STEINWACHS · HANNOVER

Yachtverkauf in Kommission in Hannover

Ein Boot soll über einen gewerblichen Anbieter verkauft werden. Unsere Hannoveraner Beratung klärt, ob Vermittlung, Stellvertretung oder ein Kommissionsgeschäft vereinbart wird.

Ist ein Verkauf „im Kundenauftrag“ immer nur eine Vermittlung?

Nein. Entscheidend sind die tatsächliche Vertragsgestaltung und das Auftreten gegenüber dem Käufer. Die bloße Formulierung legt die Rechtsbeziehungen nicht abschließend fest.

Rechtliche Prüfung: Yachtverkauf in Kommission

Die gewählte Überschrift sagt nicht sicher, in wessen Namen der Verkauf erfolgt. Ein Kommissionär handelt typischerweise im eigenen Namen für fremde Rechnung; ein Makler vermittelt dagegen grundsätzlich einen Vertrag. Daraus ergeben sich unterschiedliche Beziehungen zum Käufer. Provision, Verwahrung, Probefahrten und Auszahlung des Erlöses sollten zum gewählten Modell passen. Auch die Verteilung von Mängelrisiken bedarf einer sorgfältigen Vereinbarung.

Die Verkaufskommission nach Rollen und Geldflüssen ordnen

  1. Klären Sie, wer im Kaufvertrag als Verkäufer auftreten soll.
  2. Regeln Sie Provision, Verwahrung, Probefahrten und Auszahlung des Erlöses eindeutig.
  3. Stimmen Sie Mängelrisiken und Vollmachten auf das gewählte Modell ab; Vermittlung und Verkauf im eigenen Namen sind unterschiedliche Gestaltungen.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir prüfen das geplante Verkaufsmodell und den Außenauftritt. Vertragspartner, Befugnisse und Abrechnung werden eindeutig festgelegt. Bei einem bereits abgeschlossenen Verkauf klären wir anhand der Dokumente, wer welche Ansprüche gegen wen geltend machen kann.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Kommissions- oder Vermittlungsvertrag
  • Verkaufsanzeige und Kaufvertragsmuster
  • Abrechnungen und Zahlungsnachweise

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Rechtsanwalt Stephan Steinwachs befasst sich mit rechtlichen Fragen rund um den Yachtsport. Vertragsprüfung, technische Beweissicherung und das wirtschaftliche Ziel des Eigners werden gemeinsam betrachtet.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 383 HGB · § 652 BGB · § 164 BGB

Beratung in Hannover

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hannover. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Yachtrecht in Hannover: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

Weitere Anliegen in Hannover

Reservierungsgebühr beim Bootskauf

Für eine Yacht wird vor der endgültigen Kaufentscheidung eine Zahlung verlangt. STEINWACHS klärt in Hannover, ob Reservierung, Anzahlung oder bereits ein bindender Kauf vereinbart wird.

Bootsschaden im Winterlager

Nach dem Winterlager zeigen sich Frost-, Feuchtigkeits- oder Rangierschäden. STEINWACHS unterstützt Eigner in Hannover dabei, die vereinbarten Lagerleistungen und den Schadensablauf rechtlich einzuordnen.