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6. BinSchStrOAbweichV

Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.4.2027 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0700A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8ddb2e591d9eb271aceb83f1a6ad12d80e52e949e2349aa4835df5f99193e73

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