Unter einer Kündigung versteht man die einseitige Beendigung eines Arbeitsvertrags. Dabei kann die Kündigung sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Erfolgt die Kündigung jedoch arbeitgeberseitig, ist der betroffene Arbeitnehmer häufig mit gravierenden Veränderungen in seiner Lebenssituation konfrontiert.
Da mit dem Zugang des Kündigungsschreibens sofort wichtige Fristen zu laufen beginnen, ist es von grundlegender Bedeutung, sich unverzüglich über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren. In den meisten Fällen ist hierfür der Rat eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht unersetzlich. Die folgenden Informationen bieten Ihnen zwar einen Überblick über die rechtliche Lage bei einer Kündigung, können jedoch die individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Daneben existiert mit der Änderungskündigung noch ein Sonderfall, bei dem zwar das bestehende Arbeitsverhältnis beendet wird, der Arbeitnehmer jedoch gleichzeitig ein Angebot für einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen erhält.
Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 BGB geregelt. Sie setzt zwingend das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dies bedeutet, dass es für die kündigende Partei unzumutbar sein muss, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzuführen. Als wichtiger Grund kommen insbesondere schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers in Betracht.
Die ordentliche Kündigung hingegen erfordert stets die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Frist ergibt sich in der Regel aus den gesetzlichen Bestimmungen in § 622 BGB. Sie kann jedoch auch durch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder durch tarifvertragliche Vereinbarungen bestimmt werden.
Darüber hinaus unterscheidet man nach den Gründen für eine Kündigung zwischen drei Arten: der verhaltensbedingten Kündigung, der personenbedingten Kündigung und der betriebsbedingten Kündigung.
Damit eine Kündigung des Arbeitsvertrags wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen eingehalten werden. Zunächst einmal muss jede Kündigung zwingend schriftlich erfolgen. Sie ist nur wirksam, wenn sie eigenhändig vom Kündigungsberechtigten unterschrieben und dem Vertragspartner zugegangen ist.
Von zentraler Bedeutung ist außerdem die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Dies hängt insbesondere von zwei Faktoren ab: Zum einen muss die gesetzliche Mindestbeschäftigungsdauer erfüllt sein, und zum anderen muss im Betrieb eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmern beschäftigt sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, bietet das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmern einen erheblichen zusätzlichen Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.
Gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrags können sich Arbeitnehmer grundsätzlich auf zwei Wegen wehren: außergerichtlich durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder gerichtlich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wichtig ist hierbei, dass eine solche Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Wird diese Frist versäumt, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung wirksam, und sämtliche Rechte aus dem Arbeitsvertrag erlöschen.
Falls Sie nicht zwingend an der Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses interessiert sind, sollten Sie wissen, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gesetzlich nicht automatisch besteht. In den meisten Fällen wird eine Abfindung erst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durch geschickte Verhandlungen zwischen Anwalt und Arbeitgeber erzielt.
Die Kündigungsschutzklage selbst ist in erster Linie darauf gerichtet, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses festzustellen. Erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens schließen die Parteien in einer Vielzahl der Fälle einen gerichtlichen Vergleich. Dieser sieht häufig die Akzeptanz des Arbeitsplatzverlustes gegen die Zahlung einer Abfindung vor.
Da die Materie des Kündigungsrechts äußerst komplex ist, sollten Sie sich unbedingt professionelle Unterstützung sichern. Die Kanzlei STEINWACHS bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung durch erfahrene Rechtsanwälte, die nicht nur über fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen, sondern auch über langjährige Erfahrung in zahlreichen Kündigungsrechtsstreitigkeiten.
Unser Ziel ist es, für Sie – soweit möglich – eine außergerichtliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen und wir nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Fall hinreichende Erfolgsaussichten bietet, erheben wir für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage und vertreten Sie durch alle Instanzen.
Für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung benötigen wir von Ihnen:
das Kündigungsschreiben,
den aktuellen Arbeitsvertrag sowie gegebenenfalls vorhergehende Verträge,
die letzten drei Gehaltsabrechnungen,
Angaben über die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb,
Kopien etwaiger Abmahnungen,
Informationen über einen vorhandenen Betriebsrat,
sowie Hinweise zu einschlägigen Tarifverträgen.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags stellt für Arbeitnehmer häufig einen tiefen Einschnitt dar. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und rechtzeitig zu handeln. Durch kompetente anwaltliche Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich, eine Kündigung erfolgreich abzuwehren oder zumindest eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Verantwortlich für den Inhalt der Seite rechtsanwalt-arbeitsrecht-hamburg-berlin/kuendigung: Rechtsanwalt Stephan Steinwachs (Rechtsanwalt Berlin Hamburg)