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AUG§1Abs2Bek 20

Zwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR173300996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1b40ec61e84b978ebcfeb3bcc6663c3c12abb7aee41062cc564bdd240417db5f

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