Zum Gesetzesinhalt

AO1977§139bAbs13Bek

Bekanntmachung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR13A0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e655c5759c4c7db8b0c4c3cc5c99cc8de588fef228fa90a40564ff8a809ba7f9

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis