Zum Gesetzesinhalt

AuslSchuldAbkAGErG 3

Drittes Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007580956

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0be1f5dd429b282ced09048532fda72f5911d7694c465c7e3094edc904f79e6e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis