STEINWACHS · Verbraucher und Reisen
Fluggast-Entschädigungscheck
Prüfen Sie die pauschale Ausgleichsleistung bei einer erheblichen Ankunftsverspätung im bestätigten EU-Anwendungsbereich.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Maßgebliche direkte Flugentfernung in km
- 2.000
- Ankunftsverspätung am Endziel in Minuten
- 200
- Flug vollständig innerhalb der EU
- Ja
- Außergewöhnliche Umstände mit erfüllten Entlastungsvoraussetzungen
- Nach Prüfung nein
- VO (EG) 261/2004 anwendbar, bestätigte Buchung und ordnungsgemäßes Erscheinen; reine Verspätung, keine ungeklärte Drittstaaten-/Doppelentschädigung.
- Voraussetzung bestätigt
Pauschale pro anspruchsberechtigter Person unter Voraussetzungen: 400,00 €
- Ankunftsverspätung: 200 Minuten
Bei Langstrecken über 3.500 km außerhalb der EU mit drei bis unter vier Stunden kann eine Halbierung auf 300 € in Betracht kommen. Keine automatische Aussage zu Verjährung, Abtretung oder anderen Reiseansprüchen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Vertragsschluss, Empfang, Mangelauftreten und Rückerhalt genau unterscheiden. Bereits erstattete Beträge berücksichtigen und dieselben Aufwendungen nicht mehrfach eingeben.
So wird gerechnet
Ab drei Stunden im unterstützten Verspätungsfall: 250 €, 400 € oder 600 € nach Entfernung und EU-Binnenflug; möglicher Halbierungsfall wird als Spanne angezeigt.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Verspätung nach VO (EG) 261/2004. Annullierung, Nichtbeförderung und komplexe Anschluss-/Drittstaatenfälle benötigen zusätzliche Prüfung.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Buchung, Bordkarten, tatsächliche Ankunft, Strecken-/Carrierangaben und Begründung der Airline.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Maßgebliche direkte Flugentfernung in km; Ankunftsverspätung am Endziel in Minuten; Flug vollständig innerhalb der EU; Außergewöhnliche Umstände mit erfüllten Entlastungsvoraussetzungen. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Buchung, Bordkarten, tatsächliche Ankunft, Strecken-/Carrierangaben und Begründung der Airline.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Vertragsrecht: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Teuta Pernokaj. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.