ChemG§28Bek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 28 des Chemikaliengesetzes
Das Königreich Schweden hat mit Wirkung vom 1. Januar 1995 die Richtlinie 92/32/EWG des Rates vom 30. April 1992 zur siebten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in nationales Recht umgesetzt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR396800994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 211815c9f22ebadb12999f670c912897f50655e167eb0b4771d23b99f0f7d0e3