Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1498 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1498 21.7.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1498 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 10. November 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP (1) angenommen, mit der eine Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) eingerichtet wurde. Am 16. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/3186 (2) angenommen, mit dem die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP geändert und EUNAVFOR ATALANTA bis zum 28. Februar 2027 verlängert wurde. (2) Am 8. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/583 (3) angenommen, mit dem eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) eingerichtet wurde. (3) Am 14. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/334 (4) angenommen, mit dem EUNAVFOR ASPIDES bis zum 28. Februar 2026 verlängert wurde und das Mandat der Operation um die Aufgabe erweitert wurde, zur Gewährleistung der maritimen Lageerfassung im Operationsgebiet zusätzlich zu den zum Schutz von Schiffen erforderlichen Daten Informationen über Waffenhandel und Schattenflotten zu erheben, um diese Informationen gegebenenfalls mit Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation, der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auszutauschen. (4) Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ist am 24. Juni 2025 übereingekommen, dass das Mandat von EUNAVFOR ATALANTA an das Mandat von EUNAVFOR ASPIDES in Bezug auf die Überwachung und Berichterstattung über Schattenflotten angeglichen werden sollte. (5) Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP wird folgender Absatz angefügt: „(7)   Um die maritime Lageerfassung im Operationsgebiet zu gewährleisten, erhebt EUNAVFOR ATALANTA zusätzlich zu den für die Erfüllung der übrigen Aufgaben der Operation erforderlichen Daten Informationen über Waffenhandel und Schattenflotten, um diese Informationen gegebenenfalls mit Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auszutauschen.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BJERRE (1)  Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2008/851/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2024/3186 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (ABl. L, 2024/3186, 17.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3186/oj). (3)  Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (ABl. L, 2024/583, 12.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/583/oj). (4)  Beschluss (GASP) 2025/334 des Rates vom 14. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (ABl. L, 2025/334, 17.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/334/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1498/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.