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EssigV

§ 6(weggefallen)

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.01.2023 I Nr. 31;

Stand: geändert durch Art. 3 V v. 16.10.2024 I Nr. 315

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007320972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 562442941618783ebce25f8483870685fe4b621771fdc95e1b211b078f57aa08

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