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AAÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.1991 +++)

Das G wurde als Artikel 3 G 826-30-1 v. 25.7.1991 I 1606 (RÜG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; das G wurde am 31.7.1991 verkündet und ist gem. Art. 42 Abs. 8 am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.7.2026 I Nr. 227

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016770991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e590235ecfdee0886394916d0fc472b1cf1c8f5e15e43ef78d661ec9c408863

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