Das Europarecht – auch als Unionsrecht bezeichnet – stellt eine eigene, supranationale Rechtsordnung dar. Es existiert neben der nationalen deutschen Rechtsordnung und umfasst das Recht der Europäischen Union. Die EU ist ein Staatenverbund aus 27 Mitgliedstaaten und besitzt zudem eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dadurch kann sie eigenständig Rechtsakte erlassen und das gemeinsame Recht für alle Mitgliedsstaaten wirksam machen.
Die Europäische Union verfolgt zahlreiche zentrale Ziele. Dazu gehören:
Friedenssicherung in Europa
Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes
Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung sozialer Gerechtigkeit
Beseitigung von Armut
Umweltschutz
Schutz der Menschenrechte
Diese Ziele verdeutlichen, dass das Europarecht nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und ökologische Dimensionen umfasst.
Die rechtlichen Grundlagen des Europarechts werden in Primärrecht und Sekundärrecht unterteilt.
Primärrecht: Hierzu zählen vor allem die zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Gründungs- und Beitrittsverträge, inklusive aller Anhänge und Protokolle. Dazu gehören insbesondere der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV).
Sekundärrecht: Dies umfasst die von Organen der EU nach Maßgabe der Gründungsverträge erlassenen Rechtsakte. Dazu gehören Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Ergänzend prägen zahlreiche richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das Europarecht in der Praxis.
Es ist wichtig, das Europarecht vom klassischen Völkerrecht abzugrenzen. Im Gegensatz zum Europarecht entfaltet das Völkerrecht keine unmittelbare Rechtswirkung innerhalb der Mitgliedstaaten. Stattdessen ist zunächst ein nationaler Umsetzungsakt, wie zum Beispiel ein Gesetz, erforderlich, um es wirksam zu machen.
Auf unserer Website informieren wir Sie umfassend über die Grundzüge des Europarechts. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Zusammenhänge, damit Sie ein solides Verständnis für die Funktionsweise der EU und ihres Rechtssystems erhalten.
Das Europarecht prägt heute nahezu alle Lebensbereiche – von wirtschaftlichen Entscheidungen über den Binnenmarkt bis hin zu Fragen des Verbraucherschutzes oder der Freizügigkeit innerhalb der EU. Die Vorschriften sind komplex, ändern sich häufig und überschneiden sich mit dem nationalen Recht. Dadurch entstehen für Unternehmen wie auch Privatpersonen oft Unsicherheiten.
Gerade deshalb ist eine rechtliche Beratung im Europarecht entscheidend. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihre Situation analysieren, Chancen und Risiken aufzeigen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
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