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BTGO2025Anl 6

Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl 2025 I Nr 250)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FA0I0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ce52f133d204ac8962b9f4189f87744e2512a466c4b85565d64030ab6f1025b

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