Zum Gesetzesinhalt

DBeglG

§ 1Anwendungsbereich

Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands

Dieses Gesetz trifft Regelungen im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands. Es gilt für alle personellen Maßnahmen, die in bezug zu Verlegungen von Verfassungsorganen, obersten Bundesbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes stehen, die
-
im Zusammenhang mit der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin oder
-
als Ausgleich für die Region Bonn oder
-
entsprechend den Vorschlägen der Föderalismuskommission
erfolgen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 1 G v. 5.2.2009 I 160

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR118300996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 001735a0ea28c8a5dc9e1a0aa6567860a9f1dba269975bc95663a5bdba012e83

XML-Quelle beim Herausgeber