markteintritt von Cypra auch seine Monopolstellung im Bereich der Rinderschlachtung eingebüßt, hält jedoch noch einen Marktanteil von mehr als 92 % in diesem Segment. Insgesamt zeigt der zyprische Markt der Tierschlachtung einen allgemeinen Abwärtstrend mit einer Stagnation 2010, einem Rückgang um 2 % im Jahr 2011 und einem weiteren Rückgang um 3,8 % im Jahr 2012. (32) Ende 2012 wiesen die fünf auf dem zyprischen Markt tätigen Schlachthöfe die folgenden Tagesschlachtkapazitäten auf: Nr. Name des Schlachthofs Tagesschlachtkapazität Rind Schwein Schaf/Ziege 1 Schlachthauszentrale von Kofinos 200 3 040 960 2 Cypra Ltd 104 1 920 1 200 3 A + A Slaughterhouses Ltd — 1 200 880 4 Agioi Trimithias — 700 700 5 Gemeindeschlachthof von Polis Chrysochous — — 500 (33) Die angegebenen Zahlen zeigen tatsächlich den beträchtlichen Rückgang des Marktanteils von CSK in den vergangenen Jahren. 2005 betrug der Gesamtmarktanteil von CSK noch 68 %. Dieser Wert ist auf 41 % im Jahr 2008 und auf 26,5 % im Jahr 2012 abgestürzt. Diese Entwicklung ist in weitem Maße auf die Liberalisierung des Marktes im Jahr 2003 und den anschließenden Markteintritt privater Unternehmen zurückzuführen. (34) In Hinblick auf die Rinderschlachtung stützte sich der Umstrukturierungsplan auf die Annahme, dass mindestens zwei gegenwärtige Konkurrenten (Cypra und Ayioi Trimithias) den Eintritt in den Markt beabsichtigten. Außerdem wurde argumentiert, dass ein weiteres Unternehmen (eine gesamtzyprische Organisation von Rinderzüchtern) den Markteintritt beabsichtigte. Diese Organisation kontrolliert 75 % des Markts der Rinderproduktion in Zypern. Cypra ist möglicherweise 2012 in den Markt eingetreten, und es wird auch bestätigt, dass Agioi Trimithias und die gesamtzyprische Organisation von Rinderzüchtern den Eintritt in den Markt der Rinderschlachtung geplant haben. II.6.2.   Beschreibung des Beihilfeempfängers (35) CSK wurde durch ein Ministerialdekret als öffentliches Dienstleistungsunternehmen zur Versorgung von mehreren Gemeinden gegründet, welche die wichtigsten Städte in Zypern einschließen, die Schlachtanlagen unterhalten mussten. Der Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern (6 Bürgermeister, 5 Gemeinderäte und 4 Vertreter der „Community Union“). (36) Wie oben dargelegt, begann sich die Wettbewerbssituation des Unternehmens mit der Liberalisierung des Marktes im Jahr 2003 zu verschlechtern. Nach Angabe der zyprischen Behörden zählen die folgenden Faktoren zu den wichtigsten Faktoren, die zur Situation des Unternehmens beigetragen haben: a) Funktionsweise des Unternehmens und Zusammensetzung seines Verwaltungsrats (Gemeindefunktionäre, die andere Prioritäten haben und daher die Probleme des Unternehmens nicht unbedingt in den Mittelpunkt stellen); b) anfängliche Kapitalbasis; c) Liberalisierung des Marktes in Verbindung mit dem Fehlen eines Strategieplans, um den entsprechenden Herausforderungen zu begegnen; d) drückende Arbeitskosten (überflüssiges Personal, mangelnde Motivation, niedrige Produktivität, mangelnde Flexibilität beim Vertragsabschluss, keine serviceorientierte Kultur usw.); e) niedrige Produktivität. (37) Die Unternehmensleitung hat versucht, einige dieser Probleme anzugehen, und dabei einige positive Ergebnisse erzielt. Doch der Einbruch der Marktanteile des Unternehmens schlug sich im Laufe der Jahre in steigenden Verlusten nieder. (38) Der Plan enthält eine SWOT-Analyse (Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Gefahren)) von CSK. Es wird vorgebracht, dass zu seinen Stärken eine erhebliche Produktionskapazität, das Know-how, die Tradition und die Einhaltung der EU-Vorschriften gehören. Die Schwächen umfassen die hohen Produktionskosten, die Abhängigkeit von einer einzelnen Geschäftstätigkeit, das Fehlen einer serviceorientierten Kultur und der Verlust des Kundenvertrauens im Hinblick auf die Schlachttermine. Überdies mangelt es dem Unternehmen an Flexibilität im Hinblick auf seine Funktionsweise und die Beschäftigung. Würde das Unternehmen wie ein privates Unternehmen mit Beteiligung privater Investoren funktionieren, dann würden die relevanten Entscheidungen vom Verwaltungsrat und der Hauptversammlung getroffen. Schlussendlich haben die Beschäftigten des Unternehmens einen Beamtenstatus, was ihre Kündigung äußerst schwierig und teuer macht. (39) Zu den Gefahren gehören der Eintritt von neuen Akteuren in den Markt, die aufgrund der niedrigeren Preise und besseren Qualität der eingeführten Erzeugnisse abzusehende Zunahme der Fleischeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die zu einer Abnahme der Schlachtungen in Zypern führen würden, die Verringerung der Tierzuchtbetriebe in Zypern und die hohen Produktionskosten. Zu den Chancen werden in dem Plan die Möglichkeit der Vermietung von Produktionsanlagen an dritte Unternehmen, die Verbesserung der finanziellen Situation des Unternehmens durch den Verkauf von Immobilien und die Zusammenarbeit mit großen Marktteilnehmern gezählt. II.6.3.   Umstrukturierungsmaßnahmen (40) Die Gesamtkosten für die Umstrukturierung des Unternehmens beliefen sich zunächst auf ungefähr 27 Mio. EUR. 55,6 % dieses Betrags sollten vom Staat bereitgestellt werden, während die Beteiligung des Unternehmens die übrigen 44,4 % (12 Mio. EUR) ausmachen sollte. Doch wie in Erwägungsgrund 25 dargelegt wurde, haben die zyprischen Behörden in ihrem Schreiben vom 14. Mai 2013 angegeben, dass sich die Umstrukturierungskosten in der Zwischenzeit auf rund 29,8 Mio. EUR erhöht haben, während der Beitrag von CSK unverändert bleibt. (41) Die Erhebung des Eigenbeitrags von CSK erfolgt durch i) den Verkauf von unbeweglichem Vermögen (7 Mio. EUR), was den zyprischen Behörden zufolge eines Elements staatlicher Beihilfe entbehrte, da der Preis von einem unabhängigen Schätzer zum Verkehrswert berechnet wird, und ii) den Abschluss eines neuen Darlehensvertrags (5 Mio. EUR). Die zyprischen Behörden haben jedoch in ihrem Schreiben vom 14. Mai 2013 auch eingeräumt, dass der Erhalt eines solchen Darlehens im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld als ungewiss anzusehen sei. (42) Der Plan sieht die folgenden Umstrukturierungsmaßnahmen vor: II.6.3.1.   Flexibilität — Änderung des Rechtsstatus (43) Zur Verbesserung der Flexibilität auf allen Gebieten schlägt der Umstrukturierungsplan die Umwandlung von CSK in eine privatrechtliche Gesellschaft vor. Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch die Flexibilität des Unternehmens im Hinblick auf seine Entscheidungsprozesse verbessert wird. Dies sollte auch das Interesse privater Investoren wecken, die Aktienanteile am Unternehmen erwerben könnten. Schlussendlich würde die Änderung des Status der Beschäftigten die Einstellung und Entlassung des Personals erleichtern. II.6.3.2.   Verringerung der Verbindlichkeiten des Unternehmens (44) Der Umstrukturierungsplan sieht die vollständige Begleichung der Schulden bei der Sozialversicherungskasse (6,14 Mio. EUR, Stand Ende 2012) und beim Finanzamt (3,646 Mio. EUR, Stand Ende 2012) vor. Überdies wird das Unternehmen fällige Forderungen in Höhe von 13,306 Mio. EUR zurückzahlen (einschließlich des schon genehmigten Rettungsdarlehens in Höhe von 1,6 Mio. EUR). Die Gesamtkosten dieser Maßnahme werden mit ungefähr 23,1 Mio. EUR veranschlagt. Des Weiteren haben die zyprischen Behörden in ihrem Schreiben vom 14. Mai 2013 bestätigt, dass offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Veterinärdienst nach der Umstrukturierung schrittweise zurückgezahlt werden. II.6.3.3.   Personal (45) Der Plan sieht die Migration aller Beschäftigten mit Beamtenstatus zu den Gemeindeverwaltungen und die Entlassung des übrigen Personals vor. Das Unternehmen mit seinem neuen Status wird dann sein Personal durch neue Mitarbeiter ersetzen. Die Einstellung der neuen Mitarbeiter wird mit neuen Gehaltsbedingungen und Pensionsplänen erfolgen. Das Unternehmen wird außerdem auf Auslagerungsdienste zurückgreifen, wann immer dies erforderlich ist. Es ist vorgesehen, dass das Personal im Anschluss an die Umstrukturierung aus nur 9 Führungspositionen und 67 Angestellten/Arbeitern besteht. Die Kosten für alle entsprechenden Maßnahmen bei CSK werden 6,68 Mio. EUR betragen, von denen ein Teil auf die Kosten für die Personalvergütung (3,34 Mio. EUR) und ein Teil auf die Bezahlung von Rentenansprüchen (3,34 Mio. EUR) entfällt. Es wird von einer drastischen Senkung der Gehaltskosten im Anschluss an die Umsetzung des Plans ausgegangen. II.6.4.   Ausgleichsmaßnahmen (46) Der Plan schlägt die folgenden Ausgleichsmaßnahmen vor: — Verpflichtung seitens CSK, seine Tätigkeiten für die Dauer von drei Jahren nicht auf andere verwandte Märkte (Fleischhandel, Errichtung von Zerlegeanlagen) auszudehnen; — Verpflichtung seitens CSK, seine Technik für die Schweineschlachtung für die Dauer von drei Jahren nicht durch den Erwerb einer Anlage zum Betäuben der Schweine mit Kohlendioxid zu verbessern; — Verpflichtung seitens CSK, für die Dauer von drei Jahren keine aggressiven Maßnahmen zu ergreifen, um seine Marktanteile auf Werte zu erhöhen, die über denen liegen, die CSK im Jahr 2009 hatte. Die zyprischen Behörden haben die folgenden Maßnahmen als „aggressive Maßnahmen“ identifiziert: i) Werbekampagnen, ii) aggressive Preissenkungen, iii) technologische Aufrüstung zwecks Verbesserung der Qualität und iv) Übernahme von Wettbewerbern. (47) Den zyprischen Behörden zufolge ist es CSK nicht möglich, seine Kapazität zu reduzieren. Das liegt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.