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EnergieStG§28Abs2Bek

Bekanntmachung nach § 28 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1060A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9eab63b6d342a2f6aa7cadea47afeb8b44d8b4b011417da48aa1a89e0dc086a0

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