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Reisepreisminderungs-Rechner

Beziffern Sie eine bereits rechtlich begründete Minderungsquote für die betroffenen Tage einer Pauschalreise.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Einheitliche Abgrenzung der Reisetage.
Keine starre Quote je Mangel.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgeblicher Gesamtreisepreis in €
2.800
Reisedauer in berechnungsrelevanten Tagen
14
Tatsächlich betroffene Tage
7
Individuell begründete Minderungsquote in %
20
Bereits auf Minderung erstattet in €
0

Rechnerischer Minderungsrest: 280,00 €

  • Tagespreis im Modell: 200,00 €
  • Betroffene Tage: 7

Mangel, Anzeige, Abhilfe, Bemessungsgrundlage und Quote müssen feststehen. Mehrere Mängelquoten nicht ungeprüft addieren; Entschädigung wegen nutzloser Urlaubszeit separat prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Vertragsschluss, Empfang, Mangelauftreten und Rückerhalt genau unterscheiden. Bereits erstattete Beträge berücksichtigen und dieselben Aufwendungen nicht mehrfach eingeben.

So wird gerechnet

Maßgeblicher Reisepreis ÷ Reisetage × betroffene Tage × begründete Quote − bereits erstatteter Betrag.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Pauschalreise mit gleichmäßigem Tagespreismodell und einem gleichbleibenden Mangelabschnitt.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Reisevertrag, Leistungsbeschreibung, Mängelanzeigen, Fotos und Abhilfeverlauf.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgeblicher Gesamtreisepreis in €; Reisedauer in berechnungsrelevanten Tagen; Tatsächlich betroffene Tage; Individuell begründete Minderungsquote in %; Bereits auf Minderung erstattet in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Reisevertrag, Leistungsbeschreibung, Mängelanzeigen, Fotos und Abhilfeverlauf.

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Vertragsrecht: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Teuta Pernokaj. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.