STEINWACHS · LÜBECK

Härtewiderspruch gegen eine Kündigung in Lübeck

Der Verlust der Wohnung kann erhebliche persönliche Folgen haben. Unsere Kanzlei in Lübeck hilft dabei, mögliche Härtegründe strukturiert darzulegen und von der Prüfung der Kündigung selbst zu unterscheiden.

Genügt die Feststellung, dass Wohnungen in Lübeck schwer zu finden sind?

Für die individuelle Prüfung sind konkrete Umstände und nachvollziehbare Suchbemühungen wesentlich. Der allgemeine Wohnungsmarkt ist ein Hintergrundfaktor, ersetzt aber nicht die Darlegung der persönlichen Härte.

Rechtliche Prüfung: Härtewiderspruch gegen eine Kündigung

§ 574 BGB eröffnet unter seinen Voraussetzungen einen Widerspruch gegen die Beendigung des Mietverhältnisses. Gesundheit, Haushaltsverhältnisse und die konkrete Möglichkeit, Ersatzwohnraum zu finden, können für die Interessenabwägung bedeutsam sein. Allgemeine Hinweise auf Alter oder Belastung ersetzen jedoch nicht die Darstellung der individuellen Situation. § 574b BGB regelt Form und Frist des Widerspruchs. Auch der Inhalt der Belehrung im Kündigungsschreiben muss deshalb erfasst werden.

Eine persönliche Härte nachvollziehbar darstellen

  1. Beschreiben Sie die Auswirkungen eines Auszugs auf den konkreten Haushalt und den benötigten Ersatzwohnraum.
  2. Führen Sie eine geordnete Liste Ihrer Wohnungssuche mit Angeboten, Kontaktaufnahmen und Ergebnissen.
  3. Erfassen Sie den Zugang der Kündigung und die enthaltene Widerspruchsbelehrung, bevor die Frist bestimmt wird.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir besprechen, welche Tatsachen für eine Fortsetzung vorgetragen und welche Nachweise benötigt werden. Ärztliche Unterlagen werden auf die konkret behaupteten Folgen eines Umzugs bezogen; Suchbemühungen werden geordnet dokumentiert. Danach entwickeln wir einen begründeten Widerspruch und prüfen eine einvernehmliche Übergangslösung oder die Verteidigung im Räumungsverfahren.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Kündigung einschließlich Belehrung
  • Ärztliche Unterlagen, soweit einschlägig
  • Dokumentation der Ersatzwohnungssuche

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 574 BGB · § 574b BGB

Beratung in Lübeck

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Lübeck. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Lübeck: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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