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BewG§39DV 3

Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011990967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a734da44cd94ad5d1f4bc33f170d4d2b81eda7c3c9760c52752ae646266beb49

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