Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1031 der Kommission vom 6. November 2015 über die von Estland durchgeführten Maßnahmen SA.35956 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/N) zugunsten von AS Estonian Air und über die von Estland geplanten Maßnahmen SA.36868 (14/C) (ex 13/N), zugunsten von AS Estonian Air (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7470) (Text von Bedeutung für den EWR)

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30.6.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 174/1 BESCHLUSS (EU) 2016/1031 DER KOMMISSION vom 6. November 2015 über die von Estland durchgeführten Maßnahmen SA.35956 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/N) zugunsten von AS Estonian Air und über die von Estland geplanten Maßnahmen SA.36868 (14/C) (ex 13/N), zugunsten von AS Estonian Air (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7470) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf die Beschlüsse der Kommission über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der Beihilfen SA.35956 (13/C) (ex 13/NN) (ex 12/N) (1) und SA.36868 (14/C) (ex 13/N) (2), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   Der Rettungsfall (SA.35956) (1) Mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 unterrichtete Estland die Kommission über die geplante Rettungsbeihilfe zugunsten von AS Estonian Air („Estonian Air“ oder „Fluggesellschaft“) sowie über mehrere bereits erfolgte Kapitalzuführungen. Eine Zusammenkunft mit den estnischen Behörden fand am 4. Dezember 2012 statt. (2) Nach diesen Vorabkontakten unterrichtete Estland die Kommission am 20. Dezember 2012 unter der SANI-Nummer 7853 über die geplante Gewährung einer Rettungsbeihilfe für die Fluggesellschaft. Die Rettungsbeihilfe sollte in Form einer Darlehensfazilität in Höhe von 8,3 Mio. EUR gewährt werden. (3) Den von Estland vorgelegten Informationen zufolge wurde die erste Tranche des Rettungsdarlehens am 20. Dezember 2012 an Estonian Air ausgezahlt. Daher hat die Kommission diese Sache als nicht angemeldete Beihilfe (13/NN) registriert und Estland mit Schreiben vom 10. Januar 2013 über die Neueinstufung der Sache unterrichtet. Mit Schreiben vom 10. Januar 2013 hat die Kommission um weitere Informationen gebeten. Auf dieses Schreiben antwortete Estland mit Schreiben vom 21. Januar 2013. (4) Mit Schreiben vom 20. Februar 2013 teilte die Kommission Estland mit, dass sie beschlossen hatte, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der Rettungsbeihilfe im Umfang von 8,3 Mio. EUR und der bereits in der Vergangenheit gewährten Beihilfen einzuleiten. (5) Mit Schreiben vom 4. März 2013 unterrichtete Estland die Kommission über seinen Beschluss vom 28. Februar 2013, die Estonian Air gewährte Rettungsbeihilfe um 28,7 Mio. EUR aufzustocken. Mit Schreiben vom 16. April 2013 teilte die Kommission Estland mit, dass sie beschlossen hatte, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV auf die zusätzliche Rettungsbeihilfe auszuweiten (gemeinsam mit dem in Erwägungsgrund 4 genannten Einleitungsbeschluss („Einleitungsbeschlüsse bezüglich der Rettungsbeihilfen“)). (6) Mit Schreiben vom 9. April 2013 und vom 17. Mai 2013 hat Estland Stellung zu den Einleitungsbeschlüssen bezüglich der Rettungsbeihilfen genommen. Die Kommission erbat mit Schreiben vom 8. April 2013 zusätzliche Angaben von Estland. Dieses Schreiben wurde am 18. April 2013 beantwortet. (7) Die Einleitungsbeschlüsse bezüglich der Rettungsbeihilfen wurden am 29. Mai 2013 im Amtsblatt European Union Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). Die Kommission forderte die Beteiligten auf, zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen. Bei der Kommission sind Stellungnahmen zweier Beteiligter (International Airlines Group („IAG“) und Ryanair) eingegangen. Die Kommission hat diese Stellungnahmen an Estland weitergeleitet und Estland Gelegenheit eingeräumt, auf die Stellungnahmen zu reagieren. Die Stellungnahmen Estlands gingen am 5. August 2013 ein. 1.2.   Der Umstrukturierungsfall (SA.36868) (8) Nach informellen Kontakten mit der Kommission hat Estland am 20. Juni 2013 unter der SANI-Nummer 8513 einen Umstrukturierungsplan einschließlich einer Rekapitalisierung der Fluggesellschaft im Umfang von 40,7 Mio. EUR angemeldet. Die Anmeldung wurde unter dem Aktenzeichen SA.36868 (13/N) registriert. (9) Mit Schreiben vom 16. Juli und vom 28. Oktober 2013 forderte die Kommission zusätzliche Auskünfte an, die Estland mit Schreiben vom 28. August und vom 25. November 2013 übermittelte. Weitere Informationen übermittelte Estland am 22. Dezember 2013 per E-Mail. (10) Außerdem ging bei der Kommission am 23. Mai 2013 eine Beschwerde von Ryanair bezüglich der von Estland geplanten Aufstockung des Kapitals der Estonian Air und eines Sale-and-Lease-back-Vertrags ein, den Estonian Air und der Flughafen Tallinn für ein im Eigentum der Fluggesellschaft stehendes Bürogebäude geschlossen haben. Am 25. Juni 2013 leitete die Kommission die Beschwerde an Estland weiter. Die Stellungnahme Estlands ging mit Schreiben vom 5. August 2013 ein (4). (11) Mit Schreiben vom 4. Februar 2014 unterrichtete die Kommission Estland über ihren Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der Umstrukturierungsbeihilfe („Einleitungsbeschluss bezüglich der Umstrukturierungsbeihilfe“) (5). (12) Mit Schreiben vom 19. März 2014 übermittelte Estland eine Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss bezüglich der Umstrukturierungsbeihilfe. Am 7. Mai 2014 fand ein Gespräch mit Estland und mit Estonian Air statt, und am 30. Juni 2014 wurde eine Telefonkonferenz durchgeführt. Außerdem erfolgte am 28. August 2014 ein Gespräch mit Estland und mit dem Rechtsvertreter Estlands. Nach diesem Gespräch übermittelte Estland am 10. September 2014 weitere Informationen per E-Mail. (13) Am 31. Oktober 2014 legte Estland einen geänderten Umstrukturierungsplan vor. Weitere Gespräche mit Estland fanden am 23. November, 11. Dezember und 19. Dezember 2014 statt, und am 3., 10. und 19. Dezember 2014 übermittelte Estland weitere Informationen. (14) Weitere Informationen legte Estland zudem am 14., 27. und 28. Januar, am 13. Februar, am 11. März, am 8. und 30. April, am 27. Mai, am 17. Juli und am 26. August 2015 vor. Weitere Gespräche mit Estland erfolgten am 14. und 15. Januar, am 27. März, am 21. April (Telefonkonferenz), am 7. Mai (Telefonkonferenz), am 28. Mai und am 15. September 2015. (15) Der Einleitungsbeschluss bezüglich der Umstrukturierungsbeihilfe wurde am 9. Mai 2014 im Amtsblatt European Union Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (6). Die Kommission hat die Beteiligten zur Stellungnahme zu den Maßnahmen aufgefordert. Bei der Kommission sind Stellungnahmen von zwei Beteiligten (von Ryanair und von einem weiteren Beteiligten, der anonym bleiben möchte) eingegangen. Die Kommission hat diese Stellungnahmen an Estland weitergeleitet und Estland Gelegenheit eingeräumt, auf die Stellungnahmen zu reagieren. Die Stellungnahmen Estlands gingen am 15. August 2014 ein. (16) Mit Schreiben vom 8. Oktober 2015 teilte Estland der Kommission mit, dass es ausnahmsweise akzeptiere, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und mitgeteilt werde. Damit verzichtete Estland auf seine Rechte nach Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 Verordnung 1 (7). 2.   DER ESTNISCHE LUFTVERKEHRSMARKT (17) Der Flughafen Tallinn ist der wichtigste Flughafen Estlands. Im Jahr 2013 wurden dort 1,96 Mio. Fluggäste abgefertigt. Dies waren 11,2 % weniger Fluggäste als im Jahr 2012 (2,21 Mio. Fluggäste). 2013 boten 13 Fluggesellschaften Linienflüge von und nach Tallinn an. Insgesamt wurden in diesem Jahr 2013 Strecken bedient (8). Im Jahr 2014 erhöhte sich die Anzahl der Fluggäste am Flughafen Tallinn auf 2,02 Mio. Dies war eine Zunahme um 3 % gegenüber dem Jahr 2013. 15 Fluggesellschaften boten ganzjährig 20 Strecken an (9). (18) 2013 flogen 27,6 % aller Fluggäste von Estonian Air über Tallinn; dies war gegenüber 2012 ein Rückgang um 40,2 %. Allerdings konnte der Flughafen Tallinn seine führende Stellung behaupten. Ryanair und Lufthansa beförderten im Jahr 2013 15,1 % bzw. 10,5 % der Fluggäste auf Flügen von und nach Tallinn. Danach folgten mit geringem Abstand Finnair und airBaltic (10). 2014 ging der Anteil von Estonian Air am gesamten Fluggastaufkommen auf 26,6 % zurück. Danach folgten Lufthansa mit einem Anteil von 13,4 % und Ryanair mit einem Anteil von 11,5 % (11). (19) Aufgrund der Stabilität der estnischen Wirtschaft im Jahr 2013 bestand eine unverändert hohe Nachfrage nach Flügen. Dadurch konnten auch andere Fluggesellschaften ihre Angebote ausweiten und ihre Marktanteile steigern (12). Seit 2013 bietet Turkish Airlines Flüge von und nach Istanbul an, und Ryanair nahm sieben neue Strecken auf. Lufthansa und airBaltic erhöhten ihre Frequenzen. Seit 2014 bieten weitere Fluggesellschaften Flüge ab Tallinn an, beispielsweise TAP Portugal (nach und von Lissabon) und Vueling (nach und von Barcelona) (13). (20) Der Betreiberin des Flughafens Tallinn zufolge kann ganz Estland als Einzugsgebiet dieses Flughafens betrachtet werden. Gleichzeitig liegt Estland größtenteils auch im Einzugsgebiet anderer internationaler Flughäfen (z. B. Helsinki, Riga und Sankt Petersburg) (14). 3.   DAS BEGÜNSTIGTE UNTERNEHMEN (21) Die staatliche estnische Fluggesellschaft Estonian Air ist eine Aktiengesellschaft nach estnischem Recht mit Sitz am Flughafen Tallinn. Zurzeit sind am Flughafen etwa 160 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Fluggesellschaft betreibt eine Flotte von sieben Flugzeugen. (22) Estonian Air war ursprünglich ein Geschäftsbereich der russischen Fluggesellschaft Aeroflot und wurde nach der Unabhängigkeit Estlands im Jahr 1991 in ein in Staatseigentum stehendes Unternehmen umgewandelt. Nach Privatisierungsmaßnahmen und anschließenden Änderungen der Beteiligungsstruktur des Unternehmens steht Estonian Air gegenwärtig im Eigentum des Staates Estland (97,34 %) und der SAS Group („SAS“) (2,66 %). (23) Estonian Air ist mit 51 % an dem Gemeinschaftsunternehmen Eesti Aviokütuse Teenuste AS beteiligt. Diese Gesellschaft betankt Flugzeuge am Flughafen Tallinn. Außerdem war Estonian Air mit einem Anteil von 60 % am Gemeinschaftsunternehmen AS Amadeus Eesti beteiligt. Dieses Unternehmen stellt Buchungssysteme für Reisebüros zur Verfügung und erbringt Unterstützungsleistungen. Anfang 2014 wurde diese Beteiligung an Amadeus IT Group, S.A. veräußert (15). Estonian Air hatte zudem eine 100%ige Tochter (AS Estonian Air Regional), die in Zusammenarbeit mit Estonian Air gewerbliche Flüge zu benachbarten Zielflughäfen anbot. Diese Tochter wurde im Juni 2013 an den privaten Flugzeugbetreiber Fort Aero BBAA OÜ veräußert (16). (24) Estonian Air verzeichnet seit 2006 erhebliche Verluste. In den Jahren 2010 und 2011 ist das Gesellschaftskapital von Estonian Air um mehr als die Hälfte zurückgegangen. In diesem Zeitraum verlor die Fluggesellschaft mehr als ein Viertel ihres Kapitals. (25) Trotz der Kapitalzuführungen in den Jahren 2011 und 2012 verschlechterte sich die finanzielle Lage der Fluggesellschaft auch 2012. Im Mai 2012 belief sich der monatliche Verlust auf 3,7 Mio. EUR. Erwartet wurde ein Verlust von 0,9 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr 2012 beliefen sich die Verluste von Estonian Air auf 14,9 Mio. EUR (17). Im Juni 2012 korrigierte Estonian Air seine Prognose für 2012 und veranschlagte den Betriebsverlust für das Jahr 2012 auf 25 Mio. EUR. (Ursprünglich wurde von einem Jahresverlust von 8,8 Mio. EUR ausgegangen.) Ende Juli 2012 hatte Estonian Air nach estnischem Recht den Zustand des technischen Konkurses erreicht. Insgesamt lag der Verlust im Geschäftsjahr 2012 bei 49,2 Mio. EUR. (26) 2013 betrug der Nettoverlust von Estonian Air 8,1 Mio. EUR (18). 2014 belief sich der Nettoverlust auf 10,4 Mio. EUR (19). 4.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHMEN UND DES UMSTRUKTURIERUNGSPLANS (27) In diesem Abschnitt werden die zu prüfenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rettungsfall (SA.35956, Maßnahmen 1 bis 5) und bezüglich des im Umstrukturierungsfall (SA.36868) angemeldeten Umstrukturierungsplans beschrieben. 4.1.   Die Kapitalzuführung im Jahr 2009 (Maßnahme 1) (28) Der Flughafen Tallinn und die Fluggesellschaft waren ein einziges Unternehmen, bis die Fluggesellschaft im Jahr 1993 als unabhängiges Unternehmen ausgelagert wurde. 1996 veräußerte Estland 66 % des Gesellschaftskapitals der Fluggesellschaft an private Kapitalgeber. Nach der Privatisierung gestalteten sich die Beteiligungen wie folgt: 49 % Maersk Air, 34 % Estnisches Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation und 17 % Cresco Investment Bank („Cresco“), eine lokale Investmentbank. 2003 erwarb SAS die 49%ige Beteiligung von Maersk Air. Die übrigen Beteiligungen blieben unverändert. (29) Nach Auskunft Estlands bemühte sich die Fluggesellschaft 2009 hauptsächlich aus zwei Gründen um eine Kapitalaufstockung durch ihre Aktionäre. Erstens hatte Estonian Air Anfang 2008 eine Baranzahlung in Höhe von […] (*1) Mio. EUR für den Kauf dreier neuer Bombardier-Regionalflugzeuge geleistet, um die Leistungsfähigkeit der Flotte zu erhöhen. Zweitens war deutlich geworden, dass das Geschäftsmodell unter der Belastung durch die Finanzkrise nicht funktionierte, und am Jahresende sah sich die Fluggesellschaft mit Finanzproblemen konfrontiert. (30) Im Februar 2009 stockten alle Anteilseigner das Gesellschaftskapital der Fluggesellschaft entsprechend ihren jeweiligen Beteiligungen um insgesamt 7,28 Mio. EUR auf. Estland nahm eine Kapitalzuführung unter Bereitstellung von Barmitteln im Umfang von 2,48 Mio. EUR vor, und Cresco brachte Barmittel in Höhe von 1,23 Mio. EUR ein. SAS erhöhte die Beteiligung um insgesamt 3,57 Mio. EUR; davon wurden 1,21 Mio. EUR als Barmittel und 2,36 Mio. EUR durch die Umwandlung eines Darlehens in eine Beteiligung eingebracht. Maßnahme 1 hatte keine Auswirkungen auf die Beteiligungsstruktur von Estonian Air. 4.2.   Die Veräußerung der Bodenabfertigung im Jahr 2009 (Maßnahme 2) (31) Im Juni 2009 veräußerte Estonian Air die Bodenabfertigungssparte zu einem Preis von 2,4 Mio. EUR an den staatlichen Flughafen Tallinn. Zum Zeitpunkt der Veräußerung stand der Flughafen Tallinn zu 100 % im Eigentum des Staates Estland. (32) Estland zufolge wurde keine öffentliche, transparente und bedingungsfreie Ausschreibung durchgeführt. Außerdem stützte sich der Verkaufspreis nicht auf ein Sachverständigengutachten, sondern beruhte auf dem Buchwert der zu veräußernden Vermögenswerte. Abgeschriebene Vermögenswerte wurden wertmäßig berücksichtigt. Estland zufolge wurde der Preis in direkten Verhandlungen zwischen dem Flughafen Tallinn und Estonian Air ermittelt. 4.3.   Die Kapitalzuführung im Jahr 2010 (Maßnahme 3) (33) Am 10. November 2010 stockte Estland das Kapital von Estonian Air mit Barmitteln in Höhe von 17,9 Mio. EUR (280 Mio. EEK) auf, und SAS wandelte ein Darlehen im Umfang von 2 Mio. EUR in eine Beteiligung um. Gleichzeitig übernahm SAS die 17%ige Beteiligung von Cresco an der Fluggesellschaft als Abschreibung eines Darlehens in Höhe von […] EUR, das Cresco SAS gewährt hatte. Damit erlosch die Beteiligung von Cresco an Estonian Air. (34) Die Entscheidung über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Fluggesellschaft wurde aufgrund eines Geschäftsplans aus dem Jahr 2010 („Geschäftsplan von 2010“) getroffen. Gleichzeitig wollte Estland Flugverbindungen zwischen Tallinn und den Business-Destinationen langfristig sicherstellen und betrachtete die durch eine Kapitalzuführung zu erlangende Kontrolle über die Fluggesellschaft als bestes Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels. (35) Das Kapital wurde offenbar für Vorauszahlungen in Höhe von […] Mio. USD für drei im Jahr 2011 gelieferte Flugzeuge des Typs CRJ900 von Bombardier sowie teilweise zur Deckung des Nettoverlustes von 17,3 Mio. EUR im Jahr 2011 verwendet. (36) Infolge der Kapitalzuführung im Jahr 2010 wurde Estland mit einer Beteiligung von 90 % Mehrheitseigner von Estonian Air; die Beteiligung von SAS ging auf 10 % zurück. Wie in Erwägungsgrund 33 erläutert, hatte Cresco — das seit der Privatisierung von Estonian Air im Jahr 1996 mit 17 % am Gesellschaftskapital des Unternehmens beteiligt war — seine Beteiligung aufgegeben und entschieden, nicht mehr in die Gesellschaft zu investieren (20). 4.4.   Die Kapitalzuführungen in den Jahren 2011/2012 (Maßnahme 4) (37) Im November 2011 entschied Estland, das Gesellschaftskapital von Estonian Air um 30 Mio. EUR aufzustocken und seine Beteiligung auf 97,34 % zu erhöhen. Die Kapitalzuführung wurde in zwei Tranchen von jeweils 15 Mio. EUR am 20. Dezember 2011 und am 6. März 2012 vorgenommen. SAS hatte sich an dieser Kapitalzuführung nicht beteiligt; daher ging die Beteiligung von SAS von 10 % auf 2,66 % zurück. Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Beteiligungsstruktur von Estonian Air nicht geändert. (38) Die Kapitalzuführung wurde offenbar nach Maßgabe eines Geschäftsplans vom Oktober 2011 („Geschäftsplan von 2011“) vorgenommen. Der Geschäftsplan von 2011 beruhte auf der Annahme, dass ein größeres Netz und höhere Frequenzen die Wettbewerbsfähigkeit der Fluggesellschaft verbessern würden. Es wurde davon ausgegangen, dass eine gute Drehkreuzstruktur (Hub-and-Spoke-Netz) dazu beitragen würde, Fluggäste zu gewinnen und eine flexiblere Handhabung des Verkehrsaufkommens zu ermöglichen, um auf saisonale Schwankungen oder plötzliche Nachfrageänderungen reagieren zu können. Außerdem wurde angenommen, dass das Verkehrsaufkommen des Drehkreuzes den Einsatz größerer Flugzeuge und damit eine Senkung der Sitzplatzkosten ermöglichen würde. Das Regionalnetz-Modell sollte dafür sorgen, dass die Fluggesellschaft expandieren könnte und die Risiken gesenkt würden. Außerdem sah der Geschäftsplan von 2011 mehr Verbindungen von und nach Estland sowie eine Ausweitung der Flotte und entsprechend einen höheren Personalbestand für die Bewältigung einer größeren Anzahl an Hin- und Rückflügen vor. (39) Nach dem Geschäftsplan von 2011 sollte Estonian Air 30 Mio. EUR von seinen Anteilseignern und ein Darlehen der Privatbank […] benötigen. Obwohl der Kreditausschuss der estnischen Niederlassung der Bank das Darlehen angeblich bereits bewilligt hatte, wurde das Darlehen im November 2011 vom höchsten Kreditausschuss […] schließlich doch verweigert. Ungeachtet der Verweigerung des Darlehens entschied Estland, Estonian Air 30 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. 4.5.   Das Rettungsdarlehen (Maßnahme 5) (40) Angesichts der schlechten Ergebnisse von Estonian Air Mitte 2012 (Defizit von 14,9 Mio. EUR) erkannte das Management der Fluggesellschaft, dass sich die Drehkreuz-Strategie des Geschäftsplans von 2011 nicht bewährt hatte. In diesem Zusammenhang entschied Estland, der Fluggesellschaft weitere Unterstützung in Form einer Rettungsbeihilfe zu gewähren. (41) Die Rettungsbeihilfe bestand aus einem Darlehen in Höhe von 8,3 Mio. EUR, das vom estnischen Ministerium der Finanzen für einen jährlichen Zinssatz von 15 % bereitgestellt wurde. Eine erste Rate des Darlehens in Höhe von 793 000 EUR wurde bereits am 20. Dezember 2012 ausgezahlt. Am 18. Januar 2013 erfolgte die zweite Auszahlung in Höhe von 3 Mio. EUR, und die letzte Rate in Höhe von 4,507 Mio. EUR wurde am 11. Februar 2013 ausgezahlt (21). Estland verpflichtete sich, der Kommission einen Umstrukturierungs- oder Liquidierungsplan oder einen Nachweis dafür vorzulegen, dass das Darlehen spätestens sechs Monate nach der erstmaligen Gewährung der Rettungsbeihilfe (d. h. bis zum 20. Juni 2013) vollständig zurückgezahlt wurde. (42) Am 4. März 2013 teilte Estland der Kommission mit, dass es am 28. Februar 2013 entschieden hatte, die Estonian Air gewährte Rettungsbeihilfe um 28,7 Mio. EUR aufzustocken, nachdem Estonian Air in einem Antrag den bestehenden Liquiditätsbedarf beschrieben hatte. Von diesem Betrag wurden der Fluggesellschaft am 5. März 2013 nach Unterzeichnung eines Nachtrags zur früheren Darlehensvereinbarung 16,6 Mio. EUR ausgezahlt. Die übrigen 12,1 Mio. EUR der Rettungsbeihilfe wurden Estonian Air am 28. November 2014 bereitgestellt (22). Die Bedingungen des zusätzlichen Rettungsdarlehens waren identisch mit den Bedingungen des ursprünglichen Rettungsdarlehens, d. h. das Darlehen sollte ursprünglich spätestens zum 20. Juni 2013 zurückgezahlt werden (nach der Anmeldung des Umstrukturierungsfalls würde die Rückzahlung allerdings verschoben), und der Zinssatz sollte 15 % p.a. betragen. (43) Insgesamt belief sich das Rettungsdarlehen damit auf 37 Mio. EUR. Dieses Darlehen wurde Estonian Air in mehreren Tranchen (siehe Erwägungsgründe 40 und 41) vollständig ausgezahlt. (44) Am 5. Dezember 2013 entschied Estland auf Antrag von Estonian Air, den Zinssatz des Rettungsdarlehens zum Juli 2013 von ursprünglich 15 % auf 7,06 % zu reduzieren. Estland begründete diese Entscheidung damit, dass sich das Risikoprofil der Fluggesellschaft gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Festlegung des ursprünglichen Zinssatzes im Dezember 2012 geändert habe. 4.6.   Die angemeldete Umstrukturierungsbeihilfe und der Umstrukturierungsplan (Maßnahme 6) (45) Am 20. Juni 2013 meldete Estland eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 40,7 Mio. EUR an, die Estonian Air in Form einer Kapitalzuführung nach Maßgabe eines Umstrukturierungsplans („Umstrukturierungsplan“) für eine 5-jährige Umstrukturierungsphase (2013-2017) gewährt werden sollte. 4.6.1.   Wiederherstellung der Rentabilität bis 2016 (46) Nach dem Umstrukturierungsplan soll die langfristige Rentabilität von Estonian Air bis 2016 wiederhergestellt werden. Der Umstrukturierungsplan geht davon aus, dass das aktuelle Ergebnis vor Steuern („EBT“) in Höhe von –49,2 Mio. EUR im Jahr 2012 derart verbessert werden kann, dass die Gesellschaft im Jahr 2015 die Gewinnschwelle erreichen und 2016 wieder einen Gewinn erwirtschaften wird. Dem Umstrukturierungsplan zufolge soll Estonian Air bis 2016 ein EBT von 1,3 Mio. EUR erzielen. Tabelle 1 Gewinne und Verluste 2009-2017 (in Mio. EUR)   2009 2010 2011 2012 2013(f) 2014(f) 2015(f) 2016(f) 2017(f) Einnahmen 62,759 68,583 76,514 91,508 71,884 73,587 76,584 78,790 80,490 EBITDA (23) 2,722 3,181 (6,830) (10,037) 6,510 8,454 9,918 10,000 10,813 EBT (4,434) (2,617) (17,325) (49,218) (7,052) (1,577) (0,002) 1,296 2,031 EBT-Marge (7 %) (4 %) (23 %) (54 %) (10 %) (2 %) (0 %) 2  % 3  % Summe Eigenkapital 7,931  (24) 23,958 36,838 (14,683) 18,964 17,387 17,385 18,681 20,712 (47) Hinsichtlich der Rentabilität ist festzustellen, dass der Umstrukturierungsplan eine Kapitalrendite (ROCE = Return On Capital Employed) von 6,2 % und eine Eigenkapitalrendite (ROE = Return on Equity) von 6,9 % bis 2016 bzw. von 9,8 % und 8,9 % bis 2017 vorsieht. Tabelle 2 Prognosen ROE und ROCE 2013-2017 (in Mio. EUR) (%)   2013 2014 2015 2016 2017 ROE (37,2) (9,1) (0,0) 6,9 9,8 ROCE (6,6) 0,8 7,1 6,2 8,9 4.6.2.   Umstrukturierungsmaßnahmen (48) Um die angestrebten Ergebnisse zu erreichen, sieht der Umstrukturierungsplan mehrere wesentliche Maßnahmen vor. Estonian Air soll beispielsweise seine Flotte von elf Flugzeugen im Dezember 2012 auf nur noch sieben Flugzeuge ab August 2013 reduzieren. Außerdem soll die Fluggesellschaft Rationalisierungsmaßnahmen hinsichtlich der Flotte durchführen: Die ursprüngliche Flotte (mit vier Embraer E170, drei Bombardier CRJ900, drei Saab 340 und einer Boeing 737) soll so umstrukturiert werden, dass ab Ende 2015 nur noch sieben Flugzeuge eines einzigen Typs (CRJ900) im Einsatz sind. Von diesen sieben Flugzeugen sollen fünf zur Bedienung des eigenen Streckennetzes eingesetzt und die übrigen beiden vermietet („Wet-Lease“) oder im Rahmen von Charter-Verträgen zur Verfügung gestellt werden. (49) Estonian Air hat sein Streckennetz von 24 Strecken im Jahr 2012 auf nu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.