Europäische Union

1999/780/EG, EGKS, Euratom: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 1999 zur Ernennung des Bürgerbeauftragten der Europäischen Union

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Avis juridique important | 31999D0780 1999/780/EG, EGKS, Euratom: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 1999 zur Ernennung des Bürgerbeauftragten der Europäischen Union Amtsblatt Nr. L 306 vom 01/12/1999 S. 0032 - 0032 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 27. Oktober 1999 zur Ernennung des Bürgerbeauftragten der Europäischen Union (1999/780/EG, EGKS, Euratom) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 195, gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 20d, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d, unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten(1), aufgrund von Artikel 177 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf die Stellenausschreibung vom 31. Juli 1999(2), in Kenntnis der gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten und Artikel 177 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung übermittelten Kandidaturen, in Kenntnis der Liste der zulässigen Kandidaturen, unter Hinweis auf die Anhörungen der Bewerber vor dem zuständigen Ausschuß am 19. Oktober 1999, in Kenntnis der Ergebnisse der Abstimmung im Plenum am 27. Oktober 1999 - BESCHLIESST: Einziger Artikel Herr Jacob Magnus Söderman wird zum Bürgerbeauftragten der Europäischen Union ernannt. Straßburg, den 27. Oktober 1999 Für das Europäische Parlament Die Präsidentin Nicole FONTAINE (1) ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15. (2) ABl. C 220 vom 31.7.1999, S. 29.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.