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AUG§1Abs2Bek 13

Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009910992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): afa8a905d0c43b88fa51c09c1bb4b44a6d9ed29212f8e0620719dae49229e41f

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