Europäische Union

2007/839/EG: Beschluss des Rates vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0839. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

r Ukraine bei der Durchführung dieses Abkommens bereitzustellen. Dabei gilt dem Kapazitätenaufbau besondere Aufmerksamkeit. Diese Finanzmittel sollen im Rahmen der übergeordneten Prioritäten für die Unterstützung der Ukraine als Teil der diesem Land insgesamt gewährten Finanzmittel und unter uneingeschränkter Achtung der einschlägigen Durchführungsbestimmungen und Verfahren der EG-Außenhilfe bereitgestellt werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.