Zum Gesetzesinhalt

AuslZustV

Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012040991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a92a7e43b6c715b4f9bdec590d220daa6a06bb5238b46fd9ac3083496ffaeab

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis