BWaldG
§ 27Aufgaben der Verbandsversammlung
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
- 1.
- die Höhe der Umlagen und Beiträge;
- 2.
- den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
- 3.
- die Entlastung des Vorstands;
- 4.
- die Änderung der Satzung;
- 5.
- den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
- 6.
- die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
- 7.
- die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 112 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR010370975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b03532c7ef1e0e5144af2ee9177a5f7a82e5f54b874589025758d63739088c3