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2. ÄndV - 6. DV-BEG

Zweite Verordnung zur Änderung der Sechsten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017860977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 57fb0c9b7ae8d89db73452e27adf83ac0aba818fe5ccea397c3383317f0d3ed6

XML-Quelle beim Herausgeber

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