STEINWACHS · LÜBECK

Mietkaution zurückfordern in Lübeck

Nach dem Auszug fehlt häufig eine verständliche Abrechnung der Kaution. STEINWACHS unterstützt in Lübeck bei der Klärung offener Forderungen und der Durchsetzung eines fälligen Rückzahlungsanspruchs.

Gibt es immer eine feste Rückzahlungsfrist nach dem Auszug?

Eine für jeden Fall identische Frist sollte nicht unterstellt werden. Entscheidend sind der Sicherungszweck und die noch zu klärenden Ansprüche. Wir prüfen deshalb zunächst, welche konkreten Gründe für einen Einbehalt angegeben werden.

Rechtliche Prüfung: Mietkaution zurückfordern

Die Kaution sichert Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Ob und in welchem Umfang eine Rückzahlung verlangt werden kann, hängt daher von offenen Positionen und dem Stand der Abrechnung ab. Ein pauschaler Hinweis auf spätere Nebenkosten erklärt nicht jeden vollständigen Einbehalt. Zu prüfen sind außerdem die vereinbarte Sicherheitsform, geleistete Beträge und gegebenenfalls Zinsen. § 551 BGB regelt die Wohnraummietsicherheit; die Fälligkeit der Rückzahlung lässt sich nicht allein aus dem Tag des Auszugs ablesen.

Die Kautionsabrechnung vorbereiten

  1. Belegen Sie Höhe und Art der Sicherheitsleistung einschließlich bereits erfolgter Teilrückzahlungen.
  2. Ordnen Sie jeden Einbehalt einer konkreten Forderung zu, etwa Schäden oder einer ausstehenden Abrechnung.
  3. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Abrechnung und unterscheiden Sie unstreitige Rückzahlungsanteile von tatsächlich streitigen Positionen.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir erfassen die Sicherheitsleistung und fordern eine nachvollziehbare Zuordnung der Gegenforderungen. Unstreitige und streitige Beträge werden getrennt betrachtet. Danach bereiten wir eine konkrete Zahlungsaufforderung oder ein gerichtliches Vorgehen vor. Bei behaupteten Wohnungsschäden beziehen wir Übergabeprotokolle und Fotos ein, statt den Kautionsstreit lediglich über wiederholte allgemeine Mahnungen zu führen.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Kautionsnachweis und Mietvertrag
  • Rückgabeprotokoll
  • Bisherige Abrechnung und Zahlungsaufforderungen

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 551 BGB

Beratung in Lübeck

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Lübeck. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Lübeck: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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