STEINWACHS · Verbraucher und Reisen

Fluggast-Entschädigungscheck

Prüfen Sie die pauschale Ausgleichsleistung bei einer erheblichen Ankunftsverspätung im bestätigten EU-Anwendungsbereich.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Bei Anschlussflügen die rechtlich maßgebliche Endzielstrecke.
Türöffnung maßgeblich, nicht nur Landung.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgebliche direkte Flugentfernung in km
2.000
Ankunftsverspätung am Endziel in Minuten
200
Flug vollständig innerhalb der EU
Ja
Außergewöhnliche Umstände mit erfüllten Entlastungsvoraussetzungen
Nach Prüfung nein
VO (EG) 261/2004 anwendbar, bestätigte Buchung und ordnungsgemäßes Erscheinen; reine Verspätung, keine ungeklärte Drittstaaten-/Doppelentschädigung.
Voraussetzung bestätigt

Pauschale pro anspruchsberechtigter Person unter Voraussetzungen: 400,00 €

  • Ankunftsverspätung: 200 Minuten

Bei Langstrecken über 3.500 km außerhalb der EU mit drei bis unter vier Stunden kann eine Halbierung auf 300 € in Betracht kommen. Keine automatische Aussage zu Verjährung, Abtretung oder anderen Reiseansprüchen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Vertragsschluss, Empfang, Mangelauftreten und Rückerhalt genau unterscheiden. Bereits erstattete Beträge berücksichtigen und dieselben Aufwendungen nicht mehrfach eingeben.

So wird gerechnet

Ab drei Stunden im unterstützten Verspätungsfall: 250 €, 400 € oder 600 € nach Entfernung und EU-Binnenflug; möglicher Halbierungsfall wird als Spanne angezeigt.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Verspätung nach VO (EG) 261/2004. Annullierung, Nichtbeförderung und komplexe Anschluss-/Drittstaatenfälle benötigen zusätzliche Prüfung.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Buchung, Bordkarten, tatsächliche Ankunft, Strecken-/Carrierangaben und Begründung der Airline.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgebliche direkte Flugentfernung in km; Ankunftsverspätung am Endziel in Minuten; Flug vollständig innerhalb der EU; Außergewöhnliche Umstände mit erfüllten Entlastungsvoraussetzungen. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Buchung, Bordkarten, tatsächliche Ankunft, Strecken-/Carrierangaben und Begründung der Airline.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Vertragsrecht: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Teuta Pernokaj. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Passende weitere Rechner

Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.